Mehrjähriger Finanzrahmen
Bislang gab es sechs mehrjährige Finanzrahmen (MFR), einschließlich des derzeitigen für den Zeitraum von 2021 bis 2027. Seit dem Vertrag von Lissabon basiert der MFR nicht mehr auf einer interinstitutionellen Vereinbarung, sondern auf einer Verordnung. Mit dem für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufgestellten MFR soll sichergestellt werden, dass die Ausgaben der EU innerhalb der Grenzen ihrer Eigenmittel eine geordnete Entwicklung nehmen. Der MFR umfasst Bestimmungen für die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans der EU. In der MFR-Verordnung werden Ausgabenobergrenzen für weit gefasste Ausgabenkategorien festgelegt, die als Rubriken bezeichnet werden. Die Kommission legte nach ihren ursprünglichen Vorschlägen vom 2. Mai 2018 und infolge des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie am 27. Mai 2020 einen Vorschlag für einen Aufbauplan (NextGenerationEU) vor, der überarbeitete Vorschläge für den MFR 2012-2027 und für Eigenmittel enthielt und in dessen Rahmen ein Aufbauinstrument mit einer Finanzausstattung von 750 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) eingerichtet werden sollte. Dieses Paket wurde am 16. Dezember 2020 im Anschluss an interinstitutionelle Verhandlungen angenommen. Angesichts neuer Entwicklungen wurde der MFR im Dezember 2022 und dann im Februar 2024 erneut einer tiefgreifenderen Überarbeitung unterzogen.
Kurzdarstellungen zur EU