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Vollständiger Text
Verfahren :
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0001/2019

Eingereichte Texte :

A9-0001/2019

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV18/09/2019-9.5

Angenommene Texte :

P9_TA(2019)0015

Angenommene Texte
PDF143kWORD45k
Mittwoch, 18. September 2019-Straßburg
Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung – EGF/2019/000 TA 2019 – Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission
P9_TA(2019)0015A9-0001/2019
ԳٲßܲԲ
Anlage

ԳٲßܲԲ des Europäischen Parlaments vom 18. September 2019 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2019/000 TA2019 – Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission) ( – C9-0026/2019 – )

Das Europäische Parlament,

—unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (– C9-0026/2019),

—gestützt auf die Verordnung(EU) Nr.1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014–2020) und zur Aufhebung der Verordnung(EG) Nr.1927/2006(1) (EGF-Verordnung),

—gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr.1311/2013 des Rates vom 2.Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(2), insbesondere auf Artikel12,

—gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2.Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3) (IIV vom 2.Dezember 2013), insbesondere auf Nummer13,

—unter Hinweis auf seine ԳٲßܲԲ vom 30.Mai 2018 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2018/000 TA2017– Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)(4),

—unter Hinweis auf seine erste Lesung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)(5),

—unter Hinweis auf das in Nummer13 der IIV vom 2.Dezember 2013 vorgesehene Trilogverfahren,

–unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0001/2019),

A.in der Erwägung, dass die Union Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge oder den Folgen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der erforderlichen und raschen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein;

B.in der Erwägung, dass die Unterstützung der Union für entlassene Arbeitnehmer gemäß der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die in der Konzertierungssitzung vom 17.Juli 2008 angenommen wurde, dynamischen Charakter haben und so zügig und effizient wie möglich bereitgestellt werden sollte, wobei hinsichtlich der Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) die IIV vom 2.Dezember 2013 gebührend zu beachten ist;

C.in der Erwägung, dass der Erlass der EGF-Verordnung die Einigung widerspiegelt, die das Parlament und der Rat in Bezug auf eine Wiedereinführung des Kriteriums der krisenbedingten Inanspruchnahme des Fonds, eine Erhöhung des Finanzbeitrags der Union auf 60% der geschätzten Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen, eine Verbesserung der Effizienz bei der Bearbeitung der EGF-Anträge in der Kommission und durch das Parlament und den Rat durch Verkürzung der Zeiträume für die Bewertung und Genehmigung, eine Ausweitung der förderfähigen Maßnahmen und Begünstigten durch Einbeziehung von Selbständigen und jungen Menschen und eine Finanzierung von Anreizen zur Unternehmensgründung erzielt haben;

D.in der Erwägung, dass die für den EGF jährlich maximal zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 150Mio.EUR zu Preisen von 2011 betragen, das sind 175748000EUR zu Preisen von 2019, und in der Erwägung, dass gemäß Artikel11 Absatz1 der EGF-Verordnung bis zu 0,5% dieses Betrags für technische Unterstützung auf Initiative der Kommission zur Finanzierung der Vorbereitung, des Monitorings, der Datenerhebung und der Schaffung einer Wissensbasis sowie zur Finanzierung der für die Durchführung der EGF-Verordnung erforderlichen administrativen und technischen Hilfe, von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sowie Prüfungs-, Kontroll- und Evaluierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können;

E.in der Erwägung, dass der vorgeschlagene Betrag in Höhe von 610000EUR etwa 0,35% der 2019 maximal zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den EGF entspricht;

1.ist damit einverstanden, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen als technische Unterstützung gemäß Artikel11 Absätze1 und4 und Artikel12 Absätze2, 3 und 4 der EGF-Verordnung finanziert werden;

2.weist auf die große Bedeutung der Überwachung und der Datenerhebung hin; erinnert daran, dass es solider statistischer Datenreihen bedarf, die so zusammengestellt sind, dass sie leicht zugänglich und verständlich sind;

3.unterstreicht die große Bedeutung einer eigenen Website zum EGF, die allen Unionsbürgern zugänglich ist;

4.begrüßt, dass die Tätigkeit im Bereich der standardisierten Verfahren für die EGF-Anträge und der Verwaltung unter Nutzung der Möglichkeiten des elektronischen Datenaustauschsystems (SFC2014) fortgesetzt wird, was eine Vereinfachung und raschere Bearbeitung der Anträge und eine bessere Berichterstattung ermöglicht;

5.nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, 190000EUR der zur Verfügung stehenden Mittel im Bereich administrative und technische Unterstützung für zwei Sitzungen der Sachverständigengruppe der Ansprechpartner des EGF (ein Mitglied pro Mitgliedstaat) und zwei Seminare unter Beteiligung der EGF-Durchführungsstellen und der Sozialpartner aufzuwenden;

6.fordert die Kommission auf, das Parlament im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Parlament und der Kommission auch künftig systematisch zu diesen Sitzungen und Seminaren einzuladen;

7.unterstreicht, dass die Abstimmung zwischen allen mit EGF-Anträgen befassten Akteuren, einschließlich insbesondere der Sozialpartner und der Interessenträger auf regionaler und lokaler Ebene, weiter verstärkt werden muss, damit möglichst viele Synergien entstehen können; betont, dass das Zusammenspiel zwischen den nationalen Ansprechpartnern und den für die Abwicklung der Fälle zuständigen regionalen oder lokalen Partnern gestärkt werden sollte und dass die Kommunikations- und Unterstützungsverfahren sowie der Informationsfluss (interne Abteilungen, Aufgaben und Zuständigkeiten) genau festgelegt und von allen beteiligten Partnern vereinbart werden sollten;

8.begrüßt einen fristgerechten Start der Ex-Post-Evaluierung, für die die Kommission 300000EUR der zur Verfügung stehenden Mittel aufwenden möchte;

9.erinnert die antragstellenden Mitgliedstaaten daran, dass sie gemäß Artikel12 der EGF-Verordnung die zu unterstützenden Begünstigten, die lokalen und regionalen Behörden, die Sozialpartner, die Medien und die breite Öffentlichkeit umfassend über die aus dem EGF finanzierten Maßnahmen informieren und diese unbedingt allgemein bekannt machen müssen;

10.billigt den dieser ԳٲßܲԲ beigefügten Beschluss;

11.beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

12.beauftragt seinen Präsidenten, diese ԳٲßܲԲ mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L347 vom 20.12.2013, S.855.
(2) ABl. L347 vom 20.12.2013, S.884.
(3) ABl. C373 vom 20.12.2013, S.1.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0220.
(5) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0019.


ANLAGE

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2019/000 TA2019 – Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)

(Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2019/938.)

Letzte Aktualisierung: 20. Januar 2020Rechtlicher Hinweis-Datenschutzbestimmungen