ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzu einem einheitlichen Ladegerät für Mobilfunkgeräte
22.1.2020-()
gemäß Artikel132 Absatz2 der Geschäftsordnung
Kateřina Konečná, Manuel Bompard, Martin Schirdewan, Anja Hazekamp, Alexis Georgoulis, João Ferreira, Pernando Barrena Arza, Stelios Kouloglou, Marisa Matias, José Gusmão, Konstantinos Arvanitis, Younous Omarjee, Marc Botenga, Dimitrios Papadimoulis, Giorgos Georgiou, Niyazi Kizilyürek, Anne-Sophie Pelletier
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen ԳٲßܲԲԳٰRC-B9-0070/2020
B9-0076/2020
Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem einheitlichen Ladegerät für Mobilfunkgeräte
()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf die Richtlinie2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie1999/5/EG[1],
–gestützt auf Artikel132 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,
A.in der Erwägung, dass sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments seit mehr als zehn Jahren für ein einheitliches Ladegerät für Mobilfunkgeräte einsetzen, darunter Mobiltelefone, Tablets, E‑Book-Lesegeräte, intelligente Kameras, tragbare elektronische Endgeräte und andere elektronische Geräte mittlerer oder kleinerer Größe;
B.in der Erwägung, dass jedes Jahr weltweit etwa 50Mio.Tonnen Elektronikabfall anfallen, was einer durchschnittlichen Menge an Elektronikabfall von mehr als 6kg pro Person entspricht; in der Erwägung, dass in der EU im Jahr 2016 insgesamt 12,3Mio.Tonnen Elektronikabfall angefallen sind, d.h. durchschnittlich 16,6kg pro Person;
C.in der Erwägung, dass die Bemühungen, freiwillige branchenübergreifende Vereinbarungen zu schließen, gescheitert sind und die Verbraucher nach wie vor mit allen neuen Geräten ein neues Ladegerät kaufen müssen;
D.in der Erwägung, dass Konzerne wie Apple aktiv Lobbyarbeit gegen einen delegierten Rechtsakt betreiben, mit dem ein einheitliches Ladegerät verbindlich eingeführt wird;
E.in der Erwägung, dass die Verbrauchertrends der vergangenen zehn Jahre zeigen, dass immer mehr Menschen mehrere Geräte besitzen und dass der Lebenszyklus einiger Mobilfunkgeräte (wie Smartphones) immer kürzer wird; in der Erwägung, dass ältere Geräte häufig nicht erst dann ersetzt werden, wenn sie defekt oder technisch überholt sind, sondern bereits wenn sie einfach als veraltet gelten;
F.in der Erwägung, dass Verbraucher auf Reisen gezwungen sind, verschiedene Ladegeräte für ähnliche Geräte mitzuführen, was unnötige Auswirkungen auf die Umwelt hat;
G.in der Erwägung, dass die Menschen inzwischen in Notfällen auf ihre Mobiltelefone angewiesen sind, unter anderem weil es kaum mehr öffentliche Telefone gibt; in der Erwägung, dass sie ein aufgeladenes Mobiltelefon benötigen, um nach Informationen zu suchen oder den Weg zu finden;
1.betont, dass die EU dringend Maßnahmen ergreifen muss, damit die Menge an Elektronikabfällen verringert wird und die Verbraucher in die Lage versetzt werden, nachhaltige Entscheidungen zu treffen;
2.weist darauf hin, dass die Lobby der Konzerne erheblichen Einfluss auf die Untätigkeit der Kommission in Bezug auf dieses Dossier hatte;
3.bedauert, dass die Kommission bisher den Interessen bestimmter Konzerne wie Apple Vorrang vor den Interessen der europäischen Verbraucher eingeräumt hat;
4.betont, dass dringend eine Norm für das einheitliche Ladegerät für Mobilfunkgeräte angenommen werden muss;
5.fordert die Kommission daher auf, umgehend einen delegierten Rechtsakt zur Ergänzung der Richtlinie2014/53/EU über Funkanlagen anzunehmen, mit dem das einheitliche Ladegerät eingeführt würde;
6.fordert die Kommission auf, umgehend die Ergebnisse der Folgenabschätzung zur Einführung eines einheitlichen Ladegeräts für Mobiltelefone und andere kompatible Geräte vorzulegen;
7.fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Beendigung des Handels mit Abfällen vorzulegen, der für schutzbedürftige Menschen und die Umwelt in Drittstaaten besonders schädlich ist, und den Aufbau von Kapazitäten für die Entsorgung unseres eigenen Abfalls innerhalb der EU zu unterstützen;
8.fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Verbraucher nicht länger verpflichtet sind, mit jedem neuen Gerät ein neues Ladegerät zu kaufen, wodurch die Menge der jährlich hergestellten Kabel und Ladegeräte verringert würde;
9.weist darauf hin, dass der Einsatz von Technologie für das kabellose Aufladen weitere potenzielle Vorteile mit sich bringt; fordert die Kommission daher auf, Maßnahmen zu ergreifen, um für die bestmögliche Interoperabilität verschiedener kabelloser Ladegeräte mit verschiedenen Mobilfunkgeräten zu sorgen;
10.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl.L153 vom 22.5.2014, S.62.