BERICHTüber die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, EinzelplanI – Europäisches Parlament
11.4.2025-()
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Monika Hohlmeier
1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, EinzelplanI – Europäisches Parlament
()
Das Europäische Parlament,
–gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr2023[1],
–unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (– C10‑0068/2024)[2],
–unter Hinweis auf den Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2023, EinzelplanI – Europäisches Parlament[3],
–unter Hinweis auf den Jahresbericht des Internen Prüfers für das Haushaltsjahr 2023,
–unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr2023 zusammen mit den Antworten der Organe[4],
–unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung[5] über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,
–gestützt auf Artikel314 Absatz10 und Artikel318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr.1296/2013, (EU) Nr.1301/2013, (EU) Nr.1303/2013, (EU) Nr.1304/2013, (EU) Nr.1309/2013, (EU) Nr.1316/2013, (EU) Nr.223/2014, (EU) Nr.283/2014 und des Beschlusses Nr.541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012[6], insbesondere auf die Artikel260, 261 und 262,
–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union[7], insbesondere auf die Artikel266, 267 und 268,
–gestützt auf den Beschluss des Präsidiums vom 10.Dezember 2018 mit den Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments, insbesondere auf Artikel34,
–gestützt auf Artikel102, Artikel106 Absatz3 und AnlageV seiner Geschäftsordnung,
–unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für konstitutionelle Fragen,
–unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0062/2025),
A.in der Erwägung, dass die Präsidentin den Rechnungsabschluss des Parlaments für das Haushaltsjahr 2023 am 19.Juni 2024 angenommen hat;
B.in der Erwägung, dass der Generalsekretär als oberster bevollmächtigter Anweisungsbefugter am 18.Juni 2024 bestätigt hat, dass er über angemessene Gewähr 岹ü verfügt, dass die dem Parlament zugewiesenen Haushaltsmittel entsprechend ihrer Zweckbestimmung und gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet wurden, und dass die eingerichteten Kontrollverfahren die notwendige Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bieten;
C.in der Erwägung, dass der Rechnungshof bei seiner Prüfung feststellte, er habe bei seiner spezifischen Bewertung der im Jahr 2023 getätigten Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben in den gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr.2018/1046 geprüften vorgeschriebenen jährlichen Tätigkeitsberichten der Organe und Einrichtungen keine schwerwiegenden Mängel festgestellt;
1.erteilt seiner Präsidentin Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2023;
2.beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (ReiheL) zu veranlassen.
ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN,VON DENEN DIE BERICHTERSTATTERIN BEITRÄGE ERHALTEN HAT
Die Berichterstatterin erklärt unter ihrer ausschließlichen Verantwortung, dass sie keine Beiträge von Einrichtungen oder Personen erhalten hat, die gemäß AnlageI Artikel8 der Geschäftsordnung in dieser Anlage aufgeführt werden müssen.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
18.3.2025 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 5 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Georgios Aftias, Gilles Boyer, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Tamás Deutsch, Dick Erixon, Daniel Freund, Gerben-Jan Gerbrandy, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Virginie Joron, Kinga Kollár, Giuseppe Lupo, Marit Maij, Claudiu Manda, Csaba Molnár, Fidias Panayiotou, Jacek Protas, Julien Sanchez, Jonas Sjöstedt, Carla Tavares, Tomáš Zdechovský |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Maria Grapini, Erik Marquardt, Annamária Vicsek |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder gemäß Art. 216 Abs. 7 der Geschäftsordnung |
Andrzej Halicki, Valentina Palmisano, Georgiana Teodorescu |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
23 |
+ |
ECR |
Georgiana Teodorescu |
NI |
Fidias Panayiotou |
PPE |
Georgios Aftias, Caterina Chinnici, Andrzej Halicki, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Kinga Kollár, Jacek Protas, Tomáš Zdechovský |
Renew |
Gilles Boyer, Olivier Chastel, Gerben-Jan Gerbrandy |
S&D |
Maria Grapini, Giuseppe Lupo, Marit Maij, Claudiu Manda, Csaba Molnár, Carla Tavares |
The Left |
Valentina Palmisano, Jonas Sjöstedt |
Verts/ALE |
Daniel Freund, Erik Marquardt |
5 |
- |
ECR |
Dick Erixon |
PfE |
Tamás Deutsch, Virginie Joron, Julien Sanchez, Annamária Vicsek |
0 |
0 |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+:岹ü
-:dagegen
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