Gig-Wirtschaft: wie die EU die Rechte von Plattformarbeitern verbessert
Mit neuen EU-Vorschriften sollen die Rechte der in der Gig-Wirtschaft Beschäftigten gestärkt und die Arbeitsbedingungen verbessert werden.
Immer mehr Menschen kaufen Waren und Dienstleistungen online über Plattformen wie Deliveroo oder Uber. Personen, die ihre Dienste über diese Plattformen anbieten, sind oft nicht durch Standardarbeitsverträge geschützt, was sie anfälliger macht. Dies will die EU mit der Richtlinie für Plattformbeschäftigte ändern.
Was sind Arbeitskräfte in der Gig-Wirtschaft und wie viele gibt es?
Online-Plattformen funktionieren über Websites oder Apps, auf denen Menschen, die nach einer bestimmten Dienstleistung suchen, mit anderen zusammengebracht werden, die diese gegen Bezahlung anbieten möchten.
Die meisten Dienstleistungen wie Transport, Lieferung oder Hausreinigung erfordern Arbeit vor Ort, andere können jedoch online erledigt werden, wie etwa Buchhaltung oder Grafikdesign.
43 Millionen
Menschen werden bis 2025 voraussichtlich für digitale Arbeitsplattformen arbeiten
Durch Veränderungen in der Arbeitswelt, wie etwa die zunehmende Digitalisierung und die Entstehung neuer Geschäftsmodelle, nehmen diese atypischen Arbeitsverträge zu. Im Jahr 2022 arbeiteten in der EU mehr als für digitale Arbeitsplattformen; bis 2025 soll diese Zahl auf 43 Millionen steigen.
26,3 Millionen (93 Prozent) der Personen, die für Plattformen arbeiten, werden derzeit als Selbstständige eingestuft. Es besteht jedoch der Verdacht, dass etwa fünf Millionen davon falsch eingestuft sein könnten.
In der sogenannten Gig-Wirtschaft sind befristete Anstellungen und befristete Verträge mit selbstständigen Arbeitskräften üblich. Dies bringt Beschäftigte in eine schwache Position gegenüber den digitalen Plattformen. Die EU möchte sicherstellen, dass diese Arbeitnehmer ein Mindestmaß an Schutz genießen.
Die Richtlinie für Plattformbeschäftigte der EU
Im April 2024 wird das Parlament über neue Regeln zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Gig-Wirtschaft abstimmen. Mit der Richtlinie für Plattforschbeschäftigte soll der Beschäftigungsstatus von Personen, die fälschlicherweise als Selbstständige eingestuft wurden, korrigiert werden. Zudem sollen die Transparenz verbessert und der Einsatz von Algorithmen und Daten bei Entscheidungen über Plattformarbeiter geregelt werden.
Ziel des neuen Gesetzes ist es, dass Arbeitnehmer in den Genuss aller Beschäftigungsrechte kommen, die ihnen zustehen, und dass Beschäftigungen in Scheinselbstständigkeit korrigiert werden.
Alle EU-Mitgliedstaaten müssen nationale Vorschriften erlassen, die sicherstellen sollen, dass, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass Plattformen de facto die Leitung und Kontrolle über die für sie arbeitenden Personen ausüben, davon ausgegangen wird, dass diese Personen in einem Arbeitsverhältnis mit der Plattform stehen.
Plattformen können eine solche Vermutung zwar anfechten, müssen dann aber nachweisen, dass kein festes Beschäftigungsverhältnis besteht.
Nach der neuen Richtlinie kann ein Plattformmitarbeiter nicht aufgrund einer Entscheidung entlassen werden, die von einem Algorithmus oder einem automatisierten Entscheidungsfindungssystem getroffen wurde. Entscheidungen, die sich auf die Arbeitsbedingungen von Menschen auswirken, müssen von Menschen überwacht und kontrolliert werden.
Plattformen dürfen bestimmte Arten von personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter nicht verarbeiten, wie etwa den privaten Austausch mit Kollegen oder persönliche Überzeugungen. Die Plattformen werden verpflichtet sein, die Arbeitnehmer über die Verwendung von Algorithmen und automatisierten Systemen bei Entscheidungen zu informieren, wenn dies zum Beispiel ihre Einstellung, ihre Arbeitsbedingungen und ihr Einkommen betreffen.
Im Jahr 2019 verabschiedeten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments neue Vorschriften zur Einführung von Mindestrechten für alle Arbeitnehmer. Diese Rechtsvorschriften gewähren neue Rechte für die am meisten gefährdeten Arbeitnehmer mit atypischen Verträgen und in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, wie zum Beispiel in der Gig-Wirtschaft. Die Vorschriften umfassten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durch transparentere und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, kostenlose Pflichtschulungen und Begrenzungen der Arbeitszeiten sowie der Dauer der Probezeit.
Nächste Schritte
Das Parlament und der Rat müssen die von ihren Vertretern im Februar 2024 erzielte vorläufige Einigung offiziell billigen. Das Parlament wird darüber in der Plenarsitzung Ende April abstimmen.
Sobald die formelle Zustimmung beider Organe vorliegt, haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um ihre nationalen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie in Einklang zu bringen.
Erfahren Sie, was die EU für Arbeitnehmerrechte tut:
Weitere Informationen
- Plattformarbeit: erstes grünes Licht für neue EU-Vorschriften zum Beschäftigungsstatus (19.03.2024, auf Englisch)
- Legislativfahrplan: Initiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von in der Plattformwirtschaft tätigen Personen (auf Englisch)
- Kurzdarstellung – Arbeitnehmer auf digitalen Plattformen: EU-Vorschriften einen Schritt näher (auf Englisch)
- Briefing des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments: Verbesserung der Arbeitsbedingungen von in der Plattformwirtschaft tätigen Personen (auf Englisch)