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Verfahren :
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0104/2019

Eingereichte Texte :

A8-0104/2019

Aussprachen :

PV26/03/2019-12
CRE26/03/2019-12

Abstimmungen :

PV26/03/2019-13.50

Angenommene Texte :

P8_TA(2019)0291

Angenommene Texte
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Dienstag, 26. März 2019-Straßburg
Entlastung 2017: Gemeinsames Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ (IMI)
P8_TA(2019)0291A8-0104/2019
Beschluss/Entscheidung
Beschluss/Entscheidung
ԳٲßܲԲ

1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel2“ für das Haushaltsjahr 2017 ()

Das Europäische Parlament,

–unter Hinweis auf den Jahresabschluss 2017 des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel2“ (im Folgenden „Gemeinsames Unternehmen IMI2“),

–unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2017 des Gemeinsamen Unternehmens IMI2, zusammen mit der Antwort des Gemeinsamen Unternehmens IMI2(1),

–unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12.Februar 2019 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen IMI2 für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilenden Entlastung (05827/2019 – C8‑0104/2019),

–gestützt auf Artikel319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr.1605/2002 des Rates(3), insbesondere auf Artikel209,

–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr.1296/2013, (EU) Nr.1301/2013, (EU) Nr.1303/2013, (EU) Nr.1304/2013, (EU) Nr.1309/2013, (EU) Nr.1316/2013, (EU) Nr.223/2014, (EU) Nr.283/2014 und des Beschlusses Nr.541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012(4), insbesondere auf Artikel71,

–gestützt auf die Verordnung (EU) Nr.557/2014 des Rates vom 6.Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens IMI2(5), insbesondere auf Artikel12,

–gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr.110/2014 der Kommission vom 30.September 2013 über die Musterfinanzregelung für öffentlich-private Partnerschaften nach Artikel209 der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(6),

–gestützt auf Artikel94 und AnlageIV seiner Geschäftsordnung,

–unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (8‑0104/2019),

1.erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2017;

2.legt seine Bemerkungen in der nachstehenden ԳٲßܲԲ nieder;

3.beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige ԳٲßܲԲ dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens IMI2, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (ReiheL) zu veranlassen.

(1) ABl. C452 vom 14.12.2018, S.57.
(2) ABl. C452 vom 14.12.2018, S.59.
(3) ABl.L298 vom 26.10.2012, S.1.
(4) ABl. L193 vom 30.7.2018, S.1.
(5) ABl. L169 vom 7.6.2014, S.54.
(6) ABl. L38 vom 7.2.2014, S.2.


2. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ für das Haushaltsjahr 2017 ()

Das Europäische Parlament,

–unter Hinweis auf den Jahresabschluss 2017 des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel2“ (im Folgenden „Gemeinsames Unternehmen IMI2“),

–unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2017 des Gemeinsamen Unternehmens IMI2, zusammen mit der Antwort des Gemeinsamen Unternehmens IMI2(1),

–unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12.Februar 2019 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen IMI2 für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilenden Entlastung (05827/2019 – C8‑0104/2019),

–gestützt auf Artikel319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr.1605/2002 des Rates(3), insbesondere auf Artikel209,

–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr.1296/2013, (EU) Nr.1301/2013, (EU) Nr.1303/2013, (EU) Nr.1304/2013, (EU) Nr.1309/2013, (EU) Nr.1316/2013, (EU) Nr.223/2014, (EU) Nr.283/2014 und des Beschlusses Nr.541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012(4), insbesondere auf Artikel71,

–gestützt auf die Verordnung (EU) Nr.557/2014 des Rates vom 6.Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens IMI 2(5), insbesondere auf Artikel12,

–gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr.110/2014 der Kommission vom 30.September 2013 über die Musterfinanzregelung für öffentlich-private Partnerschaften nach Artikel209 der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(6),

–gestützt auf Artikel94 und AnlageIV seiner Geschäftsordnung,

–unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (8‑0104/2019),

1.billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel2“ für das Haushaltsjahr 2017;

2.beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel2“, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (ReiheL) zu veranlassen.

(1) ABl. C452 vom 14.12.2018, S.57.
(2) ABl. C452 vom 14.12.2018, S.59.
(3) ABl.L298 vom 26.10.2012, S.1.
(4) ABl.L193 vom 30.7.2018, S.1.
(5) ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 54.
(6) ABl. L 38 vom 7.2.2014, S. 2.


3. ԳٲßܲԲ des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel2“ für das Haushaltsjahr 2017 sind ()

Das Europäische Parlament,

–unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ für das Haushaltsjahr 2017,

–gestützt auf Artikel94 und AnlageIV seiner Geschäftsordnung,

–unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (8‑0104/2019),

A.in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für Innovative Arzneimittel (im Folgenden „Gemeinsames Unternehmen IMI“) im Dezember2007 für einen Zeitraum von 10Jahren gegründet wurde, um die Effizienz und Wirksamkeit der Arzneimittelentwicklung erheblich zu verbessern und auf lange Sicht zu erreichen, dass die Pharmabranche wirksamere und unbedenklichere innovative Arzneimittel herstellt;

B.in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel2“ (im Folgenden „Gemeinsames Unternehmen IMI2“) nach dem im Mai 2014 erfolgten Erlass der Verordnung (EU) Nr.557/2014 des Rates(1) im Juni desselben Jahres an die Stelle des Gemeinsamen Unternehmens IMI trat, um die Forschungstätigkeiten des Siebten Rahmenprogramms abzuschließen, und die Laufzeit des Gemeinsamen Unternehmens so bis zum 31.Dezember 2024 verlängert wurde;

C.in der Erwägung, dass die Union, die durch die Kommission vertreten wird, und der Europäische Pharma-Verband die Gründungsmitglieder des Gemeinsamen Unternehmens sind;

D.in der Erwägung, dass sich der maximale Beitrag der Union für das Gemeinsame Unternehmen IMI für den Zeitraum von zehn Jahren auf 1000000000EUR beläuft, die aus Mitteln des Siebten Rahmenprogramms aufzubringen sind, und dass die Gründungsmitglieder zu gleichen Teilen einen Beitrag zu den laufenden Kosten leisten müssen, der sich auf jeweils höchstens 4% des Gesamtbeitrags der Union beläuft;

E.in der Erwägung, dass sich der maximale Beitrag der Union für das Gemeinsame Unternehmen IMI2 für den Zeitraum von zehn Jahren auf 1638000000EUR beläuft, die aus Mitteln des Rahmenprogramms Horizont 2020 aufzubringen sind und dass die Mitglieder mit Ausnahme der Kommission 50% der laufenden Kosten decken müssen und durch Bar- oder Sachleistungen oder eine Kombination hieraus einen Beitrag zu den Betriebskosten leisten sollten, dessen Wert dem Finanzbeitrag der Union entspricht;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.stellt fest, dass die Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 für das am 31.Dezember 2017 zu Ende gegangene Haushaltsjahr nach Auffassung des Rechnungshofs die Vermögens- und Finanzlage des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 zum 31.Dezember 2017, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag zu Ende gegangene Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellt und auf international anerkannten Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor beruht;

2.stellt fest, dass der Rechnungshof ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 für das Jahr 2017 zugrunde liegenden Vorgänge abgegeben hat, die in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

3.weist darauf hin, dass der endgültige zur Ausführung von Programmen des Siebten Rahmenprogramms und des Rahmenprogramms Horizont2020 bereitstehende Haushaltsplan für 2017 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 322396498EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 206372367EUR vorsah; stellt fest, dass die Verwendungsquote bei den Mitteln für Verpflichtungen bei 97,07% lag, was einem Anstieg um 2,99% gegenüber 2016 entspricht;

4.bedauert, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen im vierten Jahr in Folge unter 75% lag; stellt fest, dass sie sich 2017 auf 71,96% belief, stellt fest, dass diese niedrige Quote in erster Linie auf die Verringerung der Anzahl oder den Aufschub klinischer Studien bei einigen großen und komplexen Projekten im Rahmen des Programms zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz und des Ebola-Programms sowie auf Verzögerungen beim Abschluss von Finanzhilfevereinbarungen zu Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms Horizont 2020 zurückzuführen war; fordert das Gemeinsame Unternehmen IMI2 auf, der Entlastungsbehörde aktualisierte Angaben vorzulegen und bei den Mitteln für Zahlungen im Hinblick auf das Verfahren im kommenden Jahr Verbesserungen vorzunehmen;

5.begrüßt, dass die Anzahl der Zahlungsvorgänge um 9,33% (von 75 auf 82) gestiegen ist; weist darauf hin, dass der ausgezahlte Betrag zurückgegangen ist, weil mehr Kosten im Zusammenhang mit der bereits getätigten Vorfinanzierung von Projekten des Gemeinsamen Unternehmens IMI und des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 anerkannt wurden (Anstieg der abgerechneten Zahlungen um 189% von 20347000EUR auf 58846383 EUR);

6.nimmt zur Kenntnis, dass sich in Bezug auf die Mittel für Zahlungen nur in beschränktem Umfang Prognosen erstellen lassen; nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass diese Beschränkungen Schwächen bei der Planung und Überwachung der Mittel für Zahlungen nach sich ziehen, die darin zum Ausdruck kommen, dass gegen Ende 2017 Mittel für Zahlungen aus den Vorjahren in Höhe von 78700000EUR nicht abgerufen wurden; begrüßt, dass das Gemeinsame Unternehmen IMI2 Abhilfemaßnahmen getroffen hat, um der regelmäßigen Überausstattung nun ein Ende zu setzen; stellt fest, dass der Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 beschlossen hat, die operativen Mittel für Zahlungen des betreffenden Jahres um 56000000EUR und die kumulierten nicht in Anspruch genommenen Mittel für Zahlungen um 25800000EUR zu kürzen;

7.stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen IMI2 von der 1000000000EUR, die dem Gemeinsamen Unternehmen IMI im Siebten Rahmenprogramm zugewiesen wurde, bis Ende 2017 Verpflichtungen in Höhe von 966060000EUR einging und Zahlungen in Höhe von 719978000EUR leistete; nimmt zur Kenntnis, dass der hohe Betrag ausstehender Zahlungen (246082000EUR bzw. 25,47%) hauptsächlich auf den verzögerten Beginn der Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms während der ersten Jahre der Tätigkeit des Gemeinsamen Unternehmens IMI zurückzuführen ist;

8.stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen IMI2 von der 1000000000EUR an zu leistenden Beiträgen der Mitglieder aus der Industrie zu den Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens IMI bis Ende2017 Sach- und Barleistungen in Höhe von 551800000EUR (Sachleistungen in Höhe von 529900000EUR und Barleistungen in Höhe von 21900000EUR) validierte; weist darauf hin, dass die Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 weitere 153000000EUR an Sachleistungen ohne Validierung meldeten; hebt hervor, dass sich die Sach- und Barleistungen der Mitglieder aus der Industrie Ende 2017 folglich auf insgesamt 705100000EUR beliefen, während die Barleistungen der Union zu den vom Gemeinsamen Unternehmen IMI im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms durchgeführten Maßnahmen insgesamt 827200000EUR ausmachten;

9.stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen IMI2 in Bezug auf die dem Gemeinsamen Unternehmen IMI aus dem Rahmenprogramm Horizont 2020 zugewiesenen Mittel in Höhe von 1680000000EUR bis Ende 2017 im Hinblick auf die Umsetzung von 13Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen Verpflichtungen in Höhe von 819010000EUR (50%) einging und Zahlungen in Höhe von 179650000EUR (10,97% der zugewiesenen Mittel und 21,93% der gebundenen Mittel) tätigte; räumt ein, dass das geringe Zahlungsvolumen darauf zurückzuführen ist, dass Projektkonsortien viel Zeit benötigen, um mit den Industriepartnern Horizont-2020-Finanzhilfevereinbarungen abzuschließen, wodurch sich die im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens IMI geplante Vorfinanzierung für das jeweilige Jahr verzögert, und dass sich die Laufzeit der Projekte häufig über fünf Jahre erstreckt, wodurch ein Großteil der Zahlungen erst nach 2020 zu tätigen ist;

10.nimmt zur Kenntnis, dass der Exekutivdirektor von den 1638000000EUR an Sach- und Barleistungen zu den Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens IMI2, die die Mitglieder aus der Industrie und assoziierte Partner zu erbringen hatten, bis Ende 2017 82500000EUR validiert hatte und weitere 50300000EUR gemeldet worden waren; stellt zudem fest, dass der Exekutivdirektor Barleistungen der Mitglieder aus der Industrie in Höhe von 7600000EUR validiert hatte; stellt außerdem fest, dass sich die Gesamtbeiträge der Mitglieder aus der Industrie zu den vom Gemeinsamen Unternehmen IMI2 im Rahmen von Horizont2020 durchgeführten Maßnahmen Ende 2017 folglich auf 140400000EUR und die entsprechenden Barleistungen der Union auf 157300000EUR beliefen; betont, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Programmdurchführung 40Horizont-2020-Projekten (von denen 37 Ende 2017 noch liefen) Mittelbindungen in Höhe von 391000000EUR aus Unionsmitteln und 381000000EUR aus Sachleistungen der Industrie zugewiesen wurden;

11.stellt fest, dass am 31.Dezember 2017 im Gemeinsamen Unternehmen IMI2 insgesamt 49Stellen besetzt waren, mithin acht mehr als im Vorjahr;

Leistung

12.begrüßt, dass in Bezug auf das Rahmenprogramm Horizont 2020 das Problem, dass keine zentralen Leistungsindikatoren festgelegt wurden, nicht mehr besteht; bedauert, dass nur langsam Fortschritte erzielt werden, was die Erreichung bestimmter, für das Gemeinsame Unternehmen IMI spezifischer zentraler Leistungsindikatoren betrifft, die für die Laufzeit des gesamten Programms festgelegt worden waren (weniger als 60% der Zielwerte der dritten Gruppe der für 2017 festgelegten zentralen Leistungsindikatoren wurden erreicht); begrüßt, dass der Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 beschlossen hat, eine neue Gruppe von für das Gemeinsame Unternehmen IMI spezifischen zentralen Leistungsindikatoren festzulegen, die besser mit dem Zielen des Programms im Einklang stehen;

13.stellt fest, dass der Anteil der Verwaltungskosten (Verwaltungsausgaben und operative Ausgaben) nach wie vor unter 5% liegt, was darauf hindeutet, dass das Gemeinsame Unternehmen IMI2 eine eher schlanke und effiziente Organisationsstruktur aufweist;

14.begrüßt, dass 2016 eine Hebelwirkung mit dem Faktor0,96 erzielt wurde, einem Zwischenwert, mit dem in etwa der für den gesamten Zeitraum 2014–2020 vorgesehene Hebelwirkungsfaktor erreicht wurde;

15.stellt fest, dass die vom Gemeinsamen Unternehmen IMI2 veröffentlichten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Neulingen auf mehrere Arten offenstehen; stellt jedoch fest, dass die Mitwirkung der assoziierten Partner in Anbetracht der in der Verordnung über das Gemeinsamen Unternehmen IMI2 festgelegten Ziele immer noch gering ist und in den verbleibenden Jahren ausgeweitet werden muss;

16.begrüßt, dass alle Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht und gemäß den entsprechenden Arbeitsplänen abgeschlossen wurden und dass der Zeitraum bis zur Gewährung bzw. der Zeitraum bis zur Zahlung jeweils wesentlich kürzer als in den Vorgaben war;

17.begrüßt die Strategie, KMU in den Kreis der Begünstigten des Gemeinsamen Unternehmens IMI aufzunehmen und so zur Schaffung einer Wertschöpfungskette beizutragen; begrüßt zudem, dass auch Patientenverbände einbezogen werden; nimmt zur Kenntnis, dass Ende 2017 an etwa der Hälfte der Projekte des Gemeinsamen Unternehmens IMI auch Patientenverbände auf die eine oder andere Weise beteiligt waren;

ٰܲäڳܲԲٰٱ𲵾

18.stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen IMI2 über eine ٰܲäڳܲԲٰٱ𲵾 verfügt, die an die gemeinsame ٰܲäڳܲԲٰٱ𲵾 der Generaldirektion Forschung und Innovation angelehnt ist; begrüßt, dass dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) 2017 keine neuen Fälle gemeldet wurden; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass zwei Auskunftsersuchen des OLAF eingegangen waren, woraufhin in dem einen Fall keine Maßnahmen erforderlich waren und in dem anderen Fall das Gemeinsame Unternehmen IMI2 das Einziehungsverfahren einleitete;

Interne Prüfung

19.stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission im Februar 2017 den abschließenden Prüfbericht über das Finanzhilfeverfahren des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 im Rahmen des Programms Horizont 2020 herausgab; hebt hervor, dass der IAS empfahl, das Gemeinsame Unternehmen IMI2 solle die Tätigkeiten seiner Beratungsgremien, unter anderem deren Interaktion mit dem Europäischer Pharma-Verband (EFPIA) erläutern, Informationen über die Aufgaben und Tätigkeiten der EFPIA-Vertreter bereitstellen und dafür Sorge tragen, dass alle Evaluierenden vor dem Beginn der Fernevaluierung ihre jeweilige Interessenerklärung unterzeichnen;

20.begrüßt, dass das Gemeinsame Unternehmen IMI2 einen Aktionsplan ausgearbeitet hat und alle vier Empfehlungen bis Ende 2017 umgesetzt wurden;

21.begrüßt, dass das Gemeinsame Unternehmen im November 2017 einen Aktionsplan ausarbeitete, der viele verschiedene Maßnahmen umfasst, von denen einige bereits eingeleitet wurden, etwa die Entwicklung von Webinaren und die Beteiligung von KMU;

Systeme der internen Kontrolle

22.stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen IMI2 zuverlässige Ex-ante-Kontrollen auf der Grundlage von Aktenprüfungen der finanziellen und operativen Vorgänge eingerichtet hat; stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen Zwischen- und Abschlusszahlungen zum Siebten Rahmenprogramm Ex-post-Prüfungen bei den Begünstigten unterzieht, während für die Ex-post-Prüfungen der Kostenaufstellungen zu Projekten des Programms Horizont2020 der Gemeinsame Auditdienst der Kommission zuständig ist; nimmt zur Kenntnis, dass die bei den Ex-post-Prüfungen ermittelten Restfehlerquoten von dem Gemeinsamen Unternehmen Ende 2017 mit 1,29% für Projekte des Siebten Rahmenprogramms und 0,81% für Horizont-2020-Projekte angegeben wurden;

23.begrüßt, dass es dem Gemeinsamen Unternehmen IMI2 im Jahr 2017 gelang, die Quote der verspäteten administrativen Zahlungen an Auftragnehmer von 34% auf 11,1% zu senken und Zwischenzahlungen an Projektbegünstigte statt binnen 94Tagen nunmehr binnen 65Tagen zu leisten; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Zeitraum bis zur Abschlusszahlung der von den Begünstigten geltend gemachten Kosten im Durchschnitt 52Tage betrug;

24.stellt fest, dass die Kommission im Jahr 2017 die Abschlussevaluierung der Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 (2008–2016) und die Zwischenevaluierung seiner Tätigkeiten im Rahmen von Horizont2020 (2014–2016) mit einer positiven Evaluierung und vier Empfehlungen, zu denen Aktionspläne aufgestellt wurden, abgeschlossen hat;

25.stellt fest, dass die Gemeinsame Unterstützungsstelle der Kommission spezifische Entwicklungen bei den Instrumenten für die Verwaltung und Überwachung der Horizont-2020-Finanzhilfen, mit denen dem Gemeinsamen Unternehmen IMI2 die Meldung und Verarbeitung von Sachbeiträgen erleichtert werden soll, Ende2017 noch nicht abgeschlossen hatte; fordert das Gemeinsame Unternehmen IMI2 auf, der Entlastungsbehörde über die Ergebnisse Bericht zu erstatten;

26.begrüßt, dass 2017 die neue Website freigeschaltet wurde, auf der die Anregungen der wichtigsten Interessenträger des Gemeinsamen Unternehmens IMI verzeichnet sind und das Gemeinsame Unternehmen seine Kommunikationsziele veröffentlicht und die dazu beiträgt, die Sichtbarkeit des Gemeinsamen Unternehmens weiter zu steigern;

(1) Verordnung (EU) Nr.557/2014 des Rates vom 6.Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel2“ (ABl. L169 vom 7.6.2014, S.54).

Letzte Aktualisierung: 20. April 2020Rechtlicher Hinweis-Datenschutzbestimmungen