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Assistenten Art Mitglieder
CAB IN POPESCU MIOARA LUMINITA
Zahlstellen
Claudiu MANDA
Victor CABALLERO CORDERO
Akkreditierte Assistenten
Jonás FERNÁNDEZ
Norma Constanza CABALLERO GUZMAN
Akkreditierte Assistenten
Julien SANCHEZ
CABINET GROSS-HUGEL
Zahlstellen
Herbert DORFMANN
Fabienne KELLER
Angela CABRERA MILLAN
Akkreditierte Assistenten (gemeinschaft)
Mireia BORRÁS PABÓN
Jorge BUXADÉ VILLALBA
Juan Carlos GIRAUTA VIDAL
Jorge MARTÍN FRÍAS
Margarita DE LA PISA CARRIÓN
Hermann TERTSCH
Francesco CACCIAPAGLIA
Örtliche Assistenten
Raffaele TOPO
Cosimo CACCIAVILLANI
Örtliche Assistenten
Cristina GUARDA
Enrico CACCIN
Dienstleister
Alessandro ZAN
Michele CADEI
Örtliche Assistenten
Lara MAGONI
Joao Manuel CAETANO DIAS
Dienstleister
Ana VASCONCELOS
Assistenten der Vizepräsidenten/der Quästoren
Die Assistenten der Vizepräsidenten und Quästoren sind Bedienstete auf Zeit des Europäischen Parlaments, die diese bei der Ausübung ihrer Aufgaben unterstützen, insbesondere in Bezug auf Sitzungen des Präsidiums, der Quästoren oder ihrer Arbeitsgruppen und auf den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Vizepräsidenten oder Quästors. Sie sind unter der Leitung und Aufsicht ihres jeweiligen Vizepräsidenten oder Quästors tätig, den sie nach Maßgabe der vom Präsidium festgelegten Bedingungen auch auf Dienstreisen begleiten können.
Akkreditierte Assistenten
Akkreditierte parlamentarische Assistenten (APA) werden von einem Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) oder mehreren MdEP (in einer Gemeinschaft) ausgewählt und per Arbeitsvertrag direkt beim Europäischen Parlament (EP) angestellt. Sie sind in den Räumlichkeiten des EP an einem der drei Arbeitsorte – Brüssel, Straßburg oder Luxemburg – tätig und unterstützen die MdEP unmittelbar bei ihrer Arbeit, und zwar unter der Leitung und auf Weisung der MdEP und auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens.
Örtliche Assistenten
Örtliche Assistenten haben Arbeitsverträge mit einem Mitglied geschlossen und unterstützen es in dem Mitgliedstaat, in dem es gewählt wurde. Für diese Arbeitsverträge gelten die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten.
Dienstleister
Ein Dienstleister ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Dienstleistungsvertrag mit einem Mitglied geschlossen hat und es in dem Mitgliedstaat, in dem es gewählt wurde, unterstützt. Die Dienstleistungen müssen einem bestimmten Zweck dienen, genau beschrieben sein und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats des Mitglieds stehen. Für Dienstleistungsverträge gelten die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten.
Zahlstellen
Eine Zahlstelle ist eine natürliche oder juristische Person, die in einem Mitgliedstaat dazu befugt ist, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, in deren Rahmen (unter Zugrundelegung des nationalen Rechts und, falls anwendbar, des Unionsrechts) die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte von Arbeits- oder Dienstleistungsverträgen behandelt werden.
Praktikanten
Praktikanten haben eine Praktikumsvereinbarung mit einem Mitglied geschlossen. Mit Praktika kann ein Beitrag zur allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa geleistet und ein besseres Verständnis der Funktionsweise des Organs gefördert werden. Praktika können sowohl im EP als auch in dem Mitgliedstaat, in dem das Mitglied gewählt wurde, absolviert werden.
Genauere Angaben finden Sie im Abschnitt .