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Vollständiger Text
Verfahren :
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0280/2023

Eingereichte Texte :

A9-0280/2023

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV05/10/2023-8.3
CRE05/10/2023-8.3
PV24/04/2024-7.10
CRE24/04/2024-7.10

Angenommene Texte :

P9_TA(2024)0323

Angenommene Texte
PDF129kWORD43k
Mittwoch, 24. April 2024-Straßburg
Schengener Grenzkodex
P9_TA(2024)0323A9-0280/2023
ԳٲßܲԲ
Text

Legislative ԳٲßܲԲ des Europäischen Parlaments vom 24. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen ( – C9-0473/2021 – )

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–gestützt auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (),

–gestützt auf Artikel294 Absatz2, Artikel77 Absatz2 Buchstabenb und e und Artikel79 Absatz2 Buchstabec des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0473/2021),

–gestützt auf Artikel294 Absatz3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18.Mai 2022(1),

–unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 12.Oktober 2022(2),

–unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 14. Februar 2024 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–gestützt auf Artikel59 seiner Geschäftsordnung,

–unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A9-0280/2023),

1.legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 323 vom 26.8.2022, S. 69.
(2) ABl. C 498 vom 30.12.2022, S. 114.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 24. April 2024 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen
P9_TC1-COD(2021)0428

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2024/1717.)

Letzte Aktualisierung: 14. Oktober 2024Rechtlicher Hinweis-Datenschutzbestimmungen