Ϸվ

ԳٲßܲԲԳٰ - B8-0171/2019ԳٲßܲԲԳٰ
B8-0171/2019

ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene

11.3.2019-()

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel123 Absatz2 der Geschäftsordnung

Markus Ferber, Agnieszka Kozłowska-Rajewiczim Namen der PPE-Fraktion
Kay Swinburneim Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen ԳٲßܲԲԳٰRC-B8-0171/2019

ձڲ:
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument:
B8-0171/2019
Eingereichte Texte :
B8-0171/2019
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8-0171/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene

()

Das Europäische Parlament,

–gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 zweiter Unterabsatz des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–gestützt auf Artikel23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Kommission mit dem Titel „Strategic engagement for gender equality 2016–2019“ (Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019),

–unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 11.Februar 2019 zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB),

–unter Hinweis auf Artikel283 Absatz 2 zweiter Unterabsatz AEUV, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde,

–gestützt auf das Protokoll Nr.4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel11.2,

–unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0144/2019),

–unter Hinweis darauf, dass der Rat der Aufseher der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde am 19.Februar 2019 José Manuel Campa als Vorsitzenden der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ausgewählt hat,

–unter Hinweis auf Artikel48 Absatz2 der Verordnung (EU) Nr.1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr.716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses2009/78/EG der Kommission[1],

–unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (8‑0146/2019),

–unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 30.Januar 2019 zur Ernennung von Sebastiano Laviola zum Mitglied des Einheitlichen Abwicklungsausschusses,

–unter Hinweis auf Artikel56 Absatz6 der Verordnung(EU) Nr.806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung(EU) Nr.1093/2010[2],

–unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (8‑0148/2019),

–gestützt auf Artikel123 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,

A.in der Erwägung, dass in Artikel8 AEUV die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern als horizontaler Grundsatz festgelegt und in Artikel2 EUV die Gleichheit von Frauen und Männern als ein Wert der Union verankert ist;

B.in der Erwägung, dass Chancengleichheit und Diskriminierungsverbot grundlegende Werte der Europäischen Union sind;

C.in der Erwägung, dass Frauen nach wie vor in Führungspositionen im Bereich Banken und Finanzdienstleistungen unterrepräsentiert sind;

D.in der Erwägung, dass alle Organe und Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen umsetzen sollten, um für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;

E.in der Erwägung, dass das Parlament bedauert, dass der Europäische Rat trotz der zahlreichen Forderungen des Europäischen Parlaments an den Rat, sich mit dem Fehlen eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses im Direktorium der EZB zu befassen, diese Forderung nicht ernst nimmt;

F.in der Erwägung, dass zum Bedauern des Parlaments alle Bewerber um den Vorsitz der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde männlichen Geschlechts waren, obwohl das Europäische Parlaments bei vorausgegangenen Nominierungen mehrfach darauf gedrungen hat, bei der Unterbreitung einer Auswahlliste von Kandidaten auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten;

G.in der Erwägung, dass das Parlament bedauert, dass trotz der Verpflichtungen nach Artikel56 Absatz4 der Verordnung(EU) Nr.806/2014 und ungeachtet der zahlreichen Forderungen des Parlaments, bei der Unterbreitung einer Auswahlliste von Kandidaten auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten, alle Bewerber um eine Position als Mitglied des Einheitlichen Abwicklungsausschuss männlichen Geschlechts waren;

1.fordert den Europäischen Rat, den Rat und die Kommission auf, aktiv darauf hinzuwirken, dass bei künftigen Auswahllisten und Ernennungen auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet wird und dass bei den nächsten Nominierungen den Forderungen des Parlaments Rechnung getragen wird;

2.stellt fest, dass das Parlament selbst diesen Anforderungen nicht gerecht wird, und verpflichtet sich, seine Ergebnisse bei der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Bereich Wirtschaft und Währung zu verbessern;

3.räumt ein, dass für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf der Führungsebene in den Organen und Einrichtungen der Union qualifizierte Bewerber aus den Mitgliedstaaten benötigt werden; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Geschlechterverhältnisses in den einzelstaatlichen Behörden zu ergreifen und damit herausragenden Bewerbern sowohl männlichen als auch weiblichen Geschlechts den Weg zu Spitzenpositionen auf EU-Ebene im Bereich der Banken und Finanzdienstleistungen zu ebenen;

4.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 11. März 2019
Rechtlicher Hinweis-Datenschutzbestimmungen