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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode-November 2023
EPUB158kPDF741k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG
Fassung, die am 16. Juli 2024 in Kraft trittPDF

ANLAGE VI : ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
VI.Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Der Ausschuss ist zuständig für

1.die Wirtschafts- und Währungspolitik der Union, das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion sowie das europäische Währungs- und Finanzsystem (einschließlich der Beziehungen zu den einschlägigen Institutionen oder Organisationen),

2.den freien Kapital- und Zahlungsverkehr (grenzüberschreitende Zahlungen, einheitlicher Zahlungsverkehrsraum, Zahlungsbilanz, Kapitalverkehr sowie Anleihe- und Darlehenspolitik, Kontrolle der Kapitalbewegungen mit Ursprung in Drittländern, Maßnahmen zur Förderung des Kapitalexports der Union),

3.das internationale Währungs- und Finanzsystem (einschließlich der Beziehungen zu Finanz- und Währungsinstituten und -organisationen),

4.die Wettbewerbsregeln und staatliche oder öffentliche Beihilfen,

5.die Steuervorschriften,

6.die Regelung und Überwachung von Finanzdienstleistungen, -institutionen und -märkten, einschließlich Finanzberichte, Rechnungsprüfung, Buchhaltungsregeln, Grundsätze der Unternehmensführung und sonstige gesellschaftsrechtliche Fragen, die speziell die Finanzdienstleistungen betreffen,

7.die einschlägigen finanziellen Tätigkeiten der Europäischen Investitionsbank im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung im Euro-Währungsgebiet.

Der Ausschuss wird im Hinblick auf Steuerangelegenheiten, insbesondere den Kampf gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, sowie im Hinblick auf finanzielle Transparenz für Besteuerungszwecke von einem Unterausschuss für Steuerfragen unterstützt.

(1)Angenommen am 15. Januar 2014 durch Beschluss des Parlaments.
Letzte Aktualisierung: 24. Oktober 2023Rechtlicher Hinweis-Datenschutzbestimmungen