Ϸվ

ܳܰü
Vor
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode-November 2023
EPUB158kPDF741k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG
Fassung, die am 16. Juli 2024 in Kraft trittPDF

TITEL XIII:ANWENDUNG UND ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG

Artikel 237:Änderung der Geschäftsordnung

1.Jedes Mitglied kann Änderungen zu dieser Geschäftsordnung und ihren Anlagen vorschlagen, gegebenenfalls versehen mit kurzen Begründungen.

Der zuständige Ausschuss prüft diese Änderungsvorschläge und beschließt, ob sie dem Parlament vorzulegen sind.

Für die Anwendung der Artikel 180, 181 und 183 gelten bei der Prüfung dieser Vorschläge im Plenum die in den genannten Artikeln enthaltenen Hinweise auf den „ursprünglichen Text“ oder auf den Vorschlag für einen verbindlichenRechtsakt als Verweise auf die zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Bestimmung.

2.In Übereinstimmung mit Artikel232 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bedarf die Annahme von Änderungsanträgen zu dieser Geschäftsordnung der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments.

3.Sofern zum Zeitpunkt der Abstimmung nichts anderes beschlossen wird, treten Änderungen dieser Geschäftsordnung und ihrer Anlagen am ersten Tag der auf ihre Annahme folgenden Tagung in Kraft.

Letzte Aktualisierung: 24. Oktober 2023Rechtlicher Hinweis-Datenschutzbestimmungen