BERICHTüber die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige (GUBBI) für das Haushaltsjahr2017
27.2.2019-(2018/2214(ٷ))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Martina Dlabajová
1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige für das Haushaltsjahr2017
()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige für das Haushaltsjahr2017,
–unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige für das Haushaltsjahr2017, zusammen mit der Antwort des Gemeinsamen Unternehmens[1],
–unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[2],
–unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12.Februar 2019 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr2017 zu erteilenden Entlastung (05827/2019– C8-0103/2019),
–gestützt auf Artikel319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr.1605/2002 des Rates, insbesondere auf Artikel209[3],
–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom)2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr.1296/2013, (EU) Nr.1301/2013, (EU) Nr.1303/2013, (EU) Nr.1304/2013, (EU) Nr.1309/2013, (EU) Nr.1316/2013, (EU) Nr.223/2014, (EU) Nr.283/2014 und des Beschlusses Nr.541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012[4], insbesondere auf Artikel71,
–gestützt auf die Verordnung (EU) Nr.560/2014 des Rates vom 6.Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige[5], insbesondere auf Artikel12,
–gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr.110/2014 der Kommission vom 30.September 2013 über die Musterfinanzregelung für öffentlich-private Partnerschaften nach Artikel209 der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[6],
–gestützt auf Artikel94 und AnlageIV seiner Geschäftsordnung,
–unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0103/2019),
1.erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr2017;
2.legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3.beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (ReiheL) zu veranlassen.
2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige für das Haushaltsjahr2017
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Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige für das Haushaltsjahr2017,
–unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige für das Haushaltsjahr2017, zusammen mit der Antwort des Gemeinsamen Unternehmens[7],
–unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[8],
–unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12.Februar 2019 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr2017 zu erteilenden Entlastung (05827/2019– C8-0103/2019),
–gestützt auf Artikel319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr.1605/2002 des Rates, insbesondere auf Artikel209[9],
–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom)2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr.1296/2013, (EU) Nr.1301/2013, (EU) Nr.1303/2013, (EU) Nr.1304/2013, (EU) Nr.1309/2013, (EU) Nr.1316/2013, (EU) Nr.223/2014, (EU) Nr.283/2014 und des Beschlusses Nr.541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012[10], insbesondere auf Artikel71,
–gestützt auf die Verordnung (EU) Nr.560/2014 des Rates vom 6.Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige[11], insbesondere auf Artikel12,
–gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr.110/2014 der Kommission vom 30.September 2013 über die Musterfinanzregelung für öffentlich-private Partnerschaften nach Artikel209 der Verordnung (EU, Euratom) Nr.966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[12],
–gestützt auf Artikel94 und AnlageIV seiner Geschäftsordnung,
–unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0103/2019),
1.billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige für das Haushaltsjahr2017;
2.beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (ReiheL) zu veranlassen.
3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige für das Haushaltsjahr2017 sind
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Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige für das Haushaltsjahr2017,
–gestützt auf Artikel94 und AnlageIV seiner Geschäftsordnung,
–unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0103/2019),
A.in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für biobasierte Industriezweige (im Folgenden „Gemeinsames Unternehmen“) durch die Verordnung(EU) Nr.560/2014 des Rates für einen Zeitraum von zehn Jahren als öffentlich-private Partnerschaft mit dem Ziel gegründet wurde, alle einschlägigen Interessenträger zu vereinen und dazu beizutragen, dass sich die Union als zentrale Akteurin in der Forschung, der Demonstration und der Markteinführung fortgeschrittener biobasierter Produkte und Biokraft- und -brennstoffe etabliert;
B.in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen gemäß den Artikeln38 und 43 seiner Finanzregelung, die am 14.Oktober 2014 durch Beschluss seines Verwaltungsrats angenommen wurde, verpflichtet ist, seinen vom Rechnungsführer, der vom Verwaltungsrat benannt wird, erarbeiteten Jahresabschluss auszuarbeiten und anzunehmen;
C.in der Erwägung, dass die Gründungsmitglieder des Gemeinsamen Unternehmens die Europäische Union, vertreten durch die Kommission, und Partner aus der Industrie, vertreten durch das Bio-based Industries Consortium (Konsortium für biobasierte Industriezweige, im Folgenden „BI-Konsortium“), sind;
Allgemeines
1.stellt fest, dass sich der Beitrag der Union zu den Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens auf höchstens 975000000EUR beläuft, die aus Mitteln des Programms Horizont2020 aufzubringen sind; stellt fest, dass die aus der Industrie stammenden Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens während der Bestandsdauer des Gemeinsamen Unternehmens mindestens 2730000000EUR beitragen müssen, die sich aus Sachbeiträgen und Finanzbeiträgen in Höhe von mindestens 975000000EUR zu den operativen Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens und Sachbeiträgen in Höhe von mindestens 1755000000EUR zur Umsetzung zusätzlicher Tätigkeiten außerhalb des Arbeitsplans des Gemeinsamen Unternehmens zusammensetzen;
2.stellt fest, dass sich Ende2017 17 von82 ausgewählten Vorschlägen aus der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen von2017 in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung befanden; stellt zudem fest, dass das Programm des Gemeinsamen Unternehmens Anfang2017 ein Portfolio von 82laufenden Projekten mit insgesamt 932Teilnehmern aus 30Ländern und Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 414000000EUR umfassen wird;
3.stellt fest, dass die Ziele des Gemeinsamen Unternehmens nicht mit traditionellen Instrumenten der Union erreicht werden konnten; stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen eine strukturierende Wirkung entfaltet hat, indem es mit Blick auf die Entstehung neuer Wertschöpfungsketten Bereiche und Akteure zusammenbrachte, und immer mehr Investitionen für die Entwicklung von Innovationen bei biobasierten Industriezweigen mobilisiert hat;
Haushaltsführung und Finanzmanagement
4.stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr2017 (der „Bericht des Rechnungshofs“) zu dem Schluss kommt, im Jahresabschluss2017 des Gemeinsamen Unternehmens seien dessen Finanzlage zum 31.Dezember 2017 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dargestellt;
5.stellt fest, dass der Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens den endgültigen zur Ausführung bereitstehenden Haushaltsplan für2017 enthält, der Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 92900000EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 91600000EUR vorsah, wobei die Verwendungsquote bei den Mitteln für Verpflichtungen 97% und bei den Mitteln für Zahlungen 95% betrug;
6.stellt fest, dass die Mittel für Zahlungen hauptsächlich für die Vorfinanzierung von Finanzhilfevereinbarungen verwendet wurden, die aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aus dem Jahr2016 geschlossen worden waren;
7.stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen von den 1186700000EUR, die ihm im Rahmen des Programms Horizont2020 zugewiesen wurden, einschließlich der Betriebs- und Verwaltungskosten in Höhe von 975000000EUR und des Barbeitrags der Mitglieder aus der Industrie zu den Verwaltungskosten (29250000EUR) und den Betriebskosten (182500000EUR), bis Ende2017 509800000EUR (42,96%) gebunden und 172000000EUR (entspricht 14,51% der zugewiesenen Mittel) für die Umsetzung der ersten Welle von Projekten ausgezahlt hatte;
8.ist besorgt darüber, dass von den 975000000EUR an zu zahlenden Beiträgen der Mitglieder aus der Industrie zu den operativen Tätigkeiten und den Verwaltungskosten des Gemeinsamen Unternehmens die Mitglieder aus der Industrie Sachbeiträge in Höhe von nur 26000000 EUR für operative Tätigkeiten gemeldet hatten und dass der Verwaltungsrat Finanzbeiträge der Mitglieder in Höhe von 5800000EUR zu den Verwaltungskosten des Gemeinsamen Unternehmens validiert hatte; fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über die Entwicklung der geleisteten Sach- und Finanzbeiträge zu unterrichten;
9.bedauert, dass von dem Barbeitrag im Umfang von mindestens 182500000EUR, der von den Mitgliedern aus der Industrie zu den Betriebskosten des Gemeinsamen Unternehmens zu zahlen ist, bis Ende2017 lediglich 800000EUR eingegangen sind, woraufhin die Kommission 50000000EUR ihres Barbeitrags ausgesetzt hat; stellt fest, dass ein hohes Risiko besteht, dass der Mindestbetrag bis zum Ende des Programms des Gemeinsamen Unternehmens nicht erreicht sein wird; stellt fest, dass die Kommission den Beitrag der Union zum Gemeinsamen Unternehmen nunmehr um 140000000EUR gekürzt hat, wodurch es jedoch weiterhin möglich sein sollte, einen kohärenten Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Jahr2020 durchzuführen, um die strategischen Ziele des Gemeinsamen Unternehmens im Jahr2024 zu erreichen; begrüßt, dass im Januar2018 Änderungen der Verordnung(EU) Nr.560/2014 angenommen wurden, in deren Zuge sich die Privatwirtschaft über die Programmebene hinaus auch auf Projektebene finanziell beteiligen kann; betont, dass ein positiver Trend bei den Sachbeiträgen zu operativen Tätigkeiten verzeichnet wurde, die bei dem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen aus dem Jahr2018 um 61% (72500000EUR statt der geschätzten 45000000EUR) zunehmen dürften;
Leistung
10.begrüßt, dass im Rahmen des Programms Horizont2020 das Problem, dass keine zentralen Leistungsindikatoren festgelegt wurden, nicht mehr besteht; stellt mit Genugtuung fest, dass die Festlegung verfügbarer spezifischer zentraler Leistungsindikatoren des Gemeinsamen Unternehmens Berichten zufolge planmäßig verläuft; begrüßt, dass die Zielwerte für das Jahr2020 bei sieben von acht zentralen Leistungsindikatoren2017 überschritten wurden;
11.stellt fest, dass der Anteil der Verwaltungskosten (Verwaltungsausgaben und operative Ausgaben) nach wie vor unter 5% liegt, was darauf hindeutet, dass das Gemeinsame Unternehmen eine eher schlanke und effiziente Organisationsstruktur aufweist;
12.stellt mit Sorge fest, dass Ende2017 in Bezug auf die Hebelwirkung ein Faktor von 2,077 erzielt wurde, was unter den Erwartungen liegt; fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, Schritte dahingehend einzuleiten, dass die angestrebte Hebelwirkung von 2,80 über den gesamten Zeitraum2014–2020 erreicht wird;
13.stellt mit Genugtuung fest, dass die vom Gemeinsamen Unternehmen aufgelegten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Beteiligung aller Interessenträger uneingeschränkt offenstehen; begrüßt die beachtlichen Anstrengungen des Gemeinsamen Unternehmens bei der Vermittlung seiner Ziele und Ergebnisse sowie seine Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die es an Interessenträger in der Union über seine Veranstaltungen und Treffen und über seine Website richtet;
14.nimmt zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen nach Bestätigung von Sachverständigen ein zufriedenstellendes Maß an Beteiligung der besten Akteure der Union in den Bereichen der ausgewählten Wertschöpfungsketten erreicht hat;
15.begrüßt, dass alle Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht und gemäß den entsprechenden Arbeitsplänen abgeschlossen wurden und dass der Zeitraum bis zur Gewährung bzw. der Zeitraum bis zur Zahlung jeweils wesentlich kürzer als in den festgelegten Vorgaben war;
Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren
16.stellt fest, dass die Einstellung des Personals des Gemeinsamen Unternehmens Ende2017 mit 20besetzten Stellen von insgesamt 22 dem Gemeinsamen Unternehmen durch den Stellenplan zugewiesenen Stellen fast abgeschlossen war; stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen im Laufe des Jahres2017 zwei Bedienstete auf Zeit und zwei Vertragsbedienstete eingestellt hat; stellt überdies fest, dass die Kommission dem Gemeinsamen Unternehmen zwecks Bewältigung der zusätzlichen Arbeitsbelastung genehmigt hat, eine Stelle im Stellenplan in eine Stelle für Bedienstete auf Zeit in einer niedrigeren Besoldungsgruppe und eine zusätzliche Stelle für einen Vertragsbediensteten aufzuteilen; nimmt zur Kenntnis, dass die Genehmigung dieser Maßnahme durch den Verwaltungsrat noch aussteht;
Interne Prüfung
17.stellt fest, dass der Interne Auditdienst im November2017 die Prüfungsarbeit vor Ort für die eingeschränkte Prüfung der Umsetzung der Normen der internen Kontrolle („Internal Control Standards– ICS) im GUBBI durchgeführt hat; fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, der Entlastungsbehörde über die Ergebnisse dieser Prüfung Bericht zu erstatten;
18.stellt fest, dass das Programmbüro eine Selbstbewertung seiner Normen der internen Kontrolle durchgeführt hat, um den derzeitigen Stand der Umsetzung der Normen der internen Kontrolle zu bewerten und die Bedingungen auszuloten, die notwendig sind, damit der interne Kontrollrahmen der Organisation einen höheren Reifegrad erreicht; nimmt zur Kenntnis, dass dabei die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass das Gemeinsame Unternehmen über einen guten Reifegrad bei der Umsetzung der Normen der internen Kontrolle verfügt und dass ein Aktionsplan hierfür aktualisiert wurde;
19.entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Sorge, dass einige Normen der internen Kontrolle noch immer nicht umgesetzt wurden, etwa die Norm Nr.8 (Abläufe und Verfahren), Nr.10 (Betriebskontinuität) und Nr.11 (Dokumentenverwaltung);
20.stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen im Jahr2017 in Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Auditdienst der GD Forschung und Innovation der Kommission die erste Ex-post-Prüfung einer Zufallsstichprobe von Zwischenkostenaufstellungen zum Programm Horizont2020 eingeleitet hat; fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, der Entlastungsbehörde über die Ergebnisse dieser Prüfung Bericht zu erstatten;
21.stellt mit Genugtuung fest, dass die Restfehlerquote unter der Wesentlichkeitsschwelle liegt und sich beim Programm Horizont2020 auf 1,44% beläuft;
22.stellt fest, dass die Kommission ihre Zwischenbewertung der Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens für den Zeitraum2014–2016 durchgeführt hat und dass ein Aktionsplan erstellt wurde, um den Empfehlungen nachzukommen, beispielsweise in Bezug auf die Förderung neuer Wertschöpfungsketten unter Einbeziehung neuer Akteure, die Unterstützung der Weiterentwicklung nationaler und regionaler Bioökonomiestrategien in den Mitgliedstaaten, eine bessere Abstimmung mit der Kommission zur Vermeidung von Doppelfinanzierung, die Steigerung der Finanz- und Sachbeiträge der Industrie auf das mögliche Maximum usw.; stellt fest, dass mehrere Maßnahmen bereits ergriffen wurden;
Rechtsrahmen
23.stellt anerkennend fest, dass das Referat Personalressourcen den Rechtsrahmen im Jahr2017 weiter gestärkt hat, wobei besonderes Augenmerk auf die Anwendung der Durchführungsbestimmungen der Kommission auf das Gemeinsame Unternehmen gelegt wurde; begrüßt, dass der Verwaltungsrat in diesem Zusammenhang im Jahr2017 sieben neue Durchführungsbestimmungen angenommen hat;
Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz
24.begrüßt, dass das Gemeinsame Unternehmen zusammen mit sechs anderen gemeinsamen Unternehmen einen gemeinsamen Aufruf zur Interessenbekundung vonseiten gemeinsamer Unternehmen aufgelegt hat, um bis zu sieben Vertrauenspersonen auszuwählen, die ein Netz von Vertrauenspersonen einrichten werden.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
20.2.2019 |
||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
18 1 1 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Jean-François Jalkh, Wolf Klinz, Monica Macovei, Georgi Pirinski, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Marco Valli, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Karin Kadenbach |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
18 |
+ |
|
ALDE |
Nedzhmi Ali, Martina Dlabajová, Wolf Klinz |
|
ECR |
Monica Macovei |
|
GUE/NGL |
Dennis de Jong |
|
PPE |
Tamás Deutsch, Ingeborg Gräßle, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller |
|
S&D |
Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Karin Kadenbach, Georgi Pirinski, Derek Vaughan |
|
VERTS/ALE |
Bart Staes |
|
1 |
- |
|
ENF |
Jean-François Jalkh |
|
1 |
0 |
|
EFDD |
Marco Valli |
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+:dafür
-:dagegen
0:Enthaltung
- [1] ABl. C452 vom 14.12.2018, S.10.
- [2] ABl. C452 vom 14.12.2018, S.12.
- [3] ABl.L298 vom 26.10.2012, S.1.
- [4] ABl. L193 vom 30.7.2018, S.1.
- [5] ABl. L169 vom 7.6.2014, S.130.
- [6] ABl. L38 vom 7.2.2014, S.2.
- [7] ABl. C452 vom 14.12.2018, S.10.
- [8] ABl. C452 vom 14.12.2018, S.12.
- [9] ABl.L298 vom 26.10.2012, S.1.
- [10] ABl. L193 vom 30.7.2018, S.1.
- [11] ABl. L169 vom 30.7.2018, S.130.
- [12] ABl. L38 vom 7.2.2014, S.2.