Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2018 zum Thema „WTO: Wie geht es weiter?“ ()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf das Übereinkommen von Marrakesch vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO),
–unter Hinweis auf die von der WTO-Ministerkonferenz am 14.November 2001 in Doha angenommene Erklärung(1),
–unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur WTO, insbesondere jene vom 24.April 2008 zum Thema „Auf dem Weg zu einer Reform der Welthandelsorganisation“(2) und vom 15.November 2017 zum Thema „Multilaterale Verhandlungen mit Blick auf die 11.WTO-Ministerkonferenz“(3),
–unter Hinweis auf das am 10.Dezember 2017 auf der Jahrestagung der Parlamentarischen Konferenz zur WTO in Buenos Aires einvernehmlich angenommene Abschlussdokument(4),
–unter Hinweis auf die Ergebnisse der im Dezember2017 in Buenos Aires abgehaltenen 11.Ministerkonferenz, einschließlich einer Reihe von Ministerialbeschlüssen, wo allerdings die Annahme einer Ministererklärung nicht möglich war(5),
–unter Hinweis auf die sechste allgemeine Überprüfung der Handelshilfe, die vom 11.bis 13. Juli 2017 in Genf stattfand(6),
–unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung(7),
–unter Hinweis auf das als Teil des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) im November2016 in Kraft getretene Übereinkommen von Paris,
–unter Hinweis auf den jüngsten Bericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen vom 8.Oktober2018, der aufzeigt, dass eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5°C weiterhin möglich ist, vorausgesetzt jedoch, die Länder erhöhen ihre national festgelegten Beiträge bis 2020,
–unter Hinweis auf Ziffer16 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28.Juni 2018(8),
–unter Hinweis auf die am 31.Mai 2018 angenommene gemeinsame Erklärung zum trilateralen Treffen der Handelsminister der Vereinigten Staaten, Japans und der Europäischen Union(9),
–unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des 20.Gipfeltreffens EU-China über die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur WTO-Reform, deren Vorsitz auf der Ebene der stellvertretenden Minister eingesetzt wird(10),
–unter Hinweis auf das Konzeptpapier der Europäischen Kommission vom 18.September 2018 über die Modernisierung der WTO(11),
–gestützt auf Artikel52 seiner Geschäftsordnung,
–unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel sowie die Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (8‑0379/2018),
A.in der Erwägung, dass die WTO seit ihrer Gründung entscheidend zur Stärkung des Multilateralismus, zur Förderung einer inklusiven Weltwirtschaftsordnung und zur Stärkung eines offenen, regelgestützten und diskriminierungsfreien multilateralen Handelssystems beiträgt; in der Erwägung, dass inzwischen etwa die Hälfte des Welthandels auf die Entwicklungsländer entfällt – gegenüber 33% im Jahr 2000 – und dass sich die Zahl der Menschen, die in extremer Armut leben, seit 1990 halbiert hat, und zwar auf knapp unter eine Milliarde Menschen; in der Erwägung, dass die WTO auf einem System von Rechten und Pflichten beruht, das ihre Mitglieder zur Öffnung ihrer eigenen Märkte verpflichtet und Diskriminierung verbietet;
B.in der Erwägung, dass die WTO auch zukünftig der wichtigste Ansprechpartner für Regierungen und Unternehmen sein sollte, wenn es um die Festlegung von Regeln und um Handelsstreitigkeiten geht;
C.in der Erwägung, dass sich die EU stets für ein starkes, multilaterales und regelgestütztes Handelskonzept ausgesprochen hat, weil sowohl die Wirtschaft als auch die Arbeitnehmer und Verbraucher in der EU sowie ihre Partner zunehmend mit globalen Wertschöpfungsketten verflochten und bei Einfuhren, Ausfuhren sowie bei sozialen und ökologischen Bedingungen von vorhersehbaren Entwicklungen des internationalen Handels abhängig sind;
D.in der Erwägung, dass die Ergebnisse der 11.WTO-Ministerkonferenz vom Dezember 2017 in Buenos Aires enttäuschend waren und deutlich gemacht haben, dass die Organisation in ihrer Verhandlungsfunktion gelähmt ist;
E.in der Erwägung, dass das regelgestützte multilaterale Handelssystem seine tiefste Krise seit Errichtung der WTO erlebt und dass dadurch die grundlegenden Funktionen der Organisation, die nämlich in der Festlegung wichtiger Regeln und einer Struktur für den internationalen Handel sowie in der Bereitstellung des wirksamsten und ausgereiftesten Streitbeilegungsmechanismus aller multilateralen Organisationen bestehen, gefährdet werden;
F.in der Erwägung, dass mit einigen wichtigen Ausnahmen, wie dem WTO-Übereinkommen über Handelserleichterungen, seit den 2000er Jahren keinerlei Fortschritte bei der WTO-Handelsreform erzielt wurden;
G.in der Erwägung, dass das WTO-Berufungsgremium dank der verbindlichen Natur seiner Entscheidungen sowie seines Status als unabhängiges und unparteiliches Kontrollorgan „das Juwel in der Krone“ der WTO darstellt; in der Erwägung, dass die Besetzung des Berufungsgremiums nach dem Ende der Amtszeit von Richter Shree Baboo Chekitan Servansing kurz davor ist, nur noch aus der für seine Arbeitsfähigkeit erforderlichen Mindestzahl an Richtern zu bestehen, da nunmehr lediglich drei Richter verbleiben; in der Erwägung, dass diese durch die US-Regierung verursachte Blockade zum Zusammenbruch eines Systems führen könnte, das für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen allen WTO-Mitgliedern von wesentlicher Bedeutung ist;
1.bekräftigt sein uneingeschränktes Engagement für den dauerhaften Wert des Multilateralismus und fordert eine Handelsagenda, die auf einem fairen und regelgestützten Handel zum Nutzen aller beruht und in deren Rahmen ein Beitrag zu Frieden, Sicherheit und der Agenda für nachhaltige Entwicklung geleistet wird, indem die sozialen Rechte sowie der Umwelt- und Menschenrechte einbezogen und stärker geachtet werden sowie dafür gesorgt wird, dass multilateral vereinbarte und einheitliche Regeln unterschiedslos für alle gelten und wirksam durchgesetzt werden; unterstreicht, dass die WTO auch dazu beitragen muss, einen fairen Handel zu fördern und unlautere Praktiken zu bekämpfen; unterstreicht, dass Handel keinen Selbstzweck, sondern vielmehr ein Instrument darstellt, mit dessen Hilfe die global festgelegten Entwicklungsziele erreicht werden;
2.ist der Ansicht, dass es angesichts der jüngsten Entwicklungen und auch aufgrund der Tatsache, dass bei der Doha-Entwicklungsagenda lange Zeit keinerlei Fortschritte erzielt wurden, mittlerweile dringlich geworden ist, die Modernisierung der WTO in Angriff zu nehmen und diverse Aspekte der Arbeitsweise der WTO einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen, um im Zuge dessen sowohl ihre Wirksamkeit als auch ihre Legitimität zu steigern; vertritt in dieser Hinsicht die Auffassung, dass es außerordentlich wichtig ist, dass das WTO-Sekretariat für sämtliche Mitglieder der WTO Möglichkeiten schafft, von Anfang an in die Debatte einbezogen zu werden; fordert die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten in der WTO auf, die anderen Mitglieder der WTO und insbesondere unsere wichtigsten Handelspartner wie die USA, Japan, China, Kanada, Brasilien und Indien in die Ausarbeitung gemeinsamer Standpunkte einzubeziehen; fühlt sich durch die einleitenden Aussagen im Rahmen des Gipfeltreffens EU-China über die Reformierung der WTO bestärkt;
3.begrüßt in diesem Zusammenhang das Mandat, das der Kommission auf der Tagung des Europäischen Rates vom 28. und 29.Juni 2018 erteilt wurde, und nimmt die in den Schlussfolgerungen erläuterte Herangehensweise sowie das Konzeptpapier der Kommission über die Modernisierung der WTO vom 18.September 2018 und die Vorschläge Kanadas zur WTO-Reform vom 25.September 2018 zur Kenntnis; erwartet die Veröffentlichung weiterer Vorschläge, insbesondere aus den Entwicklungsländern, sowie von Arbeitsgruppen, die bereits in den WTO-Mitgliedstaaten eingerichtet wurden;
4.verleiht seiner tiefen Besorgnis darüber Ausdruck, dass nunmehr lediglich drei Stellen im Berufungsgremium besetzt sind, wodurch das derzeit gut funktionierende Streitbeilegungsverfahren untergraben wird, und fordert die USA nachdrücklich auf, die Situation in einer Weise zu lösen, die eine rasche Wiederbesetzung der freien Sitze im Berufungsgremium ermöglicht; begrüßt die ersten von der Kommission in ihrem Konzeptpapier über die Modernisierung der WTO formulierten Vorschläge, wie die Blockade gelöst werden kann, indem einige der geäußerten Bedenken angegangen werden, einschließlich Übergangsregeln für scheidende Mitglieder, Änderungen der Amtsdauer im Berufungsgremium oder der zulässigen Höchstdauer vor der Veröffentlichung eines Berichts sowie bei der neuen Rechtsprechung des Berufungsgremiums; stellt fest, dass die Bedenken der USA hinsichtlich des Berufungsgremiums über Verfahrensänderungen hinausgehen und umfassende Reformen der richterlichen Urteilsfindung des Gremiums beinhalten;
5.vertritt die Ansicht, dass die Entscheidung der USA vom 31.Mai 2018, aus Gründen der „nationalen Sicherheit“ Zölle auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse nach Abschnitt232 des Trade Expansion Act von 1962 zu erheben, ungerechtfertigt und nicht zweckdienlich ist, um dem Stahlüberschuss auf den Weltmärkten zu begegnen, und darüber hinaus gegen WTO-Regeln verstößt; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, mit den USA zusammenzuarbeiten, um Handelsstreitigkeiten beizulegen und Handelsbarrieren im Rahmen des regelgestützten WTO-Streitbeilegungssystems abzubauen;
6. vertritt die Auffassung, dass die Ursachen der gegenwärtigen Krise nur bekämpft werden können, wenn sich die WTO an eine sich wandelnde Welt anpasst und Lösungen für einige der verbleibenden im Rahmen der Doha-Runde angesprochenen Probleme vorlegt, insbesondere im Bereich der Lebensmittelsicherheit; ist daher der Ansicht, dass es notwendig ist,
a)
die aktuellen Lücken im Regelwerk zu schließen, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, was marktverzerrende Subventionen und Staatsbetriebe betrifft, sowie den Schutz des geistigen Eigentums und den Zugang zum Investitionsmarkt auf dem neusten Stand zu halten, Fragen in Bezug auf den Schutz und staatliche Maßnahmen wie die erzwungene Offenlegung von Quellcodes, die zu Überkapazitäten führen, in Angriff zu nehmen und sich rechtlichen Hindernissen für Dienstleistungen und Investitionen zuzuwenden, wozu auch Technologietransfer und Vorschriften in Bezug auf Joint Ventures und einen inländischen Fertigungsanteil gehören, sowie die Durchführung, Verwaltung und das Funktionierens bestehender Abkommen zu überwachen;
b)
den erforderlichen Regulierungsrahmen für die Bereiche digitaler Handel, aufstrebende Technologien, globale Wertschöpfungsketten, Vergabe öffentlicher Aufträge, innerstaatliche Regulierung des Dienstleistungsbereichs sowie Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) zu schaffen;
c)
die dringendsten globalen ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen und für eine kohärente Politik in den Bereichen Handel, Arbeit und Umwelt zu sorgen;
d)
in diesem Zusammenhang die gemeinsamen Erklärungen zu begrüßen, die in Buenos Aires zu den Themen elektronischer Geschäftsverkehr, innerstaatliche Regulierung, Erleichterung von Investitionen und Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau abgegeben wurden, sowie die Arbeit, die seitdem auf diesen Gebieten geleistet wurde;
7.betont, dass die EU die Möglichkeit hat, ihre Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz herauszustellen, damit diese auf internationaler Ebene gefördert werden und bei der Ausarbeitung internationaler und multilateraler Standards als Referenz dienen;
8.erinnert daran, dass der Zugang zu öffentlichen Aufträgen eine der Prioritäten der Europäischen Union bei ihren Handelsverhandlungen darstellt und dementsprechend im Sinne der Gegenseitigkeit und des gemeinsamen Nutzens die Einhaltung der Zusagen der WTO-Mitglieder, dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) beizutreten, und Verbesserungen bei der Funktionsweise und Einhaltung der Bestimmungen dieses Übereinkommens erwartet werden; stellt fest, dass mögliche Verbesserungen des Rahmens für staatliche Beihilfen und der Rolle staatlicher Unternehmen nur dann voll wirksam werden können, wenn es Fortschritte in diesem Bereich gibt; fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedern, die im Begriff sind, dem GPA beizutreten, zusammenzuarbeiten und deren Bemühungen zu beschleunigen, damit die Vorteile der Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens möglichst vielen WTO-Mitgliedern zugänglich gemacht werden;
9.ist der Überzeugung, dass die gegenwärtige Differenzierung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern die wirtschaftliche Realität und tatsächliche Situation in der WTO nicht widerspiegelt und das Vorankommen der Doha-Runde zulasten der bedürftigsten Länder behindert; fordert die fortgeschritteneren Entwicklungsländer nachdrücklich auf, ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen und Beiträge zu leisten, die ihrem Entwicklungsstand und ihrer Wettbewerbsfähigkeit (in bestimmten Wirtschaftszweigen) entsprechen; weist darauf hin, dass im Konzeptpapier der Kommission Regeln gefordert werden, die den Entwicklungsländern ermöglichen, mit zunehmendem Wohlstand aus der Gruppe der Länder mit niedrigem Einkommen aufzusteigen; ist der Auffassung, dass der Mechanismus für die besondere und differenzierte Behandlung erneut untersucht werden sollte, damit Indizes für menschliche Entwicklung als politisches Instrument, mit dessen Hilfe Entwicklungsländer die Umsetzung multilateraler Übereinkommen mit der Unterstützung vonseiten wohlhabenderer Länder und Geberorganisationen verbinden können, besser überdacht werden;
10.begrüßt die Ratifizierung des WTO-Übereinkommens über Handelserleichterungen im Februar2017 durch zwei Drittel aller WTO-Mitglieder; ist der Überzeugung, dass das Übereinkommen über Handelserleichterungen ein wichtiges Beispiel setzt und ein Modell für zukünftige WTO-Vereinbarungen darstellen könnte, in dessen Rahmen sowohl die Unterschiede in den Entwicklungsstadien als auch der Bedarf der einzelnen WTO-Mitglieder berücksichtigt werden können; bestärkt die Mitglieder der WTO, Verantwortung zu übernehmen und ihre Verpflichtungen gemäß ihren tatsächlichen wirtschaftlichen Fähigkeiten und Kapazitäten zu erfüllen; ist der Ansicht, dass die kommenden Herausforderungen darin bestehen werden, das Übereinkommen vollständig, insbesondere durch die afrikanischen Mitglieder, die voraussichtlich am meisten von diesem Übereinkommen profitieren werden, zu ratifizieren, es wirksam umzusetzen und die Entwicklungshilfe im Rahmen des Übereinkommens zu notifizieren;
11.stellt fest, dass sich der Zugang zum chinesischen Binnenmarkt seit dem Beitritt des Landes zur WTO im Jahr 2001 insgesamt verbessert hat, was auch der Weltwirtschaft zugutekam; ist darüber besorgt, dass China den Geist und das Prinzip der Inländerbehandlung als eines der Prinzipien der WTO missachtet;
12.vertritt die Auffassung, dass die Funktionsweise des Verhandlungsprozesses überarbeitet werden muss, indem mehr Flexibilität eingeführt wird, als es bisher gemäß der Konsensregel der Fall war, während gleichzeitig anerkannt wird, dass der „auf ein Gesamtpaket abzielende“ Ansatz die Wirksamkeit der multilateralen Leitungsstruktur für den Handel begrenzt; unterstützt das Konzept des flexiblen Multilateralismus, nach dem WTO-Mitglieder, die an der Weiterverfolgung eines bestimmten Themas interessiert sind, bei dem noch kein umfassender Konsens erzielt werden kann, in der Lage sein sollten, plurilaterale Übereinkommen voranzutreiben und abzuschließen, und zwar entweder im Wege der sogenannten WTO-Übereinkommen nach Anhang4, im Einklang mit ArtikelII Absatz 3, ArtikelIII Absatz 1 und ArtikelX Absatz 9 des Übereinkommens von Marrakesch, oder im Wege von Übereinkommen nach dem Prinzip der „kritischen Masse“, durch die ausgehandelte Zugeständnisse an die WTO-Mitglieder auf der Grundlage der Meistbegünstigung erweitert werden; empfiehlt der Kommission jedoch, diese Artikel nicht als Alternative zu dem konstruktiven Dialog mit den Mitgliedern der WTO über den Abbau ihrer Handelsschranken sowie die Reform der WTO und ihrer Funktionen zu benutzen; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass ihre Mitglieder den Kapazitätsaufbau der WTO verstärken sollten um sicherzustellen, dass sie mit finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet ist, die dem erweiterten Bedarf entsprechen, um die gleiche Qualität der Arbeit zu gewährleisten; vertritt die Ansicht, dass die finanziellen Beiträge neuer Mitglieder im Allgemeinen der Aufstockung der WTO-Haushaltsmittel dienen und nicht dazu führen sollten, dass bestehende Mitglieder geringere Beiträge zahlen;
13.erkennt an, dass der regelbasierte Multilateralismus zwar nach wie vor der Schlüsselbestandteil der WTO-Struktur ist, dass es aber Möglichkeiten für eine tiefere und flexiblere plurilaterale Zusammenarbeit zwischen interessierten Staaten in Bereichen gibt, in denen sich ein Konsens als schwierig erweist; weist darauf hin, dass die multilaterale Agenda durch derartige Abkommen ergänzt und nicht untergraben werden sollte und dass diese Abkommen nicht als alternative Plattform für den Abbau von Handelshindernissen, sondern vielmehr als Sprungbrett für Fortschritte auf multilateraler Ebene dienen sollten; fordert die Wiederaufnahme plurilateraler Verhandlungen über das Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern (EGA) und über das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) und fordert eine Sonderregelung für KMU in plurilateralen und multilateralen Abkommen; unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die WTO ihre internationale Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen wie zum Beispiel den Vereinten Nationen, der OECD, der Weltzollorganisation oder der IAO fortsetzt und intensiviert;
14. weist auf die wichtige Rolle hin, die der Handel spielen kann und muss, wenn es darum geht, einen Beitrag zur Formulierung und Verwirklichung der Ziele der Agenda2030 für nachhaltige Entwicklung und der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten; bedauert, dass das Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern (EGA) 2016 blockiert wurde, und weist auf dessen Potenzial für einen besseren Zugang zu umweltfreundlichen Technologien und für die Erfüllung der oben genannten Verpflichtungen hin; betont, dass die WTO über die Verhandlungen über Fischereisubventionen hinaus nun die konkreteren Maßnahmen festlegen muss, die diesbezüglich zu treffen sind, um die Meeresflora und -fauna zu schützen; weist erneut darauf hin, dass das Konzept der WTO zu Verarbeitungs- und Herstellungsverfahren Möglichkeiten bietet, sogenannte „gleichartige Waren“ nach ihren Auswirkungen auf die Umwelt zu unterscheiden; schlägt vor, den WTO-Ausschuss für Handel und Umwelt wiederzubeleben, indem ihm ein Mandat erteilt wird, um ausführliche Kriterien für die Bekämpfung unlauterer Umweltpraktiken zu erarbeiten und engere Verbindungen zum UNFCCC-Sekretariat aufzubauen;
15.bekräftigt, dass –wie auch in Ziel Nr.5 für nachhaltige Entwicklung zum Ausdruck gebracht– zwischen der Gleichstellung der Geschlechter und einer inklusiven Entwicklung Zusammenhänge bestehen, und betont, dass die Stärkung der Stellung der Frau in der Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist, wenn es darum geht, die Armut zu überwinden, und dass die Beseitigung von Hindernissen für die Beteiligung von Frauen am Handel im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung ein entscheidender Faktor ist; begrüßt, dass die WTO mittlerweile mehr Wert auf Themen in Zusammenhang mit Handel und Gleichstellung legt, und bestärkt alle 121Unterzeichnerstaaten der 2017 in Buenos Aires unterzeichneten Erklärung zum Thema Handel und Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen; hebt die Notwendigkeit hervor, einen systematischen geschlechterbasierten Ansatz in Form von geschlechtsspezifischen Folgenabschätzungen bei der Festlegung der WTO-Regeln in sämtlichen Bereichen anzuwenden; weist auf die Bedeutung von Initiativen wie etwa „SheTrades“ hin, um die positive Rolle von Frauen im Handel hervorzuheben und anzuregen, die Teilhabe von Frauen am weltweiten internationalen Handel zu verbessern;
16.weist auf die Schlussfolgerungen der sechsten allgemeinen Überprüfung der Handelshilfe hin, die im Juli2017 unter dem Titel „Förderung von Handel, Inklusivität und Konnektivität für nachhaltige Entwicklung“ in Genf stattfand; ist der Ansicht, dass daraus konkrete Maßnahmen abgeleitet werden sollten, damit der elektronische Geschäftsverkehr erleichtert wird und Chancen der Digitalisierung, wie etwa Blockchains, auch für Entwicklungsländer im Handel umgesetzt werden; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass Investitionen in sowohl herkömmliche als auch digitale Infrastruktur, die zur Erzielung von Fortschritten in diesem Bereich entscheidend sind, nach wie vor eine der wichtigsten Herausforderungen darstellen; fordert die WTO-Mitglieder daher auf, Investitionen in sowohl herkömmliche als auch digitale Infrastruktur zu unterstützen und dabei öffentlich-private Partnerschaften und weitere Initiativen zu fördern;
17.bekräftigt seine Forderung an die EU sicherzustellen, dass ihre Tätigkeiten, die Entwicklungsländer betreffen, sowohl im Bereich der Entwicklung als auch im Bereich des Handels auf einem ausgewogenen Rahmen für gleichberechtigte Partner basieren, mit dem in Artikel208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung im Einklang stehen und darauf abzielen, die Menschenrechte zu fördern und zu achten;
18.bedauert, dass auf der 11.WTO-Ministerkonferenz in Fragen von zentraler Bedeutung für die Entwicklungsländer keine Fortschritte erzielt wurden; begrüßt jedoch die zuvor im Rahmen der WTO vereinbarte verbesserte Präferenzbehandlung für die am wenigsten entwickelten Länder, die auch Präferenzursprungsregeln und Präferenzbehandlungen für Dienstleistungserbringer umfasst, und hebt die Notwendigkeit hervor, Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten zu ergreifen, die es Anbietern aus den am wenigsten entwickelten Ländern ermöglichen würden, in den Genuss der WTO-Ausnahmeregelung für Dienstleistungen aus den am wenigsten entwickelten Länder zu gelangen;
19.betont, dass Transparenz ein wesentliches Element ist, wenn es darum geht, für ein stabiles und vorhersehbares Handels- und Investitionsklima zu sorgen; vertritt die Auffassung, dass es wichtig ist, die Transparenz von Überwachungsverfahren zu erhöhen, indem durch Vereinfachung und weniger Bürokratie mehr Anreize für die WTO-Mitglieder geschaffen werden, sich an Meldepflichten zu halten, und indem bei Bedarf der Kapazitätsaufbau unterstützt wird, während gegen vorsätzliche Verstöße vorgegangen und abschreckende Maßnahmen ergriffen werden sollten;
20.betont, dass die Rolle des WTO-Sekretariats, für die Einbindung aller Mitglieder ein von unten nach oben angelegtes Konzept zu fördern und sicherzustellen, sehr wichtig ist und dass sie im Hinblick auf die Unterstützung verschiedener Verhandlungsprozesse sowie auf die Umsetzungs- und Überwachungsfunktionen weiter gestärkt und mit mehr Flexibilität ausgestattet werden sollte; hält den Ausbau der finanziellen und personellen Mittel und Ressourcen des WTO-Sekretariats für notwendig, und fordert die WTO-Mitglieder nachdrücklich auf, ihrer diesbezüglichen Verantwortung gemeinsam nachzukommen; vertritt die Ansicht, dass die WTO-Ausschüsse ihre reguläre Arbeit wieder aufnehmen sollten und den Vorsitzenden eine aktivere Rolle für die Entwicklung von Lösungs- und Kompromissvorschlägen übertragen werden sollte, die über die simple Moderatorenfunktion für die Beiträge der Mitglieder hinausgeht und vom Sekretariat unterstützt werden sollte;
21.fordert die WTO-Mitglieder nachdrücklich auf, demokratische Legitimität und Transparenz sicherzustellen, indem die parlamentarische Dimension der WTO gestärkt wird, und eine Vereinbarung zu unterstützen, in der die Arbeitsbeziehungen zur Parlamentarischen Konferenz zur WTO offiziell verankert werden; betont unter diesem Aspekt, dass für den vollständigen Zugang der Abgeordneten zu den Handelsverhandlungen und ihre Einbindung in die Ausarbeitung und Umsetzung der Beschlüsse der WTO gesorgt werden muss und sicherzustellen ist, dass die Handelspolitik im Interesse ihrer Bürger angemessen kontrolliert wird;
22.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Generaldirektor der WTO zu übermitteln.