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ü: Grundrechte, Sicherheit und Justiz

ü: Grundrechte, Sicherheit und Justiz

Die Unionsbürger haben das Recht, sich innerhalb der Union frei zu bewegen und in dem Mitgliedstaat ihrer Wahl zu leben und zu arbeiten. Zur vollständigen Umsetzung dieser Rechte wurde ein wirksames System eingerichtet, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die Charta der Grundrechte fasst in einem Text alle Rechte der Menschen zusammen und gliedert sie nach mehreren wichtigen Grundsätzen: Würde des Menschen, Grundfreiheiten, Gleichheit, Solidarität, ürechte und justizielle Rechte. Jeder ü hat das Recht, eine Petition zu einer Frage, die in einen der Zuständigkeitsbereiche der Union fällt, an das Parlament zu richten. Die Europäische üinitiative ermöglicht es den ün, den Erlass von Rechtsvorschriften zu fördern, die für die Umsetzung der Verträge als notwendig erachtet werden. Der Vertrag von Lissabon verlieh dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts eine Reihe neuer Merkmale. So wurde beispielsweise ein effizienteres und demokratischeres Beschlussfassungsverfahren eingeführt, die Befugnisse des Gerichtshofs der Europäischen Union wurden erweitert, und die nationalen Parlamente erhielten neue Aufgaben.