Ϸվ

ܳܰü
Vor
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode-November 2023
EPUB158kPDF741k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG
Fassung, die am 16. Juli 2024 in Kraft trittPDF

TITEL VII:SITZUNGSPERIODEN
KAPITEL 3:ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR DEN ABLAUF DER SITZUNGEN

Artikel 169:Verteilung der Dokumente

Die Dokumente, die den Beratungen und Beschlüssen des Parlaments zugrunde liegen, werden den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

Unbeschadet von Absatz1 haben die Mitglieder und die Fraktionen unmittelbaren Zugang zum internen EDV-System des Parlaments zwecks Konsultation jedes nicht vertraulichen vorbereitenden Dokuments (Berichtsentwurf, Entwurf einer Empfehlung, Entwurf einer Stellungnahme, Arbeitsdokument, im Ausschuss eingereichte Änderungsanträge).

Letzte Aktualisierung: 24. Oktober 2023Rechtlicher Hinweis-Datenschutzbestimmungen