Beschluss des Europäischen Parlaments vom 18. Juli 2024 zur Wahl der Präsidentin der Kommission ()
Das Europäische Parlament,
–gestützt auf Artikel 17 Absatz 7 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Europäische Union,
–gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
–unter Hinweis auf die Erklärung Nr. 11 zur Schlussakte der Regierungskonferenz, die den Vertrag von Lissabon angenommen hat,
–unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2024/1862 des Europäischen Rates vom 27. Juni 2024(1), in dem Ursula von der Leyen als Kandidatin für das Amt der Präsidentin der Kommission vorgeschlagen wurde,
–unter Hinweis auf die Erklärung und die Erläuterung ihrer politischen Zielvorstellungen, die Ursula von der Leyen in der Plenarsitzung vom 18. Juli 2024 abgegeben hat,
–gestützt auf Artikel 128 seiner Geschäftsordnung,
1.wählt Ursula von der Leyen zur Präsidentin der Kommission für die Amtszeit vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2029,
2.beauftragt seine Präsidentin, den Rat und Ursula von der Leyen aufzufordern, im gegenseitigen Einvernehmen die Kandidaten für die Ernennung zu Mitgliedern der Kommission vorzuschlagen,
3.beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Europäischen Rat und dem Rat und der gewählten Präsidentin der Kommission zu übermitteln.