BERICHTüber die vorgeschlagene Ernennung von Katarína Kaszasová zum Mitglied des Rechnungshofs
6.9.2023-(9‑0220/2023– )
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Petri Sarvamaa
VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die vorgeschlagene Ernennung von Katarína Kaszasová zum Mitglied des Rechnungshofs
(9‑0220/2023– )
(ԳöܲԲ)
Das Europäische Parlament,
–gestützt auf Artikel286 Absatz2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C9‑0220//2023),
–gestützt auf Artikel129 seiner Geschäftsordnung,
–unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0259/2023),
A.in der Erwägung, dass der Rat das Europäische Parlament mit Schreiben vom 29.Juni 2023 zur Ernennung von Katarína Kaszasová zum Mitglied des Rechnungshofs angehört hat;
B.in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss die Qualifikationen der vorgeschlagenen Kandidatin bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel286 Absatz1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; in der Erwägung, dass der Ausschuss im Laufe dieser Bewertung einen Lebenslauf der Kandidatin und deren Antworten auf den schriftlichen Fragenkatalog, der ihr übermittelt worden war, erhalten hat;
C.in der Erwägung, dass der Ausschuss im Anschluss daran am 4.September 2023 eine Anhörung der Kandidatin durchgeführt hat, bei der diese zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;
1.gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Katarína Kaszasová zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;
2.beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Rat und– zur Information– dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
ANLAGE1: LEBENSLAUF VON KATARÍNA KASZASOVÁ
BERUFSERFAHRUNG |
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Ü |
Führungskraft in den Bereichen öffentliche Finanzen und Unternehmensfinanzierung mit mehr als 25Jahren Erfahrung in der Einführung EU-weit und global gültiger beruflicher Standards; Prüfung und Beratung; Leitung komplexer Projekte im Bereich der Verwaltung öffentlicher Finanzen auf nationaler Ebene; Umgang mit internationalen Finanzinstitutionen und Berufsverbänden.
Umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Corporate Governance, Unternehmensfinanzierung und öffentliche Finanzen, Regulierung des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer und öffentliche Aufsicht, Rechnungsführung und Rechnungsprüfung.
Bewährte Führungskraft mit Erfahrung in der Mitwirkung an einer wesentlichen Verbesserung des staatlichen Berichtswesens sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene und an einer Verbesserung der Governance und internen Kontrolle in internationalen Finanzinstitutionen.
Zugelassene Abschlussprüferin und interne Prüferin, Senior-Mitglied der Association of Chartered Certified Accountants.
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Seit 2020 |
Geschäftsführende Direktorin |
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Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfung (Úrad pre dohľad nad výkonom auditu), Slowakei
Die Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfung überwacht den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer. Zu ihren Aufgaben zählt auch die Überwachung der Einhaltung internationaler Prüfungsnormen, des Ethik-Kodexes und der Bestimmungen des Gesetzes über Pflichtprüfungen. Sie überwacht auch die Qualitätssicherungssysteme der Prüfungsgesellschaften und deren Weiterbildungsmaßnahmen sowie die von der Slowakischen Kammer der Wirtschaftsprüfer geführten Disziplinarverfahren. Neben anderen Aufgaben und Zuständigkeiten organisiert die Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfung außerdem Wirtschaftsprüfer-Examen, vergibt Zertifikate und Zulassungen und erfasst die zugelassenen Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften in der Slowakei (mehr dazu unter: ). Zuständigkeiten und Rechenschaftspflichten im Rahmen dieser Funktion: dem Verwaltungs- und Aufsichtsrat verantwortliches satzungsmäßiges und geschäftsführendes Organ der Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfung, Strategie, Haushalt, Finanzergebnis, Jahresbericht, Leistungspläne und Ergebnisse: Kontrollen der Prüfungsqualität, Überwachung der Examen, Vertretung der Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfung und der Slowakischen Republik im International Forum of the Independent Audit Regulators (IFIAR) und im Ausschuss der Europäischen Aufsichtsstellen für Abschlussprüfer sowie in anderen internationalen Einrichtungen, etwa bei Sitzungen des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB), Zusammenarbeit mit anderen Regulierungsbehörden und Berufsverbänden (Ministerium für Finanzen der Slowakischen Republik, Nationalbank der Slowakei, Slowakische Kammer der Wirtschaftsprüfer); Mitglied im Ausschuss für staatliche und interne Prüfung.
Öffentlicher Sektor/öffentliche Aufsicht/Prüfung
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2016-2019 |
Leiterin der Sekretariatsabteilung der Leitungsorgane |
Europäische Investitionsbank (EIB), Luxemburg Die EIB ist die Bank der Europäischen Union. Sie ist das größte multilaterale Finanzierungsinstitut der Welt und einer der wichtigsten Geldgeber für den Klimaschutz. Die EIB fördert Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Chancengleichheit und verbessert das Leben der Unionsbürger und der Menschen in den Entwicklungsländern (mehr dazu unter: ). Die satzungsmäßigen Organe der Bank (drei Entscheidungsorgane und ein Kontrollorgan) sind der Rat der Gouverneure (28Mitglieder, üblicherweise Finanzminister), der Verwaltungsrat (29Mitglieder, neunStellvertreter und sechsSachverständige), das Direktorium (Präsident und achtVizepräsidenten) sowie der Prüfungsausschuss (sechsMitglieder und dreiStellvertreter).
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Zuständigkeiten und Rechenschaftspflichten im Rahmen dieser Funktion:
Führung eines Teams aus 18Fachleuten, das für die ordnungsgemäße Organisation der Sitzungen der satzungsmäßigen Organe der Bank (Kalender, Tagesordnung, Arbeitspläne, Protokoll und Maßnahmen, Verwaltung), den einwandfreien Informationsfluss zu und von den Leitungsorganen und das Management der Beziehungen zu den Mitgliedern der satzungsmäßigen bzw. Leitungsorgane zuständig ist; Beratung des Prüfungsausschusses und der Führungskräfte der Bank zu spezifischen Themen im Zusammenhang mit bewährten Verfahren sowie der Bankenregulierung und -aufsicht, einschließlich Angelegenheiten der externen und internen Prüfung, soweit für die Bank maßgeblich; Leitung von Projekten zur kontinuierlichen Verbesserung von Entscheidungsprozessen und internen Kontrollrahmen (einschließlich Digitalisierung/IT-Werkzeuge) gemäß bewährter Verfahren.
Internationale Finanzinstitution/Einrichtung der EU/Bankwesen/Corporate Governance |
2013-2015 |
Verwaltungsrat– Mitglied |
Europäischer Investitionsfonds (EIF), Luxemburg Der EIF ist ein spezialisierter Fonds zur Bereitstellung von Risikofinanzierungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Europa; Anteilseigner sind die EIB, die EU (vertreten durch die Europäische Kommission) sowie viele verschiedene öffentlich-rechtliche Banken, Privatbanken und Finanzinstitutionen (mehr dazu unter: ). Zuständigkeiten und Rechenschaftspflichten im Rahmen dieser Funktion: |
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Vertretung der Hauptanteilseignerin (als Mitglied des Verwaltungsrats der EIB) im Verwaltungsrat der EIF. Der Verwaltungsrat (bestehend aus sieben Mitgliedern und sieben Stellvertretern, die von wichtigen Anteilseignern vorgeschlagen werden) ist unter anderem dafür zuständig, die Tätigkeiten des EIF zu genehmigen, die Aufsicht über den geschäftsführenden Direktor zu führen und sicherzustellen, dass der EIF gemäß den Satzungsbestimmungen und den vom Verwaltungsrat festgelegten Leitlinien und Richtlinien geführt wird. Der Verwaltungsrat ist nur der Generalversammlung verantwortlich. |
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Partnerschaft zwischen öffentlichem und privatem Sektor (Beteiligungsstruktur aus öffentlichen und privaten Investoren)/Fonds
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2012-2015 |
Prüfungsausschuss– Vorsitzende/stellvertretende Vorsitzende |
Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM), Luxemburg Der ESM wurde 2012 als internationale Finanzinstitution durch die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets eingerichtet, um Teilnehmerstaaten in großen finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen; er ist Teil der EU-Strategie zur Sicherstellung der Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet (mehr dazu unter: ). Die Leitungsorgane des ESM sind der Gouverneursrat und das Direktorium; der Prüfungsausschuss ist ein unabhängiges Aufsichtsorgan des ESM, das sich aus fünf durch den Gouverneursrat ernannten Mitgliedern zusammensetzt.
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Zuständigkeiten und Rechenschaftspflichten als Mitglied und Vorsitzende des Prüfungsausschusses:
Erstellung und Erfüllung des Jahresarbeitsplans, Durchführung unabhängiger Prüfungen, Kontrolle der Rechnungsführung des ESM, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit, Compliance und des Leistungs- und Risikomanagements, Überwachung und Bewertung der internen und externen Prüfprozesse und ihrer Ergebnisse sowie Präsentation der Arbeitsergebnisse gegenüber dem geschäftsführenden Direktor des ESM, dem Direktorium und dem Gouverneursrat (Finanzminister). |
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Internationale Finanzinstitution/Einrichtung der EU/Prüfung
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2008-2015 |
Verwaltungsrat– stellvertretende Vorsitzende Ausschuss für Kontrollen der Prüfungsqualität– Vorsitzende |
Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfung (Úrad pre dohľad nad výkonom auditu), Slowakei |
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Die Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfung überwacht den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer. Zu ihren Aufgaben zählt auch die Überwachung der Einhaltung internationaler Prüfungsnormen, des Ethik-Kodexes und der Bestimmungen des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer, Prüfungen und die Prüfungsaufsicht. Sie überwacht auch das Qualitätssicherungssystem für Prüfungen, die Weiterbildungsmaßnahmen sowie die von der Slowakischen Kammer der Wirtschaftsprüfer geführten Disziplinarverfahren. Neben anderen Aufgaben und Zuständigkeiten organisiert die Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfung außerdem Wirtschaftsprüfer-Examen, vergibt Zertifikate und Zulassungen und erfasst die zugelassenen Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften in der Slowakei (mehr dazu unter: ). |
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Zuständigkeiten und Rechenschaftspflichten im Rahmen dieser Funktion:
Als Mitglied und stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats: strategisches Management der Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfung, insbesondere die Umsetzung der neuesten Änderungen der EU-Rechtsvorschriften zur Rechnungsprüfung. Dem Verwaltungsrat gehören acht Mitglieder an. Als Ausschussvorsitzende: Erstellung und Erfüllung des jährlichen Kontrollplans einschließlich Auswahl der zu kontrollierenden Stellen basierend auf einer Risikobewertung, Zusammenstellung des Kontrollteams, Bewertung der Ergebnisse und, falls erforderlich, Auferlegung von Abhilfemaßnahmen einschließlich Strafen. Vertretung der Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfung bei nationalen und internationalen Fachveranstaltung und -tagungen.
Öffentlicher Sektor/öffentliche Aufsicht/Prüfung
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2005-2015 |
Verwaltungsrat– Mitglied |
Europäische Investitionsbank (EIB), Luxemburg Die EIB ist die Bank der Europäischen Union. Sie ist das größte multilaterale Finanzierungsinstitut der Welt und einer der wichtigsten Geldgeber für den Klimaschutz. Die EIB fördert Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Chancengleichheit und verbessert das Leben der Unionsbürger und der Menschen in den Entwicklungsländern (mehr dazu unter: ). |
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Zuständigkeiten und Rechenschaftspflichten im Rahmen dieser Funktion:
Vertretung der Slowakischen Republik im Verwaltungsrat. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind selbst nur der Bank verantwortlich. Ich war das am zweitlängsten dienende Mitglied des Verwaltungsrats. Der Verwaltungsrat: ohat die alleinige Befugnis, über die Bereitstellung von Darlehen und Garantien sowie die Aufnahme von Mitteln zu entscheiden, osorgt dafür, dass die Bank ordnungsgemäß geführt wird und dabei odie EU-Verträge, die Satzung der Bank und die allgemeinen Leitlinien des Rates der Gouverneure eingehalten werden. Vertretung des EIB-Verwaltungsrats im Ethik- und Compliance-Ausschuss, im Ausschuss für die Risikopolitik und in der Governance-Arbeitsgruppe. |
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Internationale Finanzinstitution/Einrichtung der EU/Bankwesen/Corporate Governance
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2004-2015
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Generaldirektorin der Sektion für staatliches Berichtswesen |
Ministerium für Finanzen der Slowakischen Republik, Slowakei |
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Das Ministerium für Finanzen ist die zentrale staatliche Verwaltungsbehörde, die für die Bereiche Finanzen, Steuern und Gebühren, Zoll, finanzielle Kontrolle, interne Prüfung und staatliche Prüfung zuständig ist. Das Ministerium ist auch die zentrale staatliche Verwaltungsbehörde, die für die Informatisierung der Gesellschaft und die Koordinierung staatlicher Beihilfen in den Bereichen Preisbildung und Preiskontrolle zuständig ist (mehr dazu unter: ).
Direkt einem Finanzminister und/oder Staatssekretär unterstellte Leiterin der Sektion für:
Grundsätze der Rechnungsführung und Berichterstattung im öffentlichen Sektor, Konsolidierung der Jahresabschlüsse des öffentlichen Sektors der Slowakei in Übereinstimmung mit nationalen Grundsätzen und den Grundsätzen von Eurostat (Grundsätze gemäß ESVG 95/ESVG 2010) und IWF. Leitung der Reform der Rechnungsführung im öffentlichen Sektor der Slowakei (Umstellung von kassenbasierter auf periodengerechte Rechnungsführung), von der Tausende Stellen auf zentralstaatlicher und kommunaler Ebene betroffen waren. Strategischer Schuldendienst und strategische Verwaltung der Staatskasse einschließlich strategischer Informationssysteme für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen. Aushandlung und Verwaltung von Darlehen internationaler Finanzinstitutionen, Verwaltung von Staatsgarantien und anderer spezifisch staatlicher Vorgänge (z.B. ÖPP-Projekte) sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit Verhandlungen und Streitigkeiten im Rahmen internationaler Investitionsabkommen.
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Für spezifische staatliche Transaktionen zuständiges Mitglied in mehreren interministeriellen Arbeitsgruppen.
Mitglied des slowakischen Abwicklungsrats des einheitlichen Abwicklungsmechanismus (2015). Mitglied des Aufsichtsrats der Export-Import-Bank der Slowakischen Republik (2005-2010). Mitglied und Vorsitzende des Aufsichtsrats des Zentralverwahrers der Slowakischen Republik (2004-2006) und Mitglied des Verwaltungsrats in mehreren Finanzinstitutionen (Europäische Investitionsbank, Europäischer Investitionsfonds, Internationale Investitionsbank und Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit). |
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Öffentlicher Sektor/staatliche Verwaltung/Verwaltung öffentlicher Finanzen
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2003-2004 |
Allein praktizierende Beraterin |
Verwaltung und Koordinierung des Zuschusses der Weltbank für die Rechnungsführungs- und Rechnungsprüfungsreform in der Slowakei in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Finanzen. |
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Privater Sektor/Beratung
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1995-2003 |
bis ʰüڳܲԲٱ |
KPMG Slovakia, Slowakei |
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Während meiner Laufbahn, die mich bis zur Position der ʰüڳܲԲٱ führte, war ich für die Planung und Leitung externer Prüfungen verschiedener Handels- und Produktionsunternehmen zuständig. Berichterstellung für Kunden. Prüfung von Jahresabschlüssen in Übereinstimmung mit den slowakischen GoB, dem IAS (IFRS) und anderen nationalen Standards (US-GoB). Mitwirkung an detaillierten Unternehmensprüfungen.
Management der Beziehungen zu kleinen bis großen Unternehmen einschließlich der laufenden Kommunikation, Vertragsverhandlungen und der Ergebnispräsentation (Kundenbeziehungen). Einarbeitung neuer Mitglieder der Prüfungsabteilung.
Zweimonatige Entsendung zu KPMG in Brüssel, Prüfungsabteilung. |
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Privater Sektor/Prüfungs- und Beratungsleistungen
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ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG |
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2019
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Strategic Finance International Institute for Management Development (IMD), Lausanne, Schweiz
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2018 |
Institute of Internal Auditors (IIA)– Mitglied (CIA) Zertifizierte interne Prüferin
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2005 |
Slowakische Kammer der Wirtschaftsprüfer– Mitglied (CA) |
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Zugelassene Abschlussprüferin in der Slowakei
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2003 |
Association of Chartered Certified Accountants– Senior-Mitglied (FCCA) |
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International anerkannte Qualifikation im Bereich Rechnungswesen
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1993-1995 |
Masterabschluss (Ing.) |
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Wirtschaftsuniversität, Fakultät für Wirtschaftsinformatik, Bratislava, Slowakei |
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Rechnungsführung und Rechnungsprüfung
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1988-1993 |
Masterabschluss (Ing.) |
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Slowakische Technische Universität, Fakultät für chemische Technologie und Lebensmitteltechnologie, Bratislava, Slowakei |
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Automation und Steuerungssysteme in chemischen Produktionsprozessen |
PERSÖNLICHE FÄHIGKEITEN |
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Muttersprache(n) |
Slowakisch |
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Weitere Sprache(n) |
VERSTEHEN |
SPRECHEN |
SCHREIBEN |
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ö |
Lesen |
An Gesprächen teilnehmen |
Zusammenhängendes Sprechen |
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Englisch |
C2 |
C2 |
C2 |
C2 |
C2 |
Գö |
B2 |
C1 |
C1 |
C1 |
B2 |
Digitale Kompetenz |
SELBSTBEURTEILUNG |
|||||
Informationsverarbeitung |
Kommunikation |
Erstellung von Inhalten |
Sicherheit |
ʰDzöܲԲ |
||
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selbstständige Sprachverwendung |
selbstständige Sprachverwendung |
selbstständige Sprachverwendung |
selbstständige Sprachverwendung |
selbstständige Sprachverwendung |
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ü |
ü der KlasseB
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WEITERE ANGABEN |
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ձöڴڱԳٱܲԲ
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Mitverfasserin des Lehrbuchs für Universitäten und Berufsangehörige „Grundlagen der Rechnungsprüfung“ (wird von der Comenius-Universität in Bratislava im Juli 2023 herausgegeben).
Mitglied der Gruppe der Weisen zu den Herausforderungen der Zollunion, die 2021 von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, um in der EU-Debatte über die Zukunft der Zollunion „das Denken über den Tellerrand hinaus“ zu fördern; Der Abschlussbericht ist abrufbar unter )
Verfasserin und Mitverfasserin mehrerer Fachartikel zur Reform der Rechnungsführung im öffentlichen Sektor der Slowakei. Mitverfasserin des Fachbuchs für Fachkräfte aus den Bereichen Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung „Rechnungswesen, Berichterstattung und Rechnungsprüfung auf zentralstaatlicher und kommunaler Ebene“ (herausgegeben von Andra, 2011)
Mitverfasserin des Lehrbuchs für Universitäten und Berufsangehörige „Rechnungsprüfung“ (herausgegeben von Súvaha, 2009).
Mitverfasserin der Übersetzung des IFAC-Handbuchs 2003 für internationale Rechnungsprüfung und Ethikerklärungen für die Slowakische Kammer der Wirtschaftsprüfer (mit Erlaubnis der IFAC) aus dem Englischen ins Slowakische.
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Mitglied der für die Gestaltung des neuen Rechnungswesen- und Rechnungsprüfungs-Curriculums an slowakischen Universitäten zuständigen Gruppe der Master-Ausbilder (Anwendung der internationalen Grundsätze der Rechnungsführung/internationalen Rechnungslegungsstandards und der International Standards of Auditing). Erstellung von Lehrbüchern und Fallstudien zur Rechnungsprüfung für slowakische Universitäten und Bereitstellung von Fortbildungen für Lehrende an Hochschulen (im Rahmen eines von der Weltbank und der Kanadischen Agentur für internationale Entwicklung finanzierten Projekts).
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äپ Konferenzen Seminare
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Lehrende für das Fach „Finanzen und Rechnungswesen“ im Rahmen des Programms „Master of Science im Gesundheitswesen“; Akademie für Gesundheitsmanagement in Zusammenarbeit mit der Semmelweis-Universität; Studienjahre 2020/2021 und 2022/2023 (mehr dazu unter: ).
Mentorin der Teilnehmenden an der Public Leaderhsip Academy– junge Talente aus dem öffentlichen Sektor (mehr dazu unter: ); 2023
Vortragstätigkeiten bei verschiedenen Konferenzen und bei Kursen für die Slowakische Kammer der Wirtschaftsprüfer (Rechnungsführung und Rechnungsprüfung im öffentlichen Sektor, öffentliche Aufsicht über den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer).
Vortragende bei verschiedenen lokalen und internationalen Konferenzen (z.B. Centre for Financial Reporting Reform/Weltbankgruppe: Improving Audit Quality in Western Balkans Countries/Eröffnungssitzung des Regional Audit Quality Assurance Forum, Wien, Mai 2023; 19th European Corporate Governance Conference, Bratislava, Oktober 2016; Workshop des Generalrats der IFAC: Hot topics in public sector financial management and governance, Kapstadt, November 2012; Seminare The IPSASB in dialogue with users, Zürich, Oktober 2008; Internationale Konferenz zur Rechnungsführung und Rechnungsprüfung, organisiert von der Weltbank in Almaty, Kasachstan, Oktober 2007; Weltkongress der Wirtschaftsprüfer, organisiert von der IFAC in Istanbul im November 2006; REPARIS-Workshops zur Regulierung der Rechnungsführung und Rechnungsprüfung, Wien, März 2006 usw.).
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Ehrungen und Auszeichnungen
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Portrait-Interview, veröffentlicht in der internationalen Ausgabe des Magazins „Accounting and Business“ im Januar 2023 ()
„Top Trend Manager“ des Jahres 2021 (Auszeichnung des Trend-Magazins) ()
Portrait-Interview im slowakischen Radio/Pod pyramídou ()
Portrait-Interview, veröffentlicht in der internationalen Ausgabe des Magazins „Accounting and Business“ im Mai 2015 ()
ACCA Achievement Award – 2014
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Mitgliedschaften
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Institute of Internal Auditors (IIA) Slowakische Kammer der Wirtschaftsprüfer (SKAU) Association of Chartered Certified Accountants (ACCA)
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ANHANG 2: ANTWORTEN VON KATARÍNA KASZASOVÁ AUF DEN FRAGENKATALOG
Berufserfahrung
1.Führen Sie bitte Ihre Berufserfahrung im Bereich öffentliche Finanzen auf, entweder im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung, der Ausführung bzw. Verwaltung des Haushaltsplans oder der Haushaltskontrolle bzw. -prüfung.
Meine Berufserfahrung im Bereich öffentliche Finanzen steht vorwiegend mit meiner Laufbahn im Ministerium für Finanzen der Slowakischen Republik (2005-2015) in Zusammenhang, als ich als Generaldirektorin der Sektion für staatliches Berichtswesen ein Team aus Fachkräften führte, das
•den Haushaltsabschlussbericht erstellte, mit dem die Interessenträger jährlich über das Defizit und den Schuldenstand des öffentlichen Sektors der Slowakei entsprechend der EU-Methodik (Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, ESVG) informiert wurden, und der auch eine kassenbasierte Berichterstattung über staatliche (zentralstaatliche Ebene) Einnahmen und Ausgaben im Vergleich mit den Haushaltsmitteln umfasst. Dieser Bericht wurde auch der Regierung und dem Parlament der Slowakischen Republik vorgelegt;
•aktiv an der Reform der Verwaltung der öffentlichen Finanzen mitwirkte, die unter anderem eine Reform der Rechnungsführung und Berichterstattung im öffentlichen Sektor umfasste, da ohne aussagekräftige und zuverlässige Daten der Staatshaushalt nicht ordnungsgemäß verwaltet werden kann. Die Reform basierte auf der Einführung der Grundsätze der Periodengerechtigkeit und der Konsolidierung in die Rechnungsführung und Berichterstattung auf zentralstaatlicher und kommunaler Ebene (einschließlich der Annahme der aus den internationalen Rechnungsführungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor (IPSAS) abgeleiteten Rechtsvorschriften), der Implementierung des zentralen IT-Systems für die Konsolidierung, auf Ausbildungsprogrammen sowie auf der Weiterbildung Tausender Buchhaltungskräfte im öffentlichen Sektor;
•nach der erfolgreichen Umsetzung der Reform der Rechnungsführung und Berichterstattung im öffentlichen Sektor jährlich (1.) die konsolidierten Abschlüsse der zentralstaatlichen Ebene sowie (2.) die aggregierten Abschlüsse, bestehend aus den konsolidierten Abschlüssen der zentralstaatlichen Ebene, den konsolidierten Abschlüssen der Stellen auf kommunaler Ebene und der sonstigen Stellen des öffentlichen Sektors erstellte;
•durch (1.) den Obersten Rechnungshof der Slowakischen Republik im Zuge seiner Kontrolle des Haushaltsabschlussberichts, (2.) die unabhängige externe Prüfungsgesellschaft im Zuge ihrer Prüfung der konsolidierten Jahresabschlüsse der zentralstaatlichen Ebene und (3.) durch Eurostat und den Internationalen Währungshof im Zuge ihrer Missionen zur Überprüfung der gemeldeten Daten zum öffentlichen Schuldenstand und zum Defizit (Meldungen) geprüft wurde.
Während desselben Zeitraums war ich Mitglied im Ausschuss für den Schuldendienst und die Liquiditätssteuerung, der für das strategische Management (Prognose, Haushaltsplanung, Überwachung, Berichterstattung) der Staatsschuld und des Schuldendienstes zuständig war, und war Mitglied des Ausschusses für die strategische Entwicklung der Staatskasse. Beide ܲü wurden durch das Ministerium für Finanzen eingerichtet.
Seit 2022 bin ich als Vertreterin der Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfung (UDVA) Mitglied des Ausschusses für interne und staatliche Prüfung, der durch das Ministerium für Finanzen eingerichtet wurde und dafür zuständig ist, interne Prüfer im öffentlichen Sektor und staatliche Prüfer zu koordinieren und methodologisch zu unterstützen.
Was meine Erfahrung im Bereich der öffentlichen Finanzen auf Ebene der Europäischen Union (EU) betrifft, war ich
•Mitglied des Verwaltungsrats (2005-2015) der Europäischen Investitionsbank (EIB), die auch als „Bank“ der EU bezeichnet wird und die Projekte unterstützt, mit der die Prioritäten und Ziele der EU gefördert werden;
•Mitglied und Vorsitzende des Prüfungsausschusses (2012-2015) des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der von den Teilnehmerstaaten des Euro-Währungsgebiets eingerichtet wurde, um ihnen zu ermöglichen, Finanzkrisen zu vermeiden und zu bewältigen und die langfristige finanzielle Stabilität und den Wohlstand zu sichern.
2.Was sind die wichtigsten Erfolge Ihrer beruflichen Laufbahn?
Während meiner beruflichen Laufbahn habe ich, auch dank meiner Teams, viel erreicht. Folgendes würde ich im Hinblick auf den Auftrag und die Arbeit des Europäischen Rechnungshof (EuRH) als relevant hervorheben:
•Leitung der erfolgreichen Einführung der Grundsätze der Periodengerechtigkeit und Konsolidierung in der Rechnungsführung und Berichterstattung des staatlichen und öffentlichen Sektors der Slowakei. Dank dieses Erfolgs standen der Slowakei relevante und hochwertige Informationen zu Verfügung, die für eine wirksame Verwaltung der öffentlichen Finanzen ausschlaggebend sind. Wir wurden für verschiedene Interessenträger (Eurostat, IWF, Käufer von Staatsschuldverschreibungen) zu einem verlässlichen Partner und zu einem inspirierenden Beispiel und Vorbild für andere EU-Mitgliedstaaten und auch für Länder außerhalb der EU.
•Mitwirkung an der erfolgreichen Einführung des Euro in der Slowakei. Wenngleich dies ein langer und komplexer Prozess war, wäre der Beitritt zum Euro-Währungsgebiet ohne eine korrekte und zuverlässige Berichterstattung über die Erfüllung der Konvergenzkriterien, einschließlich Daten zum öffentlichen Schuldenstand und Defizit (durch das Ministerium für Finanzen berechnet und von Eurostat geprüft), nicht möglich gewesen.
•Mitwirkung an der erfolgreichen, von der Weltbank geleiteten Reform der Rechnungsführung und Rechnungsprüfung. Diese beinhaltete die Umsetzung der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), der International Standards of Auditing (ISA) und des Ethik-Kodexes (IFAC) in slowakisches Recht und deren Einführung in die nationale Rechnungsführungs- und Rechnungsprüfungspraxis.
•Einführung der öffentlichen Aufsicht für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, sowohl auf Ebene des Ministeriums für Finanzen (Ausarbeitung der Rechtsvorschriften), als auch auf der Umsetzungsebene (als Leiterin der UDVA).
•Meine Berufung in den Prüfungsausschuss unmittelbar nach der Einrichtung des ESM (als Sachverständige).
•Ich bin zugelassene Abschlussprüferin in der Slowakei (CA), zugelassene interne Prüferin (CIA) und Mitglied der Association of Chartered Certified Accountants (FCCA). Ich kann auf verschiedene Vortragstätigkeiten und ձöڴڱԳٱܲԲ in den Bereichen Rechnungsführung, Finanzmanagement und Rechnungsprüfung verweisen.
•Ich erhielt die Auszeichnung „Topmanager des Jahres“ (2021) des Trend-Magazins und den ACCA Achievement Award (2012).
3.Können Sie Berufserfahrung in internationalen multikulturellen und mehrsprachigen Organisationen oder Institutionen außerhalb Ihres Heimatlandes vorweisen?
Ich konnte früh Berufserfahrung in internationalen multikulturellen und mehrsprachigen Organisationen und in Institutionen außerhalb der Slowakei sammeln, etwa durch:
•meine Tätigkeit bei KPMG Slovakia (das Unternehmen ist Mitglied des International Audit Network), in deren Rahmen ich auch für zwei Monate zu KPMG Belgium entsandt wurde;
•meine Tätigkeit im Ministerium für Finanzen, als ich (1.) die Slowakei im Verwaltungsrat der EIB und (2.) die EIB im Verwaltungsrat des Europäischen Investitionsfonds (EIF) vertrat, (3.) den Prüfungsausschuss des ESM leitete und (4.) regelmäßig in Zusammenhang mit Meldungen, methodologischen Beratungen über die Art und Weise der Berichterstattung über bestimmte Vorgänge (ÖPP, Superdividenden usw.) und mit Änderungen der ESVG-Methodologie mit Eurostat in Kontakt war;
•meine Tätigkeit im Generalsekretariat der EIB, als ich auch meinen Wohnort in Luxemburg hatte und ein Team von Bediensteten aus unterschiedlichen Herkunftsländern leitete, das unter anderem für das reibungslose Funktionieren aller satzungsmäßigen/leitenden Organe der EIB (Rat der Gouverneure, Verwaltungsrat, Direktorium und Prüfungsausschuss, EFIS-Investitionsausschuss) zuständig war;
•meine Tätigkeit als geschäftsführende Direktorin der UDVA, welche regelmäßig mit Aufsichtsorganen innerhalb der EU (Ausschuss der Europäischen Aufsichtsstellen für Abschlussprüfer) und in der ganzen Welt (International Forum of Independent Audit Regulators, IFIAR) zusammenarbeitet.
4.Wurde Ihnen für die von Ihnen zuvor ausgeübte Verwaltungstätigkeit Entlastung erteilt, falls ein solches Verfahren vorgesehen war?
Nein, gegenstandslos, da ein solches Verfahren während meiner Laufbahn niemals vorgesehen war.
5.Welche der Positionen, die Sie zuvor in Ihrem Berufsleben innehatten, war eine Berufung in ein politisches Amt?
Keine der Positionen, die ich innehatte, war eine Berufung in ein politisches Amt; nichtsdestoweniger möchte ich auf die folgenden Positionen zur weiteren Erwägung hinweisen:
•Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank (EIB): Im Einklang mit der Satzung der EIB wurde ich auf Vorschlag des Finanzministers der Slowakei durch den Rat der Gouverneure der EIB ernannt. Der Rat der Gouverneure besteht aus den von den Mitgliedstaaten benannten Ministern.
•Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM): Im Einklang mit der Satzung des ESM wurde ich auf Vorschlag des Vorsitzenden des Gouverneursrats des ESM durch den Gouverneursrat des ESM ernannt. Der Gouverneursrat besteht aus den für Finanzen zuständigen Regierungsvertretern der Anteilseigner des ESM.
•Position als geschäftsführende Direktorin der Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfung (UDVA): Im Einklang mit dem Gesetz über Pflichtprüfungen (Nr.423/2015) wurde ich nach einem Auswahlverfahren und auf Vorschlag des Verwaltungsrats der UDVA durch den slowakischen Finanzminister ernannt.
6.Welches sind die drei wichtigsten Entscheidungen, an denen Sie in Ihrem Berufsleben beteiligt waren?
Die drei wichtigsten Entscheidungen, an denen ich in meinem Berufsleben beteiligt war, sind eng mit wesentlichen Entscheidungen hinsichtlich meiner beruflichen Entwicklung verknüpft. Wie oben bereits im Detail beschrieben, trugen sie zu bedeutenden Erfolgen bei, sowohl auf nationaler/institutioneller als auch auf persönlicher Ebene. Dabei handelt es sich um Folgende:
•Die Entscheidung, KPMG Slovakia zu verlassen und eine Stelle im Ministerium für Finanzen anzutreten: Der Wechsel von der Unternehmensbuchhaltung und externen Prüfungen in die öffentliche Verwaltung führte dazu, dass ich aktiv an der Steigerung der Qualität, Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der Verwaltung der öffentlichen Finanzen in der Slowakei teilhaben und mitwirken konnte (Übergang von einer kassenbasierten Rechnungsführung und Berichterstattung im öffentlichen Sektor zu einer periodengerechten Grundlage, externe Prüfung konsolidierter Jahresabschlüsse auf zentralstaatlicher Ebene, erfolgreiche Einführung des Euro usw.).
•Die Entscheidung, vom Ministerium für Finanzen in die EIB zu wechseln: Durch meinen Umzug von der Slowakei nach Luxemburg und meine Tätigkeit in der EIB, die eine europäische multikulturelle und mehrsprachige Institution ist, konnte ich mich täglich der Unterstützung der EU und der Umsetzung der EU-Politik (z.B. Europäischer Fonds für strategische Investitionen, EFSI; Europäischer Grüner Deal– Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit; Mandate für die Darlehenstätigkeit in Drittländern usw.) widmen und Auslandserfahrung sammeln.
•Die Entscheidung, von der EIB in die UDVA zu wechseln: Die Rückkehr in die Slowakei ermöglichte es mir, durch die Einrichtung einer öffentlichen Aufsicht für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und die Arbeit an der Umsetzung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) einen Beitrag zur Steigerung der Qualität und Zuverlässigkeit der Unternehmensbuchhaltung und -berichterstattung in der Slowakei zu leisten. Da die UDVA mit anderen nationalen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden (Nationalbank, Oberster Rechnungshof, Ministerium für Finanzen, Kammer der Wirtschaftsprüfer u.a.) zusammenarbeitet, hatte ich weiterhin mit den Angelegenheiten des öffentlichen Sektors zu tun und konnte außerdem meine Zeit, meine Energie und mein Wissen dafür einsetzen, Berufstätige sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor weiterzubilden und deren Kenntnisse in den Bereichen Finanzen und Rechnungsprüfung auszubauen.
ԲäԲ
7.Gemäß dem Vertrag müssen die Mitglieder des Rechnungshofes ihre Tätigkeit in „voller ԲäԲ“ ausüben. Wie würden Sie dieser Verpflichtung bei der Erfüllung Ihrer künftigen Aufgaben nachkommen?
In den Artikeln285 und 286 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist eindeutig festgelegt: „... Seine Mitglieder üben ihre Aufgaben in voller ԲäԲ zum allgemeinen Wohl der Union aus. ... Sie müssen jede Gewähr für ԲäԲ bieten.”
Die Mitglieder der EuRH sind an einen Verhaltenskodex gebunden, in dem ihre Pflicht definiert ist, die folgenden ethischen Grundsätze einzuhalten: Integrität, ԲäԲ, Objektivität, Fachkompetenz, professionelles Verhalten, Verschwiegenheit, Transparenz, Würde, Ergebenheit, Loyalität, Diskretion und Kollegialität. Der EuRH befürwortet als unabhängiger externer Prüfer der öffentlichen Finanzen die Anforderungen, die im INTOSAI-Ethik-Kodex (ISSAI130) festgelegt sind, und hat diese in den ersten Teil seiner Ethik-Leitlinien, die für alle ECA-Mitglieder und -Bediensteten gelten, aufgenommen.
Im konzeptuellen Rahmen, der für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer gilt, ist festgehalten, dass ԲäԲ aus geistiger ԲäԲ (faktischer ԲäԲ) und äußerer ԲäԲ (Nichtbestehen der Besorgnis der Befangenheit) besteht.
Demgemäß muss und werde ich als zertifizierte externe Prüferin stets den Ethik-Kodex für Wirtschaftsprüfer (herausgegeben von der Internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer, IFAC[1]) und als zertifizierte interne Prüferin stets den Standard1100 „ԲäԲ und Objektivität“ (herausgegeben vom Institute of Internal Auditors, IIA[2]) einhalten, wobei die Verpflichtung, „in voller ԲäԲ“ zu handeln, keineswegs neu für mich ist. Deshalb sollte es keine Zweifel geben, dass ich meine Aufgaben in vollkommener Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften und Regelungen ausüben werde, da dies bereits während meiner gesamten beruflichen Laufbahn der Fall war.
Sollte sich irgendein tatsächlicher, potenzieller oder scheinbarer Interessenkonflikt ergeben, werde ich
•bei ethischen Fragen umgehend den Ethikausschuss des EuRH um Rat ersuchen,
•den Präsidenten des EuRH und den betreffenden Doyen bzw. die betreffende Doyenne schriftlich über jede wahrgenommene ungebührliche Beeinflussung oder Gefährdung meiner ԲäԲ unterrichten und
•fraglos jede getroffene Entscheidung befolgen.
8.Halten Sie oder enge Verwandte (Eltern, Geschwister, eingetragene Partner und Kinder) Geschäfts- oder Kapitalanteile oder haben Sie bzw. Mitglieder Ihrer Familie andere Verpflichtungen, die mit Ihren künftigen Aufgaben kollidieren könnten?
Nein, keine.
9.Sind Sie bereit, dem Präsidenten des Rechnungshofes gegenüber alle Ihre finanziellen Interessen und sonstigen Verpflichtungen offenzulegen und sie öffentlich bekannt zu geben?
Ja, ich bin bereit, alle oben genannten geforderten Informationen offenzulegen.
Bitte beachten Sie, dass ich als geschäftsführende Direktorin der UDVA als “public fonctionnaire” gelte und deshalb meine finanziellen Interessen, meine Besitztümer, meine Bezüge und Verpflichtungen, einschließlich jene meines Ehepartners, alljährlich auf der Website des Nationalrats der Slowakischen Republik gemäß Verfassungsgesetz Nr.357/2004[3] offengelegt werden.
10.Sind Sie in ein laufendes Gerichtsverfahren involviert? Falls ja, nennen Sie bitte Einzelheiten.
Nein, mir sind keine Gerichtsverfahren bekannt, in die ich involviert sein könnte.
11.Sind Sie politisch aktiv bzw. stehen Sie in Regierungsverantwortung? Falls ja, auf welcher Ebene? Hatten Sie in den letzten anderthalb Jahren ein politisches Amt inne? Falls ja, nennen Sie bitte Einzelheiten.
Nein, ich war niemals politisch aktiv und stand niemals in Regierungsverantwortung.
12.Werden Sie nach Ihrer Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofes von einem Wahlamt zurücktreten oder eine aktive Funktion, die mit Verantwortung in einer politischen Partei verbunden ist, aufgeben?
Gegenstandslos, siehe Frage11.
13.Wie würden Sie sich bei einer schweren Unregelmäßigkeit oder gar einem Betrugs- und/oder Korruptionsfall verhalten, an dem aus Ihrem Herkunftsmitgliedstaat stammende Personen beteiligt sind?
Es zählt nicht zu den Aufgaben des EuRH, Betrugsverdachtsfällen zulasten der finanziellen Interessen der EU nachzugehen. Nichtsdestoweniger trägt der EuRH zur Bekämpfung von Betrug zulasten des EU-Haushalts bei, indem er spezifische Prüfungen von Systemen zur Verhütung und Aufdeckung von Betrug durchführt. Betrugsrisiken werden außerdem im Rahmen der Risikobewertung analysiert und im gesamten Prüfprozess berücksichtigt. Weiterhin gibt der EuRH Stellungnahmen zu Vorschlägen der Europäischen Kommission für neue oder überarbeitete Rechtsvorschriften in Zusammenhang mit Betrug ab.
Als unabhängiger externer Prüfer der EU wahrt der EuRH die Interessen aller Steuerzahler und Steuerzahlerinnen in der EU. Dies ist einer der Gründe, warum alle Mitglieder des EuRH bei der Ausübung ihres Amtes mit der gleichen ԲäԲ, Unparteilichkeit, Objektivität und Professionalität zu handeln haben. Deshalb müssen alle Unregelmäßigkeiten und Fälle von Betrug und/oder Korruption– unabhängig von der Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen und/oder des Herkunftslandes des EuRH-Mitglieds– in gleicher Weise behandelt werden.
Sollte ich von einer groben Unregelmäßigkeit, von Betrug oder Korruption Kenntnis erlangen, werde ich die standardmäßigen Verfahren des EuRH befolgen, einschließlich der Beurteilung jedes mutmaßlichen Falles von Betrug, Korruption oder einer anderen illegalen Aktivität und gegebenenfalls das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) oder die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) darüber unterrichten.
Ausübung des Amtes
14.Worin sollten die wichtigsten Merkmale einer Kultur der wirtschaftlichen Haushaltsführung in einer öffentlichen Verwaltung bestehen? Wie könnte der Rechnungshof dazu beitragen, diesem Gebot der Wirtschaftlichkeit Geltung zu verschaffen?
Die Verwaltung der öffentlichen Finanzen bezieht sich auf die Einnahme, Verwaltung und Ausgabe öffentlicher Mittel in einer Volkswirtschaft. Das Kernziel der Verwaltung öffentlicher Finanzen ist es, das Leben der Bürger und Bürgerinnen durch eine optimierte Verwaltung öffentlicher Gelder zu verbessern. Robuste Prozesse und Systeme für die Verwaltung öffentlicher Finanzen sind für eine wirksame und wirtschaftliche Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen, transparente öffentliche Finanzen und das Vertrauen zwischen der Regierung und den Bürgern und Bürgerinnen von wesentlicher Bedeutung[4].
Der EU-Haushaltplan ist entsprechend den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung zu vollziehen; laut Kapitel7 und insbesondere Artikel33 der Haushaltsordnung umfasst das Konzept der wirtschaftlichen Haushaltsführung die drei Grundsätze der
•Sparsamkeit (die Ressourcen, die von der Einheit für ihre Tätigkeiten eingesetzt werden, sind zum richtigen Zeitpunkt, in ausreichender Menge und angemessener Qualität sowie mit dem geringstmöglichen Kostenaufwand bereitzustellen),
•Wirtschaftlichkeit (die optimale Relation zwischen den eingesetzten Mitteln, den durchgeführten Tätigkeiten und der Erreichung von Zielen) und
•Wirksamkeit (inwieweit die angestrebten Ziele durch die durchgeführten Tätigkeiten erreicht wurden).
Dasselbe gilt für jede öffentliche Dienstleistung. Zu den wichtigsten Merkmalen einer Kultur der wirtschaftlichen Haushaltsführung gehören daher:
•eine klare und sichtbare strategische Ausrichtung bei der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen auf der Grundlage von SMART-Zielen (spezifisch, messbar, ausführbar, realistisch und terminiert) und relevanten, anerkannten, zuverlässigen, einfachen und robusten Leistungsindikatoren;
•von der Führungsebene entsprechend vorgelebtes Leitbild;
•ein wirksamer und wirtschaftlicher interner Kontrollrahmen (Kontrollumfeld, Risikobewertung, Kontrolltätigkeiten, Information und Kommunikation, Überwachung), mit dem die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben und Einnahmen sowie Kosteneffektivität sichergestellt werden;
•die Rechenschaftspflicht der mit der Führung beauftragten Personen und die Transparenz alle Entscheidungsprozesse;
•Wirtschaftlichkeit infolge der Digitalisierung und eines angemessenen Datenqualitätsmanagements;
•der uneingeschränkte Zugang der Öffentlichkeit zu Finanzergebnissen.
Aufgabe des EuRH ist es, zu überprüfen, ob die EU‑Haushaltsmittel entsprechend den für ihre Verwendung aufgestellten Regeln ausgegeben werden. Darüber hinaus fördert er durch verschiedene Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Landscape-Analysen die Durchsetzung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung bei öffentlichen Diensten, indem er Risiken für ein gutes Finanzmanagement (z.B. die Fähigkeit der Behörden der Mitgliedstaaten, EU-Mittel zu verwalten und auszugeben, die Anwendung von Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die Qualität von Daten und Informationen, mangelnder europäischer Mehrwert usw.) ermittelt und Handlungsempfehlungen gibt.
Diese Rolle könnte ausgebaut werden, indem jene Bereiche und Themen ins Visier genommen werden, in denen Prüfungen den größten Mehrwert erbringen und die Arbeit des EuRH die größte Wirkung erzielt. Diese Schwerpunktsetzung kann u.a. ausgehend von einer Risikobewertung einschließlich einer Bewertung der Fähigkeit geprüfter Stellen, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, einer Trendanalyse mittels einer stärkeren Nutzung von Daten und IT-Werkzeugen, den Erwartungen wichtiger Interessenträger hinsichtlich der Bereitstellung aussagekräftiger und zeitnaher Berichte und einem Übergang von der Anwendung von Förderfähigkeitsregeln zu leistungsorientierten Aspekten für wichtige Politikbereiche erfolgen.
15.Nach dem Vertrag hat der EuRH das Parlament bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans zu unterstützen. Wie würden Sie die Zusammenarbeit zwischen dem EuRH und dem Europäischen Parlament (insbesondere mit dem Haushaltskontrollausschuss) weiter verbessern, damit nicht nur für eine bessere öffentliche Kontrolle der allgemeinen Ausgaben, sondern auch für ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis bei diesen Ausgaben gesorgt wird?
Die wichtigsten Stellen, die durch den EuRH geprüft werden, sind die Europäische Kommission und die anderen Einrichtungen der EU. Der EuRH prüft außerdem die Erhebung und Verwendung von EU-Mitteln in den Mitgliedstaaten und in Drittländern.
Gemäß Artikel287 AEUV ist der Rechnungshof verpflichtet, dem Europäischen Parlament (EP) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Bei diesen „wiederkehrenden“ Prüfungen werden die Rechnungsführung und die Compliance geprüft. Die Tätigkeiten des EuRH umfassen außerdem Wirtschaftlichkeitsprüfungen, über die in Sonderberichten informiert wird, die Erstellung von Analysen und die Abgabe von Stellungnahmen. All diese Tätigkeiten tragen zur öffentliche Kontrolle der allgemeinen Ausgaben bei und sorgen für ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis bei diesen Ausgaben, da der EuRH durch diese Tätigkeiten das EP/den Haushaltskontrollausschuss (CONT) mit aussagekräftigen Informationen versorgt, die für die Entlastung der Europäischen Kommission hinsichtlich der Ausführung des Haushaltsplans und für Entscheidungsprozesse in Bezug auf die EU-Politik nötig sind.
Das EP/der CONT-Ausschuss ist daher ein wichtiger Adressat des EuRH. Die Zusammenarbeit zwischen dem EuRH und dem EP/dem CONT-Ausschuss umfasst die Einbeziehung des EP/des CONT-Ausschusses in die Arbeitsplanung des EuRH, indem bestimmte Themen vorgeschlagen, die Planung von Prüfungen mit den erwarteten gesetzgeberischen Maßnahmen abgestimmt, regelmäßig Berichte des EuRH präsentiert und außerdem informelle Kontakte gepflegt werden.
Da ich persönlich nur wenig Erfahrung mit dieser Zusammenarbeit habe, fällt es mir schwer, Vorschläge für deren weitere Verbesserung zu machen. Ganz allgemein könnte die Zusammenarbeit des EuRH mit dem EP/dem CONT-Ausschuss im Hinblick auf Proaktivität (Mitteilung und Erfüllung von Erwartungen bei gleichzeitiger Wahrung der ԲäԲ), Rechtzeitigkeit (Synchronisierung von Prüfberichten/Empfehlungen mit dem Entlastungs-/Gesetzgebungsprozess) und Vertrauen in die Professionalität des EuRH (Vermeidung der Frage „Wer kontrolliert den Kontrolleur?“[5], weil dadurch die Vertrauenswürdigkeit des EuGH aufs Spiel gesetzt wird) verbessert werden.
16.Worin besteht Ihrer Ansicht nach der Zusatznutzen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung, und wie sollten die Feststellungen im Rahmen der Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden?
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird durch die ISSAI3000 (Prüfungsnorm, INTOSAI) folgendermaßen definiert: „Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist eine unabhängige, objektive und verlässliche Überprüfung, ob die Unternehmen, Systeme, Vorhaben, Programme oder Aktivitäten der Regierung beziehungsweise der EU im Einklang mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und/oder Wirksamkeit stehen und ob es Raum für Verbesserungen gibt.“[6]
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ergänzt Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance, da sie einen anderen Blick auf öffentliche Ausgaben vermittelt. Ihr Mehrwert besteht in einer komplexen Bewertung der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit umgesetzter politischer Maßnahmen und Programme und liefert wichtige Informationen für all jene, die diese Maßnahmen beschließen, und auch für jene, die sie umsetzen. Das Prüfungsziel ist in Form einer wertenden Frage formuliert, die durch die Prüfung zu beantworten ist. Sie gibt Antwort auf die Frage nach den Auswirkungen einer finanziellen Transaktion (Ausgabe) auf die Erreichung erwarteter Ziele, die oftmals auch in nicht-finanziellen Begriffe formuliert ist (z.B. Zufriedenheit der Steuerpflichtigen, besserer Zugang zu bestimmten öffentlichen Dienstleistungen usw.)
Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen des EuRH und die darin enthaltenen Feststellungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen sind daher wichtige Beiträge und Werkzeuge für die Gestaltung und Überarbeitung politischer Maßnahmen sowie für den Entscheidungsprozess hinsichtlich der zukünftigen Verwendung von EU-Mitteln. Sie tragen dazu bei, dass das Vertrauen in die Wirksamkeit der EU und die Leistungsfähigkeit der Organe und Einrichtungen der EU im öffentlichen Interesse gesteigert wird.
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Leitung der geprüften Stelle für die Umsetzung der Empfehlungen aus den Wirtschaftlichkeitsprüfungen verantwortlich ist. Die Leitung legt die Art und Weise der Umsetzung und den diesbezüglichen Zeitrahmen fest (Modernisierung interner Abläufe, Einführung zusätzlicher interner Kontrollen, Zeithorizont für die Umsetzung und Überwachung). Deshalb sollten die vom EuRH gegebenen Empfehlungen verständlich, durchführbar, praktikabel, kostenwirksam und vor allem nützlich sein. Manchmal wird eine Änderung von Rechtsvorschriften vorgeschlagen (was nicht in den Zuständigkeitsbereich der geprüften Stelle fällt). Genau aus diesem Grund ist es so wichtig, dass die Empfehlungen dem EP/CONT-Ausschuss zeitnah übermittelt werden.
17.Wie könnte die Zusammenarbeit zwischen dem EuRH, den nationalen Rechnungsprüfungsorganen und dem Europäischen Parlament (Haushaltskontrollausschuss) bei der Prüfung des EU-Haushalts verbessert werden?
Gemäß Artikel287 AEUV•Die Prüfungen des EuRH in den Mitgliedstaaten sollten gemeinsam mit den nationalen Rechnungsprüfungsorganen durchgeführt werden.
•Der EuRH und die nationalen Rechnungsprüfungsorgane sollten im Geiste des gegenseitigen Vertrauens und unter gleichzeitiger Wahrung ihrer ԲäԲ zusammenarbeiten.
Im Kapitel „Interaktion mit unseren institutionellen Adressaten“ in der Strategie des EuRH für 2021-2025 wird deutlich gemacht, was der EuRH tun könnte und sollte, um die Zusammenarbeit mit wichtigen Adressaten zu intensivieren. Ausgehend von meinem Verständnis der aktuellen Situation beinhaltet die Zusammenarbeit zwischen dem EuRH und den obersten Rechnungskontrollbehörden im Rahmen der EUROSAI und des Kontaktausschusses den regelmäßigen Austausch von Informationen, bewährten Verfahren (Wissensaustausch), Prüfplänen und Feststellungen, die Abordnung von Sachverständigen, Peer-Reviews, das Lernen voneinander und die Teilnahme an Konferenzen und Workshops. Da rund 80% des EU-Haushaltsplans im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausgeführt werden, könnte diese Zusammenarbeit durch folgende Maßnahmen weiter gestärkt werden:•Gemeinsame Prüfungen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die obersten Rechnungskontrollbehörden vor allem nationale Fonds prüfen, könnte sich der EuRH Kontrollen zunutze machen, die von anderen Prüfen durchgeführt werden, um die Wirtschaftlichkeit des Prüfprozesses zu erhöhen.
•Wirksame Koordinierung und daher Vermeidung von Doppelarbeit in der Zukunft.
Auf die Kooperation zwischen dem EuRH und dem EP/dem CONT-Ausschuss wurde bereits unter Frage15 eingegangen.
18.Wie würden Sie die Berichterstattung des EuRH weiterentwickeln, damit das Europäische Parlament all die Informationen an die Hand bekommt, die notwendig sind, um zu prüfen, wie akkurat die Daten sind, die die Mitgliedstaaten der Kommission zur Verfügung stellen?
Rund 80% der EU-Mittel werden im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausgegeben; somit sind die Mitgliedstaaten direkt in die Verwaltung dieser Mittel eingebunden. Die wirtschaftliche Führung des EU-Haushalts und damit der Schutz der finanziellen Interessen der EU hängen von der Verfügbarkeit aktueller, vollständiger, zuverlässiger und hochwertigerer Daten ab. Es liegt in der Verantwortung des Mitgliedstaats, Kontrollsysteme einzuführen, die in der Lage sind, Fehler zu verhindern, aufzudecken und zu korrigieren und Unregelmäßigkeiten aufzuzeigen. Deshalb ist die Europäische Kommission auf akkurate Daten, die von den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung ihrer Verantwortung für die Ausführung des EU-Haushaltsplans bereitgestellt werden, angewiesen, und der EuRH benötigt diese Daten wiederum für seine Prüfverfahren.
Unter Ziel1 der Strategie des EuRH für 2021-2025 (Verbesserung der Rechenschaftspflicht, Transparenz und Prüfungsregelungen bei allen Arten von EU-Maßnahmen) heißt es, dass der EuRH sein Mandat dazu nutzen wird, um „die Qualität und Zuverlässigkeit der von unseren geprüften Stellen bereitgestellten Informationen und Daten zur Umsetzung der EU-Politiken und zum Finanzmanagement der EU zu untersuchen.“
Die Qualität der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten wird regelmäßig beurteilt, und dabei wird auch geprüft, wie akkurat diese sind. Schwachstellen, einschließlich jener, die sich auf Überwachungs- und Berichterstattungssysteme auf Ebene der Mitgliedstaaten beziehen, wurden durch den EuRH bereits in mehreren Berichten, Erklärungen über die Zuverlässigkeit sowie in Sonderberichten und Analysen aufgezeigt. Beispielsweise wird in der kürzlich veröffentlichten Analyse 4/2023 über die Digitalisierung der Verwaltung von EU-Mitteln eindeutig festgestellt: „Unterschiede bei der Daten-Governance sind ein weiteres Hindernis: Einige wichtige Daten sind nach wie vor unstrukturiert oder nur direkt von den Verwaltungsbehörden oder Begünstigten erhältlich und daher für digitale Prüfungen und umfassende Analysen ungeeignet.“
Der EuRH könnte seine Berichterstattung zur Frage, wie akkurat die von den Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission übermittelten Daten sind, durch eine gründliche Ursachenanalyse bezüglich der berichteten Schwachstelle verbessern, um Empfehlungen abgeben zu können, die zur Erhöhung der Zuverlässigkeit und Robustheit der Berichterstattungssysteme sowie der Zugänglichkeit und Verfügbarkeit gespeicherter Daten zu Testzwecken beitragen und somit die Wirksamkeit der Verwaltung der EU-Mittel und der diesbezüglichen Prüftätigkeit steigern.
Sonstige Fragen
19.Werden Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, falls sich das Parlament gegen Ihre Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofes ausspricht?
Ja, sollte sich das Plenum des Parlaments gegen meine Ernennung aussprechen, werde ich die slowakische Regierung ersuchen, meine Bewerbung zurückziehen.
Hinweis:
Sofern nicht anders angegeben, stammen die im Fragebogen verwendeten Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen der Europäischen Kommission und des EuRH.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
4.9.2023 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
24 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Caterina Chinnici, Carlos Coelho, Corina Crețu, Daniel Freund, Isabel García Muñoz, Monika Hohlmeier, Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs, Victor Negrescu, Petri Sarvamaa, Eleni Stavrou |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Bas Eickhout, Hannes Heide, Mikuláš Peksa, Michal Wiezik |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Attila Ara-Kovács, Karolin Braunsberger-Reinhold, Andrzej Halicki, Michiel Hoogeveen, Eugen Jurzyca, Anne-Sophie Pelletier, Christine Schneider, Helmut Scholz, Alexandr Vondra |
- [1] https://www.ifac.org/_flysystem/azure-private/publications/files/Code-of-Ethics_July_2009_FINAL_02_23_10.pdf
- [2] https://www.theiia.org/en/content/guidance/recommended/implementation/1100-independence-and-objectivity/
- [3] https://www.nrsr.sk/web/Default.aspx?sid=oznamenia_funkcionarov
- [4] https://www.ifac.org/knowledge-gateway/contributing-global-economy/discussion/showcasing-good-public-financial-management#:~:text=Public%20financial%20management%20refers%20to,better%20management%20of%20public%20money
- [5]
- [6]