ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzu der Notwendigkeit der Unterstützung eines gerechten Übergangs und des Wiederaufbaus in Syrien durch die EU
7.3.2025-()
gemäß Artikel 136 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Nathalie Loiseau, Petras Auštrevičius, Malik Azmani, Dan Barna, Bernard Guetta, Ľubica Karvašová, Jan‑Christoph Oetjen, Urmas Paet, Marie‑Agnes Strack‑Zimmermann, Hilde Vautmans, Lucia Yar
im Namen der Renew-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen ԳٲßܲԲԳٰRC-B10-0157/2025
10‑0164/2025
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Notwendigkeit der Unterstützung eines gerechten Übergangs und des Wiederaufbaus in Syrien durch die EU
()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf die Resolution 2254 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 18.Dezember 2015,
–unter Hinweis auf die Beschlüsse des Pariser Gerichts vom 14.November 2023 und 21.Januar 2025, mit denen internationale Haftbefehle gegen Baschar al-Assad und Mitglieder seines Regimes ausgestellt wurden,
–unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 28.Februar 2024 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission / Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Lage in Syrien[1],
–unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19.Dezember 2024,
–unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Regierungen Frankreichs, Syriens, Bahrains, Kanadas, Ägyptens, Deutschlands, Griechenlands, Iraks, Italiens, Japans, Jordaniens, Kuwaits, Libanons, Omans, Katars, Saudi-Arabiens, Spaniens, der Türkei, der Vereinigten Arabischen Emirate und des Vereinigten Königreichs, der Europäischen Union, des Sondergesandten der Vereinten Nationen für Syrien, des Generalsekretärs der Liga der Arabischen Staaten und des Generalsekretärs des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten vom 13.Februar 2025,
–unter Hinweis auf den Beschluss, die Verordnung und Durchführungsverordnung des Rates 6227/25 vom 19.Februar2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien,
–unter Hinweis auf die Erklärung, die im Anschluss an die Konferenz im Rahmen des nationalen Dialogs Syriens am 25.Februar 2025 in Damaskus abgegeben wurde,
–gestützt auf Artikel136 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,
A.in der Erwägung, dass der historische Zusammenbruch der Herrschaft der Assad-Familie in Syrien am 8.Dezember 2024 das Ende des ein halbes Jahrhundert lang währenden Leidens des syrischen Volkes markierte, und dass beispiellose Tyrannei und Chaos herrschten, nachdem Assad den Aufstand im Jahr 2011 brutal unterdrückt und das Land in einen Bürgerkrieg geführt hatte; in der Erwägung, dass Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Massenhaft und Folter sowie Handlungen terroristischer Gruppen den Tod einer halben Million Syrerinnen und Syrer zur Folge hatten;
B.in der Erwägung, dass Russland und Iran sowohl Wegbereiter des Kriegs waren, den Assads blutrünstiges Regime gegen sein eigenes Volk führte, als auch daran teilnahmen und Syrien als Experimentierfeld für die Destabilisierung der Region nutzten; in der Erwägung, dass sich die Macht des Assad-Regimes auf die anhaltende Unterstützung durch Russland und Iran und die Lieferung von Arbeitskräften und Waffen durch diese Länder stützte; in der Erwägung, dass sein plötzlicher Sturz für beide Länder eine klare geostrategische Niederlage darstellt;
C.in der Erwägung, dass der designierte Interimspräsident Ahmad al-Scharaa im Anschluss an seine führende Rolle beim Sturz des Regimes einen politischen Übergangsprozess eingeleitet hat; in der Erwägung, dass eine Übergangsregierung ernannt wurde und derzeit Gespräche über die Einsetzung einer neuen Regierung geführt werden;
D.in der Erwägung, dass die geschäftsführenden Staatsorgane den größten Teil, aber nicht das gesamte Hoheitsgebiet Syriens kontrollieren, da die nordöstliche Region von den Demokratischen Kräften Syriens militärisch verwaltet wird; in der Erwägung, dass die Türkei seit Dezember 2024 ihre An- und Übergriffe auf syrisches Hoheitsgebiet verstärkt hat; in der Erwägung, dass einige bewaffnete Assad-treue Gruppen weiterhin aktiv sind und kürzlich Anschläge verübt haben;
E.in der Erwägung, dass Israel wiederholt militärische Ziele in Syrien angreift, seine Besetzung syrischen Hoheitsgebiets erheblich ausgeweitet hat und eine weitreichende entmilitarisierte Zone fordert;
F.in der Erwägung, dass die humanitäre Lage nach wie vor absolut katastrophal ist, da 90% der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze leben, Ernährungsunsicherheit weit verbreitet ist und es an grundlegender Infrastruktur und öffentlichen Dienstleistungen mangelt; in der Erwägung, dass die Zahl der Menschen, die lebensrettende humanitäre Hilfe in Syrien benötigen, seit 2020 weiter gestiegen ist und sich 2024 auf 16,7Millionen belief; in der Erwägung, dass kolossale Wiederaufbauanstrengungen unternommen werden müssen und gleichzeitig die Umstellung auf eine offene Marktwirtschaft erfolgen muss und große Migrationsbewegungen bewältigt werden müssen; in der Erwägung, dass die EU im Dezember 2024 eine humanitäre Luftbrücke ins Leben gerufen hat, um eine Notfallversorgung sicherzustellen und andere wichtige Hilfsgüter bereitzustellen;
G.in der Erwägung, dass die von der Regierung von US-Präsident Donald Trump am 20.Januar 2025 erlassene Durchführungsverordnung, mit der eine 90-tägige Aussetzung aller Programme für Außenhilfe, einschließlich der von der United States Agency for International Development (USAID) verwalteten Programme, verhängt wurde, Auswirkungen auf die humanitären Programme und nichtstaatlichen Organisationen, die vor Ort in Syrien tätig sind, hat und haben wird; in der Erwägung, dass auch andere Länder wie das Vereinigte Königreich und mehrere EU-Mitgliedstaaten erhebliche Kürzungen ihrer Mittel für die Erbringung von Hilfe weltweit angekündigt haben;
H.in der Erwägung, dass sich die EU zu Recht bis zum Zusammenbruch des Assad-Regimes geweigert hat, ihre Beziehungen zu demselben zu normalisieren, und als wichtiger Geber humanitärer Hilfe für syrische Zivilisten und durch die Aufnahme einer Million Flüchtlinge, die vor den Konflikten geflohen sind, eine wichtige Rolle gespielt hat;
1.lobt den Mut, die Würde und die Widerstandsfähigkeit des syrischen Volkes, dem es schließlich gelungen ist, die grausame Diktatur Assads zu stürzen; gedenkt der zahllosen Opfer des Regimes;
2.begrüßt den Neubeginn in den Beziehungen zwischen der EU und Syrien, der in der Ernennung eines Geschäftsträgers der EU in Damaskus, einer teilweisen Aufhebung der Sanktionen und der Organisation der Neunten Brüsseler Konferenz mit dem Titel „An der Seite Syriens: die Grundlagen für einen erfolgreichen Übergang schaffen“, die am 17.März 2025 stattfinden soll, zum Ausdruck kommt;
3.fordert die EU auf, diese historische Gelegenheit zu nutzen, Syrien beim Wiederaufbau und der Verwirklichung eines gerechten, friedlichen und inklusiven politischen Übergangs zu unterstützen; betont, dass ein stabiles und friedliches Syrien im Interesse des Nahen Ostens, der südlichen Nachbarschaft der EU und der EU selbst liegt; betont darüber hinaus, dass nur auf dieser Grundlage die Voraussetzungen für eine sichere, freiwillige und menschenwürdige Rückkehr von Flüchtlingen erfüllt werden können;
4.fordert die EU auf, die Syrerinnen und Syrer weiterhin durch verstärkte humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe zu unterstützen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen um den Wiederaufbau in wichtigen Bereichen wie Verkehr, Elektrizität, Gesundheitsversorgung und Bildung zu unterstützen;
5.fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit der syrischen Übergangsregierung auf transparente, koordinierte und verantwortungsvolle Weise zusammenzuarbeiten und ihre Bereitschaft zum Ausdruck zu bringen, bei Bedarf Unterstützung beim Staatsaufbau zu leisten; begrüßt den Dialog, der mit regionalen Partnern im Aqaba-Format – demselben Format, das schon der Gipfel von Aqaba im Dezember 2024 in Jordanien hatte, – geführt wird;
6.ist der festen Überzeugung, dass Stabilität in Syrien das Ergebnis eines pluralistischen politischen Übergangs sein wird, an dem glaubwürdige Vertreter aller Teile der syrischen Gesellschaft, d.h. Frauen, die Zivilgesellschaft und alle religiösen und ethnischen Gemeinschaften, beteiligt sein müssen; betont, dass die künftige Regierung diese Pluralität abbilden muss und dass ein verfassungsrechtlicher Rahmen erforderlich ist, mit dem allen Syrerinnen und Syrern gleiche Rechte und der gleiche Zugang zu Chancen garantiert wird, und dass eindeutige und konkrete Nachweise erbracht werden müssen, dass diese Rechte im Zusammenhang mit der Entscheidungsfindung auf nationaler und lokaler Ebene geachtet werden;
7.nimmt mit Besorgnis die von Gewalt geprägte Vergangenheit von Gruppierungen zur Kenntnis, die das Assad-Regime gestürzt haben und nun an der Regierung beteiligt sind; fordert die Übergangsregierung auf, für die Entwaffnung paramilitärischer Einheiten und der Zivilgesellschaft zu sorgen; nimmt die vielversprechenden Absichtserklärungen des Interimspräsidenten gebührend zur Kenntnis und verpflichtet sich, die Maßnahmen der nationalen und lokalen Behörden im Hinblick auf eine Fortsetzung des Engagements ihnen gegenüber zu überwachen;
8.würdigt den unschätzbaren Beitrag, den die Zivilgesellschaft in Syrien und im Ausland erbracht hat, indem sie die Bestrebungen des syrischen Volkes als sein rechtmäßiger Interessenverwalter während der jahrelangen brutalen Unterdrückung durch das Assad-Regime verteidigt hat; würdigt insbesondere die Weißhelme, die einer vom Regime organisierten und von Russland unterstützten Verleumdungskampagne ausgesetzt waren; fordert die EU auf, die Unterstützung syrischer zivilgesellschaftlicher Organisationen im Zusammenhang mit deren Anpassung an sich verändernde Arbeitsbedingungen zu verstärken, wobei der Schwerpunkt auf der Förderung des zivilgesellschaftlichen Dialogs, insbesondere zwischen ethnischen und religiösen Gemeinschaften, liegen sollte, um Pluralismus und Vertrauen innerhalb der syrischen Gesellschaft zu fördern;
9.ist besorgt über den exponentiellen Anstieg von Desinformation, die sowohl aus Syrien als auch aus dem Ausland stammt; warnt vor dem Risiko einer Instrumentalisierung von Gemeinschaften durch sowohl inländische als auch ausländische Akteure; betont, dass sich eine pluralistische Medienlandschaft herausbilden und festigen muss;
10.stellt fest, dass die christliche Bevölkerung Syriens seit 2011 stark zurückgegangen ist, da sie sowohl vom Assad-Regime als auch von Da‘esh angegriffen wurde; bringt seinen vorsichtigen Optimismus in Bezug auf das Verhalten der geschäftsführenden Staatsorgane zum Ausdruck und ermutigt sie in diesem Zusammenhang, weitere vertrauensbildende Maßnahmen umzusetzen;
11.ist der festen Überzeugung, dass der Erfolg des politischen Übergangs in Syrien von der Übergangsjustiz abhängt, mit der sich Straflosigkeit bekämpfen und Vertrauen in die staatlichen Institutionen aufbauen lässt; fordert, dass die Justizreform als eine dringende politische Priorität behandelt wird; verurteilt die spontanen Vergeltungsmaßnahmen aufs Schärfste, die gegen die alawitische Gemeinschaft aufgrund ihrer mutmaßlichen Verbindungen zum Assad-Regime verübt worden sein sollen;
12.würdigt den unersetzlichen Beitrag von Farid al-Madhan („Caesar“), der die Verbrechen des Assad-Regimes dokumentierte, sowie die Arbeit des Syrischen Netzwerks für Menschenrechte, das Nachforschungen zum Verschwinden von Personen anstellte; betont, dass diese Prozesse nun abgeschlossen werden müssen; fordert die geschäftsführenden Staatsorgane auf, uneingeschränkt mit den zuständigen internationalen Gremien, einschließlich der Mechanismen der Vereinten Nationen wie ihrem Internationalen, unparteiischen und unabhängigen Mechanismus, die speziell für die Untersuchung schwerer Verbrechen in Syrien eingerichtet wurden, zusammenzuarbeiten und deren Einsätze vor Ort zu erleichtern; fordert Syrien auf, das Römische Statut zu ratifizieren;
13.würdigt die Schritte zur Bekämpfung der Straflosigkeit, die mit der strafrechtlichen Verfolgung von mit dem Assad-Regime und Da‘esh in Verbindung stehenden Personen in Deutschland und Frankreich gegangen wurden; erwartet, dass neue Beweise und eine fruchtbare Zusammenarbeit mit den syrischen Staatsorganen zu einer erheblichen Zunahme der Ermittlungen und Verurteilungen führen werden;
14.betont, dass die syrischen Übergangsbehörden dringend alle Schritte unternehmen müssen, um physische Beweismittel für schwere internationale Verbrechen im ganzen Land zu sichern und zu erhalten, auch durch die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit internationalen Sachverständigen und bestehenden internationalen Mechanismen; fordert die EU auf, die zeitnahe Beweiserhebung vor Ort zu unterstützen, einschließlich der Bereitstellung von forensischer Ausrüstung und Fachwissen für die Lokalisierung und Analyse von Massengräbern sowie der Sammlung von Zeugenaussagen von Überlebenden;
15.betont, dass Syrien zu den Ländern gehört, die weltweit am stärksten vermint sind; ist besorgt darüber, dass die steigende Zahl der Minenopfer durch die Rückkehr von Personen aus anderen Gegenden im Land und aus dem Ausland weiter zunimmt; fordert die EU auf, sich in Zusammenarbeit mit spezialisierten Akteuren und den syrischen Staatsorganen an der dringlichen Unterstützung der Bemühungen zur Minenräumung zu beteiligen;
16.verurteilt erneut aufs Schärfste den entsetzlichen Einsatz chemischer Waffen gegen die syrische Zivilbevölkerung durch das Assad-Regime; fordert die Übergangsregierung nachdrücklich auf, uneingeschränkt mit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen zusammenzuarbeiten, um zu überwachen, dass alle chemischen Waffen nachgewiesenermaßen vernichtet werden;
17.begrüßt die Entschlossenheit, die die geschäftsführenden staatlichen Organe bei der Einstellung der Produktion von und des Handels mit Captagon an den Tag legen; spricht sich für eine internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Handels mit Drogen, Waffen, Artefakten und Menschen aus;
18.stellt fest, dass die syrische Wirtschaft in Trümmern liegt und erhebliche Investitionslücken aufweist, die geschlossen werden müssen, um Preisstabilität und die nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen zu erreichen; spricht sich für eine wirtschaftliche Loslösung von Russland und Iran aus; fordert die EU auf, den auf der humanitären Hilfe liegenden Schwerpunkt ihres strategischen Handelns auf die Beschleunigung der wirtschaftlichen Erholung und des Wiederaufbaus zu erweitern, damit greifbare Ergebnisse erzielt werden; begrüßt die Initiative „Getreide aus der Ukraine“, die nach der Aussetzung der russischen Lebensmittelausfuhren nach Syrien umgesetzt wurde;
19.begrüßt die Aussetzung von Sanktionen gegen eine Reihe von Wirtschaftszweigen und die unbefristete Verlängerung humanitärer Freistellungen; spricht sich dafür aus, alle Sanktionen, die nicht mit dem Assad-Regime in Verbindung stehen, vollständig, aber umkehrbar aufzuheben, wobei der Schwerpunkt auf dem Finanzsektor liegen sollte, um der syrischen Wirtschaft die dringend benötigte Lebensgrundlage zu bieten, aber gleichzeitig den politischen Übergangsprozess genau zu überwachen; geht davon aus, dass Übererfüllung ein Problem bleibt, solange die Sanktionen der USA und des Vereinigten Königreichs bestehen bleiben;
20.begrüßt die Entscheidungen mehrerer Mitgliedstaaten, die es Flüchtlingen ermöglichen, nach Syrien für Erkundungsbesuche oder um sich am Wiederaufbau des Landes zu beteiligen zurückzukehren, ohne dadurch automatisch ihren Status zu verlieren; fordert diesbezüglich einen auf EU-Ebene abgestimmten Ansatz; betont, dass inklusive Maßnahmen erforderlich sind, die einen fairen Wiederaufbau und eine gerechte Neuansiedlung ermöglichen, mit denen Wohn-, Land- und Eigentumsrechte geregelt werden und die vertriebenen Syrerinnen und Syrern die Rückforderung und den Wiederaufbau ihrer Häuser ermöglichen; betont, dass im Rahmen des Wiederaufbauprozesses sichergestellt werden muss, dass sowohl die syrische Diaspora als auch die Menschen, die in Syrien verblieben sind, in ausgewogener Weise daran beteiligt werden;
21.weist erneut darauf hin, dass es in Syrien eine bedeutende Zahl palästinensischer Flüchtlinge gibt, von denen einige mehrfach vertrieben wurden, und dass das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge (UNRWA) bei der Befriedigung ihrer Bedürfnisse eine wichtige Rolle spielt; weist auf die Belagerung des Lagers Jarmuk durch Assad-treue Gruppierungen zwischen 2013 und 2015 hin;
22.fordert die syrische Übergangsregierung auf, die russische Militärpräsenz in Syrien angesichts der aktiven Beteiligung russischen Militärs und russischer Söldner an den Massakern an der syrischen Zivilbevölkerung und der destabilisierenden Rolle Russlands im Nahen Osten und darüber hinaus zu beenden; verurteilt, dass Russland Assad und seine Familie aufgenommen hat und sie vor strafrechtlicher Verfolgung schützt;
23.betont, dass der Kampf, den eine internationale Koalition mit der unschätzbaren Unterstützung kurdischer Kämpfer gegen Da‘esh führt, von großer Wichtigkeit ist; bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Angriffe, die von der Türkei im Nordosten Syriens verübt oder unterstützt werden, nicht nur zivile Opfer fordern und die Zahl der Binnenvertriebenen erhöhen, sondern auch die Effizienz und Kontinuität des Kampfes gegen Da’esh gefährden; nimmt die jüngsten positiven Verhandlungen zwischen bewaffneten kurdischen Gruppen in der Türkei und der türkischen Regierung über Abrüstung zur Kenntnis;
24.fordert die geschäftsführenden Staatsorgane nachdrücklich auf, unter Beweis zu stellen, dass sie uneingeschränkt bereit sind, den Terrorismus zu bekämpfen und mit internationalen Partnern zusammenzuarbeiten, um sowohl die verbleibenden aktiven Terrorzellen in Syrien zu bekämpfen als auch die Untersuchung früherer Verbrechen, insbesondere der, die gegen die jesidische Gemeinschaft verübt wurden, einzuleiten;
25.fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, alle ihre Staatsangehörigen, insbesondere Kinder, aus den Haftlagern Al-Hol und Al-Roj zu repatriieren und Erwachsene in fairen Gerichtsverfahren vor Gericht zu stellen; fordert nachdrücklich, dass alle betroffenen Parteien gemeinsam eine dauerhafte Lösung finden, da diese Lager nach wie vor einen Nährboden für Radikalisierung bilden und eine schlafende Bedrohung sowohl für die syrische als auch für die europäische Sicherheit darstellen; warnt vor dem ernsten internationalen Sicherheitsrisiko, das ein plötzlicher Rückzug der USA aus der Region in diesem unsicheren Kontext nach sich ziehen würde;
26.ist besorgt darüber, dass sich unter den Kräften, die das Assad-Regime gestürzt haben, ausländische extremistische Kämpfer befinden, von denen manche die Unionsbürgerschaft besitzen, und warnt davor, sie dauerhaft in den syrischen Sicherheitsapparat zu integrieren;
27.fordert die Türkei und Israel auf, die territoriale Unversehrtheit und Souveränität Syriens zu achten und alle Angriffe und Übergriffe auf syrisches Hoheitsgebiet unverzüglich einzustellen; verurteilt die provokativen Forderungen und militärischen Handlungen Israels, die den Prozess des Staatsaufbaus und das Abkommen von 1974 gefährden;
28.begrüßt die Zusage des Interimspräsidenten al-Scharaa, friedliche Beziehungen zu allen Nachbarn Syriens anzustreben; fordert die syrische Übergangsregierung auf, dafür zu sorgen, dass diese Zusage in konkrete Maßnahmen umgesetzt wird, mit denen einer Bedrohung der Sicherheit von Nachbarländern und sonstigen Ländern vorgebeugt wird, und auch darauf zu verzichten, derartige Bedrohungen aufzubauen;
29.verurteilt, dass manche europäischen Politiker, darunter derzeitige und ehemalige MdEP, wiederholt Assad-treue Narrative verbreitet und sich aktiv an der Weißwaschung der blutrünstigen Diktatur beteiligt haben; ist zutiefst besorgt darüber, dass die interfraktionelle Arbeitsgruppe des Parlaments zu Christen im Nahen Osten jüngst Organisationen, die eng mit von der EU sanktionierten Anhängern Assads verbunden sind, eingeladen hat;
30.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung den einschlägigen Organen der EU und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der syrischen Übergangsregierung zu übermitteln und sie in die arabische Sprache übersetzen und auf Arabisch veröffentlichen zu lassen.
- [1] ABl.C, C/2024/6749, 26.11.2024, ELI: .