1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) für das Haushaltsjahr2017 ()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2017,
–unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2017 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, zusammen mit der Antwort des Zentrums(1),
–unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit(2) der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,
–unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12.Februar 2019 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilenden Entlastung (05825/2019 – C8-0068/2019),
–gestützt auf Artikel319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr.1605/2002 des Rates(3), insbesondere auf Artikel208,
–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr.1296/2013, (EU) Nr.1301/2013, (EU) Nr.1303/2013, (EU) Nr.1304/2013, (EU) Nr.1309/2013, (EU) Nr.1316/2013, (EU) Nr.223/2014, (EU) Nr.283/2014 und des Beschlusses Nr.541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012(4), insbesondere auf Artikel70,
–gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr.337/75 des Rates vom 10.Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung(5), insbesondere auf Artikel12a,
–gestützt auf die Verordnung(EU) 2019/128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.Januar 2019 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung(Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates(6),
–gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr.1271/2013 der Kommission vom 30.September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(7), insbesondere auf Artikel 108,
–gestützt auf Artikel94 und AnlageIV seiner Geschäftsordnung,
–unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0119/2019),
1.erteilt der Exekutivdirektorin des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2017;
2.legt seine Bemerkungen in der nachstehenden ԳٲßܲԲ nieder;
3.beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige ԳٲßܲԲ der Exekutivdirektorin des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
2. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) für das Haushaltsjahr 2017 ()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2017,
–unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2017 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, zusammen mit der Antwort des Zentrums(1),
–unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit(2) der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,
–unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12.Februar 2019 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilenden Entlastung (05825/2019 – C8-0068/2019),
–gestützt auf Artikel319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr.1605/2002 des Rates(3), insbesondere auf Artikel208,
–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr.1296/2013, (EU) Nr.1301/2013, (EU) Nr.1303/2013, (EU) Nr.1304/2013, (EU) Nr.1309/2013, (EU) Nr.1316/2013, (EU) Nr.223/2014, (EU) Nr.283/2014 und des Beschlusses Nr.541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012(4), insbesondere auf Artikel70,
–gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr.337/75 des Rates vom 10.Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung(5), insbesondere auf Artikel12a,
–gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates(6),
–gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr.1271/2013 der Kommission vom 30.September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(7), insbesondere auf Artikel 108,
–gestützt auf Artikel94 und AnlageIV seiner Geschäftsordnung,
–unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (8‑0119/2019),
1.billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2017;
2.beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
3. ԳٲßܲԲ des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) für das Haushaltsjahr 2017 sind ()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2017,
–gestützt auf Artikel94 und AnlageIV seiner Geschäftsordnung,
–unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (8‑0119/2019),
A.in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushaltsplan des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (im Folgenden „das Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2017 seinem Einnahmen- und Ausgabenplan(1) zufolge auf 17869389EUR belief, was gegenüber 2016 eine geringfügige Kürzung um 0,84% bedeutet; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel des Zentrums hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;
B.in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2017 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Zentrums zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;
Haushaltsführung und Finanzmanagement
1.stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres2017 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,95% geführt haben, was gegenüber 2016 einem leichten Rückgang um 0,04% entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen 89,66% betrug, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 4,89% entspricht;
Verfall übertragener Mittel
2.nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass 52767EUR der von 2016 auf 2017 übertragenen Mittel in Abgang gestellt wurden, was 5,06% der insgesamt übertragenen Mittel entspricht, wobei gegenüber2016 ein Anstieg um 2,31% zu verzeichnen war;
Leistung
3.stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Zentrum ein beispielhaftes System zur Leistungsmessung verwendet, das auch wesentliche Leistungsindikatoren zur Bewertung des Mehrwerts seiner Tätigkeiten auf der Ebene der Projekte, Maßnahmen und der Organisation sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsführung umfasst;
4.würdigt die kontinuierlich hochwertige Arbeit des Zentrums, das durch Forschung, Analyse und technische Beratung zur Unterstützung der Entwicklung der europäischen Politik des lebenslangen Lernens und der beruflichen Aus- und Weiterbildung beiträgt, und betont in diesem Zusammenhang, dass eine ausreichende Ausstattung mit personellen und finanziellen Ressourcen sichergestellt werden muss, damit das Zentrum seine Aufgaben erfüllen kann;
5.begrüßt, dass sich das Zentrum auf die Entwicklung von Kompetenzen und Fertigkeiten, insbesondere von Geringqualifizierten, konzentriert, um das Ziel der Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch berufliche Aus- und Weiterbildung, Lernen am Arbeitsplatz und Lehrlingsausbildung zu unterstützen, und begrüßt seine Beiträge zum Erasmus+‑Programm, zur neuen europäischen Agenda für Kompetenzen, zum Europass und zum Kompetenzpanorama, durch die es erfolgreich seine vorrangigen Zielgruppen, d.h. politische Entscheidungsträger und Sachverständige, erreichen konnte;
6.begrüßt die Initiative des Zentrums, einen neuen Arbeitsbereich zum Thema Digitalisierung und Zukunft der Arbeit einzurichten, sowie die Einrichtung des CareersNet, eines neuen Netzwerks des Zentrums für Forschung, lebenslange Beratung und Laufbahnentwicklung;
7.begrüßt die Initiative des Zentrums, die auf eine Ausweitung seiner Arbeit im Bereich der lebenslangen Beratung und Laufbahnentwicklung abzielt, indem ein Netz für Forschung und Zusammenarbeit auf diesem Gebiet geschaffen wird und Instrumente entwickelt werden, die der Berücksichtigung der Arbeitsmarktforschung bei der Beratung dienen;
8.stellt fest, dass das Zentrum auf der Grundlage eines Kooperationsabkommens eng mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammenarbeitet; stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Zentrum und die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit eine Dienstleistungsvereinbarung unterzeichnet haben, die neben weiteren Synergien die gemeinsame Nutzung von Konferenzräumlichkeiten und Lagerraum ermöglicht; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass das Zentrum eine von vier Agenturen ist, die im Bereich der Sozialpolitik tätig sind; ist enttäuscht über die Ergebnisse, die die interinstitutionelle Arbeitsgruppe (IIAG) zu den dezentralen Agenturen in diesem Zusammenhang vorgelegt hat, da keine spezifischen Vorschläge entwickelt wurden, um Agenturen mit Arbeitsschwerpunkt auf verwandten Politikbereichen zusammenzulegen oder an einem gemeinsamen Standort unterzubringen; fordert das Zentrum auf, mit den anderen drei im Bereich der Sozialpolitik tätigen Agenturen zusammenzuarbeiten, um Möglichkeiten einer Zusammenlegung auszuloten;
9.würdigt, dass das Zentrum im Hinblick auf die Beobachtungen und Erläuterungen der Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit der Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr2016 Maßnahmen ergriffen hat, um eine weitere Verbesserung bei seinen Tätigkeiten zu erzielen;
10.stellt fest, dass das Zentrum aufgrund der Finanzvorschriften einer externen Evaluierung unterzogen wurde, die den Zeitraum 2013 bis 2016 abdeckt; stellt fest, dass 2018 der Abschlussbericht der Evaluierung vorgelegt hätte werden sollen; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über die Ergebnisse dieser Evaluierung Bericht zu erstatten;
Personalpolitik
11.stellt fest, dass am 31.Dezember 2017 93,48% der im Stellenplan vorgesehenen Stellen besetzt waren und von 92 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit und Beamten 86 Bedienstete auf Zeit und Beamten ernannt waren (gegenüber 94 bewilligten Stellen im Jahr 2016); stellt fest, dass ferner 2017 für das Zentrum 26Vertragsbedienstete und vier abgeordnete nationale Sachverständige tätig waren;
12.nimmt das Ausscheiden des Leiters des Personaldienstes im April 2017 sowie des Ausscheidens des Rechtsberaters des Zentrums und die daraus resultierende zusätzliche Arbeitsbelastung für die verbleibenden Mitarbeiter zur Kenntnis; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Dinge in dieser Angelegenheit Bericht zu erstatten;
13.stellt fest, dass das Zentrum eine Politik hinsichtlich der Würde am Arbeitsplatz verfolgt und dass 2017 eine obligatorische Veranstaltung zur Würde am Arbeitsplatz und Prävention von Mobbing durchgeführt wurde sowie zudem Workshops und Gespräche zu Beratungskompetenzen angeboten wurden;
14.entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Bedauern, dass zwei Einstellungsverfahren für Führungspositionen als unregelmäßig eingestuft wurden; nimmt die diesbezügliche Antwort des Zentrums zur Kenntnis und erwartet, dass dieser Problematik angemessen Rechnung getragen wird; fordert das Zentrum nachdrücklich auf, der Entlastungsbehörde über die aufgrund dieser Feststellung ergriffenen Maßnahmen zu berichten;
15.stellt mit Bedauern fest, dass Einstellungsverfahren nicht immer umfassend transparent sind; begrüßt daher den Vorschlag des Rechnungshofs, Stellenausschreibungen auch auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl (EPSO) zu veröffentlichen, um eine größere Öffentlichkeit zu erreichen; nimmt die Antwort des Zentrums zur Kenntnis, der zufolge es bereits einige Stellenausschreibungen über EPSO veröffentlicht hat und dass mit einer Übersetzung sämtlicher Stellenausschreibungen in alle Amtssprachen ein erheblicher Anstieg der Kosten verbunden wäre;
Auftragsvergabe
16.entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass das Zentrum bis Ende 2017 noch keines der von der Kommission auf den Weg gebrachten Instrumente verwendete, um eine einheitliche Lösung für den elektronischen Austausch von Informationen mit Dritten, die an Vergabeverfahren beteiligt sind, festzulegen (elektronische Auftragsvergabe); entnimmt dem Bericht des Zentrums, dass die Einführung der notwendigen elektronischen Verfahren für Ende 2018 geplant ist; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über die Fortschritte in diesem Bereich Bericht zu erstatten;
Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz
17.stellt fest, dass das Zentrum Maßnahmen ergriffen hat und sich weiterhin bemüht, für Transparenz zu sorgen, Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen und Hinweisgeber zu schützen; weist jedoch mit Besorgnis darauf hin, dass das Zentrum auf seiner Website nicht die Lebensläufe seiner Führungskräfte veröffentlicht und Führungskräfte, interne Sachverständige und Assistenten seit 2014 gemäß den Leitlinien zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten potenzielle Interessenkonflikte nur dann angeben, wenn sie auftreten; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten;
18.fordert das Zentrum erneut auf, die Protokolle der Sitzungen seines Verwaltungsrats zu veröffentlichen;
19.weist erneut darauf hin, dass für die Offenlegung, Beratung und Befassung zuständige, mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattete unabhängige Verfahren eingerichtet werden müssen, damit Hinweisgeber Unterstützung erhalten, wenn es um die Wahl der richtigen Kanäle für die Offenlegung ihrer Informationen zu etwaigen die finanziellen Interessen der Union betreffenden Unregelmäßigkeiten geht, wobei im Einklang mit dem Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (), die Vertraulichkeit gewahrt und ihnen die notwendige Unterstützung und Beratung angeboten werden muss, was derzeit Gegenstand von interinstitutionellen Verhandlungen ist;
Interne Prüfung
20.stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) im Einklang mit seinem strategischen Prüfungsplan für den Zeitraum 2017–2019 die webbasierten Dienstleistungen des Zentrums geprüft hat, wobei der Schwerpunkt auf den Webseiten zum Europass, zum Kompetenzpanorama, zum Mobilitätsanzeiger und zum Europäischen Qualifikationsrahmen lag; begrüßt, dass die Konzeption und die Funktionsweise des Systems der internen Kontrollen des Zentrums mit Blick auf diese Instrumente als wirksam und effizient eingestuft wurden;
o oo
21.verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine ԳٲßܲԲ vom 26. März 2019 zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen(2).