Minderung von Treibhausgasemissionen nach 2020
Bis 2030 will die EU ihre Treibhausgasemissionen um 40 % gegenüber 1990 senken und so ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen, die sie im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens eingegangen ist. In Bereichen, die nicht in den Geltungsbereich des Emissionshandelssystems der EU (EU-EHS) fallen, bemühen sich die Mitgliedstaaten der EU gemeinsam um die Senkung dieser Emissionen. In den Bereichen Landnutzung und Forstwirtschaft sollte jeder Mitgliedstaat ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Emissionen und Emissionsabbau erzielen. Im Rahmen der Plenartagung im April soll das Parlament über vorgeschlagene Verordnungen zur Lastenteilung in den nicht zum EU-EHS gehörenden Bereichen nach 2020 und zu Emissionen bzw. Abbau von Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) abstimmen. Zusammen mit der EU-EHS-Richtlinie, die kürzlich überarbeitet wurde, vervollständigen diese Verordnungen den Rechtsrahmen für die Klimapolitik der EU nach 2020.
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