Einheitliches Ladegerät für E-Bikes
17.10.2024
Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-002152/2024
an die Kommission
Artikel 144 der Geschäftsordnung
Katarina Barley (S&D), Delara Burkhardt (S&D)
Verbraucherinnen und Verbraucher in der gesamten EU stören sich daran, dass sie für ein und dieselbe Kategorie von Produkten mehrere verschiedene Ladegeräte benötigen. Das betrifft nicht nur Mobiltelefone, für die die EU nun die Verpflichtung zur Verwendung eines einheitlichen Ladegeräts festgelegt hat, sondern auch E-Bikes.
Nach der Verordnung über Batterien und Altbatterien muss die Kommission bis zum 1. Januar 2025 prüfen, „wie am besten harmonisierte Normen für ein einheitliches Ladegerät [für wiederaufladbare Batterien für leichte Verkehrsmittel] eingeführt werden können“ (Artikel 94 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1542), worunter beispielsweise auch E-Bikes fallen.
- 1.Wird die Kommission diese Bewertung fristgerecht durchführen?
- 2.Liegen der Kommission bereits vorläufige Ergebnisse vor?
- 3.Beabsichtigt die Kommission, Rechtsvorschriften über ein einheitliches Ladegerät für E-Bikes vorzuschlagen, wenn die Bewertung ergibt, dass einheitliche Ladegeräte für die Verbraucher in der EU von Vorteil sind?
Eingang: 17.10.2024