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Verfahren :
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0005/2020

Eingereichte Texte :

A9-0005/2020

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV18/06/2020-2

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0147

Angenommene Texte
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Donnerstag, 18. Juni 2020-Brüssel
Änderung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der EU und Marokko (Beitritt Bulgariens und Rumäniens) ***
P9_TA(2020)0147A9-0005/2020

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2020 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (06198/2013 – C9-0006/2019 – )

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (06198/2013),

–unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union(1),

–unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel100 Absatz2, Artikel218 Absatz6 Unterabsatz2 Buchstabea und Artikel218 Absatz8 Unterabsatz1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9‑0006/2019),

–unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 12. Dezember 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union(2)

–gestützt auf Artikel105 Absätze1 und 4 und Artikel114 Absatz7 seiner Geschäftsordnung,

–unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (9‑0005/2020),

1.gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Königreichs Marokko zu übermitteln.

(1) ABl. L 200 vom 27.7.2012, S. 25.
(2) ABl. C 323E vom 18.12.2008, S. 259.

Letzte Aktualisierung: 8. September 2020Rechtlicher Hinweis-Datenschutzbestimmungen