Ϸվ

ԳٲßܲԲԳٰ - B8-0166/2019ԳٲßܲԲԳٰ
B8-0166/2019

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Nicaragua

11.3.2019-()

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Ramón Jáuregui Atondo, Elena Valencianoim Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen ԳٲßܲԲԳٰ RC-B8-0165/2019

ձڲ:
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0166/2019
Eingereichte Texte :
B8-0166/2019
Angenommene Texte :

B8-0166/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Nicaragua

()

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Nicaragua, insbesondere die Entschließungen vom 18. Dezember 2008[1], 26. November 2009[2], 16. Februar 2017[3] und 31. Mai 2018[4],

–  unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Zentralamerika von 2012,

–  unter Hinweis auf das Länderstrategiepapier der EU und das Mehrjahresrichtprogramm 2014–2020 zu Nicaragua,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt von 1966 über bürgerliche und politische Rechte,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern vom Juni 2004,

–  unter Hinweis auf die Verfassung Nicaraguas,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 21. Januar 2019 zu Nicaragua,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin im Namen der EU vom 22. April, 15. Mai, 2. Oktober und 15. Dezember 2018 zu der Lage in Nicaragua sowie vom 1. März 2019 zu der Wiederaufnahme des nationalen Dialogs,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu den Prioritäten der EU in den VN-Menschenrechtsgremien im Jahr 2019, die am 18. Februar 2019 verabschiedet wurden,

–  unter Hinweis auf den am 21. Juni 2018 von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission genehmigten Bericht mit dem Titel „Gross Human Rights Violations in the Context of Social Protests in Nicaragua“ (Schwere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit sozialen Protesten in Nicaragua),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte über Menschenrechtsverletzungen und Missbrauch im Zusammenhang mit den Protesten in Nicaragua (18. April bis 18. August 2018),

–  unter Hinweis auf den Bericht der interdisziplinären Gruppe unabhängiger Sachverständiger (GIEI) vom 20. Dezember 2018 über die gewaltsamen Vorfälle in Nicaragua zwischen dem 18. April und dem 30. Mai 2018,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michelle Bachelet, vom 22. Februar 2019 zur Kriminalisierung abweichender Meinungen in Nicaragua,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament am 31. Mai 2018 eine Entschließung zur Krise in Nicaragua angenommen hat, in der die Lage aufs Schärfste verurteilt wird; in der Erwägung, dass infolge der Entschließung eine Delegation von 11 MdEP vom 23. bis 26. Januar 2019 in das Land gereist ist, um die Lage vor Ort zu bewerten; in der Erwägung, dass der am 16. Mai 2018 eingeleitete und von der katholischen Kirche vermittelte nationale Dialog zwischen Präsident Daniel Ortega und der Opposition und den zivilgesellschaftlichen Gruppen Nicaraguas keinen Ausweg aus der Krise aufzeigte;

B.  in der Erwägung, dass die Delegation ihr eigenes Programm verfolgen konnte und dass die nicaraguanische Regierung Zugang zu allen von den MdEP beantragten Einrichtungen, einschließlich zweier Gefängnisse, gewährte; in der Erwägung, dass die nicaraguanische Regierung Garantien gegeben hat, dass keine Vergeltungsmaßnahmen gegen diejenigen ergriffen werden, die die derzeitige Lage angeprangert haben; in der Erwägung, dass die Delegation Zeuge der Schikanen, der Verleumdungen und der Einschüchterungskampagnen wurde, die sich gegen die Menschenrechtsverteidiger und zivilgesellschaftliche Organisationen richteten, mit denen sie eine Aussprache geführt hatte; in der Erwägung, dass viele Organisationen die Einladungen der Delegation aufgrund der von der Regierung ausgehenden Einschüchterungen und Drohungen ablehnten; in der Erwägung, dass die Repressionen seit dem Besuch der Delegation im Land zugenommen haben;

C.  in der Erwägung, dass die Delegation den offiziellen Standpunkt der Regierung Nicaraguas, wonach sie Opfer eines von den Vereinigten Staaten ausgehenden Staatsstreichs und von Fehlinformationskampagnen geworden war, öffentlich zurückgewiesen hat; in der Erwägung, dass der Hauptgrund für die Demonstrationen die tiefgreifende demokratische, institutionelle und politische Krise war, in deren Verlauf die Rechtsstaatlichkeit beeinträchtigt und Grundfreiheiten, wie beispielsweise die Vereinigungs-, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, im Land im vergangenen Jahrzehnt eingeschränkt wurden;

D.  in der Erwägung, dass die Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, einschließlich der Verwendung der Nationalhymne, für viele Menschen erheblich eingeschränkt sind; in der Erwägung, dass eine beträchtliche Zahl von politischen Gefangenen lediglich wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte inhaftiert ist; in der Erwägung, dass es mehrere besorgniserregende Berichte über die Verschlechterung der Lage der Inhaftierten und über unmenschliche Behandlung gegeben hat;

E.  in der Erwägung, dass Gerichtsverfahren gegen diese Inhaftierten gegen internationale Standards verstoßen, insbesondere gegen die verfahrensrechtlichen und strafrechtlichen Garantien für das Recht auf ein faires Verfahren; in der Erwägung, dass auch die Haftbedingungen internationalen Standards nicht gerecht werden; in der Erwägung, dass es in Nicaragua eindeutig an einer Gewaltenteilung mangelt;

F.  in der Erwägung, dass das Recht auf Information ernsthaft gefährdet ist; in der Erwägung, dass Journalisten inhaftiert, ins Exil getrieben und bedroht werden; in der Erwägung, dass Vertriebstellen für audiovisuelle Medien ohne vorherige richterliche Genehmigung geschlossen oder durchsucht werden; in der Erwägung, dass die Veröffentlichung von Zeitungen aufgrund des Mangels an Papier und Tinte, die von der nicaraguanischen Regierung beschlagnahmt worden sind, gefährdet ist;

G.  in der Erwägung, dass die Regierung Nicaraguas internationale Organisationen wie die GIEI und den Sondermechanismus zur Weiterverfolgung der Lage in Nicaragua (MESENI), die sich um eine friedliche Lösung des Konflikts und die nationale Aussöhnung bemüht haben, aus dem Land ausgewiesen hat; in der Erwägung, dass die Repressionen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen verschärft wurden, indem ihnen in einem Land mit schlechtem institutionellen Rahmen ihr rechtlicher Status entzogen wurde, wodurch die Opfer von Repressionen doppelt bestraft wurden;

H.  in der Erwägung, dass auch die akademische Freiheit gefährdet ist; in der Erwägung, dass fast 200 Hochschulstudierende wegen ihrer Beteiligung an Demonstrationen zur Förderung der Demokratie, der Freiheit und der Menschenrechte von ihren Hochschulen verwiesen wurden;

I.  in der Erwägung, dass Aufbau und Festigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten feste Bestandteile der außenpolitischen Maßnahmen der EU, darunter auch des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und den Ländern Zentralamerikas von 2012, sein müssen; in der Erwägung, dass dieses Abkommen eine Demokratieklausel enthält, bei der es sich um ein wesentliches Element des Abkommens handelt;

J.  in der Erwägung, dass die Anwesenheit der Delegation des Europäischen Parlaments erhebliche politische und soziale Auswirkungen im Land hatte; in der Erwägung, dass die politischen Maßnahmen der Delegation hohe Erwartungen bei der politischen Opposition und den sozialen Bewegungen Nicaraguas geweckt haben; in der Erwägung, dass die Delegation des EAD in Managua vor Ort ausgezeichnete Arbeit leistet, um die Bemühungen der EU zu koordinieren;

K.  in der Erwägung, dass am 27. Februar 2019 die Sondierungsgespräche über einen nationalen Dialog zwischen der Regierung Nicaraguas und der Alianza Cívica wiederaufgenommen wurden; in der Erwägung, dass die Alianza Cívica die drei folgenden im Zuge der Verhandlungen zu erreichenden Hauptziele festgelegt hat: die Freilassung politischer Gefangener und die Achtung der individuellen Freiheiten, die notwendigen Wahlreformen, die letztendlich zur Abhaltung von Wahlen führen müssen, und Gerechtigkeit; in der Erwägung, dass die nicaraguanische Regierung 100 politische Gefangene freigelassen hat und akzeptiert, dass sie ihre Haftstrafen nun im Rahmen von Hausarrest verbüßen; in der Erwägung, dass eine hohe Anzahl von Gefangenen weiterhin inhaftiert ist;

L.  in der Erwägung, dass am 5. März eine Einigung zwischen der Alianza Cívica und der nicaraguanischen Regierung über einen Fahrplan für Verhandlungen („Hoja de Ruta de la Negociación“) erzielt wurde; in der Erwägung, dass gemäß dem Fahrplan derzeit täglich Verhandlungen geführt werden; in der Erwägung, dass der Termin für die Verhandlungen der 28. März ist;

M.  in der Erwägung, dass diese Ereignisse wahrscheinlich auf den internationalen Druck auf die nicaraguanische Regierung und insbesondere auf die politische Agenda zurückzuführen sind, die das Europäische Parlament während seines Besuchs in dem Land entwickelt hat; in der Erwägung, dass die Wirksamkeit des Drucks und des Einflusses des Europäischen Parlaments zu einem neuen Dialogprozess führt;

1.  betont, dass die Vorfälle vom April und Mai 2018 in Nicaragua mit schwerwiegenden Verstößen gegen die Demokratie, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit einhergingen; weist erneut auf die Bedeutung seiner am 31. Mai 2018 angenommenen Entschließung hin;

2.  verurteilt sämtliche repressiven Maßnahmen der nicaraguanischen Regierung; weist darauf hin, dass der Besuch seiner Delegation dazu diente, sich ein wahrheitsgetreues Bild der derzeitigen Lage zu machen; weist ferner darauf hin, dass zweifellos in den vergangenen Monaten und insbesondere nach dem Besuch seiner Delegation die Repressionen gegen die Opposition verschärft und die Grundfreiheiten eingeschränkt wurden; verurteilt in diesem Zusammenhang die allgemeine Repression und die Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie der Versammlungs- und der Demonstrationsfreiheit, das Verbot von regierungsunabhängigen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Ausweisung von internationalen Organisationen aus dem Land, die Stilllegung von und die Angriffe auf Medien, die Einschränkung des Rechts auf Information, den Verweis von Studierenden von ihren Hochschulen und die Verschlechterung der Lage sowie die unmenschliche Behandlung in den Gefängnissen;

3.  vertritt die Ansicht, dass diese Maßnahmen der Regierung, ihrer Institutionen und ihrer parapolitischen Organisationen Teil einer geplanten Strategie zur Zerstörung der politischen Opposition sind, die die Proteste des vergangenen Jahres anführte; ist der Auffassung, dass diese Strategie methodisch, systematisch und gezielt gegen alle Meinungsführer, regierungsunabhängigen Organisationen, Medien und sozialen Bewegungen angewandt wird, die versuchen, ihrer berechtigten Forderung nach Freiheit und Demokratie Ausdruck zu verleihen;

4.  ist beunruhigt angesichts der gewaltigen Gefahren für die Demokratie, die Politik und die Wirtschaft, mit denen das Land und seine Bewohner konfrontiert sind und die sich noch verschärfen werden, wenn nicht umgehend – unter Berücksichtigung der derzeitigen internen Konflikte, der gesellschaftlichen Spaltung und des wirtschaftlichen Niedergangs – Maßnahmen ergriffen werden; fordert nachdrücklich einen aussagekräftigen internen Dialog, um zu einer nachhaltigen und friedlichen Lösung zu gelangen, durch die alle Akteure der Gesellschaft den Handlungsspielraum hätten, um ihrer Tätigkeit nachgehen und sich frei ausdrücken zu können, und ihre Bürgerrechte, etwa das Recht auf friedlichen Protest, wiedererlangen würden; bekräftigt, dass unabhängig davon, wie die Lösung letztlich aussieht, diejenigen, die für Verstöße verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden sollten; fordert alle politischen Parteien, sozialen Bewegungen, Meinungsführer, Studierenden und zivilgesellschaftlichen Organisationen auf, ihr unerschütterliches Bekenntnis zu einer friedlichen Lösung der Krise aufrechtzuerhalten und zu bekräftigen;

5.  bedauert die Aussetzung des MESENI und die Beendigung des Mandats der GIEI der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte; verurteilt die Verfolgung, Festnahme und Einschüchterung von Personen, die mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen Gremien zusammenarbeiten, aufs Schärfste;

6.  fordert die nicaraguanische Regierung auf, als Zeichen ihres Engagements im Rahmen des laufenden Dialogs die folgenden drei Sofortmaßnahmen umzusetzen: die umgehende und bedingungslose Freilassung der politischen Gefangenen, die unverzügliche Einstellung aller Formen der Repression gegen die Bürger Nicaraguas, darunter die Schikanierung, die Einschüchterung, das Ausspionieren und die Verfolgung von Oppositionsführern, und in der Folge die Beseitigung sämtlicher Einschränkungen der vorstehend genannten Freiheiten; die erneute Anerkennung der Rechtspersönlichkeit von Menschenrechtsorganisationen sowie die Rückgabe von deren Eigentum und die Rückkehr internationaler Organisationen in das Land;

7.  weist darauf hin, dass der Prozess unter diesen Bedingungen zu folgenden Ergebnissen führen muss: die Einstellung der Gerichtsverfahren gegen politische Gefangene und die Gewährleistung ihrer körperlichen und moralischen Unversehrtheit, ihres Rechts auf Privatsphäre und auf ordnungsgemäße Verfahren; die Rückkehr der im Exil lebenden Personen, einschließlich Journalisten und Studierenden; die Entmilitarisierung der Straßen und die Entwaffnung der paramilitärischen Gruppen; und die Festlegung eines eindeutigen Fahrplans für freie, faire und transparente Wahlen, die in naher Zukunft in Anwesenheit internationaler Beobachter organisiert werden sollen;

8.  fordert den EAD auf, zusammen mit internationalen Organisationen und Ländern in der Region einen politischen Ansatz für interne Verhandlungen zwischen der Regierung und der Opposition zu fördern, der zu transparenten und glaubwürdigen Rahmenbedingungen für Wahlen führen sollte, die von allen als neuer Weg in Richtung soziale und demokratische Versöhnung akzeptiert wird; weist auf die grundlegende Rolle der EU bei der Bewältigung dieser Krise hin und fordert die VP/HR und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, die den Forderungen des nicaraguanischen Volkes entspricht, indem sie auf die großen Erwartungen und Hoffnungen der Delegation des Europäischen Parlaments eingehen;

9.  fordert die VP/HR und den EAD auf, die derzeitigen Verhandlungen und den Dialog im Land zwischen der Regierung und der Alianza Cívica aufmerksam zu verfolgen, und fordert die Länder der Region und die Organisation Amerikanischer Staaten auf, solche Verfahren zu unterstützen, die zu einer erfolgreichen Einigung führen sollten;

10.  ersucht die VP/HR, auf alle Fortschritte zu reagieren, die durch diesen erneuerten Dialog- und Verhandlungsprozess erzielt wurden, indem sie die Stärkung der institutionellen Kapazitäten des Staates und die Reformen des Rechtssystems und des Wahlrechts unterstützt; fordert die VP/HR und die Delegation des EAD in Managua auf, die anhaltenden Bemühungen der EU zur Bewältigung der menschlichen Probleme zu koordinieren, die sich aus der im Land entstandenen Lage in Bezug auf Studierende, Demonstranten und Journalisten usw. ergeben;

11.  fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, auf jede Blockade des Verhandlungsprozesses oder die Nichteinhaltung der in Ziffer 6 dargelegten Bedingungen zu reagieren, indem sie gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Januar 2019 mit einem stufenweisen Prozess gezielter und individueller Sanktionen, wie z. B. Visumsperre und das Einfrieren von Vermögenswerten, gegen die Regierung Nicaraguas und die Personen, die für die Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, vorgehen; weist darauf hin, dass die Demokratieklausel des Assoziierungsabkommens, das Nicaragua unterzeichnet hat, lediglich als letztes Mittel und ohne Schaden für die Bevölkerung zur Anwendung gebracht werden könnte, und dass Nicaragua vom Abkommen ausgeschlossen werden könnte, bis in dem Land die Menschenrechte uneingeschränkt geachtet und die Grundfreiheiten in vollem Umfang gewahrt und wiederhergestellt werden, wie im Dialog gefordert;

12.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten, der Parlamentarischen Versammlung Europa–Lateinamerika, dem Zentralamerikanischen Parlament, der Lima-Gruppe sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Nicaragua zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 11. März 2019
Rechtlicher Hinweis-Datenschutzbestimmungen