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European democracy

36. Vorschlag: Bürgerinformation, Partizipation und Jugend

Ziel: Die Bürgerbeteiligung und die Einbeziehung der Jugend in die Demokratie auf der Ebene der Europäischen Union verstärken, um den Europäern eine umfassende staatsbürgerliche Erfahrung zu ermöglichen und sicherzustellen, dass ihre Stimme auch zwischen den Wahlen gehört wird und dass die Beteiligung wirksam ist Deshalb sollte für jedes Thema die am besten geeignete Form der Beteiligung in Betracht gezogen werden, z. B. durch:

  • 36.1) Verbesserung der Wirksamkeit bestehender und Entwicklung neuer Mechanismen der Bürgerbeteiligung im Einklang mit dem EU-Besitzstand durch bessere Information darüber. Idealerweise sollten alle Informationen über Möglichkeiten zur Beteiligung auf einer integrierten offiziellen Website mit verschiedenen Funktionen zusammengeführt werden. Es sollte ein Mechanismus zur Überwachung politischer und legislativer Initiativen entwickelt werden, die aus partizipativen Demokratieprozessen hervorgegangen sind; Partizipative Mechanismen sollten inklusiv sein, und ihre Kommunikation sollte eine vielfältige Öffentlichkeit erreichen können. Es sollte auf den Inhalt, die Themen und die Fähigkeiten der Moderatoren geachtet werden. Die Mechanismen sollten eine Analyse der Auswirkungen der erörterten politischen Maßnahmen unter anderem auf Frauen und benachteiligte Personen umfassen.

  • 36.2) Steigerung der Häufigkeit von Online- und Offline-Interaktionen zwischen den EU-Organen und den EU-Bürgern durch verschiedene Mittel der Interaktion, um sicherzustellen, dass die Bürger am politischen Entscheidungsprozess der EU teilnehmen und ihre Meinung äußern können und dass sie Feedback erhalten; Ausarbeitung einer Charta für EU-Beamte zur Bürgerbeteiligung;

  • 36.3) Bereitstellung einer benutzerfreundlichen digitalen Plattform, auf der die Bürgerinnen und Bürger Ideen austauschen, Fragen an Vertreter der EU-Organe richten und ihre Meinung zu wichtigen EU-Angelegenheiten und Legislativvorschlägen, insbesondere im Themenbereich „Jugend“, äußern können. Die Plattform sollte auch Online-Abstimmungen ermöglichen;

  • 36.4) Verbesserung und Straffung bestehender Mechanismen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene, um sie sicherer, zugänglicher, sichtbarer und inklusiver zu machen;

  • 36.5) Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft, von regionalen und lokalen Behörden sowie von bestehenden Strukturen wie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und dem Ausschusses der Regionen (AdR) in den Prozess der Bürgerbeteiligung;

  • 36.6) Schaffung eines Systems lokaler EU-Beauftragter, um die Distanz zwischen den Organen und Einrichtungen der EU und den EU-Bürgern zu verringern;

  • 36.7) Regelmäßige Abhaltung von Bürgerversammlungen auf der Grundlage von rechtsverbindlichem EU-Recht. Die Teilnehmer müssen nach dem Zufallsprinzip und nach Kriterien der Repräsentativität ausgewählt werden, außerdem sollte es Anreize für die Teilnahme geben. Bei Bedarf werden Experten hinzugezogen, damit die Versammlungsteilnehmer über genügend Informationen für ihre Beratungen verfügen. Wenn die Ergebnisse von den Organen und Einrichtungen der EU nicht übernommen werden, ist dies gebührend zu begründen. Die Beteiligung und die vorherige Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger und der Zivilgesellschaft sind eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen, die von gewählten Vertretern zu treffen sind. Die EU beruht auf der repräsentativen Demokratie: Mit der Wahl zum Europäischen Parlament erteilen die Bürger ihren Vertretern ein klares Mandat und äußern sich indirekt zur EU-Politik.

  • 36.8) Verstärkte finanzielle und sonstige strukturelle Unterstützung für die Zivilgesellschaft, insbesondere für die jugendliche Zivilgesellschaft, und Unterstützung lokaler Behörden bei der Einrichtung lokaler Jugendräte. Dies könnte durch eine spezifische Säule des Europäischen Aktionsplans für Demokratie zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner sowie durch eine spezielle Strategie für die Zivilgesellschaft erreicht werden.

  • 36.9) Einführung eines „Jugend-Checks“ von Rechtsvorschriften, der sowohl eine Folgenabschätzung als auch einen Konsultationsmechanismus mit Vertretern junger Menschen umfasst, wenn davon ausgegangen wird, dass die Rechtsvorschriften Auswirkungen auf junge Menschen haben;

  • 36.10) Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Gesetzgebern und den Organisationen der Zivilgesellschaft, um von den Organisationen der Zivilgesellschaft als Bindeglied zwischen Entscheidungsträgern und Bürgern zu profitieren.

  • 36.11) Fassen Sie die Elemente der Bürgerbeteiligung in einer EU-Charta für die Beteiligung der Bürger an EU-Angelegenheiten zusammen.