In der Tagesordnung der Tagung ist angegeben, ob auf Erklärungen des Rates, der Kommission oder des Europäischen Rates (Artikel 132) und Anfragen zur mündlichen Beantwortung an den Rat und die Kommission (Artikel 136) eine Abstimmung über einen Entschließungsantrag folgt. Auch im Anschluss an Aussprachen über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 144) kann über einen Entschließungsantrag abgestimmt werden. Diese Texte werden in der Regel von einem Ausschuss, einer Fraktion oder von Mitgliedern, durch deren Anzahl mindestens der niedrige Schwellenwert erreicht wird, eingereicht.