Über die von den Abgeordneten und parlamentarischen ܲün eingereichten Entschließungsanträge und Berichte stimmt das Parlament - nach einer Aussprache oder ohne Aussprache - im Plenum ab. Nach der Abstimmung werden die endgültigen Texte in der angenommenen Form veröffentlicht und an die entsprechenden Adressaten übermittelt.