Gefahren für Kinder durch Knopfzellen
19.12.2024
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003058/2024
an die Kommission
Artikel 144 der Geschäftsordnung
Katarina Barley (S&D), René Repasi (S&D), Tiemo Wölken (S&D)
Knopfzellen, insbesondere solche mit einer Größe von bis zu 20 mm, können ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Kinder und Jugendliche darstellen. Diese Knopfzellen können durch Verschlucken in der Speiseröhre steckenbleiben, wo sie schwere Verätzungen hervorrufen, die zum Tod führen können.
- 1.Welche Maßnahmen plant die Kommission, um diesem Risiko vorzubeugen, und gedenkt die Kommission, im Interesse einer sichereren Gestaltung von Batteriefächern eine Regelung nach Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien anzuwenden bzw. auf den harmonisierten Produktrechtsrahmen der EU zurückzugreifen?
- 2.Gedenkt die Kommission, erforderlichenfalls gemeinsam mit den Marktüberwachungsbehörden, die Sicherheit der Verpackung von Knopfzellen zu überprüfen und Möglichkeiten für eine Verbesserung der Verpackungssicherheit zu prüfen?
- 3.Gedenkt die Kommission, die Entwicklung sicherer Alternativen zu fördern und die Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen über Risiken zu informieren?
Eingang: 19.12.2024
Letzte Aktualisierung: 10. Januar 2025