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Bericht - A10-0067/2025Bericht
A10-0067/2025

BERICHTüber die Berichte 2023 und 2024 der Kommission über die Türkei

15.4.2025-()

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Nacho Sánchez Amor


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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument:
A10-0067/2025
Eingereichte Texte :
A10-0067/2025
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den Berichten 2023 und 2024 der Kommission über die Türkei

()

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. und 18.April 2024, vom 30.Juni 2023, vom 23.Juni 2022, vom 24.Juni 2021 und vom 12.Dezember 2019 sowie auf alle früheren einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates,

unter Hinweis auf die Mitgliedschaft der Türkei im Europarat und in der NATO,

unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt[1] (Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei),

unter Hinweis auf die Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates zur Türkei vom 25.März 2021,

unter Hinweis auf die Erklärungen EU-Türkei vom 18.März 2016 und vom 29.November 2015,

unter Hinweis auf den Verhandlungsrahmen der EU für die Türkei vom 3.Oktober 2005,

unter Hinweis auf die Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21.September 2005 im Anschluss an die Erklärung der Türkei bei der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum Abkommen von Ankara am 29.Juli 2005,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2006 und März 2020 und die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Kopenhagen vom 21./22.Juni 1993, auch bekannt als Kopenhagener Kriterien,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17.Dezember 2024 und vom 12.Dezember 2023 zur Erweiterung,

unter Hinweis auf das internationale Seerecht und das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30.Oktober 2024 über die Erweiterungspolitik der EU () und den dazugehörigen Bericht 2024 über die Türkei (SWD(2024)0696),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8.November 2023 über die Erweiterungspolitik der EU () und den dazugehörigen Bericht 2023 über die Türkei (SWD(2023)0696),

unter Hinweis auf den Sonderbericht 06/2024 des Europäischen Rechnungshofs vom 24.April 2024 mit dem Titel „Die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei: Von Nutzen für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften, doch Auswirkungen und Nachhaltigkeit sind noch nicht sichergestellt“,

unter Hinweis auf die gemeinsamen Mitteilungen der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an den Europäischen Rat vom 29.November 2023 (JOIN(2023)0050) und vom 22.März 2021 (JOIN(2021)0008) über den aktuellen Stand der politischen, wirtschaftlichen und Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19.Dezember 2024 mit dem Titel „Achter Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei“ (),

unter Hinweis auf die zentralen Grundsätze des Völkerrechts und die Charta der Vereinten Nationen, die von den politischen Oberhäuptern der beiden Volksgruppen geschlossenen Vereinbarungen auf hoher Ebene von 1977 und 1979 sowie die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Zypern, einschließlich der Resolution 186(1964) vom 4.März 1964, in der die Souveränität der Republik Zypern bekräftigt wird, der Resolution 550(1984) vom 11.Mai 1984 zu sezessionistischen Aktivitäten in Zypern, der Resolution 789(1992) vom 25.November 1992 und der Resolution 2537(2020) zur Friedenssicherungstruppe der Vereinten Nationen in Zypern (UNFICYP),

unter Hinweis auf Artikel46 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wonach die Vertragsparteien verpflichtet sind, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu befolgen, woraus sich die Verpflichtung der Türkei ergibt, alle Urteile des EGMR umzusetzen,

unter Hinweis auf die einschlägigen Entschließungen des Ministerkomitees des Europarats,

unter Hinweis auf den von Freedom House veröffentlichten Bericht von 2025 mit dem Titel „Freedom in the World“ (Freiheit in der Welt),

unter Hinweis auf die von Reporter ohne Grenzen erstellte Rangliste der Pressefreiheit 2024,

unter Hinweis auf den von der Civil Society in the Penal System Association (CISST) veröffentlichten Bericht über die Gefängnisstatistiken vom Januar 2025 und das von Prison Insider veröffentlichte Länderprofil 2024 für die Türkei,

unter Hinweis auf den globalen Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter, der 2024 vom Weltwirtschaftsforum veröffentlicht wurde,

unter Hinweis auf die jüngsten Berichte der Plattform „We Will Stop Femicide“ (Kadın Cinayetlerini Durduracağız Platformu),

unter Hinweis auf die Erklärung der UNESCO vom 10.Juli 2020 zur Änderung des Status der Hagia Sophia in Istanbul und auf die einschlägigen Beschlüsse des UNESCO-Welterbekomitees 44 COM7B.58 (2021) und 45 COM7B.58 (2023), die jeweils auf seiner 44. und 45.Tagung angenommen wurden,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Türkei, insbesondere die Entschließungen vom 13.September 2023 zu dem Bericht 2022 der Kommission über die Türkei[2] und vom 7.Juni 2022 zu dem Bericht 2021 der Kommission über die Türkei[3] sowie vom 26.November 2020 zu der Eskalation der Spannungen in Varosia nach dem rechtswidrigen Vorgehen der Türkei und zur dringend notwendigen Wiederaufnahme der Gespräche[4],

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29.Februar 2024 zur Vertiefung der EU-Integration im Hinblick auf eine künftige Erweiterung[5],

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15.April 2015 zu dem 100.Jahrestag des Völkermords an den Armeniern[6],

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 5.Mai 2022 zu dem Fall von Osman Kavala in der Türkei[7], vom 10.Oktober 2024 zu dem Fall Bülent Mumay in der Türkei[8] und vom 13.Februar 2025 u den jüngsten Amtsenthebungen und Verhaftungen von Bürgermeistern in der Türkei[9],

unter Hinweis auf den im Dezember 2024 erfolgten Besuch von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Ankara,

gestützt auf Artikel55 seiner Geschäftsordnung,

gestützt auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10‑0067/2025),

A.in der Erwägung, dass die Türkei nach wie vor ein EU-Bewerberland ist und dass die Mitgliedschaft in der EU nach wie vor das wiederholt erklärte politische Ziel der türkischen Regierung ist, obwohl die Kluft zu den Werten und Interessen der EU größer wird; in der Erwägung, dass die EU-Beitrittsverhandlungen seit 2018 aufgrund der Verschlechterung der Lage der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie in der Türkei praktisch zum Stillstand gekommen sind;

B.in der Erwägung, dass von jedem Beitrittsland erwartet wird, dass es demokratische Werte, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte achtet und sich an die EU-Rechtsvorschriften hält; in der Erwägung, dass die Türkei ihr Engagement für engere Beziehungen zur Union und zu einer Angleichung an die Europäische Union glaubwürdig unter Beweis stellen muss, um ihre europäische Perspektive mit neuem Leben zu erfüllen; in der Erwägung, dass der Status als Bewerberland die Bereitschaft voraussetzt, sich in allen Bereichen, einschließlich der Werte, Interessen, Normen und politischen Strategien, unter anderem der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, schrittweise anzunähern und an die EU anzugleichen, die Kopenhagener Kriterien zu achten und zu wahren und ohne Unterschied gutnachbarliche Beziehungen zur EU und zu all ihren Mitgliedstaaten zu pflegen und aufrechtzuerhalten; in der Erwägung, dass die Spannungen zwischen der EU und der Türkei im Zusammenhang mit der Situation im östlichen Mittelmeerraum zwar abgenommen haben, aber immer noch bestehen; in der Erwägung, dass die Türkei wiederholt aufgefordert wurde, von allen Maßnahmen abzusehen, mit denen unter Verletzung des Völkerrechts und des Unionsrechts gegen die Souveränität und die souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten verstoßen wird;

C.in der Erwägung, dass im Fortschrittsbericht 2023 der Kommission über die Türkei festgestellt wurde, dass kontinuierlich Rückschritte zu verzeichnen waren, während der jüngste Fortschrittsbericht 2024 offenbar ein etwas positiveres Gesamtbild der Fortschritte bei den erweiterungsbezogenen Reformen in der Türkei zeichnet, beispielsweise bei den wirtschafts- und währungspolitischen Maßnahmen; in der Erwägung, dass dies jedoch nicht für die Kernfragen in Bezug auf Demokratie und Grundrechte gilt, deren Lage sich seit der Veröffentlichung des jüngsten Berichts der Kommission noch weiter verschlechtert hat; in der Erwägung, dass die Kluft zwischen der Türkei und den Werten und dem normativen Rahmen der EU daher in jüngster Zeit nicht angegangen wurde, die von einer anhaltenden Anwendung von Gesetzen und Maßnahmen zur Einschränkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der bürgerlichen Freiheitsrechte geprägt ist;

D.in der Erwägung, dass in der Gemeinsamen Mitteilung über den Stand der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei vom 29.November 2023 ein positiverer Tonfall angeschlagen wurde, wobei einige Empfehlungen für die Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse abgegeben wurden, die auf abgestufte, verhältnismäßige und umkehrbare Weise und auf der Grundlage der festgelegten Auflagen formuliert wurden; in der Erwägung, dass bislang nur wenige konkrete Schritte im Einklang mit den darin enthaltenen Verpflichtungen unternommen wurden; in der Erwägung, dass der Europäische Rat den Ausschuss der Ständigen Vertreter im April 2024 beauftragte, bei der Umsetzung dieser Gemeinsamen Mitteilung voranzukommen; in der Erwägung, dass diese Gemeinsame Mitteilung jedoch noch nicht vom Rat politisch eindeutig gebilligt wurde;

E.in der Erwägung, dass die Türkei Mitglied des Europarats ist und die Urteile des EGMR daher für das Land verbindlich sind; in der Erwägung, dass die Türkei derzeit mit Vertragsverletzungsverfahren von historischer Bedeutung konfrontiert ist, da sie wegweisende Urteile des EGMR nicht anwendet; in der Erwägung, dass die Türkei stets zu den Ländern gehört hat, die am häufigsten gegen die durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützten Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen; in der Erwägung, dass die Türkei Ende November 2024 mit 22450 Beschwerden die höchste Zahl anhängiger Rechtssachen beim EGMR aufwies, was 36,7% der gesamten Zahl an 61250 Fällen des Gerichtshofs entspricht;

F.in der Erwägung, dass die Türkei von Freedom House als „nicht frei“ eingestuft wird und in den vergangenen zehn Jahren einen der schwersten Einbrüche weltweit verzeichnet hat; in der Erwägung, dass die Türkei auf der Weltrangliste der Pressefreiheit 2024 den 158. von 180Plätzen einnimmt; in der Erwägung, dass die türkische Regierung zahlreiche Medienunternehmen geschlossen hat, regelmäßig Artikel im Internet sperrt, Berichten zufolge 85% der nationalen Medien kontrolliert und ihre staatliche Nachrichtenagentur Anadolu als ein Organ der Propaganda nutzt;

G.in der Erwägung, dass in der türkischen Verfassung zwar ein ausreichender Schutz der Grundrechte vorgesehen ist, dass jedoch die Vorgehensweise der Institutionen in der Praxis und der kritische Zustand des Justizwesens – einschließlich der mangelnden Achtung der Urteile des Verfassungsgerichts – die Hauptgründe für die katastrophale Lage der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte im Land sind, wie sie in den Berichten der EU, des Europarats und internationaler Organisationen wiederholt beschrieben wird;

H.in der Erwägung, dass die Türkei die höchste Zahl inhaftierter Personen und die größte Gefängnispopulation aller Mitgliedstaaten des Europarats aufweist, wobei die Zahl der überfüllten Gefängnisse im Zeitraum von 2005 bis 2023 um 439% angestiegen ist und derzeit mehr als ein Drittel aller Häftlinge in den Ländern des Europarats auf die Türkei entfallen;

I.in der Erwägung, dass die Türkei im globalen Index zur Gleichstellung der Geschlechter 2024 den 127.Platz von 146 Ländern einnimmt, was auf schwerwiegende geschlechtsspezifische Ungleichheit und systemische Versäumnisse beim Schutz der Frauenrechte hindeutet; in der Erwägung, dass laut dem Bericht 2024 der Plattform zur Beendigung des Femizids (Kadın Cinayetlerini Durduracağız Platformu) im Jahr 2024 in der Türkei 394Frauen von Männern ermordet wurden und 259 unter dubiosen Umständen tot aufgefunden wurden, was die höchste Zahl seit Beginn der Datenerhebung durch diese zivilgesellschaftliche Organisation im Jahr 2010 ist; in der Erwägung, dass die Plattform in ihrem Bericht für das Jahr 2023 feststellte, dass 315Frauen getötet und 248Frauen unter verdächtigen Umständen tot aufgefunden wurden;

J.in der Erwägung, dass die Türkei in den vergangenen Monaten Schritte in Richtung der Wiederaufnehme eines Prozesses zur friedlichen Lösung der Kurdenfrage unternommen hat; in der Erwägung, dass der militante Führer Abdullah Öcalan am 27.Februar 2025 seine Kurdische Arbeiterpartei (PKK) aufgefordert hat, die Waffen niederzulegen und sich aufzulösen, wodurch sich eine historische Gelegenheit zur Beendigung des türkisch-kurdischen Konflikts aufgetan hat; in der Erwägung, dass diese Bemühungen mit einer zunehmenden Unterdrückung und Einschränkung der Befugnisse demokratisch gewählter Lokalregierungen einhergehen, einschließlich der Entlassung gewählter kurdischer Bürgermeister und anderer Bürgermeister von Oppositionsparteien;

K.in der Erwägung, dass das Land nicht nur ein Bewerber für den Beitritt zur EU, sondern auch ein NATO-Verbündeter und wichtiger Partner in den Bereichen Handel, Wirtschaftsbeziehungen, Sicherheit, Terrorismusbekämpfung und Migration ist; in der Erwägung, dass die Türkei nach wie vor eine Schlüsselrolle in der Region spielt, als Brücke zwischen Europa und Asien fungiert und nach wie vor ein wichtiger Partner für die Stabilität im gesamten östlichen Mittelmeerraum ist; in der Erwägung, dass die Türkei nach wie vor eine wichtige Rolle im Syrienkonflikt spielt und ihre militärische Präsenz im Norden Syriens aufrechterhält;

L.in der Erwägung, dass sich die Türkei den EU-Sanktionen gegen Russland nicht angeschlossen hat; in der Erwägung, dass sich der Handel zwischen der Türkei und Russland seit der Verhängung der EU-Sanktionen gegen Russland fast verdoppelt hat; in der Erwägung, dass die Türkei trotz einiger in dieser Hinsicht unternommener Schritte nicht verhindert hat, dass ihr Hoheitsgebiet genutzt wird, um die EU-Sanktionen gegen Russland zu umgehen;

M.in der Erwägung, dass im Fortschrittsbericht 2024 der Kommission über die Türkei festgestellt wird, dass das Land mit dem Stand vom 30.September 2024 in Bezug auf die einschlägigen Erklärungen der Hohen Vertreterin im Namen der EU und die einschlägigen Beschlüsse des Rates eine sehr niedrige Angleichungsquote von 5% gegenüber 9% im Jahr 2023 beibehalten hat;

N.in der Erwägung, dass die Türkei der fünftgrößte Handelspartner der EU und die EU bei Weitem der größte Handelspartner der Türkei sowie ihre Hauptquelle für ausländische Direktinvestitionen ist;

O.in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei im vergangenen Jahr sowohl bei fachlichen Sitzungen als auch bei hochrangigen Treffen in sektoralen Bereichen zugenommen hat;

P.in der Erwägung, dass die Türkei einen Antrag auf Mitgliedschaft in den BRICS+ gestellt und Interesse daran gezeigt hat, der Schanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SCO) beizutreten;

Q.in der Erwägung, dass die Türkei nach einer Zeit unorthodoxer Wirtschaftspolitik im vergangenen Jahr eine strengere Geldpolitik umgesetzt hat, die zu einem Abbau der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte und einer Abschwächung des Inflationsdrucks geführt hat;

R.in der Erwägung, dass die Türkei mit etwa 3,1Millionen registrierten Flüchtlingen, vor allem aus Syrien, dem Irak und Afghanistan, weltweit am meisten Flüchtlinge aufgenommen hat; in der Erwägung, dass die EU seit 2011 mehr als 10Mrd.EUR für die Unterstützung von Flüchtlingen und Kommunen in der Türkei, die Flüchtlinge aufgenommen haben, bereitgestellt hat; in der Erwägung, dass laut einem glaubhaften Untersuchungsbericht von „Lighthouse Reports“ und acht Medienpartnern die EU Abschiebungseinrichtungen in der Türkei finanziert, die unter dem Deckmantel einer freiwilligen Rückkehr operieren, aber mit der Inhaftierung, Misshandlung und Zwangsdeportation von Flüchtlingen in Verbindung gebracht werden;

S.in der Erwägung, dass die EU zusätzlich zu der über das Katastrophenschutzverfahren der Union koordinierten Soforthilfe mit einem geschätzten finanziellen Wert von 38Mio.EUR im Jahr2023 78,2Mio.EUR an humanitärer Hilfe nach dem Erdbeben und im Jahr2024 26Mio.EUR an humanitärer Hilfe bereitgestellt hat; in der Erwägung, dass die EU zusätzliche 400Mio.EUR an Unterstützung aus dem EU-Solidaritätsfonds unterzeichnet hat, um Wiederaufbaumaßnahmen nach dem verheerenden Erdbeben zu finanzieren;

T.in der Erwägung, dass die Türkei die Gesetze zur Terrorismusbekämpfung systematisch missbraucht, um unter anderem gewählte Amtsträger, Oppositionspolitiker und Menschenrechtsverteidiger ins Visier zu nehmen;

Engagement für den EU-Beitritt

1.würdigt die seit Langem bestehenden Bestrebungen der türkischen Zivilgesellschaft im Hinblick auf den Beitritt zur Europäischen Union; begrüßt die jüngsten Erklärungen der türkischen Regierung, in denen sie ihr Engagement für die EU-Mitgliedschaft als strategisches Ziel im Rahmen der Bemühungen bekräftigt, die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates schrittweise und auf verhältnismäßige und umkehrbare Weise wiederzubeleben; nimmt die Zusage der EU zur Kenntnis, dieses Engagement durch einen intensiveren Dialog und verstärkte Zusammenarbeit zu fördern;

2.betont, dass die Mitgliedschaft in der EU von der Erfüllung der Beitrittskriterien („Kopenhagener Kriterien“) abhängt, die stabile Institutionen erfordern, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, die Achtung und den Schutz von Minderheiten, gutnachbarliche Beziehungen, die Achtung des Völkerrechts sowie die Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU garantieren; stellt ferner fest, dass es sich dabei um absolute Kriterien und nicht um Fragen handelt, die Gegenstand transaktioneller strategischer Überlegungen und Verhandlungen sind; bekräftigt, dass die Anerkennung sämtlicher Mitgliedstaaten notwendiger Bestandteil des Beitrittsprozesses ist;

3.bedauert in diesem Zusammenhang, dass den genannten positiven Erklärungen bislang keine konkreten Maßnahmen der türkischen Staatsorgane gefolgt sind, um die nach wie vor große Kluft zwischen der Türkei und der EU in Bezug auf Werte und Normen zu schließen, insbesondere im Hinblick auf die Grundlagen des Beitrittsprozesses; bekräftigt seine bereits angenommene Schlussfolgerung, dass es der türkischen Regierung wie bereits in den vergangenen Jahren nach wie vor an einem klaren politischen Willen mangelt, die notwendigen Reformen durchzuführen, um den Beitrittsprozess wiederzubeleben, und dass sie sich weiterhin nach einem tief verfestigten autoritären Verständnis von einem Präsidialsystem richtet;

4.nimmt die strategische und geopolitische Bedeutung der Türkei und ihre zunehmende Präsenz und ihren zunehmenden Einfluss in für die internationale Sicherheit kritischen Gebieten wie dem Schwarzmeerraum, einschließlich der Ukraine, und dem Nahen Osten zur Kenntnis; bekräftigt, dass die Türkei ein strategischer Partner und NATO-Verbündeter sowie ein Land ist, zu dem die EU enge Beziehungen in den Bereichen Sicherheit, Handel, Wirtschaft und Migration unterhält; begrüßt eine engere Zusammenarbeit zwischen der Türkei und der EU, auf die die türkische Regierung wiederholt Bezug genommen hat, betont jedoch, dass dies keinesfalls ein Ersatz für die notwendigen echten Fortschritte sein kann, die die Türkei als Bewerberland im Hinblick auf die Erfüllung der grundlegenden Voraussetzungen für einen Beitritt erzielen muss; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass es beim Beitrittsprozess keine Abkürzungen gibt und kein Argument vorgebracht werden kann, um einer Diskussion über die demokratischen Grundsätze, die im Mittelpunkt des Beitrittsprozesses stehen, aus dem Wege zu gehen;

5.stellt fest, dass der Bericht 2024 der Kommission über die Türkei ein positiveres Bild von der Umsetzung von Reformen im Zusammenhang mit dem Beitrittsprozess der Türkei vermittelt als der entsprechende Bericht 2023, wobei in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsfragen nicht mehr von einer weiteren Verschlechterung die Rede ist, sondern lediglich davon, dass „keine Fortschritte“ erzielt wurden; ist jedoch der Ansicht, dass dies zumindest in Schlüsselbereichen wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte darauf zurückzuführen ist, dass bereits ein sehr niedriger Punkt erreicht wurde und diese Situation unverändert geblieben ist;

6.nimmt ferner zur Kenntnis, dass im Bericht 2024 über die Türkei im Vergleich zum Bericht 2023 eine gewisse Verschiebung des Fokus weg vom Beitrittsprozess hin zu einer strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Türkei festzustellen ist; ist der Ansicht, dass der kritische Stand des Beitrittsprozesses die Kommission und den Rat dazu veranlasst hat, sich lediglich auf die partnerschaftliche Dimension der Beziehungen der EU zur Türkei zu konzentrieren, was auch in den Gemeinsamen Mitteilungen über den Stand der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei vom 29.November 2023 und 22.März 2021 zum Ausdruck kommt; hebt den zunehmenden Übergang zu einem anderen Rahmen für die Beziehungen hervor, was auf Kosten des Beitrittsprozesses geschehen könnte;

Kernstück des Beitrittsprozesses: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte

7.ist der Ansicht, dass die jüngsten Entschließungen des Parlaments zu diesem Thema in Bezug auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit angesichts der anhaltenden katastrophalen Menschenrechtslage und der demokratischen Rückschritte in der Türkei im vergangenen Jahr nach wie vor Gültigkeit besitzen; unterstützt uneingeschränkt die jüngsten Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und den zugehörigen Bericht ihres Begleitausschusses sowie die Entschließungen des Ministerkomitees des Europarats, in denen detailliert die breite Palette der schwerwiegenden Mängel im Bereich der Menschenrechte dargelegt wird, wie von renommierten lokalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen laufend berichtet;

8.nimmt das erklärte Engagement der türkischen Regierung für eine Justizreform und die Einführung organisatorischer Maßnahmen zur Kenntnis; betont jedoch, dass strukturelle Maßnahmen eingeführt werden müssen, die die Unabhängigkeit der Justiz gewährleisten; bedauert zutiefst, dass sich die Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei trotz einer Reformstrategie, die neun Pakete von Justizreformen umfasst, nach wie vor in einem desolaten Zustand befindet, nachdem die Regierung systematisch in das Justizsystem eingegriffen und es politisch instrumentalisiert hat; bedauert in diesem Zusammenhang die Schwächung der verbleibenden verfassungsrechtlichen Überprüfungsmechanismen, insbesondere individueller Anträge, und die häufigen Verstöße gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren;

9.ist bestürzt über die Verfolgung von Angehörigen der Rechtsberufe, darunter zuletzt die von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul angestrengte Klage, die dazu führte, dass die führenden Vertreter der Anwaltskammer von Istanbul ihrer Posten enthoben wurden, und zwar wegen der Anschuldigung der „Verbreitung von Propaganda für eine terroristische Organisation“ und der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ im Zusammenhang mit ihrer Forderung nach einer Untersuchung der Morde an zwei kurdischen Journalisten in Syrien, sowie die Inhaftierung eines der Vorstandsmitglieder der Anwaltskammer von Istanbul nach einer Reise nach Straßburg, wo es sich mit Vertretern von Organen des Europarats getroffen hatte;

10.ist beunruhigt über die eklatante mangelnde Umsetzung von Entscheidungen des Verfassungsgerichts – auch im Fall des Parlamentsabgeordneten Can Atalay –, die sich zu einer schweren Justizkrise entwickelt hat, da das Kassationsgericht eine Strafbeschwerde gegen neun Richter des Verfassungsgerichts eingereicht hat; ist besorgt über die jüngste Entscheidung des Kassationsgerichts, die Strafen gegen Terroristen, die an dem Anschlag des ISIS auf den Atatürk-Flughafen in Istanbul im Jahr 2016, bei dem 45Menschen ums Leben kamen, beteiligt waren, aufzuheben und sie freizulassen;

11.fordert die Türkei auf, ihr Engagement für eine demokratische Staatsführung zu intensivieren, und zwar insbesondere durch Reformen, mit denen eine unabhängige Justiz sichergestellt wird; nimmt die jüngste Ankündigung der vierten Justizreformstrategie für den Zeitraum 2025-2029 zur Kenntnis; fordert die türkische Regierung auf, von den oberflächlichen Änderungen, die bisher im Rahmen der wiederkehrenden Reformpakete und Aktionspläne vorgenommen wurden, zu einer tiefgreifenden, lange überfälligen Reform überzugehen, mit der durch echten politischen Willen die schwerwiegenden und strukturellen Mängel der türkischen Justiz behoben werden; betont, dass man für die Beendigung der politischen Einmischung in die Justiz keine Strategie und kein Reformpaket benötigt, sondern lediglich den politischen Willen, dies zu tun;

12.ist nach wie vor zutiefst besorgt über die anhaltenden Rückschritte bei den demokratischen Standards und das unerbittliche scharfe Vorgehen der türkischen Behörden gegen kritische Stimmen durch eine zunehmende Zahl repressiver Gesetze, den regelmäßigen missbräuchlichen Rückgriff auf Antiterrorgesetze – einschließlich ihrer Anwendung auf Minderjährige wie beim Verfahren mit der Bezeichnung „Kız Çocukları Davası“ – sowie über den unverhältnismäßigen Einsatz des Straftatbestands der Beleidigung eines Amtsträgers, die vielfach genutzte Praxis, geheime Zeugen aufzurufen, und über ruhende Fälle in fehlerhaften Gerichtsverfahren sowie die häufig angewandte unverhältnismäßige Praxis der Festnahmen in der Nacht und der Wohnungsdurchsuchungen, um die ins Visier genommenen Personen damit als extrem gefährlich darzustellen;

13.begrüßt, dass im November 2024 der Entwurf einer Änderung der Spionagegesetze der Türkei – besser bekannt als Gesetz über „Einflussagenten“ – zurückgezogen wurde; fordert die türkischen staatlichen Stellen nachdrücklich auf, künftig von der Wiedereinführung eines ähnlich weit gefassten und vagen Gesetzes abzusehen, da die ernsthafte Gefahr besteht, dass es als Instrument eingesetzt wird, um weiterhin die legitimen Tätigkeiten zivilgesellschaftlicher Organisationen im Land unter Strafe zu stellen; fordert die türkischen staatlichen Stellen auf, 岹ü zu sorgen, dass das jüngst angenommene Gesetz über Cybersicherheit seinem legitimen Zweck, die Privatsphäre und die nationale Sicherheit zu schützen, gerecht wird, ohne möglichen Verletzungen der Grundrechte Vorschub zu leisten oder ein weiteres Instrument für noch mehr Repressionen zu werden; betont, dass der Justizapparat nach wie vor äußerst restriktiv ist, wobei ein komplexes Geflecht von Rechtsvorschriften geschaffen wurde, das als Instrument genutzt wird, um kritische Stimmen systematisch zu kontrollieren und zum Schweigen zu bringen, wie das Gesetz über soziale Medien von 2020, das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche von 2021 und das Gesetz über Desinformation von 2022;

14.ist besorgt über die kürzlich erfolgte Genehmigung von Rechtsvorschriften, mit denen der staatlichen Aufsichtsstelle (DDK) und dem Einlagensicherungsfonds (TMSF) außerordentliche Befugnisse übertragen werden, einschließlich der Möglichkeit für Erstere, Amtsträger aller Art und Ebenen zu entlassen und Treuhänder zu ernennen, die willkürlich eingesetzt werden könnten;

15.fordert die türkischen Staatsorgane nachdrücklich auf, die derzeitigen schwerwiegenden Einschränkungen der Grundfreiheiten, insbesondere der Meinungs,- Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, und die ständigen Angriffe auf die Grundrechte von Mitgliedern der Opposition, Menschenrechtsverteidigern, Rechtsanwälten, Gewerkschaftern, Angehörigen von Minderheiten, Journalisten, Wissenschaftlern, Künstlern und Aktivisten der Zivilgesellschaft zu beenden; ist besorgt über die jüngsten Wellen von Massenverhaftungen und Inhaftierungen wegen politisch motivierter Anschuldigungen und mutmaßlicher Terrorverbindungen, von denen Politiker, Wissenschaftler und Journalisten betroffen sind, darunter die Festnahme des unabhängigen Journalisten Elif Akgül, von Yıldız Tar, Chefredakteur der LGBT+-Nachrichtenplattform Kaos GL, und von Ender İmrek, Kolumnist der Zeitung „Evrensel“ –, die sich wegen ihres Engagements in Menschenrechtsfragen einen Namen gemacht haben;

16.bedauert die anhaltende Strafverfolgung, Zensur und Schikanierung von Journalisten und unabhängigen Medien, wodurch ihnen die Freiheit genommen wurde, ihre beruflichen Aufgaben wahrzunehmen und die Öffentlichkeit zu informieren, was für eine funktionierende demokratische Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung ist; fordert die türkischen Staatsorgane auf, von weiteren Angriffen auf unabhängige Medien abzusehen und die Grundrechte und bürgerlichen Freiheiten wie die Rede- und Pressefreiheit zu wahren; ist nach wie vor zutiefst besorgt über die bestehenden Rechtsvorschriften, die ein offenes und freies Internet verhindern, wobei lange Haftstrafen für Beiträge in den sozialen Medien verhängt werden und zahlreiche Zugangssperren und Anordnungen zur Entfernung von Inhalten erlassen wurden, sowie über die fortgesetzte Nutzung des Obersten Rundfunk- und Fernsehrats (RTÜK), die dazu dient, Kritik in den Medien zu unterbinden oder sogar gegen Medien vorzugehen, die beschuldigt werden, „Pessimismus“ anstelle positiver Nachrichten zu verbreiten;

17.würdigt die positiven Entwicklungen im Zusammenhang mit der teilweisen Aufhebung der Beschränkungen für die wöchentlichen Mahnwachen der Samstagsmütter (Cumartesi Anneleri) auf dem Galatasaray-Platz von Istanbul durch den Innenminister sowie den jüngsten Freispruch aller 46Personen, die seit mehr als sechs Jahren im Zusammenhang mit der 700.Versammlung der Organisation im August 2018 strafrechtlich verfolgt wurden; fordert die vollständige Aufhebung aller Beschränkungen der friedlichen Proteste der Samstagsmütter unter uneingeschränkter Einhaltung des einschlägigen Urteils des Verfassungsgerichts und die Einstellung des laufenden Gerichtsverfahrens gegen mehrere ihrer Mitglieder und Sympathisanten; ist besorgt über das laufende Verfahren gegen den prominenten Menschenrechtsverteidiger Nimet Tanrıkulu, der am 4.März 2025 freigelassen wurde, nachdem er 94Tage in Untersuchungshaft verbracht hatte; fordert die türkischen Staatsorgane nachdrücklich auf, 岹ü zu sorgen, dass alle Personen, die wegen der Ausübung ihrer Grundfreiheiten inhaftiert wurden, unverzüglich freigelassen werden;

18.ist nach wie vor entsetzt über die türkischen Staatsorgane, insbesondere über die türkische Justiz, die richtungsweisende Urteile des EGMR anhaltend missachtet und nicht anwendet; verurteilt erneut den eklatanten missbräuchlichen Rückgriff auf das Justizsystem durch die Türkei und die Weigerung, den Menschenrechtsverteidiger Osman Kavala und die Oppositionspolitiker Selahattin Demirtaș und Figen Yüksekdağ aus der Haft zu entlassen, wofür sich die Türkei in historischen Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europarat verantworten muss, deren lang erwartete Folgen noch festzulegen sind; fordert die Türkei auf, den Urteilen des EGMR in Bezug auf vermisste Personen und Besitztümer (unter anderem in der Rechtssache Fokas) in Zypern uneingeschränkt nachzukommen; bedauert den politisch motivierten Charakter dieser Strafverfolgung, die Teil eines breiteren Musters der Schikanierung durch die Justiz sind; fordert die Türkei auf, alle Urteile des EGMR im Einklang mit Artikel46 der EMRK und gemäß der unbedingten Verpflichtung, die sich aus Artikel90 der türkischen Verfassung ergibt, in vollem Umfang umzusetzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle diplomatischen Kanäle zu nutzen, um die Türkei nachdrücklich aufzufordern, die einschlägigen Urteile des EGMR umzusetzen, und die Einführung einschlägiger Finanzierungsauflagen in Bezug auf die Einhaltung der Urteile des EGMR in Erwägung zu ziehen;

19.bringt seine tiefe Besorgnis über die katastrophale Lage in türkischen Gefängnissen zum Ausdruck, die auf die starke Überbelegung und schlechte Lebensbedingungen zurückzuführen ist, wobei Berichten, auch des Europarats, zufolge Folter und Misshandlung weit verbreitet sind und der Zugang zu grundlegenden Bedürfnissen wie Hygiene und Informationen stark eingeschränkt ist; ist besonders besorgt über die Haftbedingungen älterer und schwer kranker Gefangener; ist besorgt über den fortgesetzten Einsatz von erniedrigenden Leibesvisitationen in Gefängnissen und anderen Haftanstalten und über die anhaltende Schikanierung des Parlamentsabgeordneten Ömer Faruk Gergerlioğlu, der sich derzeit in sechs Verfahren wegen der Aberkennung seines parlamentarischen Mandats und der Aufhebung seiner Immunität verantworten muss, weil er unter anderem ebendiese Praxis angeprangert hat;

20.verurteilt aufs Schärfste die bis heute gültige Entscheidung der türkischen Regierung nach der Kommunalwahl vom März 2024, die demokratisch gewählten Bürgermeister von mindestens 13 Gemeinden und Bezirken (Hakkari, Mardin, Batman, Halfeti, Tunceli, Bahçesaray, Akdeniz, Siirt, Van und Kağızman, wo die Partei DEM die Wahl gewonnen hatte, und Esenyurt und Ovacık, wo die Partei CHP der Wahlsieger war) ihrer Ämter zu entheben und an ihrer Stelle vom Innenministerium ernannte Treuhänder einzusetzen; betrachtet diese langjährige Praxis der Ernennung von Vertretern als einen eklatanten Angriff auf die grundlegendsten Grundsätze der lokalen Demokratie; fordert die türkischen Staatsorgane nachdrücklich auf, die Unterdrückung der politischen Opposition unverzüglich einzustellen und rückgängig zu machen und das Recht der Wähler auf Wahl ihrer gewählten Vertreter gemäß den Empfehlungen des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates und der Venedig-Kommission zu achten; fordert die HR/VP erneut auf, im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte die Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen türkische Amtsträger, die die Rolle eines Treuhänders übernehmen, sowie gegen diejenigen, die sie ernennen, zu erwägen; verurteilt die heftige Unterdrückung der Proteste gegen die Absetzung gewählter Bürgermeister, einschließlich der willkürlichen Festnahme von Hunderten von Demonstranten, zu denen auch einige Minderjährige gehörten; ist der Ansicht, dass die Entscheidung der türkischen Regierung, nach der letzten Kommunalwahl im März 2024 zu dieser Praxis zurückzukehren, ein klares Zeichen 岹ü ist, dass sie nicht entschlossen ist, die demokratischen Mängel im Land zu beheben, und in eindeutigem Widerspruch zu der erklärten Bereitschaft steht, den Beitrittsprozess wiederzubeleben, da mit solchen Maßnahmen die Aussichten auf eine stärkere und umfassendere Partnerschaft mit der EU untergraben werden, da sie den langfristigen Fortschritten auf dem Weg zu einer engeren Zusammenarbeit abträglich sind;

21.bedauert, dass politische Parteien und Mitglieder der Opposition, die nach wie vor unter zunehmendem Druck stehen, permanent ins Visier genommen werden; ist äußerst besorgt über die kürzlich erfolgte Verhaftung und Absetzung des Bürgermeisters der Großstadtverwaltung Istanbul, Ekrem İmamoğlu, von der Partei CHP sowie der Bürgermeister von Şişli und Beylikdüzü im Rahmen zweier getrennter Ermittlungen wegen mutmaßlicher Korruption und Anschuldigungen im Zusammenhang mit Terrorismus, die insgesamt 106Verdächtige betreffen; hebt hervor, dass diese jüngsten Fälle – die Teil einer langen Reihe von 42Ermittlungen durch Verwaltungsbehörden und 51Ermittlungen durch die Justizbehörden sind, die seit der Wahl von İmamoğlu im Jahr 2019 durchgeführt wurden – nur wenige Tage vor der parteiinternen Abstimmung eingeleitet wurden, bei der İmamoğlu als ʰäԳٲ󲹴ڳskandidat nominiert werden sollte, und am Tag nach der kontroversen Entscheidung der Universität Istanbul, seinen Universitätsabschluss zu annullieren, der für seine Kandidatur als Präsident erforderlich ist; ist entsetzt über die Entscheidung, sämtliche Demonstrationen in Istanbul und anderen Provinzen im ganzen Land vorübergehend zu verbieten, die Einschränkung der sozialen Medien durch eine Drosselung der Internetgeschwindigkeit, die Inhaftierung von Journalisten und das harte Vorgehen gegen friedliche Demonstranten; ist der Ansicht, dass dies ein politisch motivierter Schritt ist, mit dem verhindert werden soll, dass ein legitimer Herausforderer bei der bevorstehenden Wahl kandidiert, und dass die derzeitigen türkischen Staatsorgane das Land mit diesen Maßnahmen weiter in Richtung eines vollständig autoritären Regimes treiben;

22.ist ferner besorgt über die jüngsten gesonderten Verfahren gegen den CHP-Bürgermeister des Istanbuler Stadtteils Beşiktaş, Rıza Akpolat, von der CHP, den Bürgermeister des Istanbuler Stadtteils Beykoz, Alaattin Köseler, von der CHP, den Vorsitzenden der CHP-Jugendabteilung Cem Aydın, den Vorsitzenden der Partei Zafer, Ümit Özdağ; ist entsetzt über das brutale und unerbittliche Vorgehen gegen jede Art von Kritik, das die türkischen Staatsorgane in jüngster Zeit auf alle Bereiche der türkischen Gesellschaft anwenden, wie es unter anderem der Fall von Ayşe Barım zeigt, einer bekannten Talentmanagerin, die seit dem 27.Januar 2025 wegen mutmaßlicher Beteiligung an den „Gezi-Protesten“ vor zwölf Jahren inhaftiert wurde, oder die Ermittlungen gegen Orhan Turan und Ömer Aras, den Präsidenten und einen Geschäftsführer von TÜSIAD, der größten Unternehmensgruppe des Landes, oder die mit dem Ziel, hohe Haftstrafen zu verhängen, angestrengte Klage gegen den Chefredakteur von Halk TV, Suat Toktaş, und die Journalisten Seda Selek, Barış Pehlivan, Serhan Asker und Kürnad Oğuz, die vorläufig freigesprochen wurden; ist besorgt über die Beteiligung des kürzlich ernannten Generalstaatsanwalts von Istanbul, Akın Gürlek, an diesen und weiteren Fällen, der seit Langem in verschiedenen Positionen an prominenten Fällen im Zusammenhang mit politischen Persönlichkeiten beteiligt ist, was ein Grund sein könnte, die Anwendung restriktiver Maßnahmen im Rahmen der Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte in Erwägung zu ziehen; ist ferner besorgt über den zunehmenden finanziellen Druck auf die Orte, in denen Kandidaten der Opposition die Wahl gewonnen haben, und kontroverse Ankündigungen wie die im Zusammenhang mit den Tagesbetreuungszentren, die von diesen Kommunen betrieben werden;

23.bringt seine tiefe Besorgnis über die Rückschritte bei den Frauenrechten, die geschlechtsspezifische Gewalt und die Zunahme von Femiziden in der Türkei im Jahr 2024 zum Ausdruck, die den höchsten Stand seit 2010, dem Jahr vor der Unterzeichnung des Übereinkommens von Istanbul, erreichte; bekräftigt seine entschiedene Verurteilung der Kündigung dieses internationalen Abkommens durch die Türkei per Präsidialerlass und fordert erneut, diesen Beschluss rückgängig zu machen; fordert die türkischen staatlichen Stellen nachdrücklich auf, den Rechtsrahmen und seine Umsetzung zu verbessern, auch durch die uneingeschränkte Anwendung des Schutzgesetzes Nr.6284, damit wirksam gegen alle Formen von Gewalt gegen Frauen und die Praxis der sogenannten „Ehrenmorde“ vorgegangen wird, der anhaltenden Politik der Straffreiheit ein Ende gesetzt wird, indem die Täter zur Rechenschaft gezogen werden, und Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter erzielt werden, insbesondere im Hinblick auf die Mitwirkung von Frauen in Entscheidungsprozessen und bei der Politikgestaltung;

24.verurteilt aufs Schärfste, dass die Grundrechte von LGBTI+-Personen in der Türkei nach wie vor verletzt und nicht ausreichend geschützt werden, wobei Hetze und Hasskriminalität zunehmen, sich vermehrt einer diskriminierenden Rhetorik bedient wird und die Medien weiterhin Stereotypen über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität verbreiten; bedauert, dass diese anhaltende Diskriminierung häufig von den Behörden gebilligt wird, wie die Massenverhaftungen während der Pride-Parade im Jahr 2023 und das Verbot der Parade im Jahr 2024 belegen, während Anti-LGBTI+-Märsche genehmigt wurden; fordert die staatlichen Stellen der Türkei nachdrücklich auf, umgehend damit aufzuhören, Veranstaltungen gegen Homophobie, darunter auch Pride-Paraden, zu verbieten;

25.begrüßt den verstärkten Dialog mit christlichen Minderheiten, betont jedoch, dass beim Schutz der Rechte von ethnischen und religiösen Minderheiten, insbesondere im Hinblick auf ihre Rechtspersönlichkeit, einschließlich der Rechte der griechisch-orthodoxen Bevölkerung auf den Inseln Gökçeada (Imbros) und Bozcaada (Tenedos), keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen sind; fordert die Türkei auf, die diesbezüglichen Empfehlungen der Venedig-Kommission und alle einschlägigen Urteile des EGMR umzusetzen; stellt mit Besorgnis fest, dass Vertreter verschiedener Konfessionen, unter anderem nicht muslimische Gemeinschaften und die Gemeinschaft der Aleviten, bei dem Versuch, Kultstätten zu registrieren, nach wie vor mit bürokratischen Hindernissen konfrontiert sind; betont, dass dies einen Verstoß gegen das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellt; fordert die Türkei auf, die seit Langem erwartete Verordnung über die Wahl von Vorstandsmitgliedern in Stiftungen nicht muslimischer Minderheiten, die Träger kommunaler Krankenhäuser sind, anzunehmen; fordert die Türkei erneut auf, die Rolle des Ökumenischen Patriarchats für orthodoxe Christen auf der ganzen Welt, dessen Rechtspersönlichkeit sowie die öffentliche Verwendung des geistlichen Titels des Ökumenischen Patriarchen anzuerkennen; fordert die Türkei auf, den außergewöhnlichen universellen Wert der Hagia Sophia und des Chora-Museums, die in der UNESCO-Liste der Weltkulturgüter aufgeführt sind, uneingeschränkt zu achten und zu schützen; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Türkei die beiden Beschlüsse des UNESCO-Welterbekomitees von 2021 und 2023 über ihre Verpflichtung, besondere Maßnahmen zum Schutz dieser Denkmäler zu ergreifen, immer noch nicht umgesetzt hat; bedauert den mangelnden Schutz des Klosters Sumela, das zur Aufnahme in die Liste der UNESCO-Welterbestätten vorgeschlagen wurde; betont, dass Beschränkungen in Bezug auf die Ausbildung, Ernennung und Nachfolge von Geistlichen beseitigt werden müssen; begrüßt die geplante Wiedereröffnung des Seminars von Chalki und fordert, dass alle Hindernisse für das ordnungsgemäße Funktionieren des Seminars beseitigt werden; fordert die staatlichen Stellen der Türkei auf, Fälle von Hassdelikten, einschließlich Hetze, gegen Minderheiten wirksam zu untersuchen und die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen; verurteilt die antisemitischen Äußerungen, die in den Medien und von hochrangigen Amtsträgern nach den von der Hamas verübten und gegen Israel gerichteten Terroranschlägen vom 7.Oktober 2023 getätigt wurden; stellt fest, dass all diese Praktiken gegen religiöse Minderheiten nicht mit den Werten der EU vereinbar sind;

26.begrüßt den jüngsten Aufruf von Abdullah Öcalan an die PKK, ihre Waffen niederzulegen, sich selbst aufzulösen und sich an einem Friedensprozess zu beteiligen, was einen historischen und lang erwarteten Schritt darstellen würde, der dazu beitragen könnte, 40Jahren der Gewalt, die mehr als 40000Menschenleben gefordert hat, ein Ende zu setzen; lobt die Bemühungen aller beteiligten Akteure, diese Entwicklungen zu befördern, einschließlich des konstruktiven Ansatzes führender Politiker, der vom Parteivorsitzenden der MHP, Devlet Bahçeli, initiiert wurde und die Besuche einer Delegation der Partei DEM im Gefängnis auf der Insel İmralı und die umfassenden Konsultationen, die diese Partei mit anderen politischen Parteien geführt hat, ermöglichte; betont, dass dies eine große Chance darstellt und zu einem inklusiven politischen Prozess mit einer tragenden Rolle für das türkische Parlament führen muss, der auf eine friedliche und nachhaltige Lösung der Kurdenfrage in ihren politischen, sozialen, demokratischen und sicherheitsbezogenen Aspekten abzielt; betont, dass die Menschenrechte, politischer Pluralismus und die Bürgerrechte für alle Bürger, einschließlich der Kurden, gewahrt werden müssen; bedauert die anhaltende politische Unterdrückung, Schikanierung durch die Justiz und Beschneidung der kulturellen und sprachlichen Rechte der kurdischen Bürger, wodurch die demokratischen Grundsätze und der soziale Zusammenhalt untergraben werden;

Regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen

27.lobt die Türkei weiterhin 岹ü, dass sie rund 3,1Millionen Flüchtlinge aufgenommen hat, darunter 2,9Millionen Syrer im Jahr 2024, die unter vorübergehendem Schutz stehen, gegenüber 3,2Millionen im Jahr 2023; bekräftigt, dass die Kooperation der Türkei für eine wirksame und geordnete Steuerung der Migrationsströme wichtig ist; begrüßt ferner, dass die EU seit 2011 fast 10Mrd.EUR bereitgestellt hat, um die Türkei bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu unterstützen; stellt fest, dass einige EU-Mittel für die Stärkung der türkischen Grenzkontroll- und Eindämmungskapazitäten bereitgestellt wurden; begrüßt den Beschluss der EU, nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 zusätzlich 1Mrd.EUR für die weitere Unterstützung der Gesundheitsversorgung, der Bildung und der Integration von Flüchtlingen in der Türkei bereitzustellen; stellt gleichzeitig fest, dass diese Mittel bereits im Mai 2024 zugesagt worden waren und daher keine neuen Mittel darstellen; fordert die Kommission auf, bei der Zuweisung der Mittel für größtmögliche Transparenz und Genauigkeit zu sorgen und 岹ü zu sorgen, dass von der EU finanzierte Projekte, insbesondere solche im Zusammenhang mit den Abschiebezentren und der Grenzkontrolle, mit allen einschlägigen Menschenrechtsnormen in Einklang stehen; ist beunruhigt angesichts glaubhafter Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen in von der EU finanzierten Abschiebezentren in der Türkei, und fordert die Kommission auf, eine transparente und unabhängige Untersuchung der Angelegenheit einzuleiten; stellt mit Besorgnis fest, dass in der Republik Zypern in den vergangenen Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der Asylanträge zu verzeichnen ist; weist darauf hin, dass die Türkei verpflichtet ist, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die bestehenden illegalen Migrationsrouten stillzulegen und um zu verhindern, dass neue See- oder Landwege für die illegale Migration aus der Türkei in die EU entstehen, insbesondere nach Griechenland und in die Republik Zypern; weist auf das Risiko hin, dass die türkische Regierung Migranten auf irgendeine Weise instrumentalisieren könnte; betont, dass der Schutz sämtlicher Rechte und Freiheiten aller Flüchtlinge und Migranten sichergestellt werden muss; fordert die Türkei auf, die vollständige und diskriminierungsfreie Umsetzung der Erklärung EU-Türkei von 2016 und des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei gegenüber allen Mitgliedstaaten, einschließlich der Republik Zypern, sicherzustellen; bringt seine vorsichtige Hoffnung zum Ausdruck, dass die Entwicklungen in Syrien schrittweise die Rückkehr einer wachsenden Zahl von Flüchtlingen in ihre Heimat ermöglichen werden; bekräftigt, dass die Rückkehr nur auf freiwilliger Basis und unter sicheren und würdigen Bedingungen erfolgen sollte; verurteilt wiederholte gewaltsame Angriffe auf Flüchtlinge und Migranten, die von fremdenfeindlicher Rhetorik unter Politikern und Aufnahmegemeinschaften angeheizt werden; fordert die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Erhaltung des humanitären Raums und des Schutzraums für syrische Flüchtlinge in der Türkei zu verstärken und den Grundsatz der Nichtzurückweisung als Eckpfeiler der EU-Politik zu wahren;

28.bekräftigt sein starkes Interesse an Stabilität und Sicherheit im östlichen Mittelmeerraum; begrüßt die anhaltende Deeskalation und die positive Dynamik in der Region sowie das jüngst eingetretene Klima im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der Beziehungen zwischen der Türkei und Griechenland, wenngleich die bilateralen Beziehungen angesichts ungelöster Probleme weiterhin beeinträchtigt sind; bedauert, dass die Türkei weiterhin die Souveränität und die Hoheitsrechte von EU-Mitgliedstaaten wie Griechenland und der Republik Zypern verletzt, unter anderem durch die Förderung der sogenannten „Blaue Heimat“-Doktrin; betont, dass die Verletzungen des griechischen Luftraums durch die Türkei zwar drastisch zurückgegangen sind, die Verletzungen der griechischen Hoheitsgewässer im Vergleich zu 2023 dagegen zugenommen haben und türkische Schiffe in griechischen Hoheitsgewässern systematisch illegale Fischereitätigkeiten betreiben; bedauert zutiefst, dass die Türkei außerdem im Zusammenhang mit der Erweiterung der Hoheitsgewässer auf zwölf Seemeilen weiterhin eine förmliche Kriegsdrohung gegen Griechenland (Casus Belli) aufrechterhält; fordert die Türkei auf, im Einklang mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht, einschließlich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ), das Teil des EU-Besitzstands ist, die Souveränität aller EU-Mitgliedstaaten über ihr Küstenmeer und ihren Luftraum sowie ihre übrigen souveränen Rechte – einschließlich des Rechts, natürliche Ressourcen zu erforschen und auszubeuten – uneingeschränkt zu achten; bekräftigt seine Auffassung, dass die Vereinbarung zwischen der Türkei und Libyen über die Abgrenzung der seerechtlichen Zuständigkeitsgebiete im Mittelmeer die Hoheitsrechte von Drittstaaten verletzt, nicht mit dem Seerecht vereinbar ist und keine Rechtswirkung für Drittstaaten entfalten kann;

29.bedauert, dass die Zypernfrage nach wie vor ungelöst ist, und fordert von allen Parteien eine ernsthafte Rückkehr und den politischen Willen zu friedlichen Verhandlungen unter Führung der Vereinten Nationen im Hinblick auf echte Fortschritte bei den Gesprächen über eine Lösung der Zypernfrage; begrüßt die Wiederaufnahme informeller Gespräche unter der Leitung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen am 18./19.März 2025, die in einer konstruktiven Atmosphäre stattfanden, in der beide Seiten ein klares Engagement für Fortschritte und einen kontinuierlichen Dialog zeigten; begrüßt die Vereinbarung zwischen beiden Seiten über die Öffnung von vier Grenzübergängen, Minenräumung, die Einrichtung eines Jugendausschusses und die Einleitung von Umwelt- und Solarenergieprojekten als Teil eines neuen Pakets vertrauensbildender Maßnahmen; fordert alle Seiten auf, diese Dynamik zu nutzen, um auf die Wiederaufnahme der Verhandlungen hinzuarbeiten;

30.bekräftigt nachdrücklich seine Auffassung, dass die einzige nachhaltige Lösung der Zypernfrage eine faire, umfassende, tragfähige und demokratische Regelung – auch ihrer externen Aspekte – im vereinbarten Rahmen der Vereinten Nationen ist, und zwar auf der Grundlage einer bikommunalen, bizonalen Föderation mit einer einzigen internationalen Rechtspersönlichkeit, einer einzigen Souveränität, einer einzigen Staatsbürgerschaft und politischer Gleichheit, wie in den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, den vereinbarten Konvergenzen und dem Rahmen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen dargelegt sowie im Einklang mit dem Völkerrecht und den Grundsätzen und Werten, auf denen die Union aufgebaut ist; fordert nachdrücklich, dass die Verhandlungen über die Wiedervereinigung Zyperns unter der Leitung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen so bald wie möglich wieder aufgenommen werden, und zwar an dem Punkt, an dem sie 2017 in Crans-Montana abgebrochen wurden; fordert die Türkei auf, den inakzeptablen Vorschlag für eine Zweistaatenlösung in Zypern aufzugeben und zu der vereinbarten Grundlage einer Lösung und dem Rahmen der Vereinten Nationen zurückzukehren; fordert die Türkei außerdem auf, ihre Streitkräfte aus Zypern abzuziehen, von einseitigen Maßnahmen abzusehen, durch die eine dauerhafte Teilung der Insel bewirkt würde, und von Maßnahmen Abstand zu nehmen, die sich auf das demografische Gleichgewicht auswirken;

31.fordert die Türkei auf, den Status der Pufferzone und das Mandat der Friedenssicherungstruppen der Vereinten Nationen in Zypern (UNFICYP) zu achten; bekräftigt seine Forderung nach einer Zusammenarbeit zwischen der Republik Zypern, der Türkei, dem Vereinigten Königreich und den Vereinten Nationen, um konkrete Maßnahmen zur Entmilitarisierung der Pufferzone umzusetzen und die Sicherheit auf der Insel zu verbessern; fordert die Türkei und die türkisch-zyprische Führung nachdrücklich auf, alle einseitigen Maßnahmen und Verstöße in und bei der Pufferzone zu beenden und rückgängig zu machen und von weiteren Handlungen und Provokationen dieser Art abzusehen; verurteilt, dass die Türkei die „Öffnung“ von Varosia fortsetzt, da dadurch die Lage vor Ort negativ verändert und das gegenseitige Vertrauen ausgehöhlt wird und die Aussichten für die Wiederaufnahme direkter Gespräche über die umfassende Lösung der Zypernfrage beeinträchtigt werden; fordert die Türkei auf, ihre rechtswidrigen Handlungen umzukehren, die gegen die Resolutionen 550(1984) und 789(1992) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Varosia verstoßen, in denen die Türkei aufgefordert wird, das Gebiet von Varosia unter der vorübergehenden Verwaltung der Vereinten Nationen den rechtmäßigen Bewohnern zu übergeben, sich aus Strovilia zurückzuziehen und die vollständige Umsetzung der Vereinbarung von Pyla zu fördern;

32.fordert die Türkei erneut auf, der türkisch-zyprischen Gemeinschaft den notwendigen Raum zu geben, damit sie ihrer Rolle als legitime Gemeinschaft der Insel gerecht werden kann – ein Recht, das in der Verfassung der Republik Zypern garantiert ist; fordert die Kommission erneut auf, ihre Bemühungen um die Zusammenarbeit mit der türkisch-zyprischen Gemeinschaft mit Blick auf die Förderung der Regelung der Zypernfrage zu verstärken, und betont, dass diese Gemeinschaft zur Europäischen Union gehört; fordert alle beteiligten Parteien auf, bei der Annäherung der Gemeinschaften mehr Mut zu zeigen; betont, dass nach der umfassenden Regelung der Zypernfrage der Besitzstand der EU auf der gesamten Insel umgesetzt werden muss;

33.nimmt die umfangreiche Arbeit des Ausschusses für die Vermissten in Zypern (Committee of Missing Persons in Cyprus – CMP) zur Kenntnis und fordert einen besseren Zugang zu den Militärgebieten der türkischen Armee, Zugang zu ihren Militärarchiven und Informationen über die Überführung sterblicher Überreste von alten zu neueren Grabstätten; ist nach wie vor zutiefst besorgt über die Einschränkungen und Hindernisse, mit denen die in Enklaven lebenden griechischen Zyprer im Hinblick auf Bildung und Religion konfrontiert sind; fordert die Türkei auf, ihre Zusammenarbeit mit dem Europarat und seinen einschlägigen Stellen und Einrichtungen zu verstärken, ihre Hauptempfehlungen anzugehen, die Europäische Menschenrechtskonvention uneingeschränkt umzusetzen, indem die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, das Recht auf Zugang zu kulturellem Erbe und darauf, sich daran zu erfreuen, geachtet werden, und der vorsätzlichen Zerstörung von kulturellem und religiösem Erbe ein Ende zu setzen; verurteilt die wiederholten Versuche der Türkei, türkisch-zyprische Journalisten, Gewerkschaftler, Menschenrechtsverteidiger und progressive Bürger der türkisch-zyprischen Gemeinschaft einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen, womit sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verletzt; fordert die Türkei auf, ihre erklärte aggressive Strategie des Verkaufs und der Nutzung griechisch-zyprischen Eigentums einzustellen, da diese Strategie darauf ausgelegt ist, unumkehrbare Auswirkungen auf das Land zu haben, wobei das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu dieser Frage vollständig missachtet wird;

34.bedauert die anhaltende Weigerung der Türkei, das Luftverkehrsrecht zu befolgen und einen Kommunikationskanal zwischen den Luftverkehrskontrollzentren in der Türkei und der Republik Zypern einzurichten, wodurch reale Sicherheitsrisiken und Gefahren entstehen, wie von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und der International Federation of Air Line Pilots’ Associations festgestellt wurde; bedauert außerdem, dass es die Türkei ablehnt, Schiffen, die unter der Flagge eines Mitgliedstaats fahren, die Durchfahrt durch die Meerengen am Bosporus und an den Dardanellen zu gestatten; ist der Ansicht, dass dies Bereiche sein könnten, in dem die Türkei ihre Verpflichtung zu vertrauensbildenden Maßnahmen unter Beweis stellen kann, und fordert die Türkei auf mitzuwirken, indem sie das Luftverkehrsrecht der EU vollständig umsetzt; in der Erwägung, dass die Türkei ihre Versuche fortsetzt, die Umsetzung des sogenannten Great Sea Interconnector, eines EU-Projekts von gemeinsamem Interesse, zu behindern, und auf ihren Plänen für eine illegale Stromverbindungsleitung mit dem besetzten Teil Zyperns besteht;

35.bedauert, dass sich die Türkei seit 20Jahren weigert, die gegenüber der EU eingegangenen Verpflichtungen, einschließlich der Verpflichtungen in Bezug auf Zypern, gemäß dem Verhandlungsrahmen vom Oktober 2005 umzusetzen; bekräftigt, dass die Anerkennung sämtlicher Mitgliedstaaten notwendiger Bestandteil des Beitrittsprozesses ist; fordert die Türkei erneut auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen, das Zusatzprotokoll zum Abkommen von Ankara umfassend und diskriminierungsfrei gegenüber allen Mitgliedstaaten– auch gegenüber der Republik Zypern– umzusetzen; fordert die Türkei ferner auf, die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und der politischen Rechte aller Zyprer sowie die Achtung der Grundprinzipien der Europäischen Union und des Besitzstands der EU sicherzustellen;

36.bekräftigt seine Unterstützung für eine freie, sichere und stabile Zukunft für Syrien und seine Bürger und betont, dass ein inklusiver und friedlicher Prozess des politischen Übergangs unter syrischer Leitung und in syrischer Verantwortung vonnöten ist, bei dem religiöse und ethnische Minderheiten einbezogen und geschützt werden; bekräftigt sein Engagement für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei zu diesem Zweck, in Bezug auf humanitäre Hilfe, die Förderung einer nachhaltigen politischen Lösung in Syrien und den Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat, da die Türkei eine Schlüsselrolle bei der Förderung der Stabilität in der Region spielt; weist darauf hin, dass die Souveränität Syriens wiederhergestellt werden muss; nimmt zur Kenntnis, dass es wichtig ist, die syrische Wirtschaft wiederaufzubauen, da sie eine Säule der langfristigen Stabilität und des langfristigen Wohlstands für die Region ist; fordert die Türkei auf, in vollständiger Einhaltung des Völkerrechts die territoriale Unversehrtheit und Souveränität Syriens zu achten und alle Angriffe und Übergriffe auf syrisches Hoheitsgebiet unverzüglich einzustellen; verurteilt die Angriffe der letzten Wochen – befeuert durch den Zusammenbruch des Assad-Regimes – gegen syrisch-kurdische Kräfte im Norden Syriens durch von der Türkei unterstützte Milizen; bringt seine tiefe Besorgnis zum Ausdruck, da diese Angriffe die Zahl der Binnenvertriebenen erhöhen und die Effizienz und Kontinuität des Kampfes gegen den sogenannten Islamischen Staat gefährden; stellt fest, dass die anhaltende türkische Präsenz das Risiko birgt, die Maßnahmen mit Blick auf eine nachhaltige politische Lösung in Syrien zu destabilisieren und zu untergraben; stellt ferner fest, dass die Türkei unter Berufung auf Sicherheitsbedenken auch illegal Gebiete im Irak besetzt; bekräftigt, dass die Zivilbevölkerung zu keinem Zeitpunkt Opfer militärischer Selbstverteidigung werden sollte; fordert die erforderliche Untersuchung der Fälle, in denen es zivile Todesopfer gab, und fordert, dass das harte Vorgehen gegen Journalisten, die in dem Gebiet arbeiten, eingestellt wird; fordert die Türkei auf, den Prozess der Umsetzung des Abkommens zwischen der syrischen Übergangsregierung und den kurdisch geführten Demokratischen Kräften Syriens zu unterstützen und jegliche Einmischung in die internen Prozesse Syriens zu unterlassen;

37.spricht sich im Interesse der Aussöhnung und gutnachbarlicher Beziehungen, der regionalen Stabilität und Sicherheit sowie der sozioökonomischen Entwicklung für die Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und der Türkei aus und begrüßt die bisher erzielten Fortschritte; begrüßt die fortwährenden Bemühungen, die Verbindungen zwischen den beiden Ländern wiederherzustellen; fordert die Türkei nachdrücklich auf, 岹ü zu sorgen, dass die Abkommen, die von Sondervertretern der türkischen und der armenischen Regierung erzielt wurden, rasch umgesetzt werden, etwa die Öffnung des Luftraums und der Grenze zwischen den beiden Ländern für Drittstaatsangehörige und anschließend für die Inhaber von Diplomatenpässen; begrüßt die vorübergehende Öffnung des Grenzübergangs Margara-Alican zwischen Armenien und der Türkei, um die Lieferung humanitärer Hilfe an Syrien zu ermöglichen; bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass diese Entwicklungen der Normalisierung der Beziehungen im Südkaukasus, auch im Hinblick auf die Sicherheit und die sozioökonomische Entwicklung, neue Impulse verleihen können, und betont, dass die EU daran interessiert ist, diesen Prozess zu unterstützen; fordert die Türkei auf, eine konstruktive Rolle bei der Förderung der regionalen Stabilität zu spielen, indem sie sich für einen raschen Abschluss des Friedensprozesses zwischen Armenien und Aserbaidschan einsetzt, unter anderem indem sie ihren Einfluss auf Aserbaidschan geltend macht und das Land von weiteren militärischen Maßnahmen gegen die armenische Souveränität abhält; fordert die Türkei erneut auf, den Völkermord an den Armeniern anzuerkennen, um den Weg für eine echte Aussöhnung zwischen dem türkischen und dem armenischen Volk zu ebnen, und ihren Verpflichtungen zum Schutz des armenischen Kulturerbes in vollem Umfang nachzukommen;

38.stellt fest, dass sich die Haltung der Türkei in Bezug auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine nach wie vor auf die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei auswirkt, da die Türkei versucht, gleichzeitig Beziehungen zum Westen und zu Russland aufrechtzuerhalten; nimmt die diplomatischen Versuche der Türkei zur Kenntnis, zwischen Russland und der Ukraine zu vermitteln, insbesondere im Zusammenhang mit der Schwarzmeer-Getreide-Initiative, sowie ihre anhaltende Unterstützung für die territoriale Unversehrtheit und Souveränität der Ukraine, einschließlich des Umstands, dass die Türkei für die Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen stimmte, in denen die Aggression Russlands gegen die Ukraine verurteilt wird; bedauert andererseits, dass der Handel zwischen der Türkei und Russland seit Beginn des Krieges in der Ukraine stark zugenommen hat, wodurch die Türkei ungeachtet der EU-Sanktionen gegen Russland zum zweitgrößten Handelspartner Russlands geworden ist, und dass die Türkei der einzige NATO-Mitgliedstaat ist, der keine Sanktionen gegen Russland verhängt hat; weist ferner darauf hin, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung der Europäischen Union (OLAF) die Untersuchung eines Schlupflochs eingeleitet hat, das es Ländern wie der Türkei ermöglicht, russisches Erdöl umzuetikettieren und in die EU auszuführen; begrüßt jedoch positive Entwicklungen wie die Blockierung von Ausfuhren bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach Russland und von Produkten aus den USA und dem Vereinigten Königreich, die für Militärmaßnahmen Russlands bestimmt sind, durch die Türkei; fordert die türkische Regierung erneut auf, ihre Pläne für das Kernkraftwerk Akkuyu zu stoppen, das von der russischen staatlichen Atomenergiegesellschaft (Rosatom) gebaut und betrieben werden soll und sich in ihrem Eigentum befinden wird; ist besorgt über die laufenden Gespräche der Türkei mit Russland über die Einrichtung eines Gas-Hubs in Istanbul, das 2025 seinen Betrieb aufnehmen soll;

39.begrüßt die Beteiligung der Türkei an verschiedenen Krisenbewältigungsmissionen und -operationen (im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik); bedauert jedoch, dass sich der Grad der Angleichung an die Standpunkte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik weiter verschlechtert hat, auch in Bezug auf Sanktionen und das Vorgehen gegen die Umgehung von Sanktionen, der auf eine historisch niedrige Quote von 5% gesunken ist, was die niedrigste Quote unter allen Beitrittsländern darstellt; weist darauf hin, dass die EU-Bewerberländer verpflichtet sind, sich schrittweise an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union anzugleichen und sich an das Völkerrecht zu halten; bedauert, dass die Türkei diesbezüglich keine Schritte unternommen hat, insbesondere indem sie es versäumt hat, sich den EU-Sanktionen gegen Russland anzuschließen, und bedauert, dass die Außenpolitik der EU und der Türkei in vielen Bereichen von gemeinsamem Interesse auf besorgniserregende Weise voneinander abweicht; fordert die Türkei nachdrücklich auf, sich den von der EU gegen Russland verhängten Sanktion, einschließlich der Maßnahmen gegen deren Umgehung, anzuschließen und sie uneingeschränkt anzuwenden und eng mit dem Sonderbeauftragten für die Umsetzung der EU-Sanktionen zusammenzuarbeiten;

40.betont, dass es insbesondere in Anbetracht eines sich im Wandel befindlichen geopolitischen Umfelds und möglicher Neuausrichtungen in der Außenpolitik der USA wichtig ist, die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei im Bereich der globalen Sicherheit zu verstärken; zeigt sich verhalten optimistisch, dass der jüngste informelle Austausch und die Teilnahme des türkischen Außenministers am Treffen der EU-Außenminister im Jahr 2024 den Weg für bessere Beziehungen ebnen könnten; nimmt die Schlüsselrolle der Türkei als Verbündeter in der NATO zur Kenntnis und begrüßt den Beschluss des türkischen Parlaments, den NATO-Beitritt Schwedens im Januar 2024 zu ratifizieren; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Türkei eine Schlüsselverantwortung bei der Förderung von Stabilität sowohl auf regionaler als auch auf globaler Ebene zukommt und dass von ihr erwartet wird, dass sie im Einklang mit ihren Verpflichtungen im Rahmen der NATO handelt, insbesondere angesichts der derzeitigen geopolitischen Umwälzungen; spricht sich 岹ü aus, konstruktiv einen regelmäßigeren und besser strukturierten politischen Dialog über die Außen- und Sicherheitspolitik zu führen, um bei gemeinsamen Interessen zusammenzuarbeiten und gleichzeitig darauf hinzuarbeiten, die Unterschiede abzubauen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung anhaltender Hindernisse für den Ausbau einer echten Beziehung zwischen der EU und der NATO, einschließlich des Erwerbs des Luftabwehrsystems S-400 von Russland; ist nach wie vor zutiefst besorgt darüber, dass die Türkei einen Mitgliedstaat weiterhin von der Zusammenarbeit mit der NATO ausschließt;

41.begrüßt, dass sich die Türkei im Konflikt zwischen Israel und Palästina seit Langem für eine Zweistaatenlösung einsetzt, einen Waffenstillstand im Krieg zwischen Israel und der Hamas fordert und während des gesamten Konflikts fortwährend bemüht ist, humanitäre Hilfe im Gazastreifen zu leisten; bedauert jedoch zutiefst die aktive Unterstützung der von der EU als Terrorgruppe eingestuften Hamas durch die Staatsorgane und auch den Präsidenten der Türkei sowie deren Haltung zum Angriff auf Israel vom 7.Oktober 2023, den die Regierung der Türkei nicht verurteilt hat; weist darauf hin, dass die offene Unterstützung der Türkei für die Hamas und ihre Weigerung, sie als Terrororganisation einzustufen, nicht mit der Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbar sind; fordert daher, diesen Standpunkt zu revidieren;

42.stellt mit Besorgnis fest, dass die Türkei um eine Mitgliedschaft bei den BRICS+-Staaten ersucht hat, wobei ihr der Status eines Partnerlandes angeboten wurde, und dass sie dies auch für die Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ) in Erwägung zieht, bei der sie derzeit den Status eines Dialogpartners innehat; ist zutiefst besorgt über das wachsende Interesse der Türkei an einem alternativen Partnerschaftsrahmen, der mit dem EU-Beitrittsprozess grundsätzlich unvereinbar ist; besteht darauf, dass der neue Status der Türkei als Partnerland der BRICS-Staaten nicht dazu führen darf, dass die Verpflichtungen der Türkei innerhalb der NATO beeinträchtigt werden; stellt fest, dass die Türkei Kooperationsformate, Partnerschaften und regionale Allianzen außerhalb der EU aufgebaut hat; ist besorgt über die Tendenz der Türkei, diesen mehrgleisigen Ansatz zu nutzen, um ihre Interessen voranzubringen, wobei sie sich jedoch mit keinem dieser Bündnisse zu einer umfassenden Zusammenarbeit verpflichtet;

43.ist nach wie vor besorgt darüber, dass die türkische Regierung die türkische Diaspora instrumentalisiert, um in einigen Fällen Einfluss auf die die Innenpolitik der EU-Mitgliedstaaten zu nehmen;

Sozioökonomische Reformen und Nachhaltigkeitsreformen

44.begrüßt, dass die Türkei zu einer konventionelleren Wirtschafts- und Währungspolitik zurückgekehrt ist und dabei ein robustes Wachstum aufrechterhält und das Haushaltsdefizit auf einem moderaten Stand hält; bedauert jedoch, dass die dadurch entstehenden Kosten erneut von den Bürgerinnen und Bürgern getragen werden, und zwar in Form höherer Zinssätze; betont, dass die Gefährdungen im sozialen Bereich, insbesondere von Kindern und älteren Menschen, vor allem deswegen zugenommen haben, weil eine umfassende Strategie zur Armutsbekämpfung fehlt und weil sich die Einkommensunterschiede vergrößert haben; betont, dass die staatlichen Stellen der Türkei umfassende Sozialschutzmaßnahmen durchführen müssen, das Recht auf Kollektivverhandlungen stärken müssen und 岹ü sorgen müssen, dass bei Wirtschaftsreformen der Abbau von Ungleichheit und die Schaffung menschenwürdiger Beschäftigungsmöglichkeiten im Vordergrund stehen;

45.bedauert, dass die Regierung der Türkei trotz der Fortschritte in der Wirtschafts- und Währungspolitik die Rechtsstaatlichkeit mit anderen Maßnahmen untergräbt und Grundprinzipien wie die Rechtssicherheit weiter aushöhlt, was sich negativ auf das Potenzial der Türkei auswirkt, Investitionen anzuziehen; begrüßt, dass die Türkei im Juni 2024 von der grauen Liste der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) gestrichen wurde, nachdem sie ihr System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung deutlich verbessert hatte;

46.begrüßt die verstärkte Investitionstätigkeit der Türkei im Bereich der grünen Energie und fordert die Türkei auf, die Vereinbarkeit ihrer Energiepolitik mit dem EU-Besitzstand weiter zu verbessern und dabei ihr enormes Potenzial im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen auszuschöpfen; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass bei den Klimaschutzmaßnahmen keine nennenswerten Fortschritte erzielt werden, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass ein umfassendes Klimagesetz, ein nationales Emissionshandelssystem und eine langfristige Strategie für eine emissionsarme Entwicklung fehlen, wodurch das Ziel, bis 2053 Klimaneutralität zu erreichen, untergraben wird; betont, dass ein robuster Rechtsrahmen und strengere Durchsetzungsmechanismen zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen erforderlich sind; fordert die Türkei nachdrücklich auf, ihre Umweltpolitik an den Besitzstand der EU anzugleichen und bei der Durchführung von Bergbauprojekten natürliche Lebensräume zu berücksichtigen, und betont, dass es wichtig ist, dass die Türkei dem Übereinkommen von Aarhus beitritt; würdigt die Arbeit der Umweltschützer in der Türkei und warnt vor den verheerenden Auswirkungen auf die Umwelt, die staatliche Großprojekte wie die Ausweitung des Kupferbergbaus im Ida-Gebirge (Kaz Dağları) nach sich ziehen könnten;

47.betont, dass die Türkei Schritte unternommen hat, um ihre Energieversorgung zu diversifizieren und den Anteil erneuerbarer Energieträger zu erhöhen; stellt fest, dass die Türkei der siebtgrößte Flüssigerdgas-Markt ist, und unterstreicht ihr Potenzial als regionaler Energieknotenpunkt; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Türkei den globalen Zielen in Bezug auf die Energieeffizienz und die Kapazitäten für erneuerbare Energieträger bis 2030 verpflichtet hat; fordert die Kommission auf, das Potenzial der Türkei als regionaler Energieknotenpunkt zu berücksichtigen, wenn es darum geht, die installierte Kapazität an erneuerbaren Energieträgern im Mittelmeerraum zu erhöhen und den neuen Pakt für den Mittelmeerraum auszuarbeiten, und fordert, die Zusammenarbeit im Energiebereich auf die gemeinsame Agenda zu setzen;

48.stellt fest, dass sich die Arbeitsmarktbedingungen etwas verbessert haben, weist jedoch darauf hin, dass noch einige wichtige Herausforderungen wie informelle Beschäftigung, geschlechtsspezifische Diskrepanzen und Einkommensungleichheit zu bewältigen sind; ist besorgt darüber, dass Kollektivverhandlungen nur in begrenztem Umfang stattfinden und dass die Gewerkschaftsrechte bestimmter Beschäftigter im öffentlichen Dienst nicht anerkannt werden; ist der Ansicht, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um den sozialen Dialog zu verbessern und die neuen Herausforderungen im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz anzugehen; weist erneut darauf hin, dass Gewerkschaftsfreiheit und sozialer Dialog für die Entwicklung und das Gedeihen einer pluralistischen Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind; bedauert in diesem Zusammenhang die jüngste Inhaftierung von Gewerkschaftern, darunter Remzi Çalıșkan, stellvertretender Vorsitzender des Gewerkschaftsbundes DISK und Vorsitzender von Genel-İş, der nach einem Monat aus der Haft entlassen wurde, Kemal Göksoy, Vorsitzender der Genel-İș-Zweigstelle in Mersin, der nach wie vor inhaftiert ist, und Mehmet Türkmen, Vorsitzender der Textilgewerkschaft BİRTEK SEN, der am 14.Februar 2025 inhaftiert wurde;

Umfassendere Beziehungen zwischen der EU und der Türkei

49.bekräftigt seine tiefe Überzeugung, dass die Türkei über den derzeit auf Eis gelegten Beitrittsprozess hinaus ein Land von strategischer Bedeutung und ein wichtiger Partner für die Stabilität der gesamten Region ist sowie eine wichtige Rolle bei der Bewältigung von Sicherheitsherausforderungen, dem Migrationsmanagement, der Terrorismusbekämpfung und im Hinblick auf die Energieversorgungssicherheit spielt; betont, dass es wichtig ist, den konstruktiven Dialog aufrechtzuerhalten und die Zusammenarbeit in Bereichen von gegenseitigem strategischem Interesse zu vertiefen; weist auf eine Reihe von Politikbereichen hin, die sich für eine künftige Zusammenarbeit eignen, unter anderem der ökologische Wandel, Handel, Energie, eine modernisierte Zollunion und Visaliberalisierung; bekräftigt, dass die EU entschlossen ist, auf der Basis von Dialog, Respekt und gegenseitigem Vertrauen sowie im Einklang mit dem Völkerrecht und dem Grundsatz gutnachbarlicher Beziehungen bestmögliche Beziehungen zur Türkei zu unterhalten;

50.betont, dass es wichtig ist, eine vertiefte Partnerschaft in allen Wirtschaftszweigen zum Vorteil der EU und all ihrer Mitgliedstaaten sowie der Türkei zu fördern; weist insbesondere auf die Bedeutung der Zusammenarbeit unter anderem in den Bereichen Energie, Innovation, künstliche Intelligenz, Gesundheit, Sicherheit und Migrationssteuerung hin; begrüßt in diesem Zusammenhang die verschiedenen in jüngster Zeit geführten Dialoge auf hoher Ebene, darunter die Dialoge auf hoher Ebene zum Thema Handel und die Pläne für Dialoge auf hoher Ebene zum Thema Wirtschaft, da sie als positive Schritte hin zu pragmatischen Formen der Zusammenarbeit in Bereichen von gegenseitiger Bedeutung zu werten sind; fordert erneut die Wiederaufnahme aller einschlägigen Dialoge auf hoher Ebene sowie die Einrichtung strukturierter Dialoge auf hoher Ebene über die bereichsübergreifende Zusammenarbeit, um gemeinsame Herausforderungen anzugehen und Möglichkeiten für gemeinsame Initiativen in Bereichen wie Sicherheit, Klimawandel, Forschung und Innovation auszuloten; betont, dass der Handel zwischen der EU und der Türkei im vergangenen Jahr ein Rekordhoch erreicht hat und dass die EU nach wie vor der größte Handels- und Investitionspartner der Türkei ist; fordert, dass sämtliche bestehenden Handelshemmnisse und Handelsschranken beseitigt werden;

51.ist bereit, eine verbesserte Zollunion mit einem breiteren, für beide Seiten vorteilhaften Anwendungsbereich zu unterstützen, die ein breites Spektrum von Bereichen von gemeinsamem Interesse umfassen könnte, etwa im Hinblick auf die Digitalisierung, die Angleichung der Politik im Bereich der grünen Energie an den Grünen Deal, das öffentliche Beschaffungswesen, Verpflichtungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und die Sorgfaltspflicht, was zur wirtschaftlichen Sicherheit beider Seiten beitragen würde; spricht sich 岹ü aus, dass diese verbesserte Zollunion mit einem effizienten und wirksamen Streitbeilegungsmechanismus einhergeht; betont, dass eine solche Modernisierung auf strengen Auflagen in Bezug auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung des Völkerrechts und gutnachbarliche Beziehungen beruhen müsste, wozu auch gehören würde, dass die Türkei das Zusatzprotokoll vollständig umsetzt und das Abkommen von Ankara ausnahmslos und diskriminierungsfrei auf alle Mitgliedstaaten ausweiten müsste, damit das Parlament am Ende des Prozesses seine Zustimmung erteilen kann;

52.stellt mit tiefem Bedauern fest, dass die Türkei keine Fortschritte bei der Erfüllung der erforderlichen Benchmarks für die Visaliberalisierung erzielt hat; bekräftigt seine Bereitschaft, den Prozess der Visaliberalisierung einzuleiten, sobald die türkischen Behörden die sechs eindeutig noch ausstehenden Benchmarks in diskriminierungsfreier Weise gegenüber allen Mitgliedstaaten vollständig erfüllen und dabei ihre Visapolitik an die der EU angleichen; bedauert, dass türkische Bürgerinnen und Bürger auf Probleme bei Visaersuchen/-anträgen für EU-Mitgliedstaaten stoßen, da die Zahl der Anträge signifikant zugenommen hat und es Befürchtungen gibt, dass das System missbraucht wird; nimmt jedoch die politische Zusage zur Kenntnis, den Zugang zu Visa zu verbessern, und fordert verstärkte Anstrengungen beider Seiten, um die verbleibenden technischen und administrativen Hindernisse zu beseitigen; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die diesbezüglich bereitgestellten Mittel aufzustocken; unterstützt Maßnahmen zur Visaerleichterung, insbesondere im Hinblick auf Geschäftstätigkeiten und, wenn es um Erasmus-Studierende geht; bedauert zutiefst, dass die türkischen Staatsorgane immer wieder versuchen, die EU 岹ü verantwortlich zu machen, dass keine Fortschritte bei diesem Dossier erzielt werden, während sie in keiner Weise Schritte unternehmen, die erforderlich wären, um die verbleibenden Benchmarks zu erfüllen; weist die Türkei erneut darauf hin, dass sich das Ausbleiben greifbarer Gesamtfortschritte bei den noch unerfüllten Bedingungen unmittelbar auf die Geschäftstätigkeiten und auf Erasmus-Studierende auswirkt; würdigt den unschätzbaren Beitrag des Austauschs im Rahmen von Erasmus+, der reichhaltige kulturübergreifender Bildungsmöglichkeiten bietet;

Perspektiven für die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei

53.ist in Anbetracht der vorstehenden Ausführungen der Auffassung, dass die türkische Regierung nicht die erforderlichen Schritte unternommen hat, um die bestehenden grundlegenden demokratischen Mängel innerhalb des Landes zu beheben, und bekräftigt daher seine Auffassung, dass der EU-Beitrittsprozess der Türkei – ungeachtet demokratischen und pro-europäischen Bestrebungen großer Teile der türkischen Gesellschaft – unter den derzeitigen Umständen nicht wiederaufgenommen werden kann; weist darauf hin, dass der Beitrittsprozess wie bei allen anderen Bewerberländern von der vollständigen Einhaltung der Kopenhagener Kriterien und der Normalisierung der Beziehungen zu allen EU-Mitgliedstaaten abhängt;

54.fordert die türkische Regierung, die Organe und die Mitgliedstaaten der EU nachdrücklich auf, über den derzeit eingefrorenen Beitrittsprozess hinaus auf der Grundlage der einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates und der festgelegten Auflagen weiter auf eine engere, dynamischere und strategische Partnerschaft hinzuarbeiten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Klimaschutz, Energieversorgungssicherheit, Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung und regionaler Stabilität liegen sollte; beharrt darauf, dass ein Reflexionsprozess darüber eingeleitet werden muss, wie in diesem neuen konstruktiven und fortschrittlichen Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden können, etwa im Zuge einer Modernisierung und Verbesserung des derzeitigen Assoziierungsabkommens;

55.erachtet die gemeinsame Mitteilung vom 29.November 2023 über den Stand der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei als gute Grundlage, auf der Fortschritte in den allgemeinen Beziehungen zwischen der EU und der Türkei erzielt werden können; bedauert, dass der Rat diese Gemeinsame Mitteilung bislang nicht eindeutig politisch unterstützt; bekräftigt, dass die Anerkennung aller EU-Mitgliedstaaten ein notwendiger Bestandteil jedweder Vereinbarung zwischen der EU und der Türkei ist; betont, dass das konstruktive Engagement der Türkei, auch in Bezug auf die Zypernfrage, nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei voranzubringen;

56.warnt jedoch davor, dass ein weiteres Abdriften der türkischen Staatsorgane in den Autoritarismus, wie es in letzter Zeit zu beobachten war, letztlich schwerwiegende Auswirkungen auf alle Dimensionen der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei haben wird, auch auf die Zusammenarbeit in den Bereichen Handel und Sicherheit, da dadurch verhindert wird, dass das erforderliche Vertrauen zwischen den Partnern und die entsprechende Verlässlichkeit aufgebaut werden kann, und beide Seiten in der derzeitigen geopolitischen Lage gegeneinander aufgebracht werden;

57.würdigt und lobt weiterhin die demokratischen und proeuropäischen Bestrebungen der Mehrheit der türkischen Gesellschaft (insbesondere unter den jungen Menschen in der Türkei), die die EU nicht im Stich lassen wird; ist der Ansicht, dass diese Bestrebungen einer der wichtigsten Gründe 岹ü sind, den Beitrittsprozess der Türkei am Leben zu erhalten; fordert die Kommission daher auf, ihre politische und finanzielle Unterstützung für die dynamische und prodemokratische Zivilgesellschaft in der Türkei aufrechtzuerhalten und zu verstärken, die dazu beitragen kann, den politischen Willen zu schaffen, der für die Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei erforderlich ist; betont jedoch, dass die Wiederaufnahme des Beitrittsprozesses vom unerschütterlichen politischen Willen der Staatsorgane und der Gesellschaft der Türkei abhängt, zu einer vollwertigen Demokratie zu werden, was ihnen von der EU nicht aufgezwungen werden kann;

58.fordert erneut, das Wissen übereinander und das gegenseitige Verständnis zwischen den Gesellschaften der Türkei und der EU-Mitgliedstaaten zu stärken und zu vertiefen, das kulturelle Wachstum und den soziokulturellen Austausch zu fördern und sämtlichen Ausprägungen einer gesellschaftlichen, religiösen, ethnischen oder kulturellen Voreingenommenheit entgegenzuwirken; fordert die Türkei und die EU auf, gemeinsame Werte zu fördern, insbesondere durch die Unterstützung junger Menschen; bekräftigt seine äußerste Entschlossenheit, die Unterstützung für die unabhängige Zivilgesellschaft in der Türkei aufrechtzuerhalten und zu verstärken;

°

°°

59.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates sowie dem Rat und der Kommission zu übermitteln; fordert, dass diese Entschließung ins Türkische übersetzt und an den Präsidenten, die Regierung und das Parlament der Republik Türkei weitergeleitet wird.


ҸÜٱ

Dies ist der erste Bericht in dieser Wahlperiode über die Fortschritte der Türkei als EU-Bewerberland. Da 2024 eine Europawahl stattfand, umfasst diese Entschließung die Reaktion des Parlaments auf die Erweiterungsberichte der Kommission für 2023 und 2024.

In dem Bericht werden der aktuelle Stand und die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Fortschritte der Türkei beim Beitritt sowie die umfassenderen Beziehungen zwischen der EU und dem Land bewertet. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ruhen im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates seit 2018. In dem Bericht wird angeführt, dass trotz der jüngsten Erklärungen der türkischen Regierung, sich für eine EU-Mitgliedschaft einzusetzen, die Kluft zwischen der Türkei und den Werten und dem normativen Rahmen der EU, die im Mittelpunkt des Beitrittsprozesses stehen, in der letzten Zeit nicht überbrückt werden konnte, da Gesetze und Maßnahmen zur Einschränkung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte fortbestehen. In dem Bericht werden die türkischen Staatsorgane aufgefordert, die derzeitigen schwerwiegenden Einschränkungen der und die ständigen Angriffe auf die Rechte von Mitgliedern der Opposition, Menschenrechtsverteidigern, Rechtsanwälten, Gewerkschaftern, Angehörigen von Minderheiten, Journalisten, Wissenschaftlern und Aktivisten der Zivilgesellschaft zu beenden.

Abschließend wird in dem Bericht bekräftigt, dass der EU-Beitrittsprozess der Türkei unter den derzeitigen Umständen nicht wieder aufgenommen werden kann, und die türkische Regierung sowie die Organe und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden nachdrücklich aufgefordert, über den derzeit eingefrorenen Beitrittsprozess hinaus weiter auf eine engere, dynamischere und strategische Partnerschaft hinzuarbeiten.


ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN,VON DENEN DER BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HAT

Gemäß AnlageI Artikel8 der Geschäftsordnung erklärt der Berichterstatter, dass er bei der Vorbereitung des Entwurfs eines Berichts bis zu dessen Annahme im Ausschuss Beiträge von folgenden Einrichtungen oder Personen erhalten hat:

Einrichtung und/oder Person

European Commission - DG NEAR

European External Action Service (EEAS)

Delegation of the European Union to the Republic of Türkiye

Ambassador of Spain to the Republic of Türkiye

Permanent Representation of Greece to the EU

Permanent Representation of the Republic of Cyprus to the EU

Permanent Representation of the Republic of Türkiye to the EU

Ministry of Foreign Affairs of Türkiye

Justice and Development Party (AK Party)

Republican People’s Party (CHP)

Peoples’ Equality and Democracy Party (DEM Party)

Trade Union DISK

Trade Union GENEL-İş

The German Marshall Fund (GMF)

Carnegie Endowment for International Peace - Carnegie Europe

Global Relations Forum (GRF)

International Republican Institute (IRI)

Turkish Industry and Business Association (TÜSİAD)

Human Rights Joint Platform (IHOP)

Human Rights Association (İHD)

European Women’s Lobby

KAOS GL

Reporters Without Borders (RSF)

International Press Institute (IPI)

Committee to Protect Journalists (CPJ)

Human Rights Watch

Amnesty International

Constitutional law experts from Türkiye

Centre for European Policy Studies (CEPS)

The Centre for Strategic and International Studies (CSIS)

Die vorstehende Liste wird unter der ausschließlichen Verantwortung des Berichterstatters erstellt.

Wenn natürliche Personen in der Liste namentlich, mit ihrer Funktion oder mit beidem genannt werden, erklärt der Berichterstatter, dass er den betroffenen natürlichen Personen die Erklärung zum Datenschutz Nr.484 des Europäischen Parlaments (/data-protect/index.do) vorgelegt hat, in der die Bedingungen für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und die mit dieser Verarbeitung verbundenen Rechte dargelegt sind.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.4.2025

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

48

3

23

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mika Aaltola, Lucia Annunziata, Petras Auštrevičius, Jordan Bardella, Dan Barna, Wouter Beke, Robert Biedroń, Adam Bielan, Marc Botenga, Helmut Brandstätter, Sebastião Bugalho, Petr Bystron, Tobias Cremer, Özlem Demirel, Elio Di Rupo, Michael Gahler, Alberico Gambino, Geadis Geadi, Giorgos Georgiou, Raphaël Glucksmann, Christophe Gomart, Bernard Guetta, Hana Jalloul Muro, Rasa Juknevičienė, Rihards Kols, Andrey Kovatchev, Vilis Krištopans, Nathalie Loiseau, Reinhold Lopatka, Antonio López-Istúriz White, Jaak Madison, Marion Maréchal, Costas Mavrides, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Sven Mikser, Francisco José Millán Mon, Arkadiusz Mularczyk, Hannah Neumann, Leoluca Orlando, Kostas Papadakis, Tonino Picula, Nacho Sánchez Amor, Mounir Satouri, Andreas Schieder, Alexander Sell, Davor Ivo Stier, Sebastiaan Stöteler, Stanislav Stoyanov, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Marta Temido, Riho Terras, Hermann Tertsch, Pierre-Romain Thionnet, Sebastian Tynkkynen, Reinier Van Lanschot, Roberto Vannacci, Hilde Vautmans, Nicola Zingaretti

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jaume Asens Llodrà, Pernando Barrena Arza, Jan Farský, Emmanouil Kefalogiannis, Merja Kyllönen, Ilhan Kyuchyuk, Liudas Mažylis, Marco Tarquinio, Ingeborg Ter Laak, Matej Tonin, Ivaylo Valchev, Matthieu Valet, Thomas Waitz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder gemäß Art. 216 Abs. 7 der Geschäftsordnung

Jüri Ratas, Adrián Vázquez Lázara


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

48

+

PPE

Mika Aaltola, Wouter Beke, Sebastião Bugalho, Jan Farský, Michael Gahler, Rasa Juknevičienė, Emmanouil Kefalogiannis, Andrey Kovatchev, Reinhold Lopatka, Antonio López-Istúriz White, David McAllister, Liudas Mažylis, Vangelis Meimarakis, Francisco José Millán Mon, Jüri Ratas, Davor Ivo Stier, Ingeborg Ter Laak, Riho Terras, Matej Tonin, Adrián Vázquez Lázara

Renew

Petras Auštrevičius, Dan Barna, Helmut Brandstätter, Bernard Guetta, Ilhan Kyuchyuk, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Hilde Vautmans

S&D

Lucia Annunziata, Robert Biedroń, Tobias Cremer, Elio Di Rupo, Raphaël Glucksmann, Hana Jalloul Muro, Sven Mikser, Tonino Picula, Nacho Sánchez Amor, Andreas Schieder, Marco Tarquinio, Marta Temido, Nicola Zingaretti

The Left

Pernando Barrena Arza, Merja Kyllönen

Verts/ALE

Jaume Asens Llodrà, Hannah Neumann, Leoluca Orlando, Mounir Satouri, Reinier Van Lanschot, Thomas Waitz

3

-

PPE

Christophe Gomart

PfE

Sebastiaan Stöteler, Hermann Tertsch

23

0

ECR

Adam Bielan, Alberico Gambino, Geadis Geadi, Rihards Kols, Jaak Madison, Marion Maréchal, Arkadiusz Mularczyk, Sebastian Tynkkynen, Ivaylo Valchev

ESN

Petr Bystron, Alexander Sell, Stanislav Stoyanov

NI

Kostas Papadakis

PfE

Jordan Bardella, Vilis Krištopans, Pierre-Romain Thionnet, Matthieu Valet, Roberto Vannacci

Renew

Nathalie Loiseau

S&D

Costas Mavrides

The Left

Marc Botenga, Özlem Demirel, Giorgos Georgiou

Erklärung der benutzten Zeichen:

+:岹ü

-:dagegen

0:Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2025
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