Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 19. Dezember 2024 an den Rat zu den Prioritäten der EU für die 69.Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau ()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen vom 15.September 1995 mit dem Titel „Beijing Declaration and Platform for Action“ (Erklärung und Aktionsplattform von Peking) sowie die Ergebnisse ihrer Überprüfungskonferenzen,
–unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979,
–unter Hinweis auf die Artikel21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
–unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, den Grundsatz, niemanden zurückzulassen, und insbesondere das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr.5, mit dem die Gleichstellung der Geschlechter erreicht werden soll,
–unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen an die Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau vom 13.Dezember 2019 mit dem Titel „Review and appraisal of the implementation of the Beijing Declaration and Platform for Action and the outcomes of the twenty-third special session of the General Assembly“ (Überprüfung und Bewertung der Umsetzung der Erklärung und Aktionsplattform von Peking und der Ergebnisse der 23.Sondertagung der Generalversammlung),
–unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25.November 2020 mit dem Titel „EU Gender Action Plan (GAP)III: an ambitious agenda for gender equality and women’s empowerment in EU external action“ (EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP)III – Eine ehrgeizige Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln der EU) (JOIN(2020)0017) und die dazugehörige gemeinsame Arbeitsunterlage vom 25.November 2020 mit dem Titel „Objectives and Indicators to frame the implementation of the Gender Action PlanIII (2021-25)“ (Ziele und Indikatoren für die Umsetzung des Aktionsplans für die GleichstellungIII (2021-2025)) (SWD(2020)0284),
–unter Hinweis auf die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 vom 5.März 2020,
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10.März 2022 zu dem dritten EU-Aktionsplan für die Gleichstellung(1),
–unter Hinweis auf die Untersuchung des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau aus dem Jahr 2024 zu Polen, die gemäß Artikel8 des Fakultativprotokolls zu dem Übereinkommen durchgeführt wurde,
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11.Februar 2021 zu anstehenden Herausforderungen mit Blick auf die Frauenrechte in Europa: mehr als 25 Jahre nach der Erklärung und Aktionsplattform von Peking(2),
–unter Hinweis auf das von seiner Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst am 18.September 2024 veröffentlichte Briefing mit dem Titel „Accelerating progress on Sustainable Development Goal5 (SDG5): Achieving gender equality and empowering women and girls“ (Beschleunigung der Fortschritte bei der Verwirklichung des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr.5: Geschlechtergleichstellung erreichen und Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen),
–unter Hinweis auf den Bericht von UN Women und der Hauptabteilung der Vereinten Nationen für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten vom September 2024 mit dem Titel „Progress on the Sustainable Development Goals: The Gender Snapshot 2024“ (Fortschritte bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung: Eine Momentaufnahme aus der Genderperspektive für das Jahr 2024),
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22.November 2023 zu Vorschlägen des Europäischen Parlaments zur Änderung der Verträge(3),
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11.April 2024 zu der Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der EU(4),
–gestützt auf Artikel121 seiner Geschäftsordnung,
–unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (A10-0030/2024),
A.in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentlicher und universeller Grundsatz der EU ist und dass das auswärtige Handeln der Union von diesem Grundprinzip geleitet werden muss, damit die EU weiterhin mit gutem Beispiel vorangeht und ihre Verpflichtungen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter weiter ausbaut und erfüllt;
B.in der Erwägung, dass die Menschenrechte von Frauen und Mädchen und die Gleichstellung der Geschlechter nicht nur grundlegende Menschenrechte, sondern auch eine Voraussetzung für eine fortschreitende Entwicklung und Bildung sowie die Verringerung der Armut und eine notwendige Grundlage für eine friedliche, wohlhabende und nachhaltige Welt darstellen;
C.in der Erwägung, dass sich 189 Regierungen weltweit, darunter die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, auf der ViertenWeltfrauenkonferenz 1995 in Peking dazu verpflichtet haben, auf die Gleichstellung der Geschlechter hinzuwirken und die Rolle aller Frauen und Mädchen zu stärken;
D.in der Erwägung, dass die Erklärung und Aktionsplattform von Peking die umfassendste weltweite Agenda zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ist und als der internationale Rechtekatalog für Frauen gilt, in dem die Rechte der Frau als Menschenrechte definiert werden und eine Vision von gleichen Rechten, Freiheit und Chancen für alle Frauen weltweit artikuliert wird, und dass sie 2015 mit Ziel Nr.5 „Achieve gender equality and empower all women and girls“ (Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen) der Ziele für nachhaltige Entwicklung, die in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung festgeschrieben sind, bekräftigt wurde, indem Ziele und konkrete Maßnahmen für eine Reihe von Themen, die Frauen und Mädchen betreffen, festgelegt wurden;
E.in der Erwägung, dass sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen 2017 auf einen Rahmen globaler Indikatoren zur Standardisierung der Datenerhebung geeinigt hat, der ein Schlüsselelement für die Vergleichbarkeit von Daten ist;
F.in der Erwägung, dass nur sechs Jahre vor Ablauf der Frist für die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2030 kein einziger Indikator im Rahmen der Ziels Nr.5 vollständig erfüllt wurde; in der Erwägung, dass nach Einschätzung der Vereinten Nationen entschlossene Maßnahmen erforderlich sind, um die Fortschritte zu beschleunigen und zu vermeiden, dass es 286 Jahre dauert, um Lücken im Rechtsschutz zu schließen und Rechtsvorschriften, durch die Frauen diskriminiert werden, zu beseitigen;
G.in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein bereichsübergreifender Grundsatz ist, der im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung durchgängig berücksichtigt werden muss;
H.in der Erwägung, dass in einer Studie(5) der Vereinten Nationen über die Bewertung des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr.5 hervorgehoben wird, dass nach wie vor soziale Normen bestehen, mit denen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen legitimiert wird, ohne dass es ausreichende angemessene Strafen für Täter gibt, soziale Normen, durch die ihr Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, auch im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, eingeschränkt wird, unbezahlte Betreuungs- und Hausarbeit ausschließlich Frauen zugewiesen wird und Führungsmöglichkeiten für Frauen eingeschränkt werden; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen nach wie vor durch vorgeburtliche Geschlechtsselektion diskriminiert werden können(6);
I.in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen Besorgnis über den aktiven Widerstand gegen die Errungenschaften und Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter und die zunehmenden länderübergreifenden Rückschläge im Hinblick auf die Rechte der Frau geäußert hat; in der Erwägung, dass die Grundrechte von Frauen und Mädchen Tag für Tag durch sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt sowie rechtefeindliche Bewegungen bedroht werden; in der Erwägung, dass es eindeutig und dringend erforderlich ist, die Gleichstellung der Geschlechter und die Menschenrechte von Frauen und Mädchen zu bekräftigen, zu sichern und weiterzuentwickeln(7);
J.in der Erwägung, dass Sportwettkämpfe von Frauen ein Fest der sportlichen Werte sein müssen; in der Erwägung, dass alle Bedingungen erfüllt werden müssen, um für Fairness bei diesen Wettkämpfen zu sorgen, die Gesundheit der Athletinnen zu schützen und körperliche und psychische Gewalt gegen sie zu verhindern;
K.in der Erwägung, dass das auf dem Zukunftsgipfel angenommene Dokument spezifische Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle aller Frauen und Mädchen beinhaltet, da damit ein entscheidender Beitrag zum Fortschritt geleistet wird(8);
L.in der Erwägung, dass die Rebellen, die das Regime in Syrien zu Fall brachten, von den Milizen von Hayat Tahrir al-Sham (HTS) dominiert werden; in der Erwägung, dass es sich bei der HTS-Gruppierung um eine islamistische Organisation handelt, die von der EU und den Vereinten Nationen als terroristische Vereinigung eingestuft wurde; in der Erwägung, dass dieser Sachverhalt Anlass zu ernster Sorge über die Sicherheit von Frauen und Mädchen in der Region gibt;
M.in der Erwägung, dass der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau in einer Untersuchung des polnischen Abtreibungsgesetzes zu dem Schluss gekommen ist, dass die Kriminalisierung und Einschränkung von Abtreibungen einer Diskriminierung von Frauen gleichkommt;
1.empfiehlt dem Rat,
a)
sein umfassendes und unerschütterliches Bekenntnis zu der Erklärung und Aktionsplattform von Peking sowie zu den darin dargelegten Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte von Frauen in all ihrer Vielfalt und der Gleichstellung der Geschlechter zu bekräftigen; sein Bekenntnis zu den Menschenrechten von Frauen, auch im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, durch die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in allen einschlägigen Politikbereichen und -zyklen und zur Umsetzung spezifischer und gezielter Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter sowie zur Sicherstellung einer angemessenen Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung zu bekräftigen;
b)
seiner absoluten Missbilligung dessen Ausdruck zu geben, dass Saudi-Arabien in diesem Jahr den Vorsitz der Jahrestagung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau innehat, und jede Form der politischen Instrumentalisierung zu verurteilen, angesichts dessen, dass die eigenen Erfolge dieses Landes in Bezug auf die Rechte der Frau katastrophal sind und viele seiner politischen Maßnahmen an sich dem Mandat und den Zielen der Kommission zuwiderlaufen; die systematische Diskriminierung von Frauen und die systematische Verfolgung von Frauenrechtsaktivisten in Saudi-Arabien anzusprechen;
c)
sicherzustellen, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte von Frauen und Mädchen als ein zentraler Bestandteil des außenpolitischen Handelns der Union mittels eines ausreichend finanzierten, geschlechtergerechten, inklusiven und intersektionalen Ansatzes, unter Berücksichtigung von marginalisierten Frauen und Frauen in prekären Situationen, vollständig und mit Überzeugung umgesetzt werden, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Finanzierung von Anti-Gender-Bewegungen weltweit gegenwärtig zunimmt(9);
d)
sicherzustellen, dass das Parlament und sein Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter vollständig in den Entscheidungsprozess hinsichtlich des EU-Standpunkts für die 69.Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau (10. bis 25.März 2025) einbezogen werden; sicherzustellen, dass das Parlament vor den Verhandlungen über angemessene, regelmäßig und zeitnah bereitgestellte Informationen und Zugang zum Positionspapier der EU verfügt; sicherzustellen, dass der Standpunkt des Parlaments dem Verhandlungsteam der EU rechtzeitig mitgeteilt wird; und die interinstitutionelle Zusammenarbeit und informelle Konsultation, auch vor und während der Verhandlungen, weiter zu verbessern, sodass die Prioritäten des Parlaments angemessen berücksichtigt werden;
e)
jährlich Bilanz über die Fortschritte und Rückschläge bei der Umsetzung der Erklärung und Aktionsplattform von Peking zu ziehen;
f)
seine entschlossene Unterstützung der Arbeit der Einheit der Vereinten Nationen für die Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen (UNWomen) zuzusichern, die ein zentraler Akteur im System der Vereinten Nationen zur Förderung der Rechte der Frau ist, und sich gleichzeitig zu verpflichten, ihre Finanzierung sowie eine Aufstockung der Finanzmittel für die Gleichstellung der Geschlechter sicherzustellen;
g)
die Bemühungen der EU zur Bewältigung der verbleibenden Herausforderungen neu zu beleben und die vollständige Umsetzung der Erklärung und der Aktionsplattform von Peking zu beschleunigen, da sie ein universelles Dokument ist und die EU-Mitgliedstaaten bei weitem noch nicht alle Ziele erreicht haben; sicherzustellen, dass die EU mit gutem Beispiel vorangeht, indem entschiedene politische Maßnahmen ergriffen werden, in Verbindung mit angemessener Finanzierung, um geschlechtsspezifische Ungleichheiten in all ihren Erscheinungsformen zu verhindern, anzugehen, und zu bekämpfen, die Rolle von Frauen in all ihrer Vielfalt in allen Mitgliedstaaten der EU zu stärken und dafür zu sorgen, dass Frauen ihre Rechte wahrnehmen können;
h)
zu bekräftigen, dass der EU eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung einer Welt zukommt, in der die Geschlechter gleichgestellt sind, indem sie mit gutem Beispiel vorangeht und Partnerländer bei der Bekämpfung aller Formen von direkter und indirekter Diskriminierung und geschlechtsspezifischer Gewalt unterstützt; erneut auf die Bedeutung des Übereinkommens von Istanbul hinzuweisen, die übrigen fünf Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen von Istanbul noch nicht ratifiziert und umgesetzt haben, nachdrücklich aufzufordern, dies so rasch wie möglich zu tun, und auch andere Länder aufzufordern, Fortschritte im Hinblick auf die Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens zu erzielen;
i)
auf einen gleichberechtigten Zugang zu und gleiche Chancen in sämtlichen Lebensbereichen zu drängen, damit Frauen in all ihrer Vielfalt ihr Potenzial ausschöpfen können, insbesondere auch auf Ebene der Entscheidungsfindung, einschließlich der politischen, wirtschaftlichen, finanziellen, wissenschaftlichen, gesundheitlichen, kulturellen und sportlichen Sphäre, was auch für eine gute Regierungsführung und Politikgestaltung von wesentlicher Bedeutung ist; Initiativen zu fördern, mit denen die politische Führungsrolle und Teilhabe von Frauen gefördert, demokratische Verfahren gestärkt und künftige Generationen von Frauen inspiriert werden;
j)
sich in diesem Zusammenhang gegen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, auch im Internet und in der realen Welt, und Gewalt gegen Frauen, die sich in der Politik engagieren oder engagieren wollen, auszusprechen, durch die das Ausblenden von Frauen und negative Stereotypen über Frauen aufrechterhalten und verstärkt und Frauen jeden Alters davon abgehalten werden, in der Politik und in öffentlichen Räumen aktiv zu werden;
k)
Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von Frauen und einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in allen besonders einflussreichen Branchen, einschließlich der MINT-Bereiche, zu fördern; zu betonen, dass Stereotypen und Vorurteile über die Geschlechter und entsprechende Einstellungen in all ihren Dimensionen und über alle Arten von Medien, einschließlich der sozialen Medien, bekämpft werden müssen, und Programme zu fördern, unter anderem durch öffentlich-private Partnerschaften, damit Frauen in der Politik und in öffentlichen Ämtern weniger diskriminiert werden;
l)
zu betonen, dass schwache politische Führung, mangelndes Engagement, lückenhafte Daten, unzureichend zielgerichtete Investitionen, Hetze und Hasskampagnen, mangelnder Zugang zu einschlägigen Kompetenzen und Kenntnissen, mangelnde wirtschaftliche Chancen und Bildung, geschlechtsspezifische Diskriminierung am Arbeitsplatz, einschließlich Mobbing von Müttern, mangelnde wirtschaftliche Autonomie und ungleiche Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt sowie die Zunahme rechtefeindlicher Bewegungen als Hindernisse und Bedrohung für die Frauenrechte ausgemacht wurden; folglich mehr Frauen in der Politik und in Führungspositionen zu fördern, gezielte, der Gleichstellung förderliche Investitionen in Dienste wie Bildung und Gesundheit zu erhöhen und umfassende rechtebasierte und geschlechtergerechte Bildungs-, Ausbildungs- und politische Reformen durchzuführen, um diese systemischen strukturellen Hindernisse zu überwinden und eine wirklich gleichberechtigte Gesellschaft zu verwirklichen, wofür das Engagement und der Einsatz von Männern und Jungen von wesentlicher Bedeutung sind;
m)
die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung in allen einschlägigen Politikbereichen der EU, einschließlich der Außenbeziehungen, konsequenter umzusetzen und diesbezüglich mit gutem Beispiel voranzugehen und zuzusagen, dass der nächste MFR 2027 Ziele hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter und Methoden zur Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung umfassen wird, sodass alle Investitionen im Hinblick auf geschlechtsspezifische Auswirkungen aufgestockt und überwacht werden können;
n)
sich zu verpflichten, die internen und externen Politikbereiche der EU im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung einer laufenden Evaluierung zu unterziehen und proaktiv Korrekturmaßnahmen zu ergreifen;
o)
die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit zu verteidigen und auf die Bedeutung des 25.Jahrestags ihrer wegweisenden Verabschiedung hinzuweisen, den EU-Aktionsplan für Frauen, Frieden und Sicherheit zu erneuern und jegliche Rückschritte im Hinblick auf diese Agenda auf internationaler Ebene lautstark zu bekämpfen;
p)
die Kommission aufzufordern, konkrete und gut finanzierte Pläne und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere jener Ziele, die die Gleichstellung der Geschlechter betreffen und mit denen die Gleichstellung im Bildungsbereich gefördert wird, weiterzuentwickeln und umzusetzen;
q)
die führende Rolle im weltweiten Kampf gegen Rückschläge im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau zu übernehmen, die insbesondere von immer einflussreicheren rechtefeindlichen Bewegungen ausgelöst werden, indem alle Versuche, bestehende Schutzmaßnahmen für die Gleichstellung der Geschlechter, auch in Bezug auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte, zurückzunehmen, einzuschränken oder zu beseitigen, sowie alle Formen von Drohungen, Einschüchterungen und Schikanen, online und offline, verurteilt werden, die sich gegen Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft richten, die sich für die Förderung dieser Rechte einsetzen; zu betonen, dass sich Anti-Gender-Bewegungen nicht nur gegen die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter richten, sondern mit antidemokratischen Bewegungen zusammenhängen; Partnerschaften und Bündnisse zu fördern, mit denen sich rückschrittlichen Bewegungen entgegenwirken lässt, und das Engagement der EU für den Schutz der Gleichstellung der Geschlechter, die einen Grundwert darstellt, zu bekräftigen, auch indem sichergestellt wird, dass Frauenrechtsbewegung angemessen finanziert werden;
r)
zu betonen, dass die Rechte von Gruppen, die intersektionalen Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind, darunter Menschen mit Behinderungen und Menschen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, rassisierte Personen, Personen, die einen von der Mehrheitsbevölkerung abweichenden ethnischen Hintergrund haben, Minderheiten angehören oder einen Migrationshintergrund haben, ältere Menschen und LGBTIQ+-Personen, geschützt und gefördert werden müssen;
s)
sich dafür einzusetzen, dass das Konzept der Bekämpfung intersektionaler Diskriminierung von allen Gremien der Vereinten Nationen gefördert wird und dass bereichsübergreifende geschlechtsspezifische Analysen auf verschiedenen Ebenen in der EU und ihren Mitgliedstaaten durchgeführt, angewandt und integriert werden;
t)
die Kommission nachdrücklich aufzufordern, die Erhebung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Gleichstellungsdaten zu Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, genetischen Merkmalen, Sprache, Religion oder sonstiger Weltanschauung, politischer Überzeugung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung, Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentität sowie von geografisch aufgeschlüsselten Daten, auch auf regionaler Ebene, weiterzuentwickeln und zu verbessern, um sicherzustellen, dass diese Daten zu einer besseren und fundierteren Politikgestaltung beitragen, und das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen sowohl hinsichtlich der Finanzierung als auch der Kapazität zu stärken;
u)
sich zu verpflichten, auf eine Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik hinzuarbeiten, die der Gleichstellung der Geschlechter Vorrang einräumt, die Menschenrechte traditionell marginalisierter Gruppen, etwa von Transgender-Personen, schützt und fördert und die Stimmen von Verteidigern von Frauen- und LGBTIQ+-Rechten und der Zivilgesellschaft berücksichtigt;
v)
den GAPIII der EU unverzüglich und möglichst umfassend umzusetzen und sicherzustellen, dass bis spätestens 2027 85% aller neuen Maßnahmen im Rahmen der Außenbeziehungen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frauen beitragen;
w)
die Empfehlungen in der Entschließung des Parlaments vom 10.März 2022 zum GAPIII der EU zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen und somit den GAPIII in allen Aspekten des außenpolitischen Handelns der Union mittels eines geschlechtergerechten und intersektionalen Ansatzes sowohl hinsichtlich der geografischen Reichweite als auch der Tätigkeitsfelder des Plans sowie die durchgängige Berücksichtigung des Geschlechteraspekts in allen Bereichen des auswärtigen Handelns, sei es in den Bereichen Handel, Entwicklungspolitik, Migration, humanitäre Hilfe, Sicherheit, Energie, Fischerei und Landwirtschaft, zu priorisieren und gleichzeitig die Kohärenz zwischen dem innen- und außenpolitischen Handeln der EU zu verstärken;
x)
politische Maßnahmen zu konzipieren, zu finanzieren und umzusetzen, mit denen die Feminisierung von Armut bekämpft und die Bedeutung des Geschlechts als Risikofaktor für Armut sowohl innerhalb als auch, durch außenpolitisches Handeln, außerhalb der EU verringert wird, wobei intersektionale Faktoren, unter anderem Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnische oder soziale Herkunft, genetische Merkmale, Sprache, Religion oder sonstige Weltanschauung, politische Überzeugung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung, Geschlechtsmerkmale oder Geschlechtsidentität, gebührend zu berücksichtigen sind;
y)
sich für einen gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen und für Chancengleichheit für Frauen in allen Regionen einzusetzen, um wirtschaftliche Teilhabe zu erreichen und den Zugang zur sozialen Gerechtigkeit und zu einer besseren Lebensqualität infolge einer globalen Vision der Gleichstellung der Geschlechter zu ermöglichen; die einzigartigen Herausforderungen anzuerkennen, mit denen Frauen in ländlichen, abgelegenen und am wenigsten entwickelten Gebieten konfrontiert sind, in denen der Zugang zu Ressourcen, Gesundheitsversorgung, Bildung und wirtschaftlichen Möglichkeiten eingeschränkt sein kann; zu fordern, dass gezielte Maßnahmen und Investitionen, die den Bedürfnissen dieser Gemeinschaften Rechnung tragen, getätigt werden, indem die Gleichstellung der Geschlechter, die unternehmerische Selbständigkeit von Frauen und Beschäftigungsmöglichkeiten bzw. Infrastruktur gefördert werden; zu betonen, dass diese Perspektiven in alle einschlägigen außenpolitischen Maßnahmen und Entwicklungsstrategien einbezogen werden müssen, damit keine Frau zurückgelassen wird;
z)
gegen die systemischen und grundlegenden Ursachen der Frauenarmut unter besonderer Berücksichtigung von Frauen in ländlichen Gebieten oder in abgelegenen und benachteiligten Gebieten vorzugehen und diese zu überwachen und die Rolle von Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt durch allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen, diskriminierungsfreie Beschäftigungsmöglichkeiten, Zugang zu gleichem Lohn und gleichen Renten zu stärken sowie Beschäftigungsprogramme für Frauen mit Behinderungen zu fördern;
aa)
die unternehmerische Selbständigkeit von Frauen und von Frauen geführte Unternehmen durch günstige Rahmenbedingungen für deren Wirtschaftstätigkeit, z.B. durch Unterstützungsprogramme in Partnerländern, zu fördern, damit ein gleichberechtigter Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten und Schulungen im Bereich unternehmerische Kompetenzen gegeben ist;
ab)
Initiativen zu fördern, durch die die wirtschaftliche Autonomie von Frauen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in wachstumsstarken Branchen gestärkt werden, Initiativen zu unterstützen, die Frauen, insbesondere Unternehmerinnen und Frauen, die Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen leiten, stärken, sowie Stereotype zu bekämpfen und gegen anhaltende Ungleichheiten im Bildungsbereich vorzugehen und die Beschäftigungsquote von Frauen und ihre Unterrepräsentation in bestimmten Bereichen wie MINT und KI anzugehen;
ac)
den Zugang zu Sozialdienstleistungen, darunter Unterstützungsdienste für Familien, eine gerechte Aufteilung unbezahlter Betreuungstätigkeiten und sozialer Pflichten mithilfe von Gesetzgebungsinitiativen, Bemühungen zur Bekämpfung schädlicher Geschlechterstereotypen, patriarchalischer Einstellungen und Systeme sicherzustellen und Frauen als Vorbilder sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern, durch die für den Zugang zu digitaler Bildung und Weiterbildung gesorgt wird, um die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern zu überwinden; Frauen durch die Beseitigung von Hindernissen einen Zugang zu Eigentum und Besitz, erschwinglichem Wohnraum und Land zu ermöglichen und dabei den Schwerpunkt auf die besonderen Bedürfnissen von Frauen zu legen, insbesondere wenn sie in Armut leben oder Haushalte führen;
ad)
weitere Anstrengungen, Rechtsvorschriften und die Durchsetzung bestehender Maßnahmen einzufordern, um die Rechte von weiblichen Pflegekräften und Hausangestellten zu gewährleisten und die Tätigkeit von informellen Pflegekräften zu würdigen, auch was alleinerziehende Mütter betrifft, wobei deren Arbeit als wesentlich für die Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft anzuerkennen ist; auf ehrgeizigere Strategien im Bereich Betreuung und Pflege und auf Investitionen zu drängen, um Fortschritte auf dem Weg hin zu einer Care-Ökonomie zu erzielen, und Mindeststandards und Leitlinien für die Betreuung bzw. Pflege im gesamten Lebenszyklus im Rahmen einer bereichsübergreifenden Perspektive festzulegen;
ae)
Strategien und Programme zur Arbeitsmigration zu entwickeln, die geschlechtergerecht sind, auch in stark „feminisierten“ und informellen Bereichen wie der Hausarbeit und der Pflege und Betreuungstätigkeit, und mit denen die geschlechtsspezifischen Hindernisse für die Erwerbsbeteiligung von Frauen und für die Anerkennung ihrer Kompetenzen beseitigt werden;
af)
in der EU das Recht auf Asyl sowie die Anerkennung, den Schutz, die Unterstützung und die Integration von Frauen, die Opfer von Gewalt– in welcher Ausprägung auch immer– geworden sind, zu fördern;
ag)
die Reaktion, die Mittel und das Instrumentarium der EU– sowohl intern als auch extern– in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt (im Internet und in der realen Welt) zu verbessern, auch was häusliche, sexuelle, physische, psychische, verbale und wirtschaftliche Gewalt, Belästigung am Arbeitsplatz sowie Gewalt in Konfliktsituationen und in Kriegen, Menschenhandel, Früh- und Zwangsehen sowie sexuelle sowie reproduktive Ausbeutung betrifft, wobei festzustellen ist, dass dies auch die Förderung der Einrichtung von Unterstützungszentren für Frauen, die in Drittstaaten– insbesondere in benachteiligten Gebieten– Opfer von Gewalt geworden sind, umfasst, und zwar in Anlehnung an Anti-Gewalt-Zentren, wobei zwei Ziele verfolgt werden, nämlich die Unterstützung beim Erkennen von Gewaltsituationen und die Bereitstellung sowohl rechtlicher als auch praktischer Schutz- und Hilfsvorkehrungen für Frauen, die sich dafür entscheiden, Gewalt zu melden und sich ihr zu entziehen;
ah)
sich für eine auf Einwilligung beruhende Definition von Vergewaltigung als universellen Standard in allen Regionen einzusetzen, um den rechtlichen Schutz zu verbessern und sicherzustellen, dass sexuelle Gewalt nicht allein durch die Anwendung von Gewalt, sondern durch eine fehlende Einwilligung definiert wird;
ai)
die erheblichen Auswirkungen geschlechtsspezifischer Gewalt im Internet auf das private und berufliche Leben von Frauen und Mädchen sowie auf ihre psychische und körperliche Gesundheit hervorzuheben;
aj)
zu betonen, dass es wichtig ist, das humanitäre Völkerrecht durchzusetzen, damit die Rechte von Frauen und Mädchen in Konflikten geschützt werden; sicherzustellen, dass der Sicherheit von Frauen und Mädchen in Abkommen mit Drittstaaten, einschließlich derjenigen, die Grenzkontrollen und die Zusammenarbeit betreffen, Vorrang eingeräumt wird, wobei es zu betonen gilt, dass die EU dafür Sorge tragen muss, dass die Partnerländer hohe Menschenrechtsstandards einhalten, insbesondere bei der Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung;
ak)
der Lage syrischer Frauen und Kinder, einschließlich derjenigen, die christlichen Minderheiten angehören und mit größerer Wahrscheinlichkeit ins Visier eines islamistischen Regimes geraten, wie dies bereits in mehreren Ländern des Nahen Ostens wie Afghanistan und Irak zu beobachten war, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
al)
die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt im Sport zu fördern, indem ein System zur Überwachung und Verhütung solcher Gewalt in Sporteinrichtungen eingeführt wird, mit dem Organisationen zur Annahme präventiver Strategien und Maßnahmen sowie eines sicheren und geschützten Meldemechanismus verpflichtet werden;
am)
rechtliche, finanzielle, soziale und praktische Hindernisse und Beschränkungen für den Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen weltweit zu beseitigen; sich entschieden für den Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte als Grundrechte einzusetzen und gegen die Wahlfreiheit gerichtete Netzwerke („Anti-Choice“) zu bekämpfen; sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt informiert sind und Zugang zu erschwinglichen Gesundheitsdiensten, auch im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, im Einklang mit den internationalen Standards in den Bereichen Menschenrechte und öffentliche Gesundheit haben, einschließlich umfassender altersgerechter und wissenschaftlich korrekter Sexualerziehung und Beziehungsunterricht, Zugang zu Verhütung und Notfallverhütung, sicherer und legaler Abtreibung, respektvoller Gesundheitsversorgung von Müttern und pflegebasierter Gesundheitsdienstleistungen; sicherzustellen, dass Frauen vor erzwungenen Schwangerschaften und vor geschlechtsselektiven Abtreibungen und Zwangsabtreibungen geschützt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ethnische Säuberungen stattfinden, und dass keinesfalls für Abtreibung als einer Methode der Familienplanung geworben werden sollte, wie dies in der Erklärung von Peking erwähnt wurde; zu betonen, dass der Zugang zu Diensten im Bereich der psychischen Gesundheit wichtig ist, die auf die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen zugeschnitten sind;
an)
menschenwürdige und menschenrechtskonforme Bedingungen für inhaftierte Frauen, die auch Mütter sind, zu fördern und dabei die Bedürfnisse von Müttern mit Kleinkindern besonders zu berücksichtigen; den Zugang zu medizinischer Versorgung, psychologischer Betreuung und Rehabilitationsprogrammen zu unterstützen und angemessene Räume zu schaffen, damit die Frauen die Bindung zu ihren Kindern aufrechterhalten können;
ao)
die Empfehlungen, die in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11.April 2024 zu der Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der EU enthalten sind, zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen;
ap)
sich zu verpflichten, die Anstrengungen zur Behandlung geschlechtsspezifischer Fragen bei der grünen Energiewende zu verstärken, und anzuerkennen, dass die Klimakrise nicht geschlechtsneutral ist; die intersektionalen und unverhältnismäßig starken Auswirkungen des Klimawandels auf Frauen und Mädchen, insbesondere in Entwicklungsländern sowie in Regionen und in ländlichen Gebieten, die am stärksten von diesen Veränderungen betroffen sind, anzuerkennen; sich für die Einbeziehung von Frauen in Entscheidungsprozesse, die den Umweltschutz betreffen, einzusetzen, um Strategien für Resilienz und Geschlechtergerechtigkeit aufzubauen;
aq)
sich für Organisationen der Zivilgesellschaft einzusetzen und diese zu stärken, die für die Förderung der Rechte von Frauen und Mädchen und die Gleichstellung der Geschlechter unter allen Umständen, auch bei einer Behinderung, Gewalt, Diskriminierung am Arbeitsplatz oder Mutterschaft, eintreten; sich für die Bereitstellung sicherer Räume und Unterkünfte für Frauen und Mädchen einzusetzen, die Gewalt oder Bedrohung ausgesetzt sind; den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und ihre Beteiligung an den einschlägigen Foren zu gewährleisten;
ar)
darauf hinzuarbeiten, dass Basisorganisationen und Verteidiger der Rechte von Frauen und LGBTIQ+-Personen, insbesondere kleine Organisationen, durch die Bereitstellung angemessener Finanzmittel und die Beseitigung von Beschränkungen, die ihre Handlungsfähigkeit beeinträchtigen, unterstützt werden; gezielte Maßnahmen für Frauenorganisationen an der Basis anzubieten und sie beim Kapazitätsaufbau zu unterstützen, um ihre Wirkung auf lokaler und internationaler Ebene zu verstärken; sich aktiv Initiativen entgegenzustellen, die darauf abzielen, den zivilgesellschaftlichen Raum weltweit einzuengen;
as)
eine Ratsformation für Geschlechtergleichstellung und Gleichstellung einzurichten, um ein offizielles Forum für die für Gleichstellungsfragen zuständigen Minister zu schaffen und die Zusammenarbeit zu fördern, politische Maßnahmen zu koordinieren und bewährte Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen;
2.beauftragt seine Präsidentin, diese Empfehlung dem Rat und– zur Information– der Kommission zu übermitteln.
Vereinte Nationen, „Are we getting there? A synthesis of UN system evaluations of SDG5“ (Erreichen wir das Ziel? Eine Zusammenfassung der Bewertungen in Bezug auf das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr.5 durch das System der Vereinten Nationen), März 2024, https://www.unwomen.org/en/digital-library/publications/2024/03/are-we-getting-there-a-synthesis-of-un-system-evaluations-of-sdg-5.
Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte, Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen, UN Women, UNICEF, Weltgesundheitsorganisation, „Preventing gender-biased sex selection: an interagency statement“ (Prävention von geschlechtsselektiven Abtreibungen: eine gemeinsame Erklärung), 2011, https://www.unfpa.org/sites/default/files/resource-pdf/Preventing_gender-biased_sex_selection.pdf.
Generalversammlung der Vereinten Nationen, „Escalating backlash against gender equality and urgency of reaffirming substantive equality and the human rights of women and girls: Report of the Working Group on discrimination against women and girls“ (Zunehmende Rückschläge im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und Dringlichkeit der Bekräftigung der substanziellen Gleichstellung und der Menschenrechte von Frauen und Mädchen: Bericht der Arbeitsgruppe zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen und Mädchen), 15.Mai 2024, https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g24/073/47/pdf/g2407347.pdf.
Vereinte Nationen, „Summit of the Future outcome documents: Pact for the Future, Global Digital Compact and Declaration on Future Generations“ (Abschlussdokumente des Zukunftsgipfels: Zukunftspakt, Globaler Digitalpakt und Erklärung zu künftigen Generationen.), September 2024, https://www.un.org/sites/un2.un.org/files/sotf-pact_for_the_future_adopted.pdf.
Datta, N., Europäisches Parlamentarisches Forum für sexuelle und reproduktive Rechte, „Tip of the Iceberg- Religious Extremist Funders against Human Rights for Sexuality and Reproductive Health in Europe 2009–2018“ (Die Spitze des Eisbergs: Religiöse Extremisten als Geldgeber, um die Menschenrechte im Bereich der Sexualität und der reproduktiven Gesundheit in Europa zu untergraben 2009–2018), Juni 2021, https://www.epfweb.org/sites/default/files/2021-08/Tip%20of%20the%20Iceberg%20August%202021%20Final.pdf.