ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzu der Verstärkung der unerschütterlichen Unterstützung der EU für die Ukraine angesichts des Angriffskriegs Russlands und der zunehmenden militärischen Zusammenarbeit Nordkoreas und Russlands
25.11.2024-()
gemäß Artikel 136 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Villy Søvndal, Sergey Lagodinsky, Maria Ohisalo, Markéta Gregorová, Mārtiņš Staķis, Ville Niinistö, Nicolae Ştefănuță, Reinier VanLanschot
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen ԳٲßܲԲԳٰRC-B10-0191/2024
10‑0191/2024
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Verstärkung der unerschütterlichen Unterstützung der EU für die Ukraine angesichts des Angriffskriegs Russlands und der zunehmenden militärischen Zusammenarbeit Nordkoreas und Russlands
()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Ukraine, zu Russland und zur Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea/DVRK),
–unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, die Haager Übereinkommen, die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle und das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,
–unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Nordkorea, insbesondere seine Resolutionen 1874 und 2094,
–unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU vom 25.Oktober 2024 zu Berichten über die Entsendung von Truppen der DVRK nach Russland,
–unter Hinweis auf die Erklärung der EU vom 20.November 2024 im Gouverneursrat der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen in der Demokratischen Volksrepublik Korea,
–unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Außenministerinnen Deutschlands und Finnlands vom 18.November 2024 zum durchtrennten Unterseekabel in der Ostsee,
–unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Außenministerinnen und -minister Deutschlands, Frankreichs, Polens, Italiens, Spaniens und des Vereinigten Königreichs vom 19.November 2024 in Warschau,
–gestützt auf Artikel136 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,
A.in der Erwägung, dass seit dem 24.Februar 2022, als die Russische Föderation einen weiteren anhaltenden und beispiellosen Angriff im Zuge ihres unprovozierten, ungerechtfertigten und unrechtmäßigen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingeleitet hat, über tausend Tage vergangen sind; in der Erwägung, dass die Aggression Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2014 mit der Besetzung von Teilen des Donbas und der Besetzung und rechtswidrigen Annexion der Autonomen Republik Krim der Ukraine begann; in der Erwägung, dass es nach Angaben der Sonderbeobachtermission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa für die Ukraine zwischen 2014 und 2022 im Bereich der Kontaktlinie fast täglich zu unterschwelligem Artillerie- und Kleinwaffenbeschuss durch Angehörige der Streitkräfte Russlands kam;
B.in der Erwägung, dass die Streitkräfte Russlands nach wie vor systematisch und willkürlich Wohngebiete und zivile Infrastruktur in der Ukraine angreifen; in der Erwägung, dass schwere und intensive Bombardierungen in Verbindung mit Bodenkämpfen im gesamten Jahr 2024 fortgesetzt wurden; in der Erwägung, dass durch die Angriffswellen vonseiten Russlands auf die Energieinfrastruktur die Energie- und Wasserversorgung unterbrochen und der Zugang von Zivilpersonen sowie von Gesundheitseinrichtungen und Schulen zu grundlegenden Diensten erheblich eingeschränkt wird, längerfristige Auswirkungen eintreten dürften und eine Verschlechterung der Lage im Winter zu erwarten ist;
C.in der Erwägung, dass Russland am 17.November 2024 mit rund 120Flugkörpern und 90Drohnen einen massiven Angriff auf zivile Infrastruktur und Wohngebiete verübt hat, bei dem zahlreiche Menschen getötet und verletzt wurden; in der Erwägung, dass einige der Angriffe Umspannwerke zum Ziel hatten, die für den Betrieb der Kernkraftwerke der Ukraine von entscheidender Bedeutung sind; in der Erwägung, dass die IAEO am selben Tag berichtete, dass die Stromleitungen von vier Umspannwerken zu drei Kernkraftwerken unterbrochen worden seien und dass die Leistung in sechs der neun Kernreaktoren an den drei Standorten reduziert worden sei;
D.in der Erwägung, dass eine der größten Bedrohungen für die kritische Infrastruktur, die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte der Ukraine in der Bombardierung mit einer Vielzahl von Gleitbomben besteht, die von Russlands Flugzeugen aus großer Entfernung abgefeuert werden können, was es der ukrainischen Luftabwehr erschwert, sie abzuwehren;
E.in der Erwägung, dass Russland nach wie vor sowohl in der Luft als auch bezüglich der Truppenstärke vor Ort überlegen ist, da sich derzeit etwa 520000 seiner Soldaten in der Ukraine befinden und Russland beabsichtigt, diese Zahl zum Ende des Jahres 2024 auf 690000 zu erhöhen; in der Erwägung, dass die Streitkräfte der Ukraine einen gravierenden und wachsenden Personalmangel zu verzeichnen haben; in der Erwägung, dass staatliche Stellen der Ukraine, Südkoreas und der USA berichtet haben, dass etwa 11000 nordkoreanische Soldaten in Russland eingetroffen sind, um sich an der Aggression Russlands gegen die Ukraine zu beteiligen; in der Erwägung, dass Berichten zufolge diese Soldaten bereits in Kämpfe im Gebiet Kursk in Russland verwickelt sind; in der Erwägung, dass Nordkorea Medienberichten zufolge möglicherweise sogar bis zu 100 000 Soldaten entsenden könnte;
F.in der Erwägung, dass Nordkorea und Russland kürzlich den Vertrag über eine umfassende strategische Partnerschaft unterzeichnet und ratifiziert haben, wonach beide Länder dazu verpflichtet sind, bei einem Angriff auf eines der beiden Länder mit allen verfügbaren Mitteln sofortige militärische Hilfe zu leisten; in der Erwägung, dass der Vertrag die beiden Länder auch dazu verpflichtet, bei ihren Bemühungen um die Schaffung einer „gerechten und multipolaren neuen Weltordnung“ aktiv zusammenzuarbeiten und die Zusammenarbeit in den Bereichen Atomenergie, Raumfahrt, Lebensmittelversorgung, Handel und Wirtschaft zu verstärken;
G.in der Erwägung, dass Russland seine eigene Militärproduktion rasch erhöht und sich seine Militärausgaben 2024 auf rund 140Mrd.EUR beliefen; in der Erwägung, dass Russland auch auf die Munitionsbestände von Belarus, Artilleriegeschosse und ballistische Flugkörper aus Nordkorea sowie Drohnen und Flugkörper aus Iran zurückgreift; in der Erwägung, dass Iran Lieferungen ballistischer Kurzstreckenraketen vom Typ Fath-360 nach Russland verbracht hat; in der Erwägung, dass die EU, Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich infolgedessen weitere Sanktionen gegen Iran verhängt haben;
H.in der Erwägung, dass Russlands Streitkräfte Medienberichten zufolge die Hunderte jemenitischer Männer für den Kampf in der Ukraine rekrutiert haben; in der Erwägung, dass Moskau die Huthi weiteren Berichten zufolge unterstützt, unter anderem durch die Bereitstellung von Zieldaten für Raketenstarts und möglicherweise durch den Verkauf moderner Seezielflugkörper aus Russland;
I.in der Erwägung, dass US-Präsident Joe Biden kürzlich beschlossen hat, einige Beschränkungen für den Einsatz von Langstreckenraketen durch die Ukraine gegen legitime militärische Ziele in Russland aufzuheben; in der Erwägung, dass Berichten zufolge die Beschränkungen für den Einsatz von ATACMS-Raketen mit einer maximalen Reichweite von etwa 300km für das Gebiet Kursk in Russland aufgehoben wurden; in der Erwägung, dass die US-Regierung Medienberichten zufolge diese Entscheidung als Reaktion auf die Entsendung nordkoreanischer Truppen getroffen hat, um Nordkorea davon abzuhalten, weitere Truppen zu entsenden;
J.in der Erwägung, dass Medienberichten zu entnehmen ist, dass Frankreich und das Vereinigte Königreich einige Beschränkungen für den Einsatz von Marschflugkörpern vom Typ SCALP bzw. Storm Shadow gegen legitime militärische Ziele in Russland aufgehoben haben, die sich innerhalb der Reichweite dieser Waffe von 250km befinden;
K.in der Erwägung, dass nach wie vor hinsichtlich sowohl Qualität als auch Quantität geringe militärische Hilfe geleistet wird und es nach Lieferentscheidungen zu Verzögerungen bei der tatsächlichen Lieferung von Waffen und Munition an die Ukraine kommt; in der Erwägung, dass eine beträchtliche Anzahl der Systeme, die die Ukraine infolge des auf dem NATO-Gipfel gefassten Beschlusses erhalten sollte, noch nicht eingetroffen ist;
L.in der Erwägung, dass der Vizepräsident der Kommission und Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) Josep Borrell auf der Tagung der EU-Verteidigungsminister im Februar 2024 bekannt gegeben hat, dass sich die Mitgliedstaaten verpflichtet hätten, der Ukraine im Jahr 2024 militärische Hilfe in Höhe von mindestens 21Mrd.EUR zukommen zu lassen;
M.in der Erwägung, dass Ungarn sowohl den im März 2024 im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) neu eingerichteten Unterstützungsfonds für die Ukraine (UAF) mit Mitteln in Höhe von 5Mrd.EUR als auch die achte Tranche der Erstattungen im Rahmen der EFF an die Mitgliedstaaten blockiert, die der der Ukraine seit über zwei Jahren militärische Hilfe leisten;
N.in der Erwägung, dass der ungarische Ministerpräsident und der ungarische Außenminister ihren Vorsitz im Rat missbraucht haben, indem sie nach Moskau gereist sind und diplomatische Gespräche mit einem Aggressorstaat aufgenommen haben; in der Erwägung, dass Ungarn gegen verschiedene Runden von Sanktionen der EU gegen Russland wiederholt ein Veto eingelegt, diese verzögert oder verwässert hat, wodurch er unmittelbar dazu beigetragen hat, dass der Russland seine Kriegswirtschaft aufrechterhalten kann;
O.in der Erwägung, dass das 1200km lange Kabel zwischen Helsinki und dem deutschen Hafen Rostock am 18.November 2024 ausgefallen ist; in der Erwägung, dass eine 218km lange Internetverbindung zwischen Litauen und der schwedischen Insel Gotland am 17.November 2024 ausgefallen ist; in der Erwägung, dass das unter chinesischer Flagge fahrende Schiff YiPeng3 von europäische Behörden mutmaßlich mit den Schäden an beiden Unterseekabeln in Verbindung gebracht wird; in der Erwägung, dass die dänische Marine das Schiff in ihren Hoheitsgewässern gestoppt hat und mehrere europäische Behörden den Vorfall untersuchen;
P.in der Erwägung, dass nach der Wiederwahl von Donald Trump ins Weiße Haus ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Unvorhersehbarkeit der künftigen Politik der USA gegenüber Russland und einer Verringerung der politischen Unterstützung und der militärischen Hilfe der USA für die Ukraine aufgekommen sind;
Q.in der Erwägung, dass Präsident Wolodymyr Selenskyj im September 2022 die Friedensformel der Ukraine vorgestellt hat, in der zehn Voraussetzungen für einen gerechten Frieden für die Ukraine und für die Wiederherstellung der regelbasierten Ordnung dargelegt wurden; in der Erwägung, dass im Anschluss daran im Juni 2024 in der Schweiz ein erstes Gipfeltreffen zur Umsetzung der Friedensformel in der Ukraine stattfand, an dem mehr als 90Staaten teilnahmen; in der Erwägung, dass die Ukraine Pläne für ein Gipfeltreffen zur Umsetzung der Friedensformel angekündigt hat, zu dem auch Russland eingeladen werden soll, Moskau die Einladung jedoch umgehend ablehnte; in der Erwägung, dass Präsident Wolodymyr Selenskyj Anfang dieses Jahres den Siegesplan der Ukraine vorgestellt hat, in dem Schritte zur Schaffung der Voraussetzungen dargelegt werden, damit die Position der Ukraine gestärkt wird, um den Krieg zu für die Ukraine günstigen Bedingungen zu beenden und den Frieden und die Stabilität weltweit zu verbessern;
1.verurteilt aufs Allerschärfste den anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die Beteiligung von Belarus an diesem Krieg und fordert Russland auf, alle militärischen Aktivitäten in der Ukraine umgehend einzustellen, sämtliche Streitkräfte und das gesamte militärische Gerät bedingungslos aus dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen und die Ukraine für den ihrem Volk zugefügten Schaden und die Schäden an Land und Infrastruktur zu entschädigen;
2.bekundet der Bevölkerung der Ukraine seine ungeteilte Solidarität, unterstützt uneingeschränkt die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und unterstreicht, dass dieser Krieg eine schwerwiegende Völkerrechtsverletzung darstellt; betont, dass das oberste Ziel nach wie vor darin besteht, in der Ukraine zu ihren Bedingungen einen gerechten und dauerhaften Frieden herbeizuführen und die Sicherheit und Würde der ukrainischen Bevölkerung in einem friedlichen und stabilen Europa sicherzustellen;
3.bekräftigt seine entschiedene Unterstützung für die Friedensformel und den Siegesplan der Ukraine als beste Grundlage für einen gerechten, umfassenden und dauerhaften Frieden für die Menschen in der Ukraine und der gesamten Region; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen mit ihren NATO-Partnern und Nicht-NATO-Partnern über die Mittel verfügen, um die in diesen beiden Strategien dargelegten Ziele zu erreichen;
4.fordert den VP/HR und die Mitgliedstaaten auf, die Friedensformel und den Siegesplan der Ukraine als Angelegenheit von äußerster Dringlichkeit proaktiv zu unterstützen und unverzüglich eine klare Strategie mit spezifischen Zielen zu entwickeln, die Instrumente und Maßnahmen zu ermitteln, die erforderlich sind, um diese Ziele in den kommenden Monaten und Jahren zu erreichen, und sicherzustellen, dass die EU eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung eines gerechten, umfassenden und dauerhaften Friedens für die Ukraine spielt;
5.betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, dass es weltweit Rückhalt für die Friedensformel und der Siegesplan der Ukraine gibt; fordert die Kommission, den VP/HR und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in diesem Zusammenhang mit den Ländern des Globalen Südens zusammenzuarbeiten und den Weg für die Abhaltung des zweiten Friedensgipfels zu ebnen;
6.fordert den VP/HR und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, der direkten und aggressiven Beteiligung Nordkoreas am Konflikt zwischen Russland und der Ukraine mit Nachdruck entgegenzutreten; ist der Ansicht, dass die Entsendung nordkoreanischer Kampftruppen auf den europäischen Kontinent eine inakzeptable und beispiellose Eskalation durch Russland darstellt, auf die mit aller Schärfe reagiert werden muss; ist der Auffassung, dass die Entsendung von Truppen und die Lieferung von Waffen aus Nordkorea an Russland, insbesondere von ballistischen Raketen, eine eklatante Verletzung der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ein einseitiger feindlicher Akt Nordkoreas ist, der eine Bedrohung für die Sicherheit Europas darstellt; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in dieser Angelegenheit unverzüglich mit China Gespräche aufnehmen müssen, da Nordkorea nach wie vor in hohem Maße von seinem Nachbarn abhängig ist;
7.fordert alle Mitgliedstaaten der EU und der Vereinten Nationen auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Umsetzung aller Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Nordkorea sicherzustellen und proaktiv alle Wege zu blockieren, auf denen Nordkorea Finanzmittel, Materialien oder Wissen für seine illegalen Waffenprogramme erhalten könnte;
8.verurteilt die jüngsten Handlungen in der Ostsee, durch die kritische Bestandteile der europäischen Infrastruktur beschädigt wurden; betont, dass diese schwerwiegenden Vorfälle dringend untersucht und Informationen über die Täter und ihre Absichten veröffentlicht werden müssen; betont, dass mehrere Vertreter europäischer Regierungen die Auffassung vertreten, dass dieser aktuelle Vorfall einen schweren Sabotageakt darstellt; fordert den VP/HR und die Mitgliedstaaten auf, mit Maßnahmen zu reagieren, die sich auf die bilateralen Beziehungen zu den verantwortlichen staatlichen Akteuren, insbesondere China und Russland, auswirken, wenn Beweise für ihre Beteiligung vorliegen;
9.begrüßt die Unterzeichnung der gemeinsamen Sicherheitszusagen zwischen der EU und der Ukraine und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, rasch zu handeln, um die Verpflichtungen wirksam umzusetzen und diese Bemühungen mit einer EU-Strategie zur Umsetzung der Friedensformel und des Siegesplans der Ukraine abzustimmen; unterstützt in diesem Zusammenhang den Vorschlag des VP/HR Josep Borrell, in Kyjiw eine Koordinierungszelle für militärische Unterstützung in durch die EU einzurichten, die direkt der militärischen Unterstützungsmission der EU zur Unterstützung der Ukraine unterstellt ist;
10.betont, dass die bisherigen Anstrengungen zunichtegemacht werden könnten, wenn Waffen und Munition nicht im erforderlichen Umfang oder nur verzögert geliefert werden, und fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, mit äußerster Dringlichkeit ihre militärische Unterstützung, insbesondere die Lieferung von Waffen, einschließlich des Marschflugkörpers Taurus, und Munition als Reaktion auf eindeutig ermittelten Bedarf, erheblich aufzustocken und die entsprechende Bereitstellung deutlich zu beschleunigen; hebt hervor, dass eine beträchtliche Anzahl der Systeme, die die Ukraine infolge des auf dem NATO-Gipfel gefassten Beschlusses erhalten sollte, noch nicht eingetroffen ist; begrüßt die jüngsten Beschlüsse, Langstreckenraketen einzusetzen, um legitime militärische Ziele auf russischem Hoheitsgebiet anzugreifen; fordert die Mitgliedstaaten und internationalen Partner auf, alle der Ukraine auferlegten Einschränkungen in Bezug auf den Einsatz westlicher Waffen gegen legitime militärische Ziele im Hoheitsgebiet Russlands aufzuheben, da diese Einschränkungen im Widerspruch zu den Rechten der Ukraine nach dem Völkerrecht stehen;
11.bedauert zutiefst, dass der Umfang der bilateralen militärischen Hilfe der Mitgliedstaaten für die Ukraine zurückgeht, obwohl Anfang dieses Jahres bedeutsame Erklärungen abgegeben wurden, denen nun die jüngsten Regierungsbeschlüsse und die erheblichen Probleme bei der allgemeinen Funktionsweise des zentralen Mechanismus der EU zur Schaffung von Anreizen für bilaterale militärische Hilfe für die Ukraine (EFF) entgegenstehen; stellt fest, dass die finanziellen Mittel aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten als zusätzliche Mittel betrachtet werden sollten und die Mittel für die Ukraine aus den bestehenden Staatshaushalten nicht ersetzen können;
12.schließt sich der Einschätzung des Hohen Vertreters und Vizepräsidenten Josep Borrell an, dass Ungarn EFF-Mittel in Höhe von bis zu 6,6Mrd.EUR auf inakzeptable Weise blockiert, mit denen Teile der bilateralen Militärhilfe erstattet werden sollen und die nun teilweise seit über anderthalb Jahre eingefroren sind; fordert die Mitgliedstaaten, die Präsidentin der Kommission und den Hohen Vertreter und Vizepräsidenten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit Ungarn sein Veto umgehend aufhebt oder dieses Veto anderweitig überwunden wird; bekräftigt, dass das Stimmrecht Ungarns gemäß dem in Artikel7 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Verfahren ausgesetzt werden muss; fordert den Rat auf, die Brückenklauseln zu aktivieren, um eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik einzuführen; betont, dass die EU, falls der EFF-Hilfsfonds für die Ukraine und frühere Rückzahlungstranchen bis zur nächsten Tagung des Europäischen Rates blockiert bleiben, dringend und unverzüglich ein neues Format schaffen muss, damit es Mitgliedstaaten, die bereit und in der Lage sind, der Ukraine militärische Hilfe zu leisten, ermöglicht wird, dies zu tun und um die Glaubwürdigkeit der EU in dieser Funktion wiederherzustellen, oder dass sie nationale Beiträge erstatten muss, um die reibungslose Finanzierung der bilateralen Hilfe auf rein nationaler Basis nicht zu behindern;
13.fordert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Bemühungen intensivieren, damit die militärische Unterstützung in angemessener Quantität und Qualität in der Ukraine ankommt, zur richtigen Zeit und mit zweckmäßigen Nutzungsrechten geliefert wird und globale Produktionsengpässe behoben werden, die die inländische Rüstungsproduktion der Ukraine beeinträchtigen, sodass die Ukraine erkennbar in die Lage versetzt wird, ihre territoriale Unversehrtheit wiederherzustellen; fordert insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die ihre eigenen Zusagen in Bezug auf die Herstellung von Verteidigungsgütern und die direkte Unterstützung einschlägiger Produktionskapazitäten nicht einhalten, auf, Joint Ventures mit der Ukraine einzugehen oder direkt in der Ukraine Aufträge zu vergeben; fordert die Mitgliedstaaten auf, Direktinvestitionen in den Ausbau der Kapazitäten der Militärindustrie der Ukraine nach dem Vorbild Dänemarks zu beschleunigen; fordert die EU auf, dieses Modell in den Hilfsfonds für die Ukraine aufzunehmen;
14.bekräftigt seinen früheren Standpunkt, dass alle EU-Mitgliedstaaten und NATO-Verbündeten gemeinsam und individuell ihre Zusage geben sollten, jährlich mindestens 0,25% ihres BIP für die militärische Unterstützung der Ukraine aufzuwenden; betont, dass dieses Engagement nach der Wiederwahl von Donald Trump ins Weiße Haus jetzt mehr denn je erforderlich ist;
15.bringt seine Überzeugung zum Ausdruck, dass ein dauerhafter Frieden nur möglich ist, wenn die Gewissheit besteht, dass Russland nach der Einstellung der Feindseligkeiten keinen weiteren Angriff vorbereiten und einleiten wird; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Diskussionen über die künftige NATO-Mitgliedschaft der Ukraine beschleunigt und intensiviert werden;
16.fordert den Rat auf, seine Sanktionspolitik gegenüber Russland und Belarus fortzusetzen und auszuweiten und dabei die Wirksamkeit und Schlagkraft der Sanktionen zu überwachen, zu überprüfen und zu verstärken; betont, dass die Schlagkraft bestehender Sanktionen sowie die finanzielle und militärische Unterstützung für die Ukraine weiterhin untergraben werden, solange die EU die Einfuhr fossiler Brennstoffe aus Russland zulässt; ist zutiefst besorgt über China und andere Länder, die Moskaus Kriegsanstrengungen mutmaßlich unterstützen;
17.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten, der Regierung und der Werchowna Rada der Ukraine, den Staatsorganen Russlands und Nordkoreas sowie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu übermitteln.