Barrierefreier Zugang zu Gebäuden
Das Europäische Parlament ist fest entschlossen, allen Nutzerinnen und Nutzern seiner Gebäude, unabhängig davon, ob es sich dabei um Mitglieder, Bedienstete oder Besucherinnen und Besucher handelt, eine barrierefreie physische Umgebung und größtmögliche Unabhängigkeit bei der Nutzung aller Gebäude zu bieten.
Erste Schritte
Die Europäische Union hat 2010 mit Behinderungen ratifiziert. Dies war der Anstoß für ein ambitioniertes Programm zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Gebäude des Europäischen Parlaments.
Zwischen 2015 und 2019 prüfte das Parlament die Barrierefreiheit all seiner Gebäude. Diese Prüfungen ergaben insgesamt ein gutes Niveau an Barrierefreiheit, wobei es, was die selbstständige Nutzung der Gebäude betraf, noch Verbesserungsmöglichkeiten gab.
Außerdem wurde aufgezeigt, dass ein harmonisierter Barrierefreiheitsstandard für alle Gebäude des Europäischen Parlaments vonnöten ist, um sicherzustellen, dass jede Nutzerin und jeder Nutzer an den verschiedenen Arbeitsorten gleich behandelt wird.
Das erste EU-Organ mit einer Strategie für physische Barrierefreiheit
Im Jahr 2023 verabschiedete das Europäische Parlament eine eigene Strategie für physische Barrierefreiheit. Es ist das erste EU-Organ, das eine umfassende und klar definierte Strategie in diesem Bereich entwickelt hat.
Das Hauptziel der Strategie ist es, einheitliche Kriterien für die Barrierefreiheit festzulegen, die die Unterschiede zwischen den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten ausgleichen und die einheitlich in allen Räumlichkeiten des Parlaments angewendet werden können.
Außerdem enthält die Strategie eine Reihe von Maßnahmen, die es erleichtern sollen, den Barrierefreiheitsstandard bei allen zukünftigen größeren Renovierungen, Ankäufen und Bauvorhaben nachhaltig und sinnvoll umzusetzen.
Indem Barrierefreiheitsanliegen bei zukünftigen Bauprojekten schon in der Planungsphase berücksichtigt werden, kann eine nachhaltige und stichhaltige Planung und Ressourcenverwaltung vorgenommen werden. Dadurch werden unnötige Kosten durch eine spätere Ausbesserung von Mängeln in der Gebäudegestaltung vermieden.