Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2020 zu der Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2019 ()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel101 bis109,
–unter Hinweis auf die entsprechenden Regeln, Leitlinien, Entschließungen, öffentlichen Konsultationen, Mitteilungen und Unterlagen der Kommission zum Thema Wettbewerb,
–unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 15.Juli 2019 über die Wettbewerbspolitik 2018 () sowie die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die am selben Tag als Begleitunterlage veröffentlicht wurde,
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 31.Januar 2019 zu dem Jahresbericht über die EU-Wettbewerbspolitik(1),
–unter Hinweis auf das Mandatsschreiben der designierten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vom 10.September 2019 an Margrethe Vestager,
–unter Hinweis auf die schriftlichen und mündlichen Antworten des designierten Kommissionsmitglied Margrethe Vestager in der Anhörung durch das Europäische Parlament am 8.Oktober 2019,
–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission - Bekanntmachung der Kommission über die Rückforderung rechtswidriger und mit dem Binnenmarkt unvereinbarer Beihilfen(2),
—unter Hinweis auf die Richtlinie(EU)2019/1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.Dezember 2018 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts(3),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten(4);
–unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 11.Dezember 2019 zum Bericht der Kommission vom 15.Juli 2019 über die Wettbewerbspolitik 2018,
—unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 5.Dezember 2019 zum Bericht der Kommission vom 15.Juli 2019 über die Wettbewerbspolitik 2018,
—unter Hinweis auf den am 4.April 2019 von hochrangigen Sachverständigen der Kommission verfassten Bericht mit dem Titel „Wettbewerbspolitik für das digitale Zeitalter“,
—unter Hinweis auf die vorläufige Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 26. März 2014 zu dem Thema „Privatsphäre und Wettbewerbsfähigkeit im Zeitalter von ‚Big Data‘: das Zusammenspiel zwischen Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft“ und die Stellungnahme 8/2016 des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 23. September 2016 zu dem Thema „Kohärente Durchsetzung von Grundrechten im Zeitalter von Big Data“,
—unter Hinweis auf die Erklärung des Europäischen Datenschutzausschusses vom 29.August 2018 zu den Auswirkungen der wirtschaftlichen Konzentration auf den Datenschutz,
—unter Hinweis auf das von den Wirtschafts- und Finanzministern Frankreichs, Deutschlands, Italiens und Polens am 4.Februar 2020 an Kommissionsmitglied Margrethe Vestager versandte Schreiben sowie auf den gemeinsamen Beitrag von Estland, Finnland. Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, der Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechien, der zur Vorbereitung der bevorstehenden Tagung des Europäischen Rates im März 2020 entworfen wurde,
—unter Hinweis auf den Vorschlag Frankreichs, Deutschlands und Polens vom 4.Juli 2019 mit dem Titel „Für eine modernisierte europäische Wettbewerbspolitik“,
—unter Hinweis auf den 2019 vom Europäischen Verbraucherverband (BEUC) vorgelegten Bericht über die Rolle der Wettbewerbspolitik beim Schutz des Wohlergehens der Verbraucher im digitalen Zeitalter,
—unter Hinweis auf den Beschluss der Kommission vom 7. Januar 2019, sieben EU-Beihilferegelungen bis Ende 2022 zu verlängern (Initiative zur Modernisierung des Beihilferechts 2014-2020) und in der Zwischenzeit Bewertungen einzuleiten,
—unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22.März und 27.Mai 2019,
—unter Hinweis auf die Erklärung, die anlässlich des sechsten Ministertreffens der „Freunde der Industrie“ am 18.Dezember 2018 von 18 Mitgliedstaaten abgegeben wurde,
—unter Hinweis auf den Bericht des Strategischen Forums für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit dem Titel „Strengthening strategic value chains for a future-ready EU industry“ (Stärkung strategischer Wertschöpfungsketten für eine zukunftsfähige EU-Industrie),
—unter Hinweis auf die laufende Überarbeitung der Leitlinien für die horizontale Zusammenarbeit,
—unter Hinweis auf die öffentliche Konsultation zu den horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen,
—unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 19.Juni 2019 mit dem Titel „Schaffung eines auf sozialwirtschaftliche Unternehmen abgestimmten europäischen Rechtsrahmens“,
–gestützt auf Artikel54 seiner Geschäftsordnung,
–unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,
–unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz,
–unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-0022/2020),
A.in der Erwägung, dass alle EU-Bürger Nutzen aus dem Wettbewerb und der wirksamen Durchsetzung der Wettbewerbspolitik ziehen müssen, insbesondere diejenigen, die sich in einer schwachen Verbraucherposition befinden, während gleichzeitig Innovationen und der faire Wettbewerb zwischen den im Binnenmarkt tätigen Unternehmen dadurch gefördert werden müssen, dass vor allem dafür gesorgt wird, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf fairer Grundlage am Wettbewerb teilnehmen können;
B.in der Erwägung, dass die Wettbewerbspolitik angepasst werden muss, um die digitalen, ökologischen, geopolitischen, industriellen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen, und dass sie mit den Prioritäten des europäischen Grünen Deals und den Zielen des Pariser Übereinkommens in Einklang stehen muss, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen Wirtschaftszweigen als ein Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft der EU unter Berücksichtigung der sozialwirtschaftlichen Unternehmen gewährleistet werden;
C.in der Erwägung, dass eine globale Zusammenarbeit bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts dazu beiträgt, Unstimmigkeiten bei den Abhilfemaßnahmen und bei den Ergebnissen der Durchsetzungsmaßnahmen zu vermeiden, und Unternehmen dabei hilft, ihre Befolgungskosten zu senken;
D.in der Erwägung, dass die Wettbewerbspolitik in sich rasch wandelnden digitalen Märkten in einigen Fällen zu langsam und daher für die Beseitigung systemischen Marktversagens und die Wiederherstellung des Wettbewerbs unwirksam sein könnte; in der Erwägung, dass sich eine ergänzende Vorabregulierung und Überwachung als nützlich erweisen könnte, um eine wirksamere Kontrolle sicherzustellen;
E.in der Erwägung, dass die europäischen Wettbewerbsbehörden in gleichem Maße darauf achten sollten, eine unzureichende Durchsetzung auf den digitalen Märkten zu vermeiden, da sich diese Märkte vor einer übermäßigen Durchsetzung sträuben;
F.in der Erwägung, dass das vorrangige Ziel der EU-Wettbewerbspolitik darin besteht, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, um die Integrität des Binnenmarktes zu wahren und die Verbraucher zu schützen;
G.in der Erwägung, dass jüngste Datenskandale, Untersuchungen und entsprechende Anhaltspunkte gezeigt haben, wie personenbezogene Daten von Plattformen gesammelt, verwendet und an Dritte verkauft werden und wie marktbeherrschende Technologieunternehmen und Plattformen die Verbraucher im Internet systematisch ausspähen;
Die Rolle der Wettbewerbspolitik in globalisierten Märkten
1.weist darauf hin, dass internationale Zusammenarbeit in einer globalisierten Welt von entscheidender Bedeutung ist, um eine wirksame Durchsetzung des Wettbewerbsrechts sicherzustellen; fordert die Kommission auf, den Einfluss der EU-Wettbewerbspolitik in der Welt weiter auszubauen, insbesondere durch einen fortgesetzten einschlägigen Dialog und eine verstärkte Zusammenarbeit mit den USA, China, Japan und anderen Drittländern, und zwar nach Möglichkeit im Rahmen von Kooperationsabkommen der zweiten Generation, die einen wirksameren Informationsaustausch zwischen den Wettbewerbsbehörden ermöglichen; befürwortet die aktive Beteiligung der Kommission und der einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden am Internationalen Wettbewerbsnetz; legt der Kommission nahe, sich jederzeit um die Aufnahme von Wettbewerbsregeln (auch für staatliche Beihilfen) in EU-Freihandelsabkommen und in Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO) zu bemühen, damit die gegenseitige Achtung eines fairen Wettbewerbs sichergestellt wird; nimmt mit Bedauern die negativen Auswirkungen der Lähmung des WTO-Streitbeilegungsgremiums auf die Kommission zur Kenntnis;
2.fordert die Kommission auf, Instrumente für eine bessere Überwachung ausländischer Direktinvestitionen (ADI) zu entwickeln, für eine rasche Umsetzung des Überprüfungsmechanismus für ausländische ADI zu sorgen und ein Instrument zur Stärkung des derzeitigen Mechanismus vorzuschlagen sowie gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Europäische Union ein zugängliches und attraktives Ziel von ADI bleibt; lenkt die Aufmerksamkeit der Kommission auf die Tatsache, dass Unternehmen in Drittländern Nutzen aus einer Vorzugsbehandlung auf ihrem Heimatmarkt ziehen, was den Wettbewerb bei Investitionen im Binnenmarkt verzerren kann;
3.fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass im Bereich der öffentlichen Aufträge und der Investitionspolitik im Verhältnis zu Drittstaaten die Reziprozität gewährleistet ist und dabei auch Sozial- und Umweltdumping berücksichtigt werden; erinnert an die Notwendigkeit, bislang verschlossene Märkte für öffentliche Aufträge in Drittländern zu öffnen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf einen Beitritt wichtiger Drittstaaten wie China zum WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen mit einem akzeptablen Öffnungsangebot hinzuwirken; betont, dass bei jedem Instrument zur Verbesserung der internationalen Marktöffnung, wie zum Beispiel dem Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen, das bis 2021 vollendet sein soll, zusätzliche Bürokratie und neue Marktverzerrungen mit negativen Auswirkungen auf EU-Unternehmen vermieden werden müssen;
4.fordert die Kommission auf, für einen fairen Wettbewerb zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich nach dessen Austritt aus der EU zu sorgen, damit man gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellt und Dumping verhindert;
5.unterstützt voll und ganz die Umsetzung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI), wie zum Beispiel die Europäische Batterie-Allianz; fordert die Kommission auf, im Bereich disruptiver Technologien wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse zu fördern, die einschlägigen Bestimmungen zu vereinfachen und die Vorgaben zu lockern, damit auch kleinere industrielle Forschungsprojekte befürwortet werden können;
6. weist darauf hin, dass die Kommission die Kontrolle staatlicher Beihilfen gleichermaßen auf Unternehmen aus der EU und aus Drittstaaten anwenden muss, damit keine Asymmetrien mit ausländischen Wettbewerbern entstehen, und den ausländischen Staatsunternehmen mehr Aufmerksamkeit zu widmen, die von ihren Regierungen Subventionen erhalten, die nach EU-Binnenmarktregeln für EU-Rechtsträger verboten sind; fordert die Kommission auf, den jüngsten Vorschlag der niederländischen Regierung und die Möglichkeit zu prüfen, das EU-Wettbewerbsrecht um eine Säule zu ergänzen, mit der der Kommission geeignete Ermittlungsinstrumente zur Verfügung gestellt werden, wenn der Verdacht besteht, dass ein Unternehmen aufgrund staatlicher Subventionen „wettbewerbsverzerrendes“ Verhalten an den Tag legt oder aufgrund einer marktbeherrschenden Stellung in seinem Heimatland übermäßige Gewinne erzielt, indem beispielsweise bei Unternehmen aus Drittländern im Rahmen der EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge eine Prüfung hinsichtlich staatlicher Beihilfen eingeführt wird;
7.fordert die Kommission erneut auf, zu prüfen, ob das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors möglicherweise zu Wettbewerbsverzerrungen insbesondere zwischen KMU und multinationalen Unternehmen führt;
8.fordert die Kommission auf, einen erfolgversprechenderen Ansatz für eine starke EU-Industriepolitik zu wählen, damit auf den globalen Märkten eine hohe Wettbewerbsfähigkeit sichergestellt und aufrechterhalten wird; betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten EU-Vorhaben von strategischem Interesse fördern und unterstützen und Hindernisse und Hemmnisse beseitigen sollten, damit innovative EU-Vorreiter in bestimmten für die EU vorrangigen Wirtschaftszweigen entstehen können, wobei die unabhängige Anwendung von Wettbewerbsregeln, die gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten, zu respektieren ist; stellt klar, dass dieser Ansatz nicht zu Lasten der KMU und der Verbraucherinteressen gehen darf, sondern sich auf den Übergang zu einer stärker nachhaltigen Wirtschaft und einer wettbewerbsfähigen Datenindustrie und digitalen Infrastruktur der EU, wie zum Beispiel die Entwicklung von 5G, konzentrieren sollte;
9. fordert die Kommission auf, die Gelegenheit zu nutzen und die Leitlinien für Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit zu überarbeiten, damit ein flexiblerer Rahmen geschaffen und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht wird; fordert die Kommission auf, mit den Verantwortlichen von Kooperationsprojekten einer bestimmten Größenordnung rascher und effizienter zu kommunizieren und im Rahmen eines freiwilligen beschleunigten Notifizierungsverfahrens neue Fragen zuzulassen;
10.begrüßt die in ihrer Bekanntmachung vom 9.Dezember 1997(5) von der Kommission abgegebene Zusage, ihre Definition des relevanten Marktes zu überarbeiten und dadurch einer längerfristigen Perspektive Rechnung zu tragen, bei der die globale Dimension und potenzielle künftige Wettbewerber berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, sich bei ihren Untersuchungen weiterhin auf solide wirtschaftliche und rechtliche Grundsätze stützen, indem sie sich nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und einem ordnungsgemäßen Verfahren richtet, wenn sie neuartige Märkte betrachtet;
11.hebt hervor, dass international gleiche Wettbewerbsbedingungen in einem regelbasierten multilateralen Handelssystem, das den politischen Handlungsspielraum der Staaten bewahrt, für Europa, einschließlich europäischer Unternehmen und insbesondere der KMU, sowie für Arbeitnehmer und Verbraucher von entscheidender Bedeutung sind; vertritt die Ansicht, dass international gleiche Wettbewerbsbedingungen dazu beitragen, die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, ein stabiles und vorhersehbares Umfeld sicherzustellen, eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und Gegenseitigkeit anzustreben, in der EU und in Drittländern bestehende menschenwürdige Arbeitsplätze zu sichern und neue menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen und für hohe Arbeits- und Umweltnormen zu sorgen, da immer mehr Arbeitsplätze von globalen Wertschöpfungsketten abhängen; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, die Transparenz, Nachhaltigkeit und Rechenschaftspflicht der Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten zu erhöhen, und fordert die EU auf, unter anderem die Schaffung eines Rechtsrahmens für die obligatorische Sorgfaltspflicht in globalen Wertschöpfungsketten als notwendigen Schritt zum Erreichen dieses Ziels zu erwägen;
12.fordert die Kommission auf, angesichts der zunehmenden Diskussionen die EU-Wettbewerbsregeln, die Industriepolitik und den internationalen Handel miteinander in Einklang zu bringen, was mit Nachhaltigkeit und Umweltschutz einhergehen muss; betont den spezifischen Bedarf an Forschungsmitteln als Grundlage für Innovation und Entwicklung für europäische Unternehmen und als Schlüsselelement zur Förderung des Handels und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit;
13.hebt hervor, dass KMU eine entscheidende Rolle im internationalen Handel spielen und schätzungsweise 30% der Warenausfuhren der EU in die übrige Welt ausmachen(6); geht davon aus, dass der Binnenmarkt nach wie vor der bei weitem wichtigste Markt für KMU ist; weist darauf hin, dass die Handels- und Wettbewerbspolitik der EU zur wirtschaftlichen Vielfalt und zu einem KMU-freundlichen Handelsumfeld beitragen sollte, um KMU bei der Bewältigung der größeren Herausforderungen beim Eintritt in neue Märkte zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, im Wettbewerb eigenständig zu bestehen, und dass dies die Erwägung einschließen sollte, die Definition der EU von KMU zu aktualisieren, insbesondere durch Hinzufügen qualitativer Kriterien;
14.unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen der Kommission im Rahmen der laufenden Reform der WTO, einschließlich ihres Berufungsgremiums, die multilateralen Regeln für Subventionen oder branchenspezifische Initiativen zu aktualisieren und wirksam durchsetzbar zu machen, um die Frage der Subventionen auf internationaler Ebene, insbesondere in Bezug auf Industriesubventionen, staatliche Unternehmen und erzwungene Technologietransfers, angemessen zu behandeln und nicht marktgerechte Maßnahmen und Praktiken von Drittländern zu bekämpfen; fordert die Kommission auf, das Parlament und die Mitgliedstaaten in diesem Bereich in vollem Umfang einzubeziehen;
15.hebt hervor, dass die wirksame Durchsetzung der Bestimmungen über nachhaltige Entwicklung in Handelsabkommen von Bedeutung ist, um lauteren Wettbewerb sowie Umwelt- und Sozialnormen sicherzustellen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einführung von ökologischen und sozialen Kriterien bei der Reform der Ausgleichs- und Antidumpingmaßnahmen; vertritt die Ansicht, dass die mögliche Einbeziehung präziser, justiziabler Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in das WTO-Recht auch im Rahmen der laufenden WTO-Reform und als Beitrag zu weltweit gleichen Wettbewerbsbedingungen geprüft werden könnte;
16.begrüßt in diesem Zusammenhang die laufenden plurilateralen Verhandlungen der WTO über den elektronischen Handel, und fordert ein umfassendes und ehrgeiziges Regelwerk, mit dem digitale Handelshemmnisse abgebaut werden, dafür gesorgt wird, dass Unternehmen weltweit unter gleichen Wettbewerbsbedingungen miteinander konkurrieren können, und das Vertrauen der Verbraucher in das Internet-Umfeld gestärkt wird, ohne die europäischen Datenschutzstandards zu beeinträchtigen; betont, dass die EU bei diesen internationalen Verhandlungen eine führende Rolle übernehmen sollte, wobei es enge Konsultationen unter Beteiligung des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der Interessenträger, einschließlich der Zivilgesellschaft, gibt;
17.ist der Ansicht, dass der Zugang zum EU-Binnenmarkt von der Einhaltung gesundheitspolizeilicher, pflanzenschutzrechtlicher und ökologischer Standards abhängig gemacht werden muss; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Handels- und Wettbewerbspolitik der EU weder der Einhaltung der sozialen und ökologischen Standards der EU noch der Ausarbeitung ehrgeizigerer Standards entgegensteht;
18.fordert die Kommission auf, die Märkte für öffentliche Aufträge der Drittländer, mit denen sie ein Freihandelsabkommen geschlossen hat – bzw. mit denen sie derzeit über ein Freihandelsabkommen verhandelt –, ordnungsgemäß zu prüfen und zu untersuchen, um die besten Zugangsbedingungen für europäische Unternehmen auszuhandeln;
19.fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen der beteiligten Generaldirektionen (GDHandel und GDWettbewerb) zu koordinieren, um sicherzustellen, dass mit den Wettbewerbsregeln und mit der Umsetzung dieser Regeln ein lauterer Wettbewerb für europäische Unternehmen auf Märkten von Drittländern und umgekehrt sichergestellt wird;
20.fordert die Kommission auf, der Rolle der internationalen Normung für einen lauteren Wettbewerb besondere Aufmerksamkeit zu widmen; besteht darauf, dass die EU ihren multilateralen Ansatz zur Festlegung von Normen, insbesondere im Rahmen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC), verstärkt; warnt vor Ansätzen der Verstaatlichung bei der Festlegung von Normen, insbesondere im Zusammenhang mit der chinesischen Seidenstraßen-Initiative („One Belt, One Road“) und anderen Strategien zur Verbesserung der Konnektivität; ersucht die Kommission darum, in diesem Zusammenhang einen hochrangigen Koordinator für die Normungspolitik einzusetzen;
21.betont, wie wichtig es ist, eine geschlechterspezifische Perspektive sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene zu berücksichtigen, einschließlich der Kapitel über Gleichstellungsfragen in Handelsabkommen und der Ausarbeitung von geschlechterspezifischen Maßnahmen (zum Beispiel das Sicherstellen der Einbeziehung der geschlechterspezifischen Auswirkungen der EU-Handelspolitik und -abkommen in der Ex-ante- und der Ex-post-Folgenabschätzung), damit der Wettbewerb gefördert und ein integratives Wirtschaftswachstum gefördert wird;
Anpassung der Wettbewerbspolitik an das digitale Zeitalter
22.fordert die Kommission auf, die Vorschriften für Fusionen und Unternehmenskäufe zu überprüfen und die kartellrechtliche Aufsicht zu stärken sowie den Auswirkungen der Markt- und Netzmacht im Zusammenhang mit personenbezogenen und finanziellen Daten Rechnung zu tragen; fordert die Kommission insbesondere auf, die Kontrolle dieser Daten als Indikator für das Vorhandensein von Marktmacht im Sinne ihrer Leitlinien zu Artikel102 AEUV zu beurteilen; fordert die Kommission auf, ihre Lehren aus der Fusion zwischen Facebook und WhatsApp zu ziehen und ihre Kriterien entsprechend anzupassen; schlägt daher vor, dass jede Fusion auf dem Markt für solche Daten Gegenstand einer vorherigen informellen Erklärung sein sollte;
23.fordert die Kommission auf, den Begriff des „Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung“ und die Doktrin der „wesentlichen Einrichtungen“ zu überarbeiten, damit sie im digitalen Zeitalter ihren Zweck erfüllen können; schlägt vor, dass die Marktmacht im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Konglomeraten und sogenannten „Torwächtern“ (Gatekeeper) in digitalen Märkten einer umfassenden Analyse unterzogen wird, um dagegen vorzugehen, dass große Betreiber ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen, und mangelnde Interoperabilität zu bekämpfen; fordert die Kommission auf, die Interessenträger zu konsultieren, damit der Entwicklung der digitalen Wirtschaft, einschließlich ihrer mehrseitigen Struktur, Rechnung getragen wird;
24.fordert die Kommission auf, eine Überarbeitung der Schwellenwerte für eine Fusionsprüfung in Betracht zu ziehen, damit Faktoren wie die Anzahl der betroffenen Verbraucher und der Wert der damit verbundenen Transaktionen in ihre laufende Bewertung der Fusionskontrollverordnung einbezogen werden(7);
25.fordert die Kommission auf, bei ihrer laufenden Bewertung der Fusionskontrollverordnung höhere Konzentrationsniveaus aufgrund horizontaler Eigentumsverhältnisse bei großen Vermögensverwaltungsgesellschaften zu prüfen und in Erwägung zu ziehen, entsprechende Leitlinien für die Anwendung von Artikel 101 und 102AEUV zu erstellen;
26.weist darauf hin, dass auf mehreren spezifischen Märkten für Finanzdaten (z. B. im Zusammenhang mit Aktienhandel, Ratings und Referenzwerten) eine oligopolistische Konzentration dazu führen kann, dass Händler ihre marktbeherrschende Stellung gegenüber Anlegern und Verbrauchern von Finanzdaten missbrauchen; fordert die Kommission auf, entschlossen gegen derartige Fälle von Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorzugehen, die der Fluidität der Finanzmärkte schaden und den Interessen der nachhaltigen Entwicklung zuwiderlaufen;
27.weist darauf hin, dass zwar eine Reihe von neuen Unternehmen in der Hoffnung auf eine Übernahme durch ein größeres Unternehmen gegründet wird, dass aber die Übernahme von Jungunternehmen durch marktbeherrschende Akteure, darunter große Technologieunternehmen und -plattformen, Innovationen zum Erliegen bringen und eine Gefahr für die Souveränität darstellen könnte; fordert die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden auf, die Praktiken solcher Übernahmen und ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb zu untersuchen, insbesondere im Hinblick auf sogenannte „Killer-Übernahmen“, wie sie in ihrem Bericht der hochrangigen Sachverständigengruppe vom 4.April 2019 mit dem Titel „Wettbewerbspolitik für das digitale Zeitalter“ definiert wurden; fordert die Kommission auf, eine Studie über die Umkehr der Beweislast gemäß dem im Oktober 2019 veröffentlichten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz) durchzuführen;
28.fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie strengere Regelungen für den Zugang zu Daten, auch im Zusammenhang mit der Dateninteroperabilität, insbesondere dann auferlegt werden können, wenn der Datenzugang zur Erschließung von Sekundärmärkten für ergänzende Dienstleistungen führt oder wenn die Daten auf marktbeherrschende Unternehmen beschränkt sind;
29.betont, dass einige Unternehmen, die Nutzen aus einem doppelten Status als Plattform und Händler ziehen, ihre Stellung missbrauchen, um Wettbewerbern unfaire Bedingungen und Bestimmungen aufzuzwingen, unabhängig davon, ob diese im Internet tätig sind oder nicht; fordert die Kommission auf, das Problem der Bevorzugung eigener Dienstleistungen zu untersuchen, die notwendigen Gesetze durchzusetzen und die erforderlichen Instrumente bei den Unternehmen einzusetzen, die dies praktizieren; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, in Fällen, in denen das Wettbewerbsrecht nicht ausreicht, um die Konkurrenzfähigkeit auf diesen Märkten sicherzustellen, bestimmte Vorabverpflichtungen einzuführen, und dadurch eine Abschottung von Wettbewerbern zu verhindern und sicherzustellen, dass entstehende Engpässe nicht durch die Monopolisierung künftiger Innovationen aufrechterhalten werden;
30.stellt fest, dass die Kommission über die Notwendigkeit einer gezielten Vorabregulierung bezüglich bestimmter systemischer Probleme nachdenkt, die auf digitalen Märkten auftreten können; fordert die Kommission daher auf, ein zentralisiertes Vorab-Marktüberwachungssystem einzuführen (und dabei die Ergebnisse einer Folgenabschätzung zu berücksichtigen), damit die Behörden der EU und der Mitgliedstaaten mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden, um Daten anonym sammeln und Fälle von Marktversagen besser und rechtzeitig feststellen sowie gegebenenfalls eine gezielte Regulierung einführen zu können, wenn solche Praktiken ein systemisches Ausmaß annehmen;
31.fordert die Kommission daher auf, zu diesem Zweck die wichtigsten digitalen Akteure zu ermitteln und eine Reihe von Indikatoren festzulegen, um deren „systemischen“ Charakter zu definieren; weist darauf hin, dass dabei folgende Indikatoren in Betracht gezogen werden könnten: Missbrauch von Praktiken bestimmter ausgedehnter Netzwerke, die Kontrolle über eine beträchtliche Menge nicht reproduzierbarer Daten, eine unvermeidliche Situation auf einem facettenreichen Markt oder die Fähigkeit des Akteurs, die Marktregeln selbst zu bestimmen;
32.weist die Kommission darauf hin, dass ausländische Monopole Betreiber aufgekauft haben, die über digitale Daten verfügen, darunter Gesundheits-, Finanz- und Bildungsdaten, und dass diese Übernahmen mit datenschutzrechtlichen Risiken verbunden sind, die über die bereits bestehenden wettbewerbsschädigenden Auswirkungen solcher Transaktionen weit hinausgehen; fordert die Kommission auf, diese Aspekte bei der geplanten EU-Datenstrategie zu berücksichtigen und die gegenseitige Nutzung von Daten zu untersuchen, wenn Daten, die aus einer Dienstleistung stammen, dazu verwendet werden, das Angebot einer Plattform auf neue Dienstleistungen auszuweiten;
33.begrüßt die europäische Datenstrategie der Kommission, die am 19. Februar 2020 vorgelegt wurde und die dazu dienen soll, die Datennutzung zum Nutzen der Verbraucher und Unternehmen zu verbessern; unterstützt das Vorhaben der Kommission, die Nutzung von und den Zugang zu Daten gesetzlich zu regeln; betont, wie wichtig Schutzmaßnahmen in Bezug auf die personenbezogenen Daten von Verbrauchern und deren Weitergabe sind, damit die Sicherheit und das Vertrauen der Verbraucher erhöht werden; betont, dass die Verbraucher die Gewissheit haben müssen, dass ihre Daten geschützt bleiben, und dass die Zusammenarbeit bei der Datensicherheit daher in allen Bereichen Priorität haben muss; betont, dass eine Klausel, wonach personenbezogene Daten ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht an Dritte veräußert werden dürfen, ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der Strategie sein sollte;
34.betont, dass Vermittlungsplattformen zwar eine wichtige Rolle beim Zugang der Verbraucher zu Internetdiensten spielen, einige jedoch ihre privilegierte Stellung missbrauchen, indem sie als „Gatekeeper“ (Torwächter) agieren, so auch in geschlossenen Ökosystemen und auf Internet-Marktplätzen; fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Wettbewerbspolitik solchen „Gatekeepern“ besondere Aufmerksamkeit zu widmen und ihre laufenden Untersuchungen so bald wie möglich abzuschließen;
35.fordert die Kommission nachdrücklich auf, für mehr Wahlfreiheit der Verbraucher zu sorgen die Rolle des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zu stärken und in einer Studie zu klären, ob eine EU-Verbraucherbehörde vonnöten ist; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es in der Wettbewerbspolitik nicht nur darum geht, faire Preise für die Verbraucher zu gewährleisten, sondern auch für Qualität, Vielfalt und Innovationen zu sorgen;
36.betont, dass es im Interesse der Europäischen Union liegt, über europaweite Zahlungssysteme zu verfügen; fordert die Kommission auf, Initiativen zu unterstützen, mit denen dieses Ziel erreicht wird, und anzuerkennen, dass deren Erfolg sowohl vom innovativen Charakter des Systems für Verbraucher und Unternehmen als auch von der Tragfähigkeit ihres Geschäftsmodells abhängt;
Wirksamkeit der wettbewerbspolitischen Instrumente
37.betont, dass sich Bußgelder auf den Ruf des sanktionierten Unternehmens auswirken können; weist darauf hin, dass die hohen Bußgelder dennoch oft als Mittel zur Abschreckung nicht ausreichen und letztlich an die Verbraucher weitergereicht werden können; fordert die Kommission auf, alternative verhaltensorientierte und, falls erforderlich, strukturelle Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, damit die EU-Wettbewerbspolitik in vollem Umfang wirksam ist; betont, dass bei künftigen Abhilfemaßnahmen die Unterlassungsverfügung wesentlich verbindlicher sein sollte;
38.erinnert daran, dass ein Missbrauch von Marktmacht selbst dann stattfinden kann, wenn Produkte oder Dienstleistungen kostenfrei angeboten werden; ist der Ansicht, dass die Weitergabe privater Daten an Dritte zu Marketingzwecken oder kommerziellen Zwecken häufig ohne die ordnungsgemäße Zustimmung des Verbrauchers erfolgt, da oft keine Alternativen zur Weitergabe von Daten angeboten werden; ist der Ansicht, dass die Konzentration von Daten in einer kleinen Anzahl von Unternehmen in der digitalen Wirtschaft zu Marktversagen, übermäßiger Kapitalentnahme und einer Blockierung von Neueinsteigern führt;
39.stellt fest, dass der Markt für Internet-Suchmaschinen von besonderer Bedeutung für die Wahrung der Wettbewerbsbedingungen im digitalen Binnenmarkt ist; stellt mit Bedauern fest, dass eine einzige Suchmaschine mit einem Marktanteil von über 92% auf dem Markt für Internetsuche in den meisten Mitgliedstaaten der EU zu einem „Gatekeeper“ des Internets geworden ist; fordert, dass die Beiträge aller Interessenträger aus den vergangenen neun Jahren der Praxis der Kartellbehörden herangezogen werden, um umgehend zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen auf lange Sicht wirklich den Verbrauchern, Internetnutzern und Internetunternehmen zugutekommen; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zu prüfen, der auf die Entflechtung der Suchmaschinen – wie in der Entschließung des Parlaments vom 27.November 2014 zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt(8) dargelegt – von den von ihren Betreibern angebotenen kommerziellen Diensten abzielt, damit der jetzige Zustand nicht weiter fortbesteht, was eine mögliche langfristige Maßnahme zur Erreichung eines fairen und effektiven Wettbewerbs auf dem europäischen digitalen Markt sein könnte;
40.weist darauf hin, dass kartellrechtliche Untersuchungen, wie z.B. der Fall „Google Shopping“, im Vergleich zu den sich schnell entwickelnden digitalen Märkten langwierig sind; weist auf die negativen Folgen dieses Umstands und das finanzielle und strukturelle Risiko hin, dem einige Akteure ausgesetzt sind, wenn sie langwierige und kostspielige Verfahren anstrengen; betont, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren eingehalten werden muss, fordert die Kommission jedoch auf, beschleunigte Kartellverfahren und neue Anreize wie die Kronzeugenregelung einzusetzen, damit die Unternehmen kooperativer sind, wenn es darum geht, Kartelle in der EU aufzuspüren;
41.betont die Notwendigkeit, regelmäßig die Möglichkeit zu prüfen, vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, um Praktiken zu unterbinden, die dem Wettbewerb ernsthaft schaden würden; fordert die Kommission auf, die Kriterien für solche Maßnahmen unter Wahrung rechtsstaatlicher Garantien zu erleichtern, um irreversiblen Schäden vorzubeugen; fordert die Kommission auf, die Mitteilung über Abhilfemaßnahmen(9) zu überarbeiten und dabei den Entwicklungen im digitalen Sektor in den letzten Jahren Rechnung zu tragen;
42.begrüßt die anhaltenden Bemühungen der Kommission, gegen missbräuchliches Verhalten großer Plattformen vorzugehen; fordert die Kommission auf, erneut Fälle zu prüfen, in denen sich die ergriffenen Abhilfemaßnahmen eindeutig als ungeeignet erwiesen haben, den Wettbewerb auf dem Markt wiederherzustellen, wie es bei „Google Shopping“ der Fall war; betont, dass ohne gezielte, wirksame und vorab mit dem betroffenen Unternehmen getestete Abhilfemaßnahmen in Bezug auf bestimmte Praktiken eine vollständige strukturelle Trennung zwischen allgemeinen und spezialisierten Suchdiensten einschließlich einer lokalen Suche vonnöten sein könnte; betont, dass verhaltensorientierte Abhilfemaßnahmen im Vergleich zu strukturellen Abhilfemaßnahmen eine zeiteffiziente Lösung darstellen könnten, wodurch die Gefahr verringert würde, dass Wettbewerber im Zuge langwieriger Diskussionen über die Veräußerung von Unternehmensteilen vom Markt verdrängt werden;
43.weist darauf hin, dass die Kommission angemessene Ressourcen zuteilen muss, um das EU-Wettbewerbsrecht wirksam durchsetzen zu können; stellt fest, dass für spezifisches Fachwissen insbesondere zu immer dringlicheren Problemen wie der marktbeherrschenden Stellung von Internet-Plattformen oder der künstlichen Intelligenz gesorgt werden muss;
44.fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Auslegung des Begriffs „erhebliche Behinderung eines wirksamen Wettbewerbs“ gemäß der Fusionskontrollverordnung herauszugeben, damit die Kommission bei Fusionen nicht nur die Preise, die Produktion und Innovationen berücksichtigt, sondern auch im Lichte der im AEUV niedergelegten Grundsätze die sozialen und ökologischen Kosten solcher Transaktionen berücksichtigt und dem Umweltschutz besondere Aufmerksamkeit widmet;
45.fordert die Kommission auf, die neue Dienstleistung zu untersuchen, die einige der weltweit größten Technologieunternehmen den Verbrauchern in Form von Girokonten in den kommenden Jahren anbieten werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, deren Eintritt in den neuen digitalen Finanzmarkt und der riesigen Menge an Daten, die sie von ihren Kunden erheben werden, sowie der möglichen Verwendung dieser Daten besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
Wettbewerbsregeln zur Unterstützung des europäischen Grünen Deals
46.begrüßt die Mitteilung der Kommission über den europäischen Grünen Deal und die darin gesetzten Ziele zur Unterstützung eines kosteneffizienten Übergangs zur Klimaneutralität bis 2050 und der schrittweisen Einstellung der Verwendung fossiler Brennstoffe; unterstützt die Zusage, die EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen bis 2021 zu überarbeiten, um diesen Zielen Rechnung zu tragen;
47.unterstützt die Kommission bei der Überprüfung der Leitlinien für staatliche Beihilfen in allen relevanten Wirtschaftszweigen, wie zum Beispiel im Verkehrssektor, einschließlich des Luft- und Seeverkehrs, in Übereinstimmung mit den Zielen des europäischen Grünen Deals, indem der Grundsatz des gerechten Übergangs angewendet und die ergänzende Rolle der Regierungen der Mitgliedstaaten bei der Unterstützung von Investitionen in die Dekarbonisierung und saubere Energie anerkannt wird und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen sichergestellt und Marktverzerrungen verhindert werden; fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit der Überprüfung der Energiebesteuerungsrichtlinie(10) zu prüfen, ob die derzeitigen Steuerbefreiungen unfaire branchenübergreifende Wettbewerbsbedingungen zur Folge haben; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die Befreiung von der Kerosinsteuer zu einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Luftfahrtsektors führt;
48.fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer bevorstehenden Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen im Einklang mit den klimapolitischen Verpflichtungen der EU mehr Flexibilität bei den Beihilfen für Energie aus erneuerbaren Quellen, die von Bürgern erzeugt wird, vorzusehen;
49.betont, dass die Kommission auch mögliche negative Nebenwirkungen verhindern muss, wenn größere Unternehmen ihnen zur ökologischen Gestaltung ihres Geschäftsmodells gewährte öffentliche Beihilfen für andere Zwecke verwenden, wie etwa die Stärkung ihrer marktbeherrschenden Stellung in einem bestimmten Wirtschaftszweig;
50.fordert die Kommission auf, weitere Orientierungshilfen auszuarbeiten und einen Rahmen zu schaffen, wodurch weitere Investitionen in Energieeffizienz und Gebäudesanierung sowie in Repowering, hybride Projekte und Stromspeicherung ermöglicht werden;
51.betont in diesem Zusammenhang, dass der europäische Grüne Deal nur dann erfolgreich sein kann, wenn die europäischen Hersteller nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen seine Vorteile erkennen und keinem unlauterem Wettbewerb durch Unternehmen in Drittländern ausgesetzt sind;
52.weist darauf hin, dass der europäische Grüne Deal für die Stimmigkeit zwischen der Agrar-, Klimaschutz-, Umwelt- und Handelspolitik sorgen muss;
Branchenbezogene Maßnahmen
53.fordert die Kommission auf, in Bereichen, die für das Alltagsleben der Bürger im digitalen Zeitalter von wesentlicher Bedeutung sind, wie Gesundheit, Mobilität, Internet-Werbung, Energie, Fremdenverkehr (einschließlich der Überwachung von Preisobergrenzen bei Internet-Wohnplattformen), Kultur-, Finanz- und Zahlungsdienste sowie Medien, systematischere Untersuchungen durchzuführen und gleichzeitig die hohen EU-Normen beizubehalten;
54.fordert die Kommission auf, das Vorhandensein von nationalen Monopolen und Oligopolen als potenziellen Hinweis auf Mängel im Binnenmarkt oder auf Hindernisse für einen fairen Wettbewerb zu betrachten;
55.fordert die Kommission auf, eine vorläufige Studie über die Eigentumskonzentration bei den Medien in Europa durchzuführen, und zwar auch im Zusammenhang mit dem Aufkauf europäischer Medienanbieter durch multinationale Unternehmen;
56.erinnert daran, dass bisweilen auf die Besteuerung zurückgegriffen wird, um indirekte staatliche Beihilfen zu gewähren, wodurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt geschaffen werden; fordert die Kommission auf, ihre bestehenden Leitlinien zum Begriff der staatlichen Beihilfe zu aktualisieren, damit sichergestellt wird, dass die Mitgliedstaaten keine staatlichen Beihilfen in Form von Steuervorteilen gewähren; beanstandet den Missbrauch von Gerichtsurteilen und begrüßt die jüngsten Urteile des Gerichts, wonach die Prüfung eines Steuerbescheids durch die Kommission im Hinblick auf staatliche Beihilfen keine „Steuerharmonisierung“ darstellt; stellt fest, dass die Beschlüsse der Kommission häufig vor Gericht angefochten werden und daher gründlich vorbereitet werden müssen; beharrt darauf, dass der Kommission Zugang zu den Informationen gewährt wird, die zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten ausgetauscht werden, sodass Verstöße gegen Wettbewerbsregeln leichter aufgedeckt werden können; fordert die Annahme des Vorschlags zur gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) und zur öffentlichen länderspezifischen Berichterstattung;
57.fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, Geldbußen gegen Länder zu verhängen, die gegen Beihilfevorschriften verstoßen;
58.fordert die Kommission unter Berücksichtigung der jüngsten Fälle und des notwendigen Schutzes der Steuerzahler auf, die Diskrepanzen zwischen den Beihilfevorschriften im Bereich der Abwicklungsbeihilfen und den Abwicklungsvorschriften der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten(11) rasch zu überprüfen und ihre Bankenmitteilung vom 30.Juli 2013(12) entsprechend zu überarbeiten;
59.fordert die Kommission auf, Fälle im Bankensektor mit möglicher Relevanz für den Wettbewerb in bestimmten Mitgliedstaaten genau unter die Lupe zu nehmen, in denen die Verbraucher derzeit unter hohen Zinssätzen(13) und mangelnder Transparenz bei Krediten leiden, was möglicherweise auf eine Konzentration des Eigentums im Bankensektor zurückzuführen ist und betrügerische Praktiken des Hypothekenverkaufs zur Folge haben könnte;
60.fordert die Kommission auf, jedes Jahr immer wieder neu zu prüfen, ob die Anforderungen für die Anwendung von Artikel107 Absatz3 Buchstabeb AEUV in der Finanzbranche weiterhin erfüllt sind;
61.fordert die Kommission ferner auf, das Quasi-Monopol der vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die die größten börsennotierten Unternehmen prüfen, gründlich zu untersuchen sowie weitere Maßnahmen vorzuschlagen, wie eine Trennung von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsdiensten und die Einführung einer obligatorischen „gemeinsamen Wirtschaftsprüfung“, damit Firmen, die nicht zu den vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gehören, die Möglichkeit haben, die für die Überprüfung der größten Unternehmen erforderlichen Kapazitäten zu schaffen;
62.fordert die Kommission auf, einen fairen Wettbewerb und mehr Transparenz bei den Geschäftspraktiken der Internet-Plattformen, einschließlich der Supermärkte und Verbrauchergroßmärkte, zu gewährleisten und dadurch sicherzustellen, dass die Produzenten in der EU faire Bedingungen und Preise für ihre Erzeugnisse erhalten; fordert die Kommission auf, ihre eingehende Analyse des Umfangs und der Auswirkungen von Einkaufsallianzen in Zusammenhang mit Preisstrategien und anderen Strategien auf das wirtschaftliche Funktionieren der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette fortzuführen und dabei insbesondere die Auswirkungen auf kleine Anbieter und Landwirte zu berücksichtigen; bedauert, dass der Schleuderverkauf nicht auf der Liste der auf EU-Ebene verbotenen Praktiken aufgeführt ist; betont, dass in der Strategie „Vom Erzeuger bis zum Verbraucher“ und im Wettbewerbsrecht der EU der wichtige Beitrag anerkannt werden muss, den Primärerzeuger zur Lieferung hochwertiger Lebensmittel und zur Bereitstellung öffentlicher Güter für die Gesellschaft leisten;
63.fordert eine klarere, flexiblere und berechenbarere Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Erzeuger und Erzeugerorganisationen, damit die Rechtssicherheit erhöht wird; fordert daher die Kommission auf, die Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung über die einheitliche gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO)(14) zu bewerten und diese zu präzisieren, insbesondere in Bezug auf Ausnahmen von den Wettbewerbsregeln für bestimmte Vereinbarungen und Praktiken von Landwirten, die Vereinigungen angehören; regt an, dass mehr Erzeugerorganisationen geschaffen werden, damit die Position von Landwirten gestärkt wird und sie wirkungsvoll über Preise verhandeln und die Machtungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette angehen können;
64.fordert die Kommission auf, Steuerregelungen, die eigens von den Mitgliedstaaten eingeführt werden, um Landwirte zu freiwilliger vorsorglicher Spartätigkeit anzuregen, damit sie den zunehmenden Risiken im Zusammenhang mit Klima und Gesundheit sowie Wirtschaftskrisen besser begegnen können, von den Regelungen für staatliche Beihilfen auszunehmen; begrüßt die Überarbeitung der De-minimis-Verordnung(15), was den Landwirten helfen wird, die Klimaherausforderungen zu bewältigen, ohne dass es dadurch zu Marktverzerrungen kommt; weist darauf hin, dass klare Leitlinien für den Agrarsektor aufgrund der Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen dringend erforderlich sind; begrüßt die laufende Eignungsprüfung des Pakets zur Modernisierung der staatlichen Beihilfen von 2012 und die laufende Überprüfung der Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft(16);
65.fordert die Kommission auf, eine Bewertung der Anwendung von Artikel209 der Verordnung über die einheitliche GMO durchzuführen und seinen Anwendungsbereich zu präzisieren, insbesondere in Bezug auf Ausnahmen von den Wettbewerbsregeln für bestimmte Vereinbarungen und Praktiken von Landwirten, die Vereinigungen angehören, damit die Betroffenen mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei der Anwendung dieses Artikels erhalten und der Kommission mehr Flexibilität bei seiner Umsetzung eingeräumt wird;
66.erkennt die Rolle von Branchenverbänden in der Kette an, die als Plattform für Dialog, Forschung und Entwicklung, bewährte Verfahren und Markttransparenz dienen;
67.fordert eine Stärkung der Rolle der Branchenverbände im Hinblick auf die Förderung ausgewogenerer Beziehungen in der Lebensmittelkette und befürwortet im Einklang mit dem im April 2019 vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Parlaments angenommenen Entwurf eines Berichts über die neue gemeinsame Marktorganisation für Agrarerzeugnisse im Rahmen der nächsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), dass die Wertaufteilungsklausel auf alle Akteure ausgeweitet wird und nicht nur für den Erstankäufer gilt;
68.fordert, dass in Artikel210 der Verordnung über die einheitliche GMO für landwirtschaftliche Branchenverbände vorbehaltlich der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit eine ausdrückliche und automatische Ausnahme von Artikel101 AEUV festgelegt wird, damit sie die Aufgaben, die ihnen mit der Verordnung über die einheitliche GMO übertragen wurden, mit Blick auf die Verwirklichung der in Artikel39 AEUV verankerten Ziele erfolgreich wahrnehmen können;
69.fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen von Artikel222 der Verordnung über die einheitliche GMO rasch aktiviert werden, um gegen gravierende Marktverzerrungen vorzugehen;
70.begrüßt den Erfolg der Maßnahmen zur Angebotssteuerung für hochwertigen Käse und Schinken, die auf Antrag von Erzeugerorganisationen, Branchen- und Unternehmensverbänden eingeführt wurden; fordert, dass die Bestimmungen der Verordnung über die einheitliche GMO, mit denen die Einführung von Regeln zur Steuerung des Angebots von Erzeugnissen genehmigt wird, auf alle Erzeugnisse mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe ausgeweitet werden, um das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage zu verbessern;
71.fordert die Kommission auf, einen Dialog mit allen einschlägigen Interessenträgern über die Funktionsweise der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu führen und die Wettbewerbspolitik der EU entsprechend den neuesten Entwicklungen in der Welt des Handels anzupassen;
72.begrüßt die Annahme der Richtlinie (EU) 2019/633 vom 17.April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette(17), die einen wichtigen ersten Schritt zur Gewährleistung der Fairness zwischen den Akteuren und zur Beseitigung des Ungleichgewichts der Verhandlungsposition innerhalb der Lebensmittelversorgungskette darstellt; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Richtlinie unverzüglich umzusetzen, und fordert die Kommission auf, die Fortschritte bei der Umsetzung genau zu überwachen und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, weitere unlautere Praktiken in die Verbotsliste aufzunehmen und höhere Standards festzulegen;
73.weist erneut darauf hin, dass eine erhebliche horizontale und vertikale Umstrukturierung stattgefunden hat, die zu einer weiteren Konsolidierung in den bereits von Konzentration gekennzeichneten Bereichen Saatgut, Agrochemie, Düngemittel, Tiergenetik und Landmaschinen sowie in der Verarbeitung und im Einzelhandel geführt hat; fordert die Kommission auf, bei der Beurteilung von Fusionen in diesen Sektoren Auswirkungen über die Verbraucherpreise hinaus zu berücksichtigen; betont, dass die Interessen von Landwirten, Bürgern und der Umwelt in der EU geschützt werden müssen, indem die Auswirkungen von Fusionen und Übernahmen unter landwirtschaftlichen Zulieferern einschließlich Erzeugern von Pflanzenschutzmitteln auf Betriebsebene umfassend und ganzheitlich beurteilt werden;
74.hält es für wesentlich, dass die Kommission ihre genaue Beobachtung des EU-Markts für Pestizide, Saatgut und arteigene Merkmale fortsetzt sowie die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Agrarsektor überwacht;
75.fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf EU-Ebene eine ständige Informationsplattform für Risikomanagementinstrumente einzurichten, die Landwirten dabei hilft, mit den Unwägbarkeiten des Klimas, Marktvolatilität und anderen Risiken zurechtzukommen und auf der Interessenträger bewährte Verfahren austauschen können, wie in ihrer Mitteilung vom November 2017 über die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft angekündigt;
76.weist darauf hin, dass die großen Unterschiede bei den Direktzahlungen nachhaltigen Klima- und Umweltschutzinitiativen von Landwirten im Wege stehen und den Wettbewerb in der EU verzerren; weist erneut darauf hin, dass sich der Europäische Rat am 7. und 8.Februar 2013 verpflichtet hat, die Zahlungen EU-weit bis 2020 zu vereinheitlichen;
77.weist darauf hin, dass die Zahl der Proteste von Landwirten zunimmt, und stellt fest, dass die kumulativen Auswirkungen von Freihandelsabkommen (FHA) auf den Agrar- und Lebensmittelsektor der EU eines ihrer Anliegen sind; stellt sich die Frage, ob FHA die Agrar- und Lebensmittelerzeuger in der EU in Anbetracht der Unterschiede bei den Sozial-, Gesundheits-, Arbeits-, Umwelt- und Tierschutzstandards in Drittländern im Wettbewerb benachteiligen; fordert die Kommission daher auf, so bald wie möglich ihren jüngsten Bericht über die kumulativen Auswirkungen laufender und künftiger Handelsabkommen vorzulegen, und fordert die Anwendung der Grundsätze der Gegenseitigkeit und der Einhaltung der Vorschriften für landwirtschaftliche Erzeugnisse und den Schutz anfälliger Branchen in künftigen und laufenden Handelsverhandlungen, wodurch sichergestellt wird, dass alle erforderlichen Kontrollen durchgeführt werden;
78.begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung über das Binnenmarktprogramm und insbesondere die darin geförderten Maßnahmen für die Lebensmittelkette wie etwa Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen zur Bewältigung von Krisen im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit; fordert den Rat und das Parlament nachdrücklich auf, die Verhandlungen zügig abzuschließen und die Verordnung anzunehmen;
79.betont, wie wichtig es ist, bei den beiden von der Kommission vorgelegten Vorschlägen für Übergangsverordnungen rechtzeitig zu einem Abschluss zu gelangen, um Verzögerungen und Komplikationen, die zu Marktinstabilität führen könnten, vorzubeugen;
80.hält es für dringend erforderlich, alle Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der Artikel209 und 210 der Verordnung über die einheitliche GMO und in Verbindung mit den staatlichen Beihilfen zur Förderung der Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft und der ländlichen Gebiete innerhalb der GD AGRI beizubehalten, damit das erforderliche Fachwissen zur Bewältigung und Koordinierung von Angelegenheiten in diesem Bereich sichergestellt wird, was angesichts der Besonderheiten dieser Wirtschaftszweige erforderlich ist und vollständig mit den Zielen und der im Rahmen der GAP geleisteten Unterstützung im Einklang steht.
81.fordert die Kommission erneut auf, der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) bei der Anwendung der Vorschriften zu staatlichen Beihilfen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, insbesondere im Zusammenhang mit isolierten und abgelegenen Regionen sowie Randgebieten und Inseln der EU; stellt gewisse Schwierigkeiten bei der Anwendung der Regeln des Almunia-Pakets für bestimmte DAWI fest, wie zum Beispiel den Postsektor, dessen Gemeinwohlauftrag gemäß dem EU-Recht auf nationaler Ebene definiert und gestaltet werden kann;
82.erinnert an die Notwendigkeit eines Fahrplans für besser ausgerichtete staatliche Beihilfen, insbesondere für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, einschließlich Energie, Verkehr oder Telekommunikation;
83.bekräftigt seine Forderung, die Kohleregionen als Fördergebiete auszuweisen, damit die EU-Beihilfevorschriften so angepasst werden können, dass man Maßnahmen zur Bewältigung der notwendigen strukturellen Veränderungen ergreifen kann, bis sich die in diesen Regionen tätigen Unternehmen eindeutig dazu verpflichten, konkrete Maßnahmen im Hinblick auf die Kohlenstoffneutralität und die Klimaziele der EU zu ergreifen; weist darauf hin, dass Maßnahmen, die üblicherweise zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen gehören, keine bevorzugte Behandlung durch staatliche Beihilfen erfahren sollten;
84.begrüßt, dass die Kommission in ihre gezielte Überprüfung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)(18) die Ausweitung dieser Regelung auf Projekte der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ (Interreg) aufgenommen hat;
85.ist besorgt über die asymmetrische Behandlung von EU-finanzierten Vorhaben, je nachdem, ob sie auf EU-Seite durch kohäsionspolitische Mittel oder durch andere EU-Fonds oder -Programme wie Horizont 2020 bzw. Horizont Europa oder EFSI 2.0 bzw. InvestEU unterstützt werden, wie von der Kommission in ihrer Überprüfung der AGFV vorgeschlagen wurde; ist der Ansicht, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für Projekte beibehalten werden sollten, die sich in ihrer Art ähneln, sich aber in ihren Finanzierungsquellen unterscheiden, da andernfalls bestimmte Finanzierungssysteme bevorzugt und andere verdrängt würden;
Stärkere Berücksichtigung der Bürger mithilfe des Parlaments
86.fordert, dass in der Wettbewerbspolitik – ohne Vertragsänderung – systematischer auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zurückgegriffen wird, wie es bei der Richtlinie über wettbewerbsrechtliche Schadensersatzklagen(19) und der „ECN+“-Richtlinie der Fall war;
87.fordert die Kommission auf, dem Parlament regelmäßig über die Umsetzung und Überwachung der Kooperationsabkommen im Bereich der Wettbewerbspolitik und über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen Bericht zu erstatten; fordert die Kommission auf, hohe Transparenzstandards beizubehalten;
88.bekräftigt den Wunsch, bei der Festlegung und Weiterentwicklung der allgemeinen Rahmenbedingungen für eine Wettbewerbspolitik eine größere Rolle zu spielen; stellt fest, dass das Parlament stärker in die Tätigkeit von Arbeits- und Sachverständigengruppen wie dem Internationalen Wettbewerbsnetz (ICN) als Beobachter einbezogen werden sollte, damit es einen besseren Einblick in die Materie erhält und es über Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten wird und somit besser auf seine Rolle als Mitgesetzgeber vorbereitet ist; fordert die Kommission auf, das Parlament insbesondere bei der Ausarbeitung von nicht rechtsverbindlichen Instrumenten („Soft Law“) wie Bekanntmachungen und Leitlinien zu beteiligen;
89.fordert die Kommission auf, branchenübergreifende und interinstitutionelle Foren einzurichten, an denen die Industrie, nationale Regulierungsbehörden einschließlich Datenschutzbehörden, Verbraucherverbände und andere einschlägige Interessenträger beteiligt sind, und Wettbewerbspolitik künftig nicht mehr nach Wirtschaftszweigen zu unterteilen;
90.betont, dass im derzeitigen Beschwerdeformular für staatliche Beihilfen viele spezifische Angaben darüber verlangt werden, wann eine staatliche Beihilfe gewährt wurde, was gewöhnliche Bürger unmöglich wissen können; fordert die Kommission daher auf, das Beschwerdeformular zu vereinfachen und dadurch gewöhnlichen Bürgern die Möglichkeit zu geben, Beschwerden einzureichen;
91.stellt mit Bedauern fest, dass bei der Untersuchung der eingereichten Beschwerden durch die Kommission nicht genügend Informationen zur Verfügung gestellt wurden; fordert die Kommission auf, dem Beschwerdeführer eine Eingangsbestätigung und eine Mitteilung über die Einleitung der Untersuchung und die zu erwartende Dauer der Untersuchung zu geben;
92.erinnert daran, wie wichtig die Koordinierung mit den nationalen Wettbewerbsbehörden ist, und fordert die Kommission auf, dem Parlament eine Bewertung der Umsetzung der „ECN+“-Richtlinie vorzulegen; erinnert daran, dass die Kommission im Anhang der „ECN+“-Richtlinie festgestellt hat, dass „einstweilige Maßnahmen ein Schlüsselinstrument für die Wettbewerbsbehörden sein“ können, „um zu verhindern, dass ein Schaden für den Wettbewerb entsteht, während eine Untersuchung noch läuft“; erinnert daran, dass zu prüfen ist, ob es innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Umsetzung dieser Richtlinie die Möglichkeit der Vereinfachung von einstweiligen Anordnungen innerhalb des Europäischen Wettbewerbsnetzes gibt, damit die Wettbewerbsbehörden wirksamer auf Entwicklungen in schnelllebigen Märkten reagieren können;
93.weist darauf hin, dass die politische Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörden für die Unparteilichkeit und Glaubwürdigkeit der Wettbewerbspolitik von größter Bedeutung ist; erkennt an, dass die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen eine öffentliche Kontrolle der Lobbyarbeit in allen EU-Organen erfordert; wiederholt daher seine Forderung nach einem verbesserten EU-Transparenzregister; beharrt auf einem regelmäßigeren Austausch mit der Kommission gemäß der interinstitutionellen Vereinbarung mit dem Parlament; fordert die für den Wettbewerb zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin auf, in engem Kontakt mit dem ECON-Ausschuss und seiner Arbeitsgruppe für Wettbewerbsfragen zu bleiben, die ein angemessener Rahmen für die Aufnahme eines regelmäßigeren Dialogs ist;
94.erinnert an die Verpflichtung, die die Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für das digitale Zeitalter bei der Anhörung zu ihrer Bestätigung am 8.Oktober 2019 eingegangen ist, ihre Portfolios für digitale Politik und für Wettbewerb strikt voneinander zu trennen;
Wettbewerbspolitische Maßnahmen als Reaktion auf COVID-19
95.begrüßt die rasche Reaktion der Kommission in Form der Annahme des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen und seiner beiden Änderungen sowie die Bedingungen, die dieser bietet, um von der Krise betroffenen Unternehmen zu helfen; unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der uneingeschränkten Flexibilität, die der Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen während der COVID-19-Krise bietet;
96.spricht sich dafür aus, dass der Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen in der Phase der Erholung so lange wie nötig angewendet wird; fordert die Kommission auf, rechtzeitig zu bewerten, ob der Befristete Rahmen gegebenenfalls über Ende 2020 hinaus angewendet werden sollte;
97.begrüßt die Bedingungen, die in der zweiten Änderung des Befristeten Rahmens in Bezug auf die Rekapitalisierung von Unternehmen durch Beihilfen festgelegt sind – insbesondere das Verbot von Dividendenausschüttungen, Aktienrückkäufen und Bonizahlungen – und für Banken und andere Unternehmen gelten, sowie die Schutzmaßnahmen gegen Versuche anderer EU-Unternehmen, Unternehmen, die staatliche Beihilfen erhalten haben, zu übernehmen;
98.begrüßt die Tatsache, dass die staatlichen Beihilfen, die den Banken im Rahmen des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen gewährt werden, die Finanzierung der Wirtschaft sicherstellen und zur Gewährleistung der Finanzstabilität beitragen und gleichzeitig in den starken bestehenden Rechtsrahmen eingebunden sind, der durch die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und die Abwicklungsvorschriften vorgegeben ist;
99.betont die Gefahr von Marktverzerrungen und der Schaffung ungleicher Wettbewerbsbedingungen aufgrund zunehmender Unterschiede bei der Höhe der von den Mitgliedstaaten gewährten staatlichen Beihilfen; nimmt das Solvenzhilfeinstrument zur Kenntnis, das Teil des Aufbauplans „Next Generation EU“ ist und mit dem den Risiken begegnet werden soll, die diese Unterschiede für die Integrität des Binnenmarktes bergen;
100.begrüßt die außerordentlichen finanziellen Mittel und staatlichen Beihilfen zur Unterstützung von Unternehmen und Arbeitnehmern bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie; fordert die Kommission auf, gemeinsame Mindeststandards festzulegen, um zu präzisieren, dass Unternehmen, die finanzielle Unterstützung erhalten, die ESG-Kriterien einhalten und Steuertransparenz walten lassen müssen, damit vermieden wird, dass unterschiedliche nationale Kriterien zu noch stärkeren Diskrepanzen führen, und aufgezeigt wird, wie die erhaltene öffentliche Unterstützung verwendet wird, um die Funktionsweise der Unternehmen mit den Klima- und Umweltzielen der EU und dem Übereinkommen von Paris in Einklang zu bringen; erinnert daran, dass Beihilfen nur gewährt werden sollten, um die aufgrund von COVID-19 entstandenen Verluste zu decken; betont, dass staatliche Beihilfen nur Unternehmen gewährt werden sollten, die mit den unmittelbaren Auswirkungen von COVID-19 konfrontiert sind, und nicht solchen, die bereits vor der Krise finanziell ungesund waren; drängt darauf, dass in Steueroasen registrierte Unternehmen keinen Zugang zu staatlichen Beihilfen oder Paketen zur finanziellen Unterstützung erhalten, wenn sie sich nicht verpflichten, ihr Verhalten zu ändern;
101.begrüßt die Mitteilung der Kommission über den Befristeten Rahmen für die Prüfung kartellrechtlicher Fragen der Zusammenarbeit von Unternehmen als Reaktion auf die derzeitige COVID-19-Pandemie; betont, dass die Kommission ihre erste Patronatserklärung („comfort letter“) seit 2003 abgegeben hat; betont, dass diese Krise deutlich gezeigt hat, dass in einem schnelllebigen Umfeld schnelle und wirksame Antworten erforderlich sind, und unterstreicht die Vorteile eines partizipativen Kartellrechts und der Schaffung von Rechtssicherheit für Unternehmen bei der Aufnahme von Unternehmenskooperationen in strategischen Schlüsselsektoren;
102.betont im Hinblick auf die Auswirkungen der Pandemie, dass die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der europäischen Schlüsselsektoren gestärkt und die wirtschaftliche Erholung der EU durch Forschung und Innovation gefördert werden müssen; fordert die Kommission auf, bei der Überarbeitung der Mitteilung von 1997 über die Marktdefinition einen dynamischeren Ansatz zu wählen und die Innovationskriterien zu einem Kernelement der einschlägigen Marktanalyse zu machen, wenn es um die europäische Fusionskontrolle geht; fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Eignungsprüfung die Möglichkeit zu prüfen, einen günstigeren Ansatz für Kooperations- sowie Forschungs- und Entwicklungsabkommen zu wählen;
103.betont, dass die Pandemie Unternehmen anfällig für ausländische Angebote gemacht hat; stellt fest, dass die COVID-19-Krise Mängel in den Lieferketten der EU und einen Mangel an strategischer Souveränität der EU in Bereichen wie medizinische Ausrüstung oder Lebensmittel offenbart und gezeigt hat, dass kritische Unternehmen und Vermögenswerte der EU vor feindlichen Übernahmen durch große marktbeherrschende Akteure geschützt werden müssen;
104.betont, dass es von höchster Priorität ist, die Bemühungen der EU zu intensivieren, um unlauterem Wettbewerb und feindseligem Verhalten ausländischer Staatsbetriebe oder Unternehmen mit staatlichen Verbindungen gegenüber anfälligen europäischen Unternehmen, die darum kämpfen, die Rezession infolge der COVID-19-Pandemie zu überstehen, energisch entgegenzutreten, da ein solches Gebaren darauf abzielt, die Kontrolle über Schlüsseltechnologien, Infrastruktur und Fachwissen aus Europa zu übernehmen; fordert die Kommission daher auf, unverzüglich ein vorübergehendes Verbot ausländischer Übernahmen europäischer Unternehmen durch Staatsbetriebe oder Unternehmen mit staatlichen Verbindungen aus Drittländern vorzuschlagen;
105.begrüßt die Initiativen von Plattformen der sozialen Medien zur Bekämpfung gezielter Falschmeldungen und zur Verbreitung offizieller Informationen der WHO über COVID-19 über ihre Plattformen; weist jedoch mahnend darauf hin, dass diese Plattformen bereits vor der Krise über eine sehr beträchtliche Marktmacht verfügten; unterstützt die Forderung der Kommission nach einer Studie über Plattformen mit erheblichen Netzwerkeffekten, die als „Gatekeeper“ (Torwächter) agieren, als Teil des kommenden Vorschlags für einen Ex-ante-Regulierungsrahmen, sofern dies nicht zu weiteren Verzögerungen führt; fordert die Kommission auf, äußerst zielgruppenspezifische Werbung auf Plattformen zu unterbinden und die Transparenz für die Nutzer zu erhöhen; befürwortet die Zusammenarbeit bedeutender außereuropäischer Akteure auf dem Markt für Smartphone-Betriebssysteme bei der Entwicklung von Anwendungen zur Kontaktnachverfolgung; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass durch die Datenerhebung die Marktmacht einiger weniger marktbeherrschender Akteure nicht weiter gefestigt wird;
106.betont, dass die COVID-19-Krise ein existenzielles Risiko für eine beispiellose Zahl von Unternehmen in der gesamten EU darstellt und einen enormen Anstieg der Arbeitslosenquoten verursacht hat; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob das derzeit angewandte Konzept zur Unterstützung von Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, zur Bewältigung der gegenwärtigen Krise geeignet ist; ist der festen Überzeugung, dass Wettbewerbspolitik und Industriepolitik zusammen dazu beitragen können, die europäische Souveränität auf nachhaltige Weise aufzubauen; begrüßt die Strategie der Kommission für die Industriepolitik der EU;
107.erkennt die effiziente und wirksame Arbeit, die die Kommission während der COVID-19-Krise geleistet hat, an; betont, dass angesichts der außergewöhnlichen Umstände ein erheblicher Teil des Personals für mit der neuen Aufgabe der Überwachung staatlicher Beihilfen betraut werden musste; fordert mehr Informationen über den Stand der Personalressourcen der Generaldirektion Wettbewerb und deren Entwicklung während dieses Mandats;
108.fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Parlament besser über ihre laufende Arbeit zu informieren, insbesondere über die Überarbeitung der Definition des relevanten Marktes und die Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen; fordert die Kommission auf, dem Parlament eine detaillierte Bewertung vorzulegen, in der die Aufteilung des Gesamtbetrags der durch den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaat, Branche und Art der genehmigten Beihilfen (Zuschüsse, Garantien usw.), sowie alle von den Mitgliedstaaten einzuhaltenden zusätzlichen Bedingungen dargelegt werden; ist der Ansicht, dass eine panoptische und detaillierte Bewertung den Mitgliedern des Europäischen Parlaments einen Überblick über die auf nationaler Ebene ergriffenen wirtschaftlichen Maßnahmen sowie spezifische Einzelheiten über die Art der Hilfe, die Art der Begünstigten und die Art der eventuellen Genehmigung liefern würde; unterstreicht, dass der Anzeiger für staatliche Beihilfen, der mehrere Tabellen und Grafiken über staatliche Beihilfen und ihre Auswirkungen auf den Binnenmarkt enthält, rechtzeitig aktualisiert werden sollte;
109.fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat nach der Krise eine Mitteilung über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Wettbewerb im Markt und die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts, die Integrität des Binnenmarkts und die Zukunft der Wettbewerbspolitik vorzulegen;
110.fordert die Kommission auf, den Banken, die staatliche Beihilfen erhalten, verbindlich vorzuschreiben, dass sie ihre Bankdienstleistungen für Privatkunden/in vollem Umfang beibehalten, und sicherzustellen, dass die Banken die COVID-19-Krise nicht als Vorwand für eine dauerhafte Reduzierung dieser Dienstleistungen benutzen;
o oo
111.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den nationalen Parlamenten und den nationalen Wettbewerbsbehörden zu übermitteln.