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Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-0351/2018Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-0351/2018

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzur Lage in Venezuela

24.10.2018-(2018/2891(鳧))

eingereicht gemäß Artikel123 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B8-0351/2018 (PPE)
B8-0504/2018 (ECR)
B8-0506/2018 (ALDE)

Esteban González Pons, Luis de Grandes Pascual, Cristian Dan Preda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Laima Liucija Andrikienė, Eduard Kukan, Nuno Melo, Francisco José Millán Mon, Cláudia Monteiro de Aguiar, Ivan Štefanec, Fernando Ruas, Anders Sellström im Namen der PPE-Fraktion
Charles Tannock, Karol Karski, Anna Elżbieta Fotyga im Namen der ECR-Fraktion
Dita Charanzová, Beatriz Becerra Basterrechea, Javier Nart, Petras Auštrevičius, Izaskun Bilbao Barandica, Martina Dlabajová, María Teresa Giménez Barbat, Marian Harkin, Nadja Hirsch, Ivan Jakovčić, Petr Ježek, Patricia Lalonde, Valentinas Mazuronis, Louis Michel, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Frédérique Ries, Robert Rochefort, Marietje Schaake, Jasenko Selimovic, Pavel Telička, Ivo Vajgl, Hilde Vautmans, Cecilia Wikström im Namen der ALDE-Fraktion

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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument:
RC-B8-0351/2018
Eingereichte Texte :
RC-B8-0351/2018
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Venezuela

()

Das Europäische Parlament,

–unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela, insbesondere die Entschließungen vom 27.Februar 2014 zur Lage in Venezuela[1], vom 18.Dezember 2014 zur Verfolgung der demokratischen Opposition in Venezuela[2], vom 12.März 2015[3], vom 8.Juni 2016[4], vom 27.April 2017[5] und vom 8.Februar 2018[6] zur Lage in Venezuela, vom 3.Mai 2018 zu der Wahl in Venezuela[7], und vom 5.Juli 2018 zur Migrationskrise und zur humanitären Lage in Venezuela und an dessen Landesgrenzen zu Kolumbien und Brasilien[8],

–unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

–unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,

–unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,

–unter Hinweis auf die Erklärungen der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Fatou Bensouda, vom 8.Februar 2018 zur Einleitung von Voruntersuchungen zur Lage auf den Philippinen und in Venezuela und vom 27.September 2018 zur Befassung mit der Lage in Venezuela durch eine Gruppe von sechs Vertragsstaaten,

–unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 15.Oktober 2018,

–unter Hinweis darauf, dass Eduardo Stein am 19.September 2018 zum gemeinsamen Sonderbeauftragten des Amts des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) für venezolanische Flüchtlinge und Migranten in der Region ernannt wurde,

–unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 9.Oktober 2018 zum Tod von Stadtrat Fernando Albán in Venezuela,

–unter Hinweis auf die Erklärung seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und seines Unterausschusses Menschenrechte vom 10.Oktober 2018 zum Tod von Fernando Albán,

–unter Hinweis auf den Bericht seiner Delegationsreise, in dem vornehmlich die Migrationskrise und die humanitäre Lage in Venezuela und an dessen Landesgrenzen zu Kolumbien und Brasilien behandelt werden,

–unter Hinweis auf seinen Beschluss, den Sacharow-Preis 2017 an die demokratische Opposition und die politischen Gefangenen in Venezuela zu verleihen,

–gestützt auf Artikel123 Absatz2 und Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.in der Erwägung, dass sich die Lage in Bezug auf die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela weiter ernsthaft verschlechtert; in der Erwägung, dass Venezuela aufgrund einer politischen Krise, die eine große Zahl von Todesopfern gefordert und dazu geführt hat, dass rund 2,3Millionen Menschen zu Migranten bzw. Flüchtlingen wurden, einer beispiellosen sozialen, wirtschaftlichen und humanitären Krise gegenübersteht;

B.in der Erwägung, dass 87% der Bevölkerung Venezuelas von Armut betroffen sind, wobei sich die extreme Armut auf 61,2% beläuft; in der Erwägung, dass die Müttersterblichkeit um 60% und die Säuglingssterblichkeit um 30% zugenommen hat; in der Erwägung, dass89 % der Venezolaner nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um genügend Lebensmittel für ihre Familien kaufen zu können; in der Erwägung, dass Angaben des IWF zufolge die Inflation ein Niveau von 1,4Millionen Prozent im Jahr 2018 und von 10 Millionen Prozent im Jahr 2019 erreichen soll;

C.in der Erwägung, dass sich die venezolanische Regierung trotz der Bereitschaft der internationalen Gemeinschaft bedauerlicherweise weiterhin hartnäckig weigert, internationale humanitäre Hilfe offen in Anspruch zu nehmen und deren Verteilung zu erleichtern, und so jegliche Verantwortung vernachlässigt, die sie gegenüber ihren eigenen Bürgern hat;

D.in der Erwägung, dass der venezolanische Oppositionspolitiker Fernando Albán am 8.Oktober 2018 angeblich in den Räumlichkeiten des Bolivarischen Nationalen Nachrichtendienstes (SEBIN), der politischen Polizei Venezuelas, gefoltert und ermordet wurde; in der Erwägung, dass sich die Behörden trotz der Forderungen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union geweigert haben, eine unabhängige Untersuchung der Ursache seines Todes zuzulassen, einschließlich einer Autopsie unter internationaler Aufsicht, die von einem unabhängigen forensischen Team durchgeführt wird; in der Erwägung, dass sich Fernando Albán in den Räumlichkeiten von SEBIN in Haft befand und die venezolanischen Behörden daher für seinen Aufenthaltsort zur Rechenschaft zu ziehen sind;

E.in der Erwägung, dass der Sacharow-Preisträger von 2017, Lorent Saleh, am 13.Oktober 2018 freigelassen, umgehend zum Flughafen gefahren und unverzüglich ins Zwangsexil nach Spanien ausgewiesen wurde; in der Erwägung, dass er vier Jahre lang in Haft verbracht hatte, wo er schreckliche Folter erlitt und ohne Gerichtsverfahren festgehalten wurde, und dass seine Anhörungen mindestens 53Mal verschoben wurden; in der Erwägung, dass seine Zeugenaussagen zusammen mit denen zahlreicher anderer Opfer die systematische Unterdrückung und grausame und unmenschliche Behandlung politischer Gefangener in Venezuela bestätigen;

F.in der Erwägung, dass in Venezuela weiterhin mehr als zweihundert politische Gefangene inhaftiert sind; in der Erwägung, dass das Mitglied der Nationalversammlung Juan Recasens willkürlich verhaftet und gefoltert wurde und sich unter dauerhafter und rechtswidriger Verletzung seiner politischen Immunität weiterhin in Isolationshaft befindet;

G.in der Erwägung, dass der ehemalige Präsident der Nationalversammlung und Sacharow-Preisträger von 2017, Julio Borges, die ehemalige Generalstaatsanwältin Luisa Ortega Diaz und der ehemalige Staatsanwalt Zair Mundaray Rodriguez grundlos beschuldigt werden, an einem versuchten Anschlag auf den Präsidenten von Venezuela, Nicolás Maduro, beteiligt gewesen zu sein; in der Erwägung, dass die venezolanischen Behörden über Interpol internationale Haftbefehle gegen alle drei erlassen haben;

H.in der Erwägung, dass in Venezuela ein Klima zunehmender Gewalt und völliger Straffreiheit herrscht, da die Behörden es versäumt haben, die Personen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben – darunter Morde, die Anwendung übermäßiger Gewalt gegen Demonstranten, willkürliche Inhaftierung, Folter und andere erniedrigende und unmenschliche Behandlung, aber auch kriminelle Gewalt –, zur Verantwortung zu ziehen;

I.in der Erwägung, dass die Chefanklägerin des IStGH am 8. Februar 2018 eine Voruntersuchung der Lage in Venezuela eingeleitet hat; in der Erwägung, dass eine Gruppe von sechs Vertragsstaaten des Römischen Statuts des IStGH (Argentinien, Kanada, Kolumbien, Chile, Paraguay und Peru) die Chefanklägerin am 27.September 2018 ersucht hat, eine Untersuchung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuleiten, die im Hoheitsgebiet Venezuelas begangen wurden; in der Erwägung, dass auch Frankreich und Costa Rica die Forderung nach einer solchen Untersuchung unterstützt haben; in der Erwägung, dass es sich um die erste Befassung handelt, die jemals von einer Gruppe von Vertragsstaaten bezüglich einer Situation im Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaats ausging; in der Erwägung, dass das Parlament diese Forderung auch zweimal erhoben hat, und zwar in seiner Entschließung vom 8.Februar 2018 zur Lage in Venezuela und in seiner Entschließung vom 13.September 2017 zu den politischen Beziehungen der EU zu Lateinamerika;

J.in der Erwägung, dass der Rat am 13.November 2017 beschloss, ein Waffenembargo gegen Venezuela und ein Embargo für zu interner Repression verwendbare Ausrüstung zu verhängen; in der Erwägung, dass er am 22.Januar 2018 einstimmig beschloss, gegen sieben Venezolaner, die offizielle Ämter bekleiden, aufgrund der Nichtachtung der demokratischen Grundsätze Sanktionen in Form restriktiver Maßnahmen zu verhängen, etwa Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten; in der Erwägung, dass die Sanktionen am 25.Juni 2018 auf elf weitere venezolanische Amtsträger ausgedehnt wurden, die für Menschenrechtsverletzungen sowie die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit verantwortlich sind;

K.in der Erwägung, dass die Europäische Union genau wie andere demokratische Institutionen weder die ʰäԳٲ󲹴ڳswahl noch die Wahl zur Verfassunggebenden Nationalversammlung noch die aus diesen unrechtmäßigen Verfahren hervorgegangenen Staatsorgane anerkennt; in der Erwägung, dass der Nationale Wahlrat (CNE) den 9.Dezember 2018 als Termin für die Wahl der Gemeinderäte des Landes anberaumt hat; in der Erwägung, dass sich die wichtigsten und größten politischen Oppositionsparteien, AcciónDemocrática (AD), Primero Justicia (PJ), Un Nuevo Tiempo (UNT) und Voluntad Popular, nicht an der Wahl beteiligen dürfen; in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft die Wahlergebnisse nicht anerkennen wird, solange die Oppositionsführer inhaftiert sind und politischen Parteien die Teilnahme an der Wahl verwehrt wird;

L.in der Erwägung, dass die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 15. Oktober 2018 einen Verweis auf eine politische Lösung für die derzeitige Krise enthalten, indem die Möglichkeit der Einsetzung einer Kontaktgruppe geprüft wird, mit der das Ziel verfolgt werden soll, eine gemeinsam mit wichtigen regionalen und internationalen Partnern durchgeführte Initiative zu fördern, um Bedingungen zu schaffen, die zu einem politischen Prozess führen können;

M.in der Erwägung, dass zwei Versuche, einen vom Vatikan und internationalen Vermittlern geförderten Dialog auf nationaler Ebene zwischen Regierung und Opposition in Gang zu setzen, um einen Ausweg aus der Krise zu finden, an der mangelnden Ernsthaftigkeit der venezolanischen Regierung – die sich ausschließlich darauf konzentrierte, Zeit zu gewinnen und internationale Anerkennung zu erlangen – scheiterten;

1.bekundet der Familie und den Freunden von Fernando Albán sein aufrichtiges Beileid; verurteilt in diesem Zusammenhang die von den venezolanischen Staatsorganen begangenen Verbrechen und fordert in diesem besonderen Fall unverzügliche unabhängige Ermittlungen gegen die Regierung, einschließlich einer Autopsie unter internationaler Aufsicht, die von einem unabhängigen forensischen Team durchgeführt wird; weist erneut darauf hin, dass es die Pflicht des Staates ist, für die Sicherheit und körperliche Unversehrtheit aller in Gewahrsam befindlichen Personen zu sorgen;

2.verurteilt willkürliche Inhaftierungen sowie gerichtliche und administrative Schikanen zur Verfolgung Tausender Menschenrechtsverfechter, gewählter Mitglieder der Opposition und unabhängiger Organisationen der Zivilgesellschaft; fordert die venezolanische Regierung nachdrücklich auf, alle Menschenrechtsverletzungen zu stoppen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen sowie sicherzustellen, dass alle Grundfreiheiten und Menschenrechte uneingeschränkt geachtet werden;

3.erinnert daran, dass zwei frühere Versuche, zur einer politischen Lösung der Krise in Venezuela durch Vermittlung des Vatikans und durch einen politischen Dialog auf nationaler Ebene, der in der Dominikanischen Republik geführt wurde, zu gelangen, klar gescheitert sind;

4.weist auf den zuvor dargelegten Standpunkt der Union und des Parlaments hin, wonach jede weitere politische Entwicklung folgende unverzichtbare Forderungen umfassen muss: sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen und Beendigung von Folter, Misshandlung und Schikanen für politische Gegner, Menschenrechtsaktivisten und friedliche Demonstranten; Einrichtung eines neuen unabhängigen Nationalen Wahlrats, der von der Nationalversammlung gewählt wird; Durchführung freier und fairer Wahlen im Einklang mit den internationalen Normen für einen glaubwürdigen Prozess unter Wahrung des politischen Pluralismus unter Anwesenheit demokratischer internationaler Beobachter und Anerkennung der Macht der rechtmäßigen Nationalversammlung und der Auflösung der verfassunggebenden Nationalversammlung;

5.nimmt mit Interesse die Schlussfolgerungen des Rates bezüglich der möglichen Kontaktaufnahme mit regionalen und internationalen Partnern zur Prüfung der Möglichkeit, eine Kontaktgruppe einzusetzen, zur Kenntnis; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass internationale Mediatoren bzw. Kontaktvermittler unvoreingenommen sein und von beiden Seiten akzeptiert werden müssen; ist der Auffassung, dass das Ziel dieser Sondierungsgruppe darin bestehen sollte, dazu beizutragen, mit friedlichen Mitteln eine demokratische und politische Lösung für den venezolanischen Konflikt zu finden, über die ausschließlich das venezolanische Volk entscheidet; hebt gegenüber der VP/HR hervor, dass im Zuge der Prüfung der Möglichkeit, die Kontaktgruppe einzusetzen, Kontakte mit legitimen Vertretern der demokratischen Opposition Venezuelas aufgenommen werden müssen, um zu ermitteln, ob es eine Mehrheit für eine solche Initiative gibt;

6.unterstützt uneingeschränkt die vorläufige Erklärung des IStGH zu den vom venezolanischen Regime begangenen weitreichenden Verbrechen und Repressionen; fordert die Union und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich der Initiative der Vertragsstaaten des IStGH anzuschließen, Ermittlungen über Verbrechen gegen die Menschlichkeit durchzuführen, die von der venezolanischen Regierung im Hoheitsgebiet Venezuelas begangen wurden, und so die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen; erinnert daran, dass sich die EU im Rahmen der Doktrin der Vereinten Nationen dem Multilateralismus verpflichtet hat, und weist auf die Rolle hin, die der IStGH dabei spielt, gegen die Straffreiheit bei schwerwiegenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorzugehen und die Täter vor Gericht zu bringen;

7.begrüßt die Verhängung zusätzlicher gezielter und widerruflicher Sanktionen – die nicht zulasten der venezolanischen Bevölkerung gehen werden – seitens der EU als Reaktion auf die Durchführung der rechtswidrigen und international nicht anerkannten Wahl vom 20.Mai 2018; fordert eine Verschärfung der Sanktionen, falls sich die Lage der Menschenrechte und der Demokratie in Venezuela weiter verschlechtert;

8.spricht der Regierung Kolumbiens seine Anerkennung für ihre sofortige Reaktion und für die Unterstützung aus, die sie allen ankommenden Venezolanern gewährt; würdigt zudem Brasilien, Peru und weitere Länder der Region, insbesondere diejenigen, die die Erklärung von Quito zur Mobilität der venezolanischen Bürger unterzeichnet haben, sowie regionale und internationale Organisationen, private und öffentliche Einrichtungen, die katholische Kirche und die Bürger in der gesamten Region, die die venezolanischen Migranten und Flüchtlinge aktiv unterstützen und ihnen gegenüber Solidarität zeigen; fordert die Mitgliedstaaten, die von einem Zustrom von Venezolanern betroffen sind, auf, ihnen Zugang zur Grundversorgung zu gewähren und ihnen vorübergehenden Schutzstatus und ein Sonderaufenthaltsrecht zu gewähren;

9.weist erneut auf die sehr besorgniserregenden Ergebnisse seiner Delegationsreise im Juni 2018 an die Landgrenzen Venezuelas mit Kolumbien und Brasilien hin und fordert, 2019 eine Ad-hoc-Delegation nach Peru zu entsenden, um die Auswirkungen der venezolanischen Migrationskrise vor Ort zu bewerten; bekräftigt seine Forderung an die venezolanischen Staatsorgane, unverzüglich und ohne Einschränkungen humanitäre Hilfe in dem Land zuzulassen, um eine Verschärfung der humanitären und gesundheitlichen Krise zu verhindern und damit kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung von Unterernährung ergriffen werden können;

10.fordert den Rat und die VP/HR auf, in Abstimmung mit dem kürzlich ernannten gemeinsamen Sonderbeauftragten des UNHCR und der IOM für venezolanische Flüchtlinge und Migranten in der Region, Eduardo Stein, mehr Mittel und Unterstützung zu mobilisieren; begrüßt in diesem Zusammenhang Steins Ernennung, in der sich die regionale und globale Dimension der anhaltenden Krise in Venezuela deutlich widerspiegelt;

11.ruft in Erinnerung, dass Interpol die internationale Polizeiorganisation ist, die sich in erster Linie der Bekämpfung der internationalen Kriminalität widmet; fordert Interpol auf, sorgfältig zu prüfen, ob die Fahndungsersuchen der venezolanischen Regierung gegen Julio Borges, Luisa Ortega Diaz und Zair Mundaray Rodriguez rein politisch motiviert sind;

12.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Regierung und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, den Regierungen und Parlamenten der Republik Kolumbien, der Republik Brasilien und der Republik Peru, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten und der Lima-Gruppe zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 25. Oktober 2018
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