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Bericht - A10-0021/2024Bericht
A10-0021/2024

EMPFEHLUNGzu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss– im Namen der Europäischen Union– des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Transparenz in abkommensverankerten Investor-Staat-Schiedsverfahren

4.12.2024-(07011/2024 – C10‑0080/2024 – )-***

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatterin: Anna Cavazzini

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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument:
A10-0021/2024
Eingereichte Texte :
A10-0021/2024
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss– im Namen der Europäischen Union– des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Transparenz in abkommensverankerten Investor-Staat-Schiedsverfahren

(07011/2024 – C10‑0080/2024 – )

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (07011/2024),

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen (07012/2024),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel207 Absatz4 Unterabsatz1 und Artikel218 Absatz6 Unterabsatz2 Buchstabea des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C10‑0080/2024),

gestützt auf Artikel107 Absätze1 und 4 und Artikel117 Absatz7 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A10-0021/2024),

1.gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Sekretariat der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht zu übermitteln.


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Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen („Mauritius-Übereinkommen“) ist ein Fortschritt, wenn es darum geht, den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und Anhörungen zu verbessern und die Zivilgesellschaft in Streitigkeiten einzubeziehen, die zwischen Investoren und Staaten im Rahmen von Investitionsabkommen bestehen und mit denen Investoren die Gerichte befassen.

Das Europäische Parlament fordert seit geraumer Zeit, dass die EU dieses Übereinkommen ratifiziert, unter anderem in seiner Entschließung von 2022 zur Zukunft der Auslandsinvestitionspolitik der EU. Nach den Schiedsregeln, die allgemein für Investor-Staat-Schiedsverfahren gelten, können Streitigkeiten von ihrer Einleitung bis zu ihrem Abschluss geregelt werden, ohne dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis erlangt. Eine der Parteien kann die entsprechende Geheimhaltung verlangen, und zwar auch dann, wenn die Fälle demokratisch beschlossene Maßnahmen betreffen und es in den Schiedssprüchen um Beträge in Milliardenhöhe geht. Die Wahrung vollständiger Transparenz sollte eine Mindestanforderung sein.

Durch das Mauritius-Übereinkommen wird die Anwendung der Transparenzregeln der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) auf Investitionsabkommen erleichtert, die vor dem 1.April 2014 geschlossen wurden. Gemäß diesen Regeln müssen alle Dokumente, darunter auch Gerichtsentscheidungen und die Anträge der Verfahrensbeteiligten, veröffentlicht werden, Anhörungen öffentlich sein und interessierte Parteien wie Organisationen der Zivilgesellschaft die Möglichkeit haben, Eingaben an das Gericht zu richten. Alle EU-Abkommen, die nach 2014 geschlossen wurden, enthalten bereits ähnliche Transparenzanforderungen.

Das Übereinkommen gilt rückwirkend für Investitionsabkommen, die vor der Einführung der UNCITRAL-Transparenzregeln unterzeichnet wurden. Vertragsparteien, die das Übereinkommen ratifizieren, können die neuen Regeln auf Streitigkeiten im Rahmen älterer Verträge anwenden, ohne dass diese Verträge einzeln neu ausgehandelt werden müssen.

Etwa 1200 Abkommen, an denen EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, fallen in den Geltungsbereich des Übereinkommens. Der einzige auf EU-Ebene betroffene Vertrag ist der Vertrag über die Energiecharta (ECV).

Die Ratifizierung des Übereinkommens ist ein erster Schritt zur Umsetzung einer breiter angelegten Reform der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten im Rahmen der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht im Hinblick auf die Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs. Die Methode dieser VN-Kommission sollte übernommen werden, beispielsweise im Rahmen der Arbeit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit Blick auf die Anpassung von Investitionsabkommen an die Klimaziele des Übereinkommens von Paris.


ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN, VON DENEN DIE BERICHTERSTATTERIN BEITRÄGE ERHALTEN HAT

Die Berichterstatterin erklärt unter ihrer ausschließlichen Verantwortung, dass sie keine Beiträge von Einrichtungen oder Personen erhalten hat, die gemäß AnlageI Artikel8 der Geschäftsordnung in dieser Anlage aufgeführt werden müssen.


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Transparenz in abkommensverankerten Investor-Staat-Schiedsverfahren

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

07011/2024 – C10-0080/2024 –

Datum der Anhörung oder des Ersuchens um Zustimmung

12.7.2024

Federführender Ausschuss

INTA

Berichterstatter(in/innen)

Datum der Benennung

Anna Cavazzini

30.9.2024

Prüfung im Ausschuss

18.11.2024

Datum der Annahme

3.12.2024

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Manon Aubry, Christophe Bay, Brando Benifei, Lynn Boylan, Anna Bryłka, Udo Bullmann, Daniel Caspary, Benoit Cassart, Markéta Gregorová, Céline Imart, Karin Karlsbro, Rudi Kennes, Sebastian Kruis, Bernd Lange, Ilia Lazarov, Miriam Lexmann, Gabriel Mato, Javier Moreno Sánchez, Ştefan Muşoiu, Daniele Polato, Majdouline Sbai, Lukas Sieper, Francesco Torselli, Inese Vaidere, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Catarina Vieira, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Juan Ignacio Zoido Álvarez

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Mika Aaltola, João Cotrim De Figueiredo, Barry Cowen, Borja Giménez Larraz, Cristina Maestre

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Delara Burkhardt, Loránt Vincze

Datum der Einreichung

4.12.2024


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

34

+

ECR

Daniele Polato, Francesco Torselli

NI

Lukas Sieper

PPE

Mika Aaltola, Daniel Caspary, Borja Giménez Larraz, Céline Imart, Ilia Lazarov, Miriam Lexmann, Gabriel Mato, Inese Vaidere, Loránt Vincze, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Juan Ignacio Zoido Álvarez

PfE

Sebastian Kruis

Renew

Benoit Cassart, João Cotrim De Figueiredo, Barry Cowen, Karin Karlsbro, Marie-Pierre Vedrenne

S&D

Brando Benifei, Udo Bullmann, Delara Burkhardt, Bernd Lange, Cristina Maestre, Javier Moreno Sánchez, Ştefan Muşoiu, Kathleen Van Brempt

The Left

Manon Aubry, Lynn Boylan, Rudi Kennes

Verts/ALE

Markéta Gregorová, Majdouline Sbai, Catarina Vieira

0

2

0

PfE

Christophe Bay, Anna Bryłka

Erklärung der benutzten Zeichen:

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Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2024
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