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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode-November 2023
EPUB158kPDF741k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG
Fassung, die am 16. Juli 2024 in Kraft trittPDF

TITEL I:MITGLIEDER, ORGANE DES PARLAMENTS UND FRAKTIONEN
KAPITEL 3:ORGANE UND AUFGABEN

Artikel 31:Kontinuität von Ämtern während der Wahlperiode

Bei der Neuwahl des Parlaments bleiben alle scheidenden Organe und Amtsinhaber bis zur ersten Sitzung des neuen Parlaments im Amt.

Letzte Aktualisierung: 24. Oktober 2023Rechtlicher Hinweis-Datenschutzbestimmungen