ANLAGE VI
:
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
VI.Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Der Ausschuss ist zuständig für
1.die Wirtschafts- und Währungspolitik der Union, das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion sowie das europäische Währungs- und Finanzsystem (einschließlich der Beziehungen zu den einschlägigen Institutionen oder Organisationen),
2.den freien Kapital- und Zahlungsverkehr (grenzüberschreitende Zahlungen, einheitlicher Zahlungsverkehrsraum, Zahlungsbilanz, Kapitalverkehr sowie Anleihe- und Darlehenspolitik, Kontrolle der Kapitalbewegungen mit Ursprung in Drittländern, Maßnahmen zur Förderung des Kapitalexports der Union),
3.das internationale Währungs- und Finanzsystem (einschließlich der Beziehungen zu Finanz- und Währungsinstituten und -organisationen),
4.die Wettbewerbsregeln und staatliche oder öffentliche Beihilfen,
5.die Steuervorschriften,
6.die Regelung und Überwachung von Finanzdienstleistungen, -institutionen und -märkten, einschließlich Finanzberichte, Rechnungsprüfung, Buchhaltungsregeln, Grundsätze der Unternehmensführung und sonstige gesellschaftsrechtliche Fragen, die speziell die Finanzdienstleistungen betreffen,
7.die einschlägigen finanziellen Tätigkeiten der Europäischen Investitionsbank im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung im Euro-Währungsgebiet.
Der Ausschuss wird im Hinblick auf Steuerangelegenheiten, insbesondere den Kampf gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, sowie im Hinblick auf finanzielle Transparenz für Besteuerungszwecke von einem Unterausschuss für Steuerfragen unterstützt.