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Bericht - A10-0032/2024Bericht
A10-0032/2024

BERICHTüber den Vorschlag für die Ernennung des Vorsitzes der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

16.12.2024-(N10-0050/2024 – C10‑0210/2024 – )

Ausschuss für Wirtschaft und Währung und Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Aurore Lalucq, Javier Zarzalejos

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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument:
A10-0032/2024
Eingereichte Texte :
A10-0032/2024
Aussprachen :
Angenommene Texte :


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INHALT

Seite

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

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ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN, VON DENEN DIE BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HABEN

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS


VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Vorschlag für die Ernennung des Vorsitzes der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

(N10-0050/2024 – C10‑0210/2024 – )

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 4.Dezember 2024 (C10-0210/2024),

unter Hinweis auf Artikel68 Absatz1 der Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr.1093/2010, (EU) Nr.1094/2010 und (EU) Nr.1095/2010[1],

gestützt auf seine Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A10-0032/2024),

A.in der Erwägung, dass in Artikel68 Absatz1 der Verordnung (EU) 2024/1620 festgelegt ist, dass der Vorsitzende der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage von Verdiensten, Fähigkeiten, Wissen, Integrität, allgemeinem Ansehen und anerkannter Erfahrung auf dem Gebiet der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie anderer einschlägiger Qualifikationen ausgewählt wird;

B.in der Erwägung, dass sich das Europäische Parlament verpflichtet hat, in den Führungspositionen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen; in der Erwägung, dass alle Organe und Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen umsetzen sollten, um für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;

C.in der Erwägung, dass die Kommission am 9.Oktober 2024 im Einklang mit Artikel68 Absatz1 der Verordnung (EU) 2024/1620 eine Auswahlliste mit Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angenommen hat und dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 25.November 2024 Anhörungen mit den ausgewählten Kandidaten durchgeführt haben;

D.in der Erwägung, dass die Kommission dem Europäischen Parlament am 9.Oktober 2024 gemäß Artikel68 Absatz1 der Verordnung (EU) 2024/1620 die Auswahlliste unterbreitet hat;

E.in der Erwägung, dass die Kommission am 4.Dezember 2024 einen Vorschlag für die Ernennung von Bruna Szego zur Vorsitzenden der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angenommen und diesen Vorschlag dem Europäischen Parlament übermittelt hat;

F.in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres daraufhin die Qualifikationen der vorgeschlagenen Kandidatin für das Amt der Vorsitzenden der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beurteilt haben, insbesondere im Hinblick auf die in Artikel68 der Verordnung (EU) 2024/1620 festgelegten Anforderungen;

G.in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 16.Dezember 2024 eine Anhörung mit Bruna Szego durchgeführt haben, bei der sie eine einleitende Erklärung abgab und anschließend Fragen von Mitgliedern der ܲü beantwortete;

1.billigt den Vorschlag zur Ernennung von Bruna Szego als Vorsitzende der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;

2.beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


ҸÜٱ

Dieser Bericht wurde ausgearbeitet, nachdem der Ausschuss für Wirtschaft und Währung und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres die dem Europäischen Parlament gemäß der Verordnung (EU) 2024/1620, insbesondere gemäß Artikel68 Absatz1, übertragenen Befugnisse ausgeübt haben.


ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN,VON DENEN DIE BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HABEN

Die Berichterstatter erklären unter ihrer ausschließlichen Verantwortung, dass sie keine Beiträge von Einrichtungen oder Personen erhalten haben, die gemäß AnlageI Artikel8 der Geschäftsordnung in dieser Anlage aufgeführt werden müssen.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.12.2024

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

103

10

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Magdalena Adamowicz, Georgios Aftias, Rasmus Andresen, Giuseppe Antoci, Jaume Asens Llodrà, Francisco Assis, Pernando Barrena Arza, Stephen Nikola Bartulica, Nicolas Bay, Isabel Benjumea Benjumea, Stefan Berger, Gilles Boyer, Krzysztof Brejza, Jaroslav Bžoch, Mélissa Camara, Damien Carême, Susanna Ceccardi, Caterina Chinnici, Veronika Cifrová Ostrihoňová, Alessandro Ciriani, Fabio De Masi, Lena Düpont, Marieke Ehlers, Engin Eroglu, Marco Falcone, Markus Ferber, Jonás Fernández, Claire Fita, Dirk Gotink, Branko Grims, Enikő Győri, Michalis Hadjipantela, Eero Heinäluoma, Evin Incir, Paolo Inselvini, Irena Joveva, Erik Kaliňák, Assita Kanko, Billy Kelleher, Fabienne Keller, Kinga Kollár, Moritz Körner, Tomáš Kubín, Alice Kuhnke, Aurore Lalucq, András László, Murielle Laurent, Fabrice Leggeri, Jeroen Lenaers, Juan Fernando López Aguilar, Lukas Mandl, Jorge Martín Frías, Michael McNamara, Ana Catarina Mendes, Verena Mertens, Nadine Morano, Siegfried Mureşan, Fernando Navarrete Rojas, Denis Nesci, Luděk Niedermayer, Fidias Panayiotou, Nikos Papandreou, Gaetano Pedulla’, Guillaume Peltier, Lídia Pereira, Kira Marie Peter-Hansen, Pierre Pimpie, Jaroslava Pokorná Jermanová, Friedrich Pürner, Emil Radev, René Repasi, Chloé Ridel, Paulius Saudargas, Ralf Seekatz, Birgit Sippel, Krzysztof Śmiszek, Petra Steger, Cecilia Strada, Tineke Strik, Georgiana Teodorescu, Irene Tinagli, Pasquale Tridico, Milan Uhrík, Tom Vandendriessche, Francesco Ventola, Kristian Vigenin, Charlie Weimers, Sophie Wilmès, Isabel Wiseler-Lima, Lara Wolters, Alessandro Zan, Javier Zarzalejos, Tomáš Zdechovský, Auke Zijlstra

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Thomas Bajada, Fredis Beleris, Paolo Borchia, Herbert Dorfmann, Daniel Freund, Raquel García Hermida-Van Der Walle, Gerben-Jan Gerbrandy, Monika Hohlmeier, Nikola Minchev, Maria Ohisalo, Emma Rafowicz, Oliver Schenk, Carla Tavares, Pekka Toveri, Sebastian Tynkkynen, Matthieu Valet, Maciej Wąsik

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder gemäß Art. 216 Abs. 7 der Geschäftsordnung

Mika Aaltola, Barbara Bonte, Stefano Cavedagna, Heléne Fritzon, Sérgio Humberto, Ignazio Roberto Marino, Sven Mikser, Michele Picaro, Giusi Princi, Hélder Sousa Silva

Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2024
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