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ԳٲßܲԲԳٰ - B9-0456/2023ԳٲßܲԲԳٰ
B9-0456/2023

ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzur Wirksamkeit der gegen Russland verhängten EU-Sanktionen

6.11.2023-()

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Sergey Lagodinsky, Saskia Bricmont, Anna Cavazzini, Francisco Guerreiro, Mounir Satouri
im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen ԳٲßܲԲԳٰRC-B9-0453/2023

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B9-0456/2023
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B9-0456/2023
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9‑0456/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Wirksamkeit der gegen Russland verhängten EU-Sanktionen

()

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Ukraine und zu Russland und insbesondere auf jene, die seit der Eskalation des Krieges Russlands gegen die Ukraine im Februar2022 angenommen wurden,

unter Hinweis auf die elf aufeinanderfolgenden Sanktionspakete gegen Russland, die die EU seit Februar 2022 angenommen hat,

unter Hinweis auf das vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie am 9.Februar 2023 angenommene Verhandlungsmandat, das am 15.März 2023 im Plenum gebilligt wurde,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres vom 7.Juli 2023 über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union,

gestützt auf Artikel132 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,

A.in der Erwägung, dass Russland seit dem 24.Februar 2022 einen unrechtmäßigen, unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskrieg gegen die Ukraine führt; in der Erwägung, dass dieser Angriffskrieg einen unverhohlenen und offenkundigen Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Grundprinzipien des Völkerrechts darstellt; in der Erwägung, dass die EU als Reaktion auf Russlands Angriffskrieg mit elf aufeinanderfolgenden Paketen beispiellos harte Sanktionen verhängt hat, die gegen russische politische Eliten und Schlüsselsektoren der russischen Wirtschaft gerichtet sind;

B.in der Erwägung, dass das erklärte Ziel der Sanktionen darin besteht, Russland für sein Handeln schwerwiegende Konsequenzen aufzuerlegen und Russlands Fähigkeit, seinen Angriffskrieg fortzusetzen, wirksam zu vereiteln, indem seine wirtschaftliche Basis geschwächt, sein Zugang zu militärischen Technologien und Komponenten beeinträchtigt und die Unterstützung der russischen politischen und wirtschaftlichen Elite für das Regime untergraben wird;

C.in der Erwägung, dass die EU als Teil der Wirtschaftssanktionen eine Reihe von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen gegen Russland verhängt hat, um deren negative Auswirkungen auf die russische Wirtschaft zu maximieren; in der Erwägung, dass die EU-Zollbehörden für die Umsetzung dieser Verbote zuständig sind;

D.in der Erwägung, dass die EU als Reaktion auf ihre Beteiligung am Angriffskrieg Russlands auch gezielte Sanktionen gegen Belarus und Iran verhängt hat;

E.in der Erwägung, dass der Rat im Juni 2022 ein sechstes Paket von Sanktionen angenommen hat, das den Erwerb, die Einfuhr oder die Weiterleitung von Rohöl auf dem Seeweg und bestimmten Erdölerzeugnissen aus Russland in die EU verbietet; in der Erwägung, dass der Erdgas- und der Nuklearsektor nicht in die Sanktionen einbezogen wurden; in der Erwägung, dass zahlreiche Studien zeigen, dass die EU in der Lage ist, russisches Gas vollständig zu ersetzen; in der Erwägung, dass die EU trotz des mit RepowerEU verfolgten Ziels, die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland bis 2027 zu beenden, Rekordmengen an Flüssigerdgas aus Russland im Wert von Milliarden Euro eingeführt hat;

F.in der Erwägung, dass die meisten Experten davor warnen, dass die Sanktionen zwar Wirkung zeigen, ihre Auswirkungen aber nicht schwerwiegend genug sind, um die Fähigkeit Russlands, einen Krieg gegen die Ukraine zu führen, einzuschränken, und zusätzliche Maßnahmen fordern, um die Reichweite und die Durchsetzung der Sanktionen zu verstärken;

G.in der Erwägung, dass trotz des Erfolgs der jüngsten Sanktionspakete bei der Eindämmung der Umgehung von Sanktionen der direkte Fluss sanktionierter, kriegswichtiger Güter aus der EU nach Russland nach wie vor erheblich ist; in der Erwägung, dass Untersuchungen zeigen, dass aus mehreren EU-Mitgliedstaaten unverhältnismäßig hohe direkte Abflüsse von mit Sanktionen belegten Waren nach Russland stammen, darunter Polen, Deutschland und Litauen, wobei letztere mit Sanktionen belegte Waren teilweise über Belarus abwickeln;

H.in der Erwägung, dass Russland auch weiterhin Zugang zu EU-Waren über Lieferketten durch Drittländer hat, die die Umgehung von Sanktionen ermöglichen, insbesondere Belarus, Georgien, die Türkei, Kirgisistan, Armenien und Kasachstan;

I.in der Erwägung, dass die EU im Dezember 2022 David O’Sullivan zum Internationalen Sondergesandten für die Umsetzung von EU-Sanktionen ernannt hat; in der Erwägung, dass ein spezielles Instrument zur Bekämpfung der Umgehung in das jüngste Sanktionspaket aufgenommen wurde, das im Juni 2023 angenommen wurde;

J.in der Erwägung, dass die immer engeren Beziehungen zwischen Russland und China, sowohl hinsichtlich des Handels mit Energie und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, als auch hinsichtlich der diplomatischen und strategischen Unterstützung, die Auswirkungen der Sanktionen der EU gegen Russland beeinträchtigt haben;

K.in der Erwägung, dass Angehörige der russischen Zivilgesellschaft und der russischen Opposition, die in der EU im Exil leben, mit den unverhältnismäßigen Auswirkungen einiger Sanktionen auf ihr tägliches Leben in einer Weise zu kämpfen haben, die nicht dem Ziel der Sanktionspolitik der EU entspricht und stattdessen der Glaubwürdigkeit der EU schadet;

1.bekräftigt seine vorbehaltlose Solidarität mit dem Volk und der Führung der Ukraine sowie seine Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen;

2.verurteilt erneut aufs Schärfste den unrechtmäßigen, unprovozierten und durch nichts zu rechtfertigenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie die Verstrickung des Regimes in Belarus in diesen Krieg; fordert, dass Russland und seine Stellvertreterstreitkräfte alle militärischen Handlungen in der Ukraine einstellen, und dass Russland alle Streitkräfte, Hilfstruppen und das gesamte militärische Gerät aus dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abzieht, die Deportation ukrainischer Zivilisten einstellt und alle inhaftierten Ukrainer freilässt;

3.betont, dass angesichts der Tatsache, dass die Sanktionen der EU gegen Russland ein außenpolitisches Instrument sind, das auf die Beendigung eines illegalen Krieges abzielt, die Umgehung dieser Ausfuhrbeschränkungen für kriegswichtige Güter in bestimmten schweren Fällen als Mittäterschaft an den Kriegsverbrechen Russlands betrachtet und strafrechtlich verfolgt werden könnte;

4.bringt seine tiefe Besorgnis über den laufenden Handel mit sanktionierten kriegswichtigen Gütern zwischen EU-Mitgliedstaaten und Russland zum Ausdruck; bedauert den gravierenden Mangel an Rechtstreue in Bezug auf die Sanktionen der EU gegen Russland; verurteilt die Praxis, dass mit Sanktionen belegte Waren aus der EU an Unternehmen oder Einzelpersonen aus Drittländern verkauft werden, während sich die Waren noch in der EU befinden, und dann direkt nach Russland versandt werden; verurteilt Unternehmen, einschließlich solcher in der EU, die sich den Sanktionen bewusst entziehen, massive Gewinne erzielen und dadurch die Bemühungen der EU um Unterstützung der Ukraine untergraben;

5.ist zutiefst besorgt darüber, dass Berichten zufolge mehrere Drittländer Russland bei der Umgehung von Sanktionen unterstützen; würdigt in diesem Zusammenhang die Arbeit des Internationalen Sondergesandten für die Umsetzung von EU-Sanktionen, David O’Sullivan; begrüßt die Aufnahme des neuen Instruments zur Bekämpfung der Umgehung von Sanktionen als Teil des angenommenen 11.Sanktionspakets; ist besorgt über Berichte, wonach Aserbaidschan den Ursprung russischen Gas verschleiert; fordert, dass dringend alle vorhandenen Instrumente genutzt werden, um die Regierung Aserbaidschans davon zu überzeugen, die Zusammenarbeit mit dem russischen Regime einzustellen;

6.besteht darauf, dass die Umgehung einer restriktiven Maßnahme der Union, unter anderem durch die Verbringung von Waren an einen Bestimmungsort, an dem ihre Einfuhr, ihre Ausfuhr, ihr Verkauf, ihr Kauf, ihre Verbringung, ihre Durchfuhr oder ihre Beförderung beschränkt sind, auf EU-Ebene unter Strafe gestellt werden sollte; betont, dass es für die Durchsetzung von entscheidender Bedeutung ist, dass die EU direkte Verstöße gegen Sanktionen, auch wenn sie grob fahrlässig erfolgen, sowie indirekte Verstöße gegen Sanktionen durch die Umgehung restriktiver Maßnahmen der Union rasch unter Strafe stellt; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Position zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union;

7.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den nationalen Zollbehörden mehr Personal und technische Unterstützung zur Verfügung zu stellen, die sich aktiv mit Beweisen oder mutmaßlichen Fällen der Umgehung von Sanktionen durch Unternehmen in der EU befassen, unabhängig davon, ob die Umgehungen der Sanktionen vorsätzlich erfolgt;

8.fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Sanktionsvorschriften zu überarbeiten, die für die Durchsetzung von Sanktionen zuständigen Behörden angemessen zu schulen und die Transparenz bei der Durchsetzung nach Möglichkeit zu erhöhen; fordert die für die Durchsetzung von Sanktionen zuständigen Behörden nachdrücklich auf, die systematische Überwachung von Zolldaten zu verbessern;

9.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Optionen für positive Anreize zu prüfen, die neben einer stärkeren und sorgfältigeren Durchsetzung Anwendung finden können, wie etwa die Anforderung, dass Unternehmen nachweisen müssen, dass sie die Sanktionen uneingeschränkt einhalten, um bei Ausschreibungen berücksichtigt zu werden;

10.weist auf die relativ erfolgreiche Umsetzung und Durchsetzung von Sanktionen durch die Behörden des Vereinigten Königreichs hin und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die technische Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich zu verstärken und bewährte Verfahren auszutauschen; betont, dass die enge Koordinierung und der Austausch bewährter Verfahren zur Durchsetzung von Sanktionen mit den Vereinigten Staaten, gleich gesinnten Partnern im asiatisch-pazifischen Raum und auf der ganzen Welt, einschließlich der einschlägigen internationalen Institutionen, fortgesetzt werden müssen;

11.betont, dass durch die Umsetzung von Sanktionen negative humanitäre Auswirkungen oder unbeabsichtigte Folgen für Personen, auf die die diese Maßnahmen nicht abzielen, so weit wie möglich verringert werden sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die negativen Folgen für die russische und belarussische Zivilgesellschaft und Oppositionsvertreter im Exil so gering wie möglich zu halten, da ihre Schädigung nicht dazu beiträgt, das erklärte Ziel der Sanktionen zu erreichen, nämlich die Fähigkeit Russlands, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu führen, einzuschränken; fordert die Kommission auf, ihre Auslegung der Sanktionen zu überprüfen, die zur Beschlagnahme und Einziehung von Gegenständen und Fahrzeugen führen, die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind; betont, dass eine solche Übererfüllung das Ziel und das Instrument der Sanktionen diskreditiert;

12.fordert die Kommission und den Rat auf, rasch ein zwölftes Sanktionspaket anzunehmen, mit dem der Anwendungsbereich der Sanktionen, insbesondere gegen die Wirtschaft und den Energiesektor, ausgeweitet wird, indem die Einfuhr fossiler Brennstoffe, Uran, Nukleartechnologie und Diamanten aus Russland verboten wird; fordert ferner, dass mit dem 12.Sanktionspaket das derzeitige Ausfuhrsystem für militärische Zwecke und für Güter mit doppeltem Verwendungszweck auf eine wesentlich größere Gruppe kriegsrelevanter Güter, einschließlich digitaler Komponenten, ausgeweitet wird;

13.fordert den Rat auf, sich auf einen raschen und vollständigen Ausstieg aus der Versorgung des Unionsmarktes mit russischem Gas zu einigen, einschließlich durch die Einstellung direkter und indirekter Einfuhren von russischem Flüssigerdgas;

14.fordert Sanktionen gegen den russischen Nuklearsektor, einschließlich individueller Sanktionen gegen die Leitung von Rosatom, um die Präsenz Russlands im europäischen Kernenergiesektor zu verringern und schrittweise zu beenden, Technologietransfers zu Rosatom zu verhindern, Schiffe von Atomflot, einer Tochtergesellschaft von Rosatom, an der Einfahrt in EU-Häfen zu hindern und den internationalen Druck zu erhöhen, damit die Besetzung des Kernkraftwerks Saporischschja endet und generell die Sicherheit der von Konflikten betroffenen Kernkraftwerke sichergestellt wird;

15.fordert die Kommission und den Rat auf, im Vorfeld eines vollständigen Einfuhrverbots für alle russischen Energierohstoffe die Preisobergrenze für russisches Rohöl deutlich zu senken;

16.betont, dass Belarus nach wie vor ein Vertriebsweg für bestimmte mit Sanktionen belegte kriegswichtige Güter aus der EU nach Russland ist; fordert daher, dass die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus vollständig an die derzeit gegen Russland geltenden Maßnahmen angeglichen werden;

17.ist zutiefst besorgt über den zunehmenden Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zwischen China und Russland und fordert die Kommission auf, das 12.Sanktionspaket zu nutzen, um chinesische Unternehmen, die Ausrüstung verkaufen, die in Waffen verwendet werden könnte, um die russische Kriegsmaschine zu unterstützen, ins Visier zu nehmen;

18.fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Transparenz und Professionalität bei der Ermittlung von Personen, die von persönlichen Sanktionen betroffen oder ausgenommen werden sollen, zu erhöhen; weist erneut darauf hin, dass die derzeitige Arbeitsweise dem Ruf des bestehenden Sanktionsregimes schadet;

19.fordert alle Mitgliedstaaten auf, bei ihrer Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine geeint zu bleiben und den Energiesektor der Ukraine während der kommenden Wintersaison umfassend und substanziell zu unterstützen;

20.fordert alle Länder, die der EU beitreten wollen, und alle potenziellen Bewerberländer auf, sich an die Sanktionspolitik der EU anzupassen und sie mit höchster Kontrolle umzusetzen;

21.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre diplomatischen Bemühungen um eine Ausweitung des Bündnisses von Ländern, einschließlich Afrikas, Asiens und Südamerikas, die sich den Sanktionen angeschlossen und sie unterstützt haben, weiter zu verstärken;

22.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Staatsorganen Russlands zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 8. November 2023
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