Die Präsidentin teilt mit, dass sie gemäß Artikel 151 Absatz 2 GO einen Antrag des ECON-Ausschusses auf Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu den handelsbezogenen Aspekten des Draghi-Berichts erhalten hat.
Dieser Antrag auf Anhörung gilt als angenommen, sofern nicht innerhalb von 24 Stunden von einer Fraktion oder von Mitgliedern, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, beantragt wird, dass er zur Abstimmung gestellt wird.