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Bericht - A8-0053/2018Bericht
A8-0053/2018

EMPFEHLUNGzu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius

5.3.2018-(12476/2017– C8-0445/2017 – 2017/0223(NLE))-***

Fischereiausschuss
Berichterstatterin: Norica Nicolai

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Werdegang im Plenum
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A8-0053/2018
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A8-0053/2018
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ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius

(12476/2017 – C8-0445/2017 – )

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12476/2017),

–unter Hinweis auf das Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (12479/2017),

–unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel43, Artikel218 Absatz6 Unterabsatz2 Buchstabea und Artikel218 Absatz7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0445/2017),

–gestützt auf Artikel99 Absätze1 und 4 und Artikel108 Absatz7 seiner Geschäftsordnung,

–unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses sowie die Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A8‑0053/2018),

1.gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Mauritius zu übermitteln.

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Der Indische Ozean beherbergt die zweitgrößten Thunfischbestände weltweit und ist der größte Thunfischlieferant für die EU-Flotte. In diesem Ozean werden insbesondere Gelbflossen- und Großaugenthun befischt, wobei 70% der Fänge von der taiwanischen Flotte getätigt werden. Die EU-Flotte zeichnet lediglich für 8,9% der jährlichen Gesamtfangmenge verantwortlich.

Bei der Republik Mauritius handelt es sich um einen Inselstaat im Indischen Ozean, der 2000km vor der Südostküste des afrikanischen Kontinents liegt, über eine Landfläche von 2040km2, ein Seegebiet von 2,3Mio. km2 sowie eine ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von 1,86Mio. km2 verfügt. Das Land umfasst die Inseln Mauritius, Rodrigues, die äußeren Inseln Saint Brandon und Agalega sowie die umstrittenen Gebiete Tromelin und Tschagosinseln.

In der Republik Mauritius leben 1,27Millionen Menschen (davon 1,25Millionen auf der Insel Mauritius und 38000 auf der Insel Rodrigues). Derzeit wird versucht, die Kindersterblichkeit weiter zu verringern, die Gesundheitsversorgung zu verbessern und eine gerechtere Einkommensverteilung zu erzielen.

Die Wirtschaft des Landes wächst kontinuierlich: Während der weltweiten Wirtschaftskrise verlangsamte sich das Wachstum lediglich von 4,6% jährlich auf 3,2%; die Fischerei trägt mit etwa 1,4% zum BIP des Landes bei. Fischerei und Meereswirtschaft bilden eine der wichtigsten Säulen des Entwicklungsplans des Landes aus dem Jahr2015, der der langfristigen Bewirtschaftung und der nachhaltigen Nutzung der marinen Umwelt gebührend Rechnung trägt.

2007 wurde das Gesetz über Fischerei und Meeresressourcen erlassen, das 2008 in Kraft trat und darauf abzielt, die Meeresressourcen besser zu bewirtschaften, zu schützen und zu bewahren. Die Republik Mauritius verfügt zwar nicht über Patrouillenschiffe, für die Vergabe einer Fanglizenz ist jedoch ein funktionierendes Schiffsüberwachungssystem (VMS) erforderlich; außerdem ergibt sich durch die Zusammenarbeit mit der Kommission für den Indischen Ozean (COI) die Möglichkeit, Patrouillenfahrten durchzuführen. Ferner sollen die Umstrukturierung und Zusammenlegung der vormaligen Agenturen und Ministerien im Ministerium für Seewirtschaft, marine Ressourcen, Fischerei, Schifffahrt und äußere Inseln und der Erlass neuer Fischereigesetze die Rechtsvorschriften des Landes in Einklang mit den Resolutionen der COI bringen und die Effizienz und das Management verbessern.

Das erste bilaterale Fischereiabkommen zwischen der EU und der Republik Mauritius wurde 1989 abgeschlossen, und das jüngste Fischereiprotokoll trat 2014 in Kraft und galt bis zum 27.Januar 2017. Dieses Protokoll umfasste eine jährliche Referenzfangmenge von 5500Tonnen bei einer jährlichen finanziellen Gegenleistung in Höhe von 660000EUR, von denen 302500EUR für die Unterstützung und Umsetzung der Fischerei- und Meerespolitik des Landes bestimmt waren.

Aus der Ex-post-Bewertung des vorigen Protokolls geht hervor, dass beide Parteien diesen Rahmen zu ihrem Vorteil nutzen konnten, da die mauritische Regierung die EU-Mittel für die Unterstützung der Branche, einen besseren Schutz der AWZ und deutliche Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Umweltpolitik und der Förderung der Nachhaltigkeit einsetzte. Gleichzeitig kam die EU-Flotte insbesondere in Anbetracht der anderen in der Region geltenden partnerschaftlichen Fischereiabkommen in den Genuss eines stabileren, berechenbareren und einfacheren Rahmens.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Ex-post- und einer Ex-ante Bewertung wurde am 26.April 2017 ein neues Protokoll zwischen der EU und der Republik Mauritius mit einem Gültigkeitszeitraum von vier Jahren paraphiert. Das neue Protokoll entspricht den Zielen und den außenpolitischen Grundsätzen der GFP.

Es bietet Fangmöglichkeiten für 40Ringwadenfänger und 45Oberflächen-Langleiner sowie für höchstens 20Versorgungsschiffe zur Unterstützung der Tätigkeiten der Unionsschiffe.

Die Auswirkungen auf den Haushalt belaufen sich auf 575000EUR jährlich (insgesamt 2300000EUR), die sich aus folgenden Komponenten zusammensetzen:

a)einer Referenzfangmenge von 4000Tonnen und einem Betrag für den Zugang zu den Ressourcen von jährlich 220000EUR;

b)der Unterstützung für die Entwicklung der Fischereipolitik der Republik Mauritius in Höhe von jährlich 220000EUR und

c)der Unterstützung für die Entwicklung im Bereich Meereswirtschaft in Höhe von jährlich 135000EUR.

Überschreitet die jährliche Fangmenge der Fischereifahrzeuge der Union die jährliche Referenzfangmenge, so erhöht sich die finanzielle Gegenleistung um 55EUR je zusätzlich gefangener Tonne, wobei der Gesamtbetrag das Doppelte des jährlich vorgesehenen Betrags von 220000EUR nicht übersteigen darf. Wird diese Obergrenze überschritten, wird der Betrag für die über die Höchstmenge hinausgehenden Fänge im darauf folgenden Jahr gezahlt.

Das Protokoll sieht vor, dass die Republik Mauritius bei allen in ihren Gewässern industriell tätigen Flotten dieselben technischen und erhaltenden Maßnahmen anwendet, damit für gleichwertige Rahmenbedingungen gesorgt ist. Außerdem stellen die mauritischen Behörden der EU einschlägige Informationen über die Fischereiaktivitäten anderer Staaten in ihren Gewässern zur Verfügung.

Mit Blick auf die Einhaltung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit setzen die EU und die Republik Mauritius dieses Abkommen gemäß Artikel9 des Cotonou-Abkommens um.

Im Einklang mit der GFP und den fischerei- und wirtschaftspolitischen Zielen der Republik Mauritius arbeiten die Vertragsparteien bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei zusammen, wobei EU-Schiffe durch das Protokoll verpflichtet werden, verdächtige Aktivitäten umgehend zu melden.

Der Gemischte Ausschuss, der sich aus Vertretern beider Vertragsparteien zusammensetzt, legt Jahres- und Mehrjahresziele für die Entwicklung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Fischerei fest, wobei er an die nationale Fischerei- und Meerespolitik der Republik Mauritius anknüpft. Der Gemischte Ausschuss prüft die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele und kann die Zahlung der finanziellen Gegenleistung anpassen oder aussetzen, wenn die Ergebnisse nicht der Programmplanung entsprechen.

Beide Vertragsparteien haben sich verpflichtet, die Bestimmungen und Empfehlungen der COI einzuhalten und diesen sowie den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten Rechnung zu tragen, wenn sie sich im Gemischten Ausschuss auf Maßnahmen zur Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der mauritischen Fischereiressourcen verständigen, soweit Unionsschiffe davon betroffen sind.

Dieses Protokoll kann auf Initiative jeder Vertragspartei ausgesetzt oder gekündigt werden, sofern die dahingehende Absicht drei bzw. sechs Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt wird. Das Protokoll kann ausgesetzt werden, sofern eine der beiden Vertragsparteien seine Bestimmungen nicht einhält oder gegen die Grundrechte oder die Menschenrechte verstoßen wurde. Sowohl bei einer Aussetzung als auch bei einer Kündigung werden Konsultationen zwischen der EU und der Republik Mauritius eingeleitet, damit eine diplomatische Lösung gefunden werden kann.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses(23.2.2018)

für den Fischereiausschuss

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius
12476/2017 – C8-0445/2017 –

Verfasserin der Stellungnahme: Inese Vaidere

KURZE ҸÜٱ

Auf der Grundlage der einschlägigen Verhandlungsrichtlinien führte die Kommission mit der Regierung von Mauritius Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius. Nach Abschluss der Verhandlungen wurde am 26.April 2017 ein neues Protokoll paraphiert. Das Protokoll hat eine Laufzeit von vier Jahren ab dem Datum der vorläufigen Anwendung, d.h. ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung gemäß Artikel15.

In dem ersten Protokoll zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen wurden die den Fischereifahrzeugen der Union in der Fischereizone unter der Hoheit oder Gerichtsbarkeit von Mauritius für einen Zeitraum von drei Jahren gewährten Fangmöglichkeiten und die Zahlung der finanziellen Gegenleistung durch die Union festgelegt. Die Geltungsdauer dieses Protokolls endete am 27.Januar 2017.

Hauptziel des neuen Protokolls ist es, Fischereifahrzeugen der Union auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und unter Beachtung der Empfehlungen der Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) abhängig vom verfügbaren Überschuss in den mauritischen Gewässern Fangmöglichkeiten zu eröffnen. Dabei stützte sich die Kommission unter anderem auf die Ergebnisse einer Bewertung des bisherigen Protokolls (2014–2017) und einer vorausschauenden Bewertung, ob der Abschluss eines neuen Protokolls sinnvoll ist. Beide Bewertungen wurden von externen Sachverständigen durchgeführt. Das Protokoll ermöglicht der Europäischen Union und der Republik Mauritius darüber hinaus eine intensivere Zusammenarbeit zur Förderung einer nachhaltigen Fischereipolitik und der verantwortungsvollen Nutzung der Fischereiressourcen in den mauritischen Gewässern sowie zur Unterstützung der Bemühungen von Mauritius zur Entwicklung einer nachhaltigen Meereswirtschaft im Interesse beider Parteien.

Das neue Protokoll sieht eine finanzielle Gegenleistung in Höhe von insgesamt 2300000EUR für den gesamten Zeitraum (2017–2021) vor.

Diese finanzielle Gegenleistung setzt sich zusammen aus:

• einem Jahresbetrag für den Zugang zu den mauritischen Gewässern in Höhe von 220000EUR entsprechend einer jährlichen Referenzfangmenge von 4000Tonnen,

• einem spezifischen Betrag in Höhe von 220000EUR pro Jahr zur Unterstützung und Umsetzung der mauritischen Fischereipolitik und

• einem zusätzlichen Betrag in Höhe von 135000EUR zur Unterstützung der Entwicklung der Meerespolitik und der Meereswirtschaft.

*

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, die Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius zu empfehlen.

VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

12476/2017 – C8-0445/2017 – –

Federführender Ausschuss

PECH

Stellungnahme von

Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

14.12.2017

Verfasser(in) der Stellungnahme

Datum der Benennung

Inese Vaidere

26.9.2017

Datum der Annahme

22.2.2018

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, André Elissen, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Esteban González Pons, John Howarth, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Urmas Paet, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Jordi Solé, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Daniele Viotti, Tiemo Wölken, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Xabier Benito Ziluaga, Jean-Paul Denanot, Ivana Maletić, Pavel Poc, Tomáš Zdechovský

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

27

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Gérard Deprez, Urmas Paet

ECR

Zbigniew Kuźmiuk

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Esteban González Pons, Ivana Maletić, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Inese Vaidere, Tomáš Zdechovský

S&D

Jean-Paul Denanot, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, John Howarth, Vladimír Maňka, Pavel Poc, Manuel dos Santos, Isabelle Thomas, Daniele Viotti, Tiemo Wölken

VERTS/ALE

Jordi Solé, Indrek Tarand

3

-

ENF

André Elissen

GUE/NGL

Xabier Benito Ziluaga

NI

Eleftherios Synadinos

1

0

ENF

Marco Zanni

Erklärung der benutzten Zeichen:

+:dafür

-:dagegen

0:Enthaltung

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

12476/2017 – C8-0445/2017 – –

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

13.12.2017

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

PECH

14.12.2017

Mitberatende ܲü

Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

14.12.2017

Berichterstatterin

Datum der Benennung

Norica Nicolai

12.10.2017

Prüfung im Ausschuss

21.11.2017

24.1.2018

Datum der Annahme

27.2.2018

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Clara Eugenia Aguilera García, Alain Cadec, David Coburn, Linnéa Engström, João Ferreira, Sylvie Goddyn, Mike Hookem, Carlos Iturgaiz, Werner Kuhn, António Marinho e Pinto, Gabriel Mato, Norica Nicolai, Liadh Ní Riada, Ulrike Rodust, Annie Schreijer-Pierik, Remo Sernagiotto, Isabelle Thomas, Ruža Tomašić, Peter van Dalen, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Norbert Erdős

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Liliana Rodrigues

Datum der Einreichung

5.3.2018

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

19

+

ALDE

António Marinho e Pinto, Norica Nicolai

ECR

Peter van Dalen, Remo Sernagiotto, Ruža Tomašić

GUE/NGL

João Ferreira, Liadh Ní Riada

PPE

Alain Cadec, Norbert Erdős, Carlos Iturgaiz, Werner Kuhn, Gabriel Mato, Annie Schreijer-Pierik, Jarosław Wałęsa

S&D

Clara Eugenia Aguilera García, Liliana Rodrigues, Ulrike Rodust, Isabelle Thomas

VERTS/ALE

Linnéa Engström

3

-

EFDD

David Coburn, Mike Hookem

ENF

Sylvie Goddyn

0

0

Erklärung der benutzten Zeichen:

+:dafür

-:dagegen

0:Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 4. April 2018
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