Akkreditierung
Der Zugang zu unseren Gebäuden und Räumlichkeiten ist auf Personen beschränkt, die von unseren Dienststellen akkreditiert wurden, da die Sicherheit unserer Besucher und unserer Mitarbeiter für uns sehr wichtig ist.
Mit einer Akkreditierung können Sie bestimmte Bereiche in unseren Gebäuden oder Einrichtungen betreten.
Medien
Journalisten, Fotografen und Fernsehteams, die keine interinstitutionelle Medienakkreditierung besitzen, müssen eine Presseakkreditierung des Europäischen Parlaments (und gegebenenfalls eine Drehgenehmigung) beantragen, um in unseren Räumlichkeiten zu arbeiten.
Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der folgenden Seite für die Akkreditierung von Medienvertretern.
Vertreter von Interessengruppen
Einzelpersonen, die eine im Transparenz-Register aufgeführte Organisation oder Einrichtung vertreten, können Zugang zu den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments beantragen.
Alle notwendigen Informationen finden Sie auf dem folgenden .
ü
Auch als ü stehen Ihnen unsere Gebäude offen, wenn Sie an einem Besuch oder einer Veranstaltung teilnehmen, die von einer unserer Dienststellen organisiert wird.
Sie können sich Ihren Zugangsausweis in einem unserer Akkreditierungszentren ausstellen lassen:
- ü:
Gebäude SPINELLI, Rue Wiertz 60/Wiertzstraat 60, 1050 Brüssel, Belgien (Zugang über die Esplanade – Agora Simone VEIL) - Luxemburg:
Gebäude ADENAUER, Rue Alcide De Gasperi 2, 1615 Luxemburg, Luxemburg (Eingang: Hochhaus) - ٰßܰ:
Gebäude CHURCHILL, Avenue du Président Robert Schuman, 67070 Straßburg, Frankreich (Zugang M00106 oder ALGECO) - Oder in einer unserer Außenstellen:
Anschrift und Kontaktdaten unserer ձԻܲԲüDz in den einzelnen EU-Ländern finden Sie auf unserer .