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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0139/2019

Eingereichte Texte :

A8-0139/2019

Aussprachen :

PV26/03/2019-12
CRE26/03/2019-12

Abstimmungen :

PV26/03/2019-13.31

Angenommene Texte :

P8_TA(2019)0272

Angenommene Texte
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Dienstag, 26. März 2019-Straßburg
Entlastung 2017: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)
P8_TA(2019)0272A8-0139/2019
Beschluss/Entscheidung
Beschluss/Entscheidung
ԳٲßܲԲ

1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) für das Haushaltsjahr 2017 ()

Das Europäische Parlament,

–unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2017,

–unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2017 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit der Antwort der Beobachtungsstelle(1),

–unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12.Februar 2019 zu der der Beobachtungsstelle für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilenden Entlastung (05825/2019 – C8-0071/2019),

–gestützt auf Artikel319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(3), insbesondere auf Artikel 208,

–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr.1296/2013, (EU) Nr.1301/2013, (EU) Nr.1303/2013, (EU) Nr.1304/2013, (EU) Nr.1309/2013, (EU) Nr.1316/2013, (EU) Nr.223/2014, (EU) Nr.283/2014 und des Beschlusses Nr.541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012(4), insbesondere auf Artikel70,

–gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht(5), insbesondere auf Artikel 15,

–gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30.September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(6), insbesondere auf Artikel 108,

–gestützt auf Artikel94 und AnlageIV seiner Geschäftsordnung,

–unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0139/2019),

1.erteilt dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2017;

2.legt seine Bemerkungen in der nachstehenden ԳٲßܲԲ nieder;

3.beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige ԳٲßܲԲ dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl.C434 vom 30.11.2018, S.149.
(2) ABl.C434 vom 30.11.2018, S.149.
(3) ABl. L298 vom 26.10.2012, S.1.
(4) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(5) ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1.
(6) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


2. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2017 ()

Das Europäische Parlament,

–unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2017,

–unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2017 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit der Antwort der Beobachtungsstelle(1),

–unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12.Februar 2019 zu der der Beobachtungsstelle für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilenden Entlastung (05825/2019 – C8-0071/2019),

–gestützt auf Artikel319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(3), insbesondere auf Artikel 208,

–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr.1296/2013, (EU) Nr.1301/2013, (EU) Nr.1303/2013, (EU) Nr.1304/2013, (EU) Nr.1309/2013, (EU) Nr.1316/2013, (EU) Nr.223/2014, (EU) Nr.283/2014 und des Beschlusses Nr.541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012(4), insbesondere auf Artikel70,

–gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht(5), insbesondere auf Artikel 15,

–gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30.September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(6), insbesondere auf Artikel 108,

–gestützt auf Artikel94 und AnlageIV seiner Geschäftsordnung,

–unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0139/2019),

1.billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2017;

2.beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl.C434 vom 30.11.2018, S.149.
(2) ABl.C434 vom 30.11.2018, S.149.
(3) ABl. L298 vom 26.10.2012, S.1.
(4) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(5) ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1.
(6) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


3. ԳٲßܲԲ des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2017 sind ()

Das Europäische Parlament,

–unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2017,

–gestützt auf Artikel94 und AnlageIV seiner Geschäftsordnung,

–unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0139/2019),

A.in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (im Folgenden „Beobachtungsstelle“) ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan(1) zufolge für das Haushaltsjahr 2017 auf 15828389 EUR belief, was gegenüber 2016 einem Anstieg um 2,64 % entspricht; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Beobachtungsstelle hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;

B.in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr2017 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.stellt mit Genugtuung fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2017 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 100 % geführt haben, was einem geringfügigen Anstieg um 0,05 % gegenüber 2016 entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen 94,70 % betrug, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 0,94 % entspricht;

Verfall übertragener Mittel

2.stellt fest, dass von 2016 auf 2017 übertragene Mittel in Höhe von 18245EUR verfielen, d.h. 3,90 % der insgesamt übertragenen Mittel, wobei gegenüber2016 ein Anstieg um 0,15 % zu verzeichnen war;

Leistung

3.stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Beobachtungsstelle das Erreichen ihrer 68 jährlichen Ziele mit 50 zentralen Leistungsindikatoren misst, die in acht strategische Zielvorgaben unterteilt sind, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten zu bewerten und ihre Haushaltsführung zu verbessern;

4.erkennt an, dass die Beobachtungsstelle 90% der für 2017 festgelegten jährlichen Ziele erreicht hat und das erste Jahr ihrer Strategie 2025 erfolgreich abschloss;

5.stellt anerkennend fest, dass die Beobachtungsstelle bei Unternehmens- und Unterstützungsdiensten und der Verwaltung der gemeinsamen Räumlichkeiten in Lissabon Synergien mit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs nutzt; stellt fest, dass operative Synergien mit anderen Agenturen der Union in den Bereichen Justiz und Inneres und Gesundheit geschaffen wurden;

Personalpolitik

6.stellt fest, dass am 31.Dezember 2017 93,51 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren und von 77 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen von Beamten und Bediensteten auf Zeit 72 Beamte oder Bedienstete auf Zeit ernannt waren (gegenüber 79 bewilligten Stellen im Jahr 2016); stellt fest, dass im Jahr 2017 bei der Beobachtungsstelle außerdem 29 Vertragsbedienstete und 1 abgeordneter nationaler Sachverständiger beschäftigt waren;

7.stellt fest, dass die Beobachtungsstelle über allgemeine Bestimmungen für den Aufbau und die Aufrechterhaltung einer auf Würde und Respekt gegründeten Arbeitskultur verfügt, um Mobbing und Belästigung zu verhindern und zu bekämpfen; nimmt zur Kenntnis, dass sie eine vertrauliche Beratung ermöglicht;

8.begrüßt den Vorschlag des Rechnungshofs, Stellenausschreibungen auch auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl zu veröffentlichen, um eine größere Öffentlichkeit zu erreichen; entnimmt der Antwort der Beobachtungsstelle, dass sie bestrebt ist, das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Maßnahme zu bewerten, und darüber hinaus beabsichtigt, alle künftigen Stellenausschreibungen auf dem vom Netzwerk der EU-Agenturen entwickelten agenturübergreifenden Portal für Stellenangebote zu veröffentlichen;

Auftragsvergabe

9.nimmt mit Genugtuung die Einführung eines Vergabeplans durch die Beobachtungsstelle zur Kenntnis, der in enger Zusammenarbeit mit allen Referaten erfolgreich umgesetzt wurde;

10.stellt fest, dass die Beobachtungsstelle dem Bericht des Rechnungshofs zufolge bis Ende2017 noch keine der von der Kommission bereitgestellten Instrumente zur Einführung einer einheitlichen Lösung für den elektronischen Austausch von Daten mit Dritten, die an Vergabeverfahren beteiligt sind (elektronische Auftragsvergabe), nutzte; entnimmt der Antwort der Beobachtungsstelle, dass sie 2017 die für die „elektronische Rechnungsstellung“ erforderlichen Instrumente eingerichtet und die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen geplant hat, um die „elektronische Ausschreibung“ und die „elektronische Einreichung von Angeboten“ nach Maßgabe des einschlägigen Rechtsrahmens ab Oktober2018 nutzen zu können; fordert die Beobachtungsstelle auf, der Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

11.stellt fest, dass laut dem Bericht des Rechnungshofs die Unabhängigkeit des Rechnungsführers gestärkt werden muss, indem er direkt dem Direktor und dem Verwaltungsrat der Beobachtungsstelle unterstellt wird; entnimmt der Antwort der Beobachtungsstelle, dass durch die derzeitige Organisationsstruktur nach ihrer Auffassung die Unabhängigkeit der Rechnungsführer nicht beeinträchtigt ist; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Beobachtungsstelle jedoch bereit ist, der Empfehlung des Rechnungshofs nachzukommen;

Interne Kontrollen

12.nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) darlegte, wie wichtig eine Analyse des Bedarfs an Datenerhebungs-, -validierungs- und ‑qualitätssicherungsprozessen sowie eine Überprüfung des Verwaltungsrahmens für die Datenqualität und seine Anpassung an die Strategie 2025 der Beobachtungsstelle sei; stellt fest, dass die Beobachtungsstelle im Dezember 2017 einen Aktionsplan annahm, um diesen Empfehlungen nachzukommen; fordert die Beobachtungsstelle auf, der Entlastungsbehörde über die in dieser Hinsicht vollzogenen Entwicklungen zu berichten;

13.stellt mit Bedauern fest, dass eine der in der IAS-Prüfung 2013 zum Thema „Haushalt und Überwachung“ als „wichtig“ eingestuften Empfehlungen immer noch nicht vollständig umgesetzt ist; stellt mit Besorgnis fest, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge mehrere Empfehlungen aus der IAS-Prüfung 2015 betreffend die Verwaltung von IT-Projekten nur teilweise umgesetzt wurden und noch im Gange sind; fordert die Beobachtungsstelle auf, der Entlastungsbehörde über die Umsetzung dieser Empfehlungen Bericht zu erstatten;

o
oo

14.verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine ԳٲßܲԲ vom 26. März 2019(2) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1) ABl. C25 vom 24.1.2018, S.1.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0254.

Letzte Aktualisierung: 20. April 2020Rechtlicher Hinweis-Datenschutzbestimmungen