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Verfahren :
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0105/2020

Eingereichte Texte :

A9-0105/2020

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV18/06/2020-2

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0142

Angenommene Texte
PDF136kWORD41k
Donnerstag, 18. Juni 2020-Brüssel
Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Portugal, Spanien, Italien und Österreich
P9_TA(2020)0142A9-0105/2020
ԳٲßܲԲ
Anlage

Legislative ԳٲßܲԲ des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2020 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Portugal, Spanien, Italien und Österreich ( – C9-0127/2020 – )

Das Europäische Parlament,

–unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ( – C9‑0127/2020),

–unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr.2012/2002 des Rates vom 11.November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union(1),

–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr.1311/2013 des Rates vom 2.Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(2), insbesondere auf Artikel10,

–gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2.Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3), insbesondere auf Nummer11,

–unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für regionale Entwicklung,

–unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (9‑0105/2020),

1.begrüßt den Beschluss als ein Zeichen der Solidarität der Union mit ihren Bürgern und den Regionen der Union, die von Naturkatastrophen betroffen sind;

2.betont, dass für die 2019 in der Union von Naturkatastrophen betroffenen Regionen umgehend finanzielle Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (im Folgenden „Fonds“) bereitgestellt werden muss;

3.ist der Auffassung, dass die an die Mitgliedstaaten freigegebene Finanzhilfe gerecht auf die am stärksten betroffenen Regionen und Gebiete verteilt werden muss;

4.weist darauf hin, dass Naturkatastrophen aufgrund des Klimawandels immer heftiger ausfallen und immer häufiger auftreten werden; fordert, dass der Solidaritätsfonds der Europäischen Union im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens reformiert wird, um den künftigen Folgen des Klimawandels Rechnung zu tragen, und betont dabei, dass der Solidaritätsfonds ausschließlich auf die Bewältigung von Folgen ausgerichtet ist, während der Klimawandel entsprechend dem Übereinkommen von Paris und dem Grünen Deal in erster Linie vorbeugende Maßnahmen erfordert;

5.weist erneut darauf hin, dass die Europäische Union gemäß den Artikeln174 und 349des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union weiterhin eine Politik zur Stärkung ihres territorialen Zusammenhalts verfolgt und dabei die besonderen Merkmale und Zwänge der Gebiete in äußerster Randlage berücksichtigt; weist darauf hin, dass die sozialen und wirtschaftlichen Folgen derselben Naturkatastrophe in einem Gebiet in äußerster Randlage schwerwiegender sind als in anderen Regionen Europas, was eine langsamere Erholung zur Folge hat; ist daher der Auffassung, dass die Gebiete in äußerster Randlage im Rahmen des Solidaritätsfonds der Europäischen Union stärker gefördert werden sollten;

6.billigt den dieser ԳٲßܲԲ beigefügten Beschluss;

7.beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

8.beauftragt seinen Präsidenten, diese ԳٲßܲԲ mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L311 vom 14.11.2002, S.3.
(2) ABl. L347 vom 20.12.2013, S.884.
(3) ABl. C373 vom 20.12.2013, S.1.


ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Portugal, Spanien, Italien und Österreich

(Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2020/1076.)

Letzte Aktualisierung: 8. September 2020Rechtlicher Hinweis-Datenschutzbestimmungen