Der LIBE-Ausschuss hat beschlossen, gemäß Artikel 71 GO auf der Grundlage der folgenden Berichte interinstitutionelle Verhandlungen aufzunehmen:
- LIBE-Ausschuss – Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Katar, Kuwait) ( – C9-0160/2022 – ) – Berichterstatter: Erik Marquardt (A9-0288/2022);
- LIBE-Ausschuss – Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Drogenagentur der Europäischen Union ( – C9-0010/2022 – ) – Berichterstatterin: Isabel Santos (A9-0289/2022).
Die Präsidentin schlägt mit Zustimmung der Fraktionen vor, den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Katar, Kuwait) (A9-0288/2022), gemäß Artikel 198 GO an den Ausschuss rückzuüberweisen.
Es spricht Erik Marquardt (Berichterstatter).
Das Parlament billigt diesen Vorschlag.
Gemäß Artikel 71 Absatz 2 GO kann bis Mitternacht des morgigen Tages, 13. Dezember 2022, beantragt werden, dass der zweite Beschluss zur Abstimmung gebracht wird.
Die Verhandlungen können jederzeit nach Ablauf dieser Frist aufgenommen werden, sofern kein Antrag auf Abstimmung über den Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen gestellt wurde.