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Zusätzlich zu ihrem Gehalt haben die MdEP – wie die Mitglieder der nationalen Parlamente – Anspruch auf ձüٳܲԲ zur Deckung der Kosten, die ihnen bei der Ausübung ihrer parlamentarischen Tätigkeit, häufig außerhalb ihrer Wohnung, entstehen. Alle nachstehenden Zahlen beziehen sich auf den Stand vom 1.1.2024.

Allgemeine Kostenvergütung

Die allgemeine Kostenvergütung (4 950 EUR pro Monat) ist ein Pauschalbetrag, der es den MdEP ermöglicht, z. B. Ausgaben für Büromiete in dem Mitgliedstaat, in dem sie gewählt wurden, für IT-Hardware und -Software, Büromaterial, Mobiltelefone und -verträge sowie Internetanschlüsse zu decken.

Für MdEP ist es wichtig, dass sie solche Aktivitäten in ihrem Wahlkreis vor Ort und nicht nur in ü und Straßburg organisieren können. Die Regeln und Ziele der allgemeinen Kostenvergütung sind im Statut der Mitglieder festgelegt und die Durchführungsbestimmungen werden vom Präsidium bestimmt.

Die Pauschalvergütung wurde gewählt, um die Unabhängigkeit des Mandats zu gewährleisten und weil diese Form der Vergütung die kostengünstigste ist.

Durch die letzte Überarbeitung wurde die Transparenz erhöht, indem die Liste der abgedeckten Kostenarten vereinfacht wurde. Die MdEP können ihre Ausgaben online auf transparente und zugängliche Weise veröffentlichen.

Die Abgeordneten erhalten die Hälfte der Vergütung, wenn sie ohne triftigen Grund weniger als die Hälfte der Plenarsitzungen in einem parlamentarischen Jahr (September bis August) besuchen.

Tagegeld

Das Tagegeld (350 EUR pro Tag) ist ein Pauschalbetrag zur Deckung der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Nebenkosten für jeden Tag, an dem sich ein MdEP aus dienstlichen Gründen im Europäischen Parlament aufhält.

Die MdEP müssen eine Anwesenheitsliste unterzeichnen, wobei es für den Präsidenten und die Fraktionsvorsitzenden Ausnahmen gibt.

Ein MdEP erhält die Hälfte des Tagegelds, wenn es an Tagen, an denen Plenarabstimmungen stattfinden, mehr als die Hälfte der namentlichen Abstimmungen versäumt, auch wenn es anwesend ist und die Anwesenheitsliste unterschreibt.

Für Sitzungen außerhalb der EU wird das Tagegeld halbiert.



Reisekosten

Zum und vom Europäischen Parlament:

Das Europäische Parlament übernimmt Reisekosten, damit die MdEP an den Sitzungen des Europäischen Parlaments, wie Plenar-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen, teilnehmen können. Sie finden hauptsächlich in ü oder Straßburg statt.

Den MdEP werden gegen Vorlage von Belegen die tatsächlichen Kosten für die Reisetickets zur Teilnahme an den Sitzungen erstattet.

Der Höchstbetrag entspricht einem Flugticket für die Business Class (Tarifklasse D oder dergleichen), einer Bahnfahrkarte für die erste Klasse bzw. 0,58 EUR pro Kilometer für Autofahrten (bis zu 720 km). Die Fahrkarten stellt das Europäische Parlament aus.

Darüber hinaus werden je nach Entfernung und Dauer der Reise bestimmte Beträge zur Deckung verschiedener Reisekosten (Autobahngebühren, Übergepäckgebühren, Reservierungsgebühren usw.) gewährt.

Offizielle Reisen:

In Ausübung ihres Mandats können die MdEP aus verschiedenen Gründen über die Arbeitsorte des EP hinaus reisen, während sie das EP vertreten, hauptsächlich im Rahmen von Informationsreisen von ܲün oder im Zusammenhang mit Ausschussdelegationen oder offiziellen Delegationen in Drittländern. Diese Reisen werden der Geschäftsordnung des EP und den Vorschriften des Präsidiums entsprechend organisiert. Die Reisekosten werden durch den Haushalt des Ausschusses oder der Delegation, der bzw. die die Reise organisiert, gedeckt.

Individuelle Reisen:

Darüber hinaus können MdEP für sich selbst Reisen organisieren, um ihre offiziellen Aufgaben zu erfüllen. Die Abgeordneten müssen zur Erfüllung offizieller Aufgaben oder aus anderen Gründen (z. B. um an einer Konferenz oder einem Arbeitsbesuch teilzunehmen) häufig Reisen innerhalb und außerhalb des Mitgliedstaats unternehmen, in dem sie gewählt wurden.



Die Reisekosten für Verpflichtungen innerhalb des Mitgliedstaats eines MdEP erstattet das Parlament nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, der für jedes Land einzeln festgelegt wird.

Für Verpflichtungen im Ausland – die nicht mit offiziellen Parlamentssitzungen in Zusammenhang stehen – können die MdEP die Erstattung von Reise-, Unterkunfts- und damit verbundenen Kosten in anderen Ländern bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 5 500 EUR beantragen.

Krankheitskosten

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben Anspruch auf die Erstattung von zwei Dritteln ihrer Ausgaben für medizinische Versorgung. Bis auf die Höhe des Erstattungsanteils gelten hier im Einzelnen die gleichen Regeln und Verfahren wie für die Beamten der EU.

ÜԲ

Am Ende ihrer Amtszeit haben die MdEP Anspruch auf ein ÜԲ in Höhe eines Monatsgehalts pro Jahr ihrer Amtszeit, höchstens jedoch für zwei Jahre.

Wenn ein ehemaliges MdEP ein anderes Amt übernimmt, wird das neue Gehalt mit dem ÜԲ verrechnet.

Hat das MdEP gleichzeitig Anspruch auf eine Alters- oder Invaliditätsrente, kann es nicht beide erhalten und muss sich für eine der beiden entscheiden.

Sonstige Ansprüche

Die MdEP können für die Teilnahme an Sitzungen oder Veranstaltungen in ü oder Straßburg ein Dienstfahrzeug benutzen.