Gemäß Artikel 29 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, gegen die Mittelübertragung 1-INF/2019 – Gerichtshof – keine Einwände zu erheben.
Gemäß Artikel 29 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, gegen die Mittelübertragung INF 1/2019 – Ausschuss der Regionen – keine Einwände zu erheben.
Gemäß Artikel 32 Absatz 2 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, die Mittelübertragungen der Europäischen Kommission DEC 02/2019, DEC 03/2019 und DEC 04/2019 – Einzelplan III – Kommission – zu billigen.