Gemäß Artikel 208 Absatz 3 GO wird das Protokoll der laufenden Sitzung dem Parlament zu Beginn der Sitzung am 10. Februar 2025 zur Genehmigung unterbreitet.
Die im Laufe dieser Tagung angenommenen Texte werden mit Zustimmung des Parlaments nun an die jeweiligen Empfänger übermittelt.