Die Berichtigungen (P8_TA(2017)0107(COR01) und P8_TA(2017)0108(COR01)) wurden gestern im Plenum bekannt gegeben (Punkt 7 des Protokolls vom 25.3.2019).
Da weder von einer Fraktion noch von Mitgliedern, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, gemäß Artikel 231 Absatz 4 GO beantragt wurde, dass diese Berichtigungen zur Abstimmung gestellt werden, gelten sie als angenommen.