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B10-0200/2024

ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzu der Verstärkung der unerschütterlichen Unterstützung der EU für die Ukraine angesichts des Angriffskriegs Russlands und der zunehmenden militärischen Zusammenarbeit Nordkoreas und Russlands

25.11.2024-()

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel136 Absatz2 der Geschäftsordnung

Joachim Stanisław Brudziński, Adam Bielan, Rihards Kols, Mariusz Kamiński, Bogdan Rzońca, Alexandr Vondra, Veronika Vrecionová, Michał Dworczyk, Sebastian Tynkkynen, Roberts Zīle, Małgorzata Gosiewska, Aurelijus Veryga, Assita Kanko, Ondřej Krutílek, Marlena Maląg, Charlie Weimers
im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen ԳٲßܲԲԳٰRC-B10-0191/2024

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B10-0200/2024
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10‑0200/2024

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Verstärkung der unerschütterlichen Unterstützung der EU für die Ukraine angesichts des Angriffskriegs Russlands und der zunehmenden militärischen Zusammenarbeit Nordkoreas und Russlands

()

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine seit dem 1.März 2022 angenommenen früheren Entschließungen zur Ukraine und zu Russland, insbesondere seine Entschließung vom 19.September 2024 zu der anhaltenden finanziellen und militärischen Unterstützung für die Ukraine durch die Mitgliedstaaten der EU[1],

unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, die Haager Übereinkommen, die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle und das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.Februar 2024 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine[2],

unter Hinweis auf die Gemeinsamen Sicherheitszusagen der Europäischen Union und der Ukraine vom 27.Juni 2024,

unter Hinweis auf das Strategische Konzept der NATO 2022,

gestützt auf Artikel136 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,

A.in der Erwägung, dass der 19.November 2024 1000Tage Widerstandskraft und unerschütterliche Entschlossenheit der ukrainischen Soldaten und Bürger markierte, ihr Land trotz der barbarischen Verbrechen Russlands, die enorme zivile und militärische Verluste verursachen, gegen den Angriffskrieg Russlands zu verteidigen;

B.in der Erwägung, dass die russischen Streitkräfte systematisch und wahllos Wohngebiete und zivile Infrastruktur angegriffen haben, wodurch Tausende ukrainischer Zivilisten getötet wurden und öffentliches und privates Eigentum zerstört wurde; in der Erwägung, dass die russischen Streitkräfte für Deportationen, das Verschwinden auch von Kindern, illegale Inhaftierungen, Folter, die Hinrichtung von Zivilisten, Soldaten und Kriegsgefangenen sowie Terrorakte, einschließlich des Einsatzes von sexueller Gewalt und Massenvergewaltigungen als Kriegswaffe, verantwortlich sind und dass sie die ethnische Zusammensetzung der besetzten Gebiete der Ukraine weiter umgestalten;

C.in der Erwägung, dass Millionen Ukrainer nach wie vor als Vertriebene im In- oder Ausland leben, weil sie vor der Gewalt und Zerstörung geflohen sind, die durch die Angriffe Russlands verursacht wurde;

D.in der Erwägung, dass Russland im November 2024 seine Bombenangriffe auf die Ukraine intensiviert hat und dabei kritische Energieinfrastruktur und Wohngebiete ins Visier nimmt und dass etwa bei einem verheerenden Raketen- und Drohnenangriff am 18.November auf Odessa mindestens zehn Zivilisten getötet und 44 weitere, darunter auch Kinder, verletzt wurden; in der Erwägung, dass bei diesen Angriffen wichtige Energieanlagen schwer beschädigt wurden, wodurch Millionen Ukrainer keinen Strom und keine Heizung mehr haben, obwohl der Winter naht, und eine katastrophale humanitäre Krise droht; in der Erwägung, dass derartige vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten und kritische Infrastruktur nach dem Völkerrecht Kriegsverbrechen darstellen;

E.in der Erwägung, dass die Angriffe der russischen Streitkräfte am 21.November 2024, als sie eine ballistische Hyperschall-Mittelstreckenrakete des Typs „Oreschnik“ auf die ukrainische Stadt Dnipro abfeuerten, eine neue Eskalationsstufe erreichten;

F.in der Erwägung, dass Russland seine nukleare Rhetorik weiter verschärft und sie als Instrument der Einschüchterung gegen die Ukraine und die gesamte internationale Gemeinschaft einsetzt, wodurch die globale Stabilität gefährdet wird und die jahrzehntelangen Bemühungen um eine nukleare Abrüstung untergraben werden; in der Erwägung, dass der rücksichtslose Rückgriff auf nukleare Rhetorik nicht nur gegen die Grundsätze des Völkerrechts verstößt, sondern dass dadurch auch das Gefüge internationaler Nichtverbreitungsverträge, einschließlich des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, ins Wanken gerät;

G.in der Erwägung, dass Präsident Wolodymyr Selenskyj in seiner Rede am 19.November 2024 vor der Werchowna Rada den Plan für die innere Standhaftigkeit der Ukraine vorgestellt hat, der zehn zentrale Punkte umfasst, nämlich Einheit, Front, Waffen, Geld, Energie, Sicherheit, Gemeinden, Humankapital, kulturelle Souveränität und Heldenpolitik; in der Erwägung, dass dieser Plan darauf abzielt, vor dem Hintergrund der anhaltenden Herausforderungen die Verteidigungsfähigkeiten der Ukraine zu stärken, die soziale und wirtschaftliche Stabilität sicherzustellen und die nationale Einheit und kulturelle Identität zu fördern;

H.in der Erwägung, dass Russland die Zahl seiner in der Ukraine stationierten Militärangehörigen um fast 100000 erhöht hat und beabsichtigt, die Gesamtzahl bis Ende 2024 auf 690000 zu erhöhen;

I.in der Erwägung, dass die USA, Frankreich und das Vereinigte Königreich das Verbot des Einsatzes von Langstreckenwaffen durch die Ukraine gegen legitime militärische Ziele auf russischem Hoheitsgebiet unter Anerkennung des souveränen Rechts der Ukraine auf Selbstverteidigung und ihres Bedürfnisses, sich gegen die anhaltende Aggression Russlands, die auch Angriffe auf zivile Infrastruktur und dicht besiedelte Gebiete umfasst, zur Wehr zu setzen, aufgehoben haben; in der Erwägung, dass die Ukraine bereits Raketen des Typs MGM-140 ATACMS (Army Tactical Missile System) und Storm-Shadow-Marschflugkörper gegen Ziele im Hoheitsgebiet Russlands eingesetzt hat; in der Erwägung, dass Deutschland trotz anderslautender internationaler Forderungen nach wie vor Beschränkungen für den Einsatz in Deutschland hergestellter Waffen aufrechterhält, während andere Länder, die der Ukraine Waffen liefern, zu keinem Zeitpunkt Verbote oder Beschränkungen für deren Einsatz verfügt haben;

J.in der Erwägung, dass die USA nach wie vor der mit Abstand größte Geber von Hilfe für die Ukraine sind; in der Erwägung, dass innerhalb der EU die Staaten, die– gemessen am jeweiligen Bruttoinlandsprodukt– bisher am meisten staatliche Hilfe bereitgestellt haben, Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Finnland und Schweden sind, wohingegen große Volkswirtschaften wie Deutschland und Frankreich an 17. bzw. 23.Stelle stehen;

K.in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten im Mai 2024 gebilligt haben, dass die finanziellen Erlöse aus in der EU eingefrorenem russischem Staatsvermögen, das auf etwa 210Mrd.EUR geschätzt wird, für die Unterstützung der Ukraine verwendet werden, wobei bis zu 3Mrd.EUR pro Jahr zur Unterstützung der Ukraine beim Wiederaufbau und bei der Stärkung ihrer Resilienz bereitgestellt werden sollen; in der Erwägung, dass fast 41% der Gesamtausgaben Russlands in die Bereiche Verteidigung und Sicherheit fließen; in der Erwägung, dass die Haushaltseinnahmen nach wie vor in erster Linie aus Öl- und Gasausfuhren stammen, wobei die Einkünfte zunehmend von erdgasbasierten Düngemitteln herrühren, was ein Problem ist, das von der EU oder den G7 noch nicht angemessen angegangen wurde;

L.in der Erwägung, dass EU-Mitgliedstaaten nach wie vor fossile Brennstoffe und Uran aus Russland beziehen und damit zur russischen Wirtschaft beitragen und Russlands Kriegskasse stärken; in der Erwägung, dass der Erlös, der seit Beginn des groß angelegten Angriffskriegs gegen die Ukraine aus dem Verkauf fossiler Brennstoffe aus Russland in die EU erzielt wurde, mehr als 200Mrd.EUR beträgt, also das Doppelte der gesamten Finanzmittel, die der Ukraine im selben Zeitraum zur Verfügung gestellt wurden; in der Erwägung, dass die EU eine Ausnahme für Rohöl aus Russland gewährt hat, das über die Druschba-Fernleitung nach Ungarn, in die Slowakei und nach Tschechien eingeführt wird; in der Erwägung, dass die zunehmenden Gaseinfuhren aus Russland nach Aserbaidschan Anlass zu der Sorge geben, ob Aserbaidschan Russland als Gaslieferant ersetzen kann, zumal Baku möglicherweise nicht in der Lage ist, den Bedarf der EU zu decken, und für den Verbrauch in der EU bestimmtes Gas aus Russland deshalb als eigenes Gas ausgeben könnte; in der Erwägung, dass in der Ostsee nach wie vor eine Schattenflotte umweltschädlicher und nicht versicherter russischer Öltankschiffe betrieben und damit die Sanktionsregelung umgangen wird;

M.in der Erwägung, dass Russland im Juni 2024 ein Abkommen über eine strategische Partnerschaft mit Nordkorea, dem berüchtigsten totalitären Regime der Welt, unterzeichnet hat, mit dem eine Militärallianz zwischen den Ländern geschaffen wird; in der Erwägung, dass Pjöngjang auf der Seite Russlands in den Krieg eingetreten ist und nach verschiedenen Schätzungen bereits zwischen 10000 und 15000 Militärangehörige, darunter 500Offiziere und drei Generäle, entsandt hat, die sich an den Kämpfen beteiligen sollen;

N.in der Erwägung, dass Nordkorea als Gegenleistung für die Lieferung von Munition und Truppen dringend benötigte Nahrungsmittel, Öl und Geld von Russland erhält und erwartet, weitere Unterstützung bei der Entwicklung von Know-how in Bezug auf Kernwaffen und Raketentechnologien zu erhalten;

O.in der Erwägung, dass in beiden Diktaturen Menschenleben nichts zählen;

P.in der Erwägung, dass Pjöngjang und Moskau zunächst bestritten hatten, dass nordkoreanische Truppen entsandt wurden, um im Konflikt zwischen Russland und der Ukraine zu kämpfen; in der Erwägung, dass nordkoreanischen Soldaten Berichten zufolge gefälschte Ausweisdokumente ausgestellt wurden, die denen von Einwohnern der Republik Sacha und der Republik Burjatien, die in Sibirien liegen, ähneln, um so ihre Anwesenheit zu verschleiern;

Q.in der Erwägung, dass Putin mit dem Eintritt Nordkoreas in den Krieg versucht, eine politisch unpopuläre allgemeine Mobilmachung zu vermeiden und die fast erschöpften Ressourcen an russischen Gefangenen und ethnischen Minderheiten der Russischen Föderation zu ersetzen;

R.in der Erwägung, dass Nordkorea, dessen Streitkräfte 1,3Millionen Soldaten (und weitere 560000 in Reserve) umfassen, eine bedeutende zusätzliche Personalquelle und eine Alternative zu russischen Wehrpflichtigen darstellt, die keine hohe Motivation gezeigt und sich während der ukrainischen Kursk-Offensive zuhauf ergeben haben;

S.in der Erwägung, dass die Beteiligung Nordkoreas am Krieg dazu beiträgt, die innenpolitischen Risiken für Putin zu verringern und die Kosten für militärisches Personal zu senken, indem die von Nordkorea entsandten Soldaten eine Grundversorgung erhalten und dafür unter allen Bedingungen kämpfen werden;

T.in der Erwägung, dass Pjöngjang Anfang 2024 die Vorstellung einer friedlichen Vereinigung mit Südkorea– die der Eckpfeiler der nordkoreanischen Ideologie war– aufgegeben hat, wodurch die weltweite Instabilität weiter zunimmt;

U.in der Erwägung, dass die ultranationalistischen russischen Ideologen die Regierung Nordkoreas bereits zu Beginn des russischen Einmarschs in die Ukraine aufgefordert hatten, die Entsendung nordkoreanischer Truppen zur Beteiligung am Krieg in Erwägung zu ziehen, was unter anderem damit begründet wurde, dass praktische Erfahrungen für einen künftigen Krieg gegen die „westlichen Imperialisten“ gesammelt werden müssten;

V.in der Erwägung, dass Russland seit 2012 eine Strategie der „belagerten Festung“ verfolgt, indem es sich von der Außenwelt abschottet, die Demokratie beschneidet, eine antiwestliche Stimmung schürt, die Gesellschaft militarisiert und sich vom relativ sanften Autoritarismus der „souveränen Demokratie“ zum russischen Analogon der nordkoreanischen Chuch’e-Ideologie wandelt;

1.verurteilt aufs Allerschärfste den anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die Beteiligung von Belarus an diesem Krieg und fordert Russland auf, alle militärischen Aktivitäten in der Ukraine umgehend einzustellen, sämtliche Streitkräfte und das gesamte militärische Gerät bedingungslos aus dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen und die Ukraine für den ihrem Volk zugefügten Schaden und die Schäden an Land, Natur und Infrastruktur zu entschädigen;

2.bekundet der Bevölkerung der Ukraine seine ungeteilte Solidarität und der Ukraine seine uneingeschränkte Unterstützung mit Blick auf ihre Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und unterstreicht, dass dieser Angriffskrieg einen eklatanten und offenkundigen Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Grundprinzipien des Völkerrechts darstellt; bekräftigt seine Unterstützung für die Zusagen der internationalen Gemeinschaft einschließlich der NATO sowie der EU und ihrer Mitgliedstaaten, bis zum Sieg der Ukraine in jeder möglichen Weise humanitäre, militärische, wirtschaftliche, finanzielle und politische Unterstützung zu leisten, um dem Angriffskrieg Russlands endlich ein Ende zu setzen und es der Ukraine zu ermöglichen, ihr ganzes Volk zu befreien und die vollständige Kontrolle über ihr gesamtes Hoheitsgebiet innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen wiederzuerlangen; betont, dass das oberste Ziel nach wie vor darin besteht, in der Ukraine zu ihren Bedingungen einen gerechten und dauerhaften Frieden herbeizuführen und die Sicherheit der Bevölkerung des Landes in einem friedlichen und stabilen Europa zu garantieren, damit sie in Würde in der Ukraine leben kann;

3.fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, der Ukraine mehr Langstreckenwaffen, moderne Luftabwehrsysteme einschließlich Patriots und SAMP/T, Munition sowie MANPADS, Artilleriesysteme und -geschosse, Systeme für die elektronische Kampfführung in ausreichendem Umfang, technische Ausrüstung, Drohnen und Drohnenabwehrmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen;

4.betont, dass die Zusammenarbeit im Bereich der Luftabwehr weiter verbessert werden muss, wobei auch moderne Luftabwehrsysteme zum Einsatz kommen müssen, um gegen die Ukraine gerichtete russische Raketen und Drohnen abzufangen und den Schutz vor Bedrohungen sicherzustellen, die sich bis in den Luftraum der EU und der NATO hinein erstrecken; begrüßt die Zusage eines Konsortiums europäischer Länder, darunter Belgien, Dänemark, die Niederlande und Norwegen, der Ukraine F-16-Kampfflugzeuge zur Verfügung zu stellen und ukrainische Piloten auszubilden, was eine wesentliche Veränderung bei der militärischen Unterstützung für die Ukraine bedeutet und der ukrainischen Luftwaffe eine solide Plattform bietet, mit der verschiedene Aufgaben, darunter Luftüberlegenheit sowie Erdkampf- und Aufklärungsflüge, ausgeführt werden können;

5.fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, der Ukraine unverzüglich andere moderne Flugzeuge der vierten Generation oder einer noch besseren Kategorie sowie Langstreckenraketen wie Taurus, einschließlich Mitteln für deren Instandhaltung, in ausreichender Menge und ohne Einschränkungen zur Verfügung zu stellen, damit die Verteidigungsanstrengungen der Ukraine, ihre strategischen und operativen Interessen und ihre langfristigen Abschreckungsfähigkeiten gegen die russische Aggression gestärkt werden;

6.begrüßt die Entscheidung der Behörden der USA, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs, die Verbote des Einsatzes von Langstreckenwaffen durch die Ukraine gegen legitime militärische Ziele auf russischem Hoheitsgebiet aufzuheben, und fordert alle anderen Länder, die Waffen dieser Art liefern, nachdrücklich auf, diesem Beispiel zu folgen;

7.verurteilt aufs Schärfste, dass Russland sexuelle Gewalt, Massendeportationen, das Verschwindenlassen von Personen, Folter und summarische Hinrichtungen als Waffen des Terrors einsetzt, einschließlich der illegalen Deportation und Inhaftierung ukrainischer Kinder, und fordert, dass die Verantwortlichen im Rahmen internationaler Mechanismen zur Rechenschaft gezogen werden;

8.verurteilt die rücksichtslose Verschärfung der nuklearen Rhetorik durch Russland, die gegen das Völkerrecht verstößt, globale Rahmengefüge für die Nichtverbreitung untergräbt und die internationale Stabilität bedroht, und fordert alle Staaten nachdrücklich auf, der Normalisierung der nuklearen Einschüchterung eine Absage zu erteilen;

9.unterstützt den von Präsident Wolodymyr Selenskyj vorgelegten Plan für die innere Standhaftigkeit der Ukraine, in dem zehn strategische Säulen zur Stärkung der Verteidigung, der wirtschaftlichen Stabilität und der sozialen Resilienz des Landes dargelegt werden, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung dieses Plans (wie auch des Siegesplans) gezielt zu unterstützen;

10.bekräftigt das Engagement der EU für die europäische Integration der Ukraine und betont, dass die Resilienz der Ukraine bei der Verteidigung ihrer Souveränität und ihrer Werte mit den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte im Einklang steht, die für die EU von zentraler Bedeutung sind;

11.weist erneut darauf hin, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine Teil eines größeren Bündels von Maßnahmen ist, die sich gegen den Westen, die regelbasierte internationale Ordnung und die Demokratie, Sicherheit, Interessen und Werte des Westens richten, wie Putin in den Wochen vor dem groß angelegten Einmarsch offen erklärt hat; bekräftigt seine Überzeugung, dass die Ukraine unumkehrbar auf dem Weg zur Mitgliedschaft in der EU und der NATO ist; betont, dass der Mangel an entschlossenerer und umfangreicherer militärischer Unterstützung durch den Westen Russland nur dazu veranlassen wird, seine Aggression fortzusetzen; stellt fest, dass die Aggression Russlands die Rolle der NATO als wichtigster Garant für die europäische Sicherheit deutlich gemacht hat; betont, dass infolge des Beitritts Schwedens und Finnlands nur noch vier EU-Mitgliedstaaten keine NATO-Bündnispartner sind, nämlich Irland, Zypern, Malta und Österreich;

12.bekräftigt seine feste Überzeugung, dass Russland für die in der Ukraine angerichteten massiven Schäden finanziell aufkommen muss; begrüßt daher, dass der Rat unlängst den Beschluss gefasst hat, die Kriegsanstrengungen der Ukraine mit den aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten generierten außerordentlichen Einnahmen zu unterstützen; begrüßt zudem, dass die G7 den Beschluss gefasst haben, der Ukraine ein durch eingefrorene staatliche Vermögenswerte Russlands besichertes Darlehen in Höhe von 50Mrd.USD anzubieten; fordert die EU auf, zusammen mit gleich gesinnten Partnern eine tragfähige rechtliche Regelung für die Einziehung der von der EU eingefrorenen staatlichen Vermögenswerte Russlands auszuarbeiten; fordert ebenso, dass ein Mechanismus eingerichtet wird, mit dem Russland verpflichtet wird, langfristige Reparationszahlungen an die Ukraine zu leisten;

13.fordert den Rat auf, seine Sanktionspolitik gegenüber Russland und Belarus fortzusetzen und auszuweiten und dabei die Wirksamkeit und Schlagkraft der Sanktionen zu überwachen, zu überprüfen und zu verstärken; fordert den Rat auf, das Problem der Umgehung der Sanktionen durch Unternehmen mit Sitz in der EU bzw. über Dritte und Drittstaaten systematisch anzugehen und restriktive Maßnahmen gegen alle Einrichtungen zu ergreifen und strikt umzusetzen, die die Umgehung von Sanktionen ermöglichen und den Militärkomplex Russlands mit Technologien und Gütern mit militärischem oder doppeltem Verwendungszweck versorgen; betont, dass verhindert werden muss, dass in EU-Ländern hergestellte kritische Bauteile in die Hände der russischen Militärindustrie gelangen; hält es für wesentlich, die Kontrollen der Ausfuhr und Wartung von in der EU hergestellter Hochtechnologie-Ausrüstung zu verstärken sowie die Strafverfolgungsmaßnahmen und die Zusammenarbeit zu verstärken, um die Umgehung von Sanktionen zu verhindern; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, sich insbesondere mit der Frage zu befassen, warum im Westen konzipierte Bauteile nach wie vor in Waffen aus Russland zu finden sind; fordert weitere Beschränkungen für die Einreise russischer Bürger in die EU, wobei insbesondere strengere Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden sollten, einschließlich der Vorlage von Militärdienstakten bei der Beantragung eines Schengen-Visums;

14.fordert weitere Sanktionen gegen Wirtschaftszweige, die für Russland von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sind (Hüttenindustrie, Nuklearindustrie, Chemieindustrie und Landwirtschaft) sowie gegen russische Rohstoffe wie Aluminium, Stahlerzeugnisse, Uran, Titan und Nickel wie auch ein vollständiges Embargo für Flüssigerdgas und Sanktionen gegen Gazprom und russische Erdölfirmen; betont, dass jegliche Zusammenarbeit mit Russland im Bereich der Kernenergie eingestellt werden muss; betont, dass sich Russland zwecks einer geringeren Abhängigkeit von Gasexporten auf aus Erdgas gewonnene Düngemittel verlegt, die eine wichtige Einnahme- und Devisenquelle für den russischen Staat darstellen, seine Kriegsmaschinerie unmittelbar befeuern und gleichzeitig die Volkswirtschaften der EU und die Ernährungssicherheit gefährden; fordert die EU auf, diese Herausforderung dringend in angemessener Art und Weise und mit gewichtigen, entschlossenen Maßnahmen anzugehen;

15.betont, dass es keine Straffreiheit für das Verbrechen der Aggression geben darf und dass diejenigen, die zum Angriffskrieg gegen die Ukraine angestiftet haben und für diesen Angriffskrieg verantwortlich sind– der Präsident der Russischen Föderation, Wladimir Putin, der Präsident von Belarus, Aljaksandr Lukaschenka, der Außenminister der Russischen Föderation, Sergei Lawrow, der ehemalige Verteidigungsminister der Russischen Föderation, Sergei Schoigu, und sein Nachfolger Andrei Beloussow–, aber auch all jene, die an der Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung des Krieges gegen die Ukraine beteiligt waren bzw. sind, der internationalen Gerichtsbarkeit unterworfen werden sollten und keinen Anspruch auf persönliche Immunität haben sollten; fordert, dass auch Sanktionen gegen Länder verhängt werden, die bewusst die russische Kriegsmaschinerie am Laufen halten, Ausrüstung und Munition an den Aggressor liefern oder diesem helfen, die Sanktionen zu umgehen;

16.verurteilt die anhaltende militärische Unterstützung, die Iran Russland leistet, einschließlich der Weitergabe ballistischer Flugkörper, und fordert, dass die restriktiven Maßnahmen gegen Iran und alle am iranischen Raketenprogramm beteiligten Personen verschärft werden;

17.verurteilt aufs Schärfste die zunehmende militärische Zusammenarbeit zwischen Nordkorea und Russland und ist der Auffassung, dass die Entsendung nordkoreanischer Truppen zusammen mit Millionen Artilleriegeschossen, ballistischen KN-23-Raketen und Tausenden von Spezialeinheiten vom 11.Korps der koreanischen Volksarmee an die ukrainische Front einen Verstoß gegen mehrere Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen darstellt, da all dies zur Aggression Russlands beiträgt;

18.betont, dass die Vertiefung der militärtechnischen Zusammenarbeit zwischen Russland, Nordkorea und Iran erhebliche Sicherheitsbedrohungen nicht nur für die Ukraine und Europa, sondern auch für die koreanische Halbinsel und den Nahen Osten darstellt;

19.betrachtet die Beteiligung nordkoreanischer Soldaten an Russlands Einmarsch in die Ukraine als Internationalisierung des Krieges und als Ausweitung des Krieges über die Grenzen der beiden Staaten hinaus;

20.ist der Auffassung, dass das neue Militärbündnis der Autokratien eine ernsthafte Herausforderung für die regelbasierte internationale Ordnung darstellt, die eine entschlossene und klare Reaktion der westlichen Welt erfordert; fordert eine engere Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Ländern und insbesondere den USA, Japan und Südkorea, um die Unterstützung für die Ukraine zu verstärken und die Sanktionen gegen die beiden berüchtigten Regime in Moskau und Pjöngjang zu verschärfen und ihre strategischen Positionen, einschließlich des Zugangs Nordkoreas zu russischer Militärtechnologie, neu zu bewerten;

21.fordert eine engere Zusammenarbeit mit Verbündeten, insbesondere mit Japan und Südkorea, und betont, dass der Dialog mit gleich gesinnten Partnern im indopazifischen Raum intensiviert werden muss;

22.fordert China nachdrücklich auf, angesichts der Abhängigkeit Nordkoreas von China Druck auf Nordkorea auszuüben, damit es seine Truppen zurückzieht;

23.stellt mit Besorgnis fest, dass Russland unter Einsatz von Täuschung oder Nötigung aktiv Personen aus weit entfernten Regionen wie etwa Afrika, dem Nahen Osten und Lateinamerika rekrutiert, um sie in den Krieg gegen das ukrainische Volk zu schicken; fordert die Vereinten Nationen, die Afrikanische Union sowie die Länder, deren Bevölkerung von Moskau ins Visier genommen wird, auf, aktive Maßnahmen zu ergreifen, um Rekrutierungen dieser Art entgegenzuwirken;

24.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und der Werchowna Rada der Ukraine, den Vereinten Nationen, der Regierung und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika, der NATO, dem Verband südostasiatischer Nationen, der Afrikanischen Union und China zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 27. November 2024
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