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Parlamentarische Anfrage - O-000032/2018Parlamentarische Anfrage
O-000032/2018

Große Anfrage - VP/HR - Reaktion der EU auf sexuelles Fehlverhalten bei Hilfsorganisationen

Große Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit O-000032/2018
an die Kommission (Vizepräsidentin / Hohe Vertreterin)
Artikel 130b der Geschäftsordnung
Marietje Schaake, Eva Kaili, Hilde Vautmans, Rory Palmer, Petras Auštrevičius, Beatriz Becerra Basterrechea, Igor Šoltes, Izaskun Bilbao Barandica, Liliana Rodrigues, Monika Beňová, Dominique Martin, Jordi Solé, Merja Kyllönen, Michaela Šojdrová, Anneli Jäätteenmäki, Patricia Lalonde, Marian Harkin, Maria Gabriela Zoană, António Marinho e Pinto, Catherine Bearder, Fredrick Federley, Renate Weber, Nathalie Griesbeck, Nadja Hirsch, John Howarth, Luke Ming Flanagan, Brando Benifei, Frédérique Ries, Takis Hadjigeorgiou, Wajid Khan, Morten Helveg Petersen, Liisa Jaakonsaari, Tanja Fajon, Ana Gomes, Soraya Post, Jan Zahradil, Svetoslav Hristov Malinov, José Inácio Faria, Monica Macovei

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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000032/2018
Eingereichte Texte :
O-000032/2018(8-0020/2018)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Kürzlich sind mehrere Fälle von sexuellem Missbrauch und Fehlverhalten bei internationalen Hilfsorganisationen bekannt geworden. Hierzu zählt auch die sexuelle Ausbeutung syrischer Flüchtlinge durch Personen, die im Auftrag der Vereinten Nationen und bekannter internationaler Organisationen Hilfe leisten.

Mehrere Länder, darunter die Niederlande und das Vereinigte Königreich, haben ihre Absicht kundgetan, Untersuchungen zu den Finanzmitteln anzustellen, die sie diesen und anderen internationalen Organisationen bereitstellen, und Maßnahmen zu ergreifen, damit sich etwas Derartiges in Zukunft nicht wiederholt. Die EU stellt Drittländern im Rahmen ihrer Finanzierungsinstrumente im Bereich der Außenbeziehungen sowie im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds mehrere Milliarden Euro als Finanzhilfen bereit, und zwar unter anderem über internationale Organisationen.

1. Wird die VP/HR anordnen, dass sorgfältig untersucht wird, ob die Organisationen, bei denen sexueller Missbrauch festgestellt wurde, direkt oder indirekt mit EU-Mitteln finanziert wurden?

2. Wie reagiert die VP/HR auf die kürzlich bekannt gewordenen Missbrauchsfälle? Besteht im Hinblick auf die Bekämpfung und Vorbeugung sexuellen Fehlverhaltens bei internationalen Hilfsorganisationen die Möglichkeit für Leitlinien im Rahmen der Finanzierungsinstrumente der EU im Bereich der Außenbeziehungen, durch die die Finanzierung streng an die Bedingung geknüpft wird, dass seitens der Begünstigten Grundsätze geachtet und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Aufsicht, der Rechenschaftspflicht und der regelmäßigen Berichterstattung zu diesem Thema eingehalten werden?

3. Zieht die VP/HR in Betracht, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, etwa mit den Niederlanden, Anlaufstellen für Missbrauchsopfer in Drittländern, auch in Krisengebieten, einzurichten?

Letzte Aktualisierung: 9. April 2018
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