Die Präsidentin. – Ich habe eine Benachrichtigung vorzunehmen. Der ENVI‑Ausschuss hat eine Berichtigung zu einem vom Parlament angenommenen Text übermittelt. Gemäß Artikel251 der Geschäftsordnung gilt diese Berichtigung als angenommen, wenn nicht spätestens 24Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder von Mitgliedern, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt wird. Die Berichtigung ist auf der Webseite „Plenartagung“ verfügbar. Ihr Titel wird im Protokoll dieser Sitzung veröffentlicht.